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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Horst Mewes
Titel    Einführung in das politische System der USA
Ort    Heidelberg
Verlag    Juristischer Verlag Müller
Jahr    1986
Reihe    UTB ; 1205
Anmerkung    Titelaufnahme der DNB: d-nb.info/860107485
ISBN    3-8114-3882-4

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Mm/Fragment 184 15-20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:21 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 184, Zeilen: 15-20
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 1, Zeilen: 5-11
Tatsächlich ist aber auf die eigentümlichen Charakteristika der amerikanischen Verfassung, und insbesondere auf das Prinzip der checks and balances, hinzuweisen, das die eindrucksvolle 200jährige Kontinuität der amerikanischen Verfassungsgeschichte und ihrer grundlegenden Bedeutung für die Präsidialdemokratie wie die politische Kultur des Landes ermöglichte. Gewöhnlich wird in diesem Kontext zunächst auf die eigentümlichen Charakteristiken der amerikanischen Verfassung des Jahres 1787, insbesondere auf das Prinzip der Gewaltenteilung und -verschränkung hingewiesen, und zwar im Hinblick auf die eindrucksvolle zweihundertjährige Kontinuität der amerikanischen Verfassungsgeschichte und ihre grundlegende Bedeutung für die heutige Politik.
Anmerkungen

Keinerlei Hinweis auf die Quelle. Mm übernimmt Passagen bereits von der ersten Seite der Quelle.

Sichter


[2.] Mm/Fragment 191 01-03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:39 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 191, Zeilen: 1-3
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 39, Zeilen: 2-5
Es ist allgemein anerkannt, daß die Judikative und insbesondere der Supreme Court im politischen Leben der USA eine bedeutendere Rolle gespielt haben als in vergleichbaren Regierungssystemen. Es ist zu Recht behauptet worden, daß die Judikative und insbesondere der Oberste Gerichtshof der Bundesregierung im politischen Leben der USA eine bedeutendere Rolle gespielt hat als in vergleichbaren Regierungssystemen.[FN 1]
Anmerkungen

-

Sichter


[3.] Mm/Fragment 191 15-19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:41 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 191, Zeilen: 15-19
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 39, Zeilen: 5-10
Ursprung der eigentümlichen Autorität des Bundesgerichts ist die stark politisch-aktivistisch verstandene Normenkontrollbefugnis (judicial review) des Obersten Gerichts. Eine Kompetenz des Supreme Court für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze war im Originalverfassungstext Art. III nur sehr vage formuliert: Ursprung der eindrucksvollen Autorität des Bundesgerichts ist ganz eindeutig eine stark politisch-aktivistisch verstandene Normenkontrollbefugnis (judicial review) des Obersten Gerichts. Obwohl eine Überprufungskompetenz des „Supreme Court" auf die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Gesetzgebung im Originalverfassungstext nicht vorgesehen war,[...]
Anmerkungen

-

Sichter


[4.] Mm/Fragment 192 14-19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:43 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 192, Zeilen: 14-19
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 39, Zeilen: 12-19, 21
In der Grundsatzentscheidung „Marbury v. Madison" erhob Marshall nun für den Supreme Court prinzipiell den Anspruch auf die letztinstanzliche Beurteilung der Verfassungskonformität kongressioneller Gesetzgebung: Die Legislative mußte zugunsten der Judikative zurücktreten. Erst aufgrund dieser richterlichen Pflichtausübung wurde die Originalverfassung zum „supreme law of the land". Der Supreme Court wurde somit zum Verfassungsgericht.[FN 102]

[FN 102: Vgl. hier: Horst Mewes: Einführung in das politische System der USA, (Kap.: Judikative und Verfassungskontinuität), Heidelberg 1986, S. 39; S. C. Sarkesian/K. Nanda, op. cit., S. 294 ff.]

In der Grundsatzentscheidung „Marbury v. Madison" (1803) erhob Marshall für den Obersten Gerichtshof prinzipiell den Anspruch auf die letztinstanzliche Beurteilung der Verfassungskonformität kongressioneller Gesetzgebung: Nicht die Legislative als Volksvertretung, sondern die Richter hatten somit die Befugnis zu beurteilen, was rechtens sei. Erst aufgrund dieser richterlichen Pflichtausübung wurde die Originalverfassung zum „Supreme law of the land",[...]. Der Oberste Gerichtshof wurde somit zum Verfassungsgericht.
Anmerkungen

Hinter dem "Vgl." der Fußnote verbirgt sich die Übernahme des Originalwortlautes.

Sichter


[5.] Mm/Fragment 192 25-34 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:45 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 192, Zeilen: 25-34
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 39, Zeilen: 25-35
In den Gerichtsentscheidungen „Martin v. Hunter's Lessee" (1816) und „Cohens v. Virginia" (1821) wurde die Normenkontrollkompetenz des Supreme Court auch auf die Gesetzgebung der einzelnen Staaten ausgedehnt. Mit der eindeutigen Erklärung der Suprematie des Bundesgesetzes gegenüber den Einzelstaaten und der Befugnis der Bundesregierung, den zwischenstaatlichen Handel gesetzlich zu regeln („Gibbons v. Ogden", 1824), war das verfassungsrechtliche Fundament für einen Nationalstaat mit einheitlicher, bundesweiter Gesetzgebung bereits recht früh gelegt worden.[FN 104] Allerdings konnte dies bekanntlich die Sezession der Südstaaten 1861 nicht verhindern.

[FN 104: Vgl. „Gibbons v. Ogden", in: H. C. Syrett, op. cit., S. 181-184 (9 Wheaton 1). Ferner siehe hierzu: H. Mewes, op. cit.; S. C. Sarkesian/K. Nanda, op. cit., S. 304.]

In den Gerichtsentscheidungen „Martin v.Hunter's Lessee"(1816) und „Cohens v. Virginia" (1821) wurde die Normenkontrollkompetenz des Obersten Gerichtshofs auch auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten ausgedehnt. Zusammen mit der eindeutigen Erklärung der Suprematie des Bundesgesetzes gegenüber den Einzelstaaten und der Befugnis der Bundesregierung, den zwischenstaatlichen Handel gesetzlich zu regeln (Gibbons v. Ogden, 1824), trugen diese Entscheidungen zur frühen Entwicklung eines verfassungsrechtlichen Fundaments für einen Nationalstaat mit einheitlicher, bundesweiter Gesetzgebung bei. Allerdings verhinderte dies bekanntlich nicht die Sezession der Südstaaten nach 1861.
Anmerkungen

Trotz des Hinweises in der Fußnote nicht als Zitat gekennzeichnet - fällt fast schon in die Kategorie KomplettPlagiat.

Sichter


[6.] Mm/Fragment 193 07-16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:47 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, 77.186.84.204, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 7-16
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 40, Zeilen: 1-6
<font color="red">Nach der Stärkung der Zentralregierung und der Begrenzung der Einzelstaatsrechte in der Zeit zwischen 1787 und 1865 sollte der </font><font color="blue">Supreme Court in der Phase des Bürgerkriegs, des Wiederaufbaus und der Industrialisierung,</font>

angefangen von der Ernennung des Chief Justice Roger Taney (1836) durch Präsident Andrew Jackson bis zum Ende der Amtsperiode von Chief Justice William Taft (1930),


judicial self-restraint ausüben, indem er <font color="blue">eine zentrale Rolle in der strikten Einhaltung des laissez-faire Wirtschaftssystems spielte, und das individuelle Eigentumsrecht der Konzerne gegen die Intervention der Bundesregierung </font>

meist durch Berufung auf die „due process of law" - und „equal protection of the laws"-Klauseln im 14. Amendment (1868)

verteidigte.

<font color="red">Nach der Stärkung der Zentralregierung und der Begrenzung der Einzelstaatsrechte in der Zeit zwischen 1787 und 1865 sollte der </font><font color="blue">Oberste Gerichtshof im Zeitraum von 1865 bis etwa 1937 </font>

<br/>

<font color="blue">eine zentrale Rolle in der Expansion des kapitalistischen Wirtschaftssystems spielen, indem er konsequent das individuelle Eigentumsrecht auch moderner Großkonzerne gegen die Intervention der Bundesregierung </font>

<br/>

verteidigte.

Anmerkungen

Am Ende der Seite findet sich in Fußnote III.110 ein versteckter Verweis auf Mewes, allerdings auf eine andere Seite.

Sichter


[7.] Mm/Fragment 193 16-21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:49 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, VerschärftesBauernOpfer

Typus
VerschärftesBauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 16-21
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 47, Zeilen: 7-14
Im Bereich der Wirtschaftspolitik wurde die „due process"-Klausel nach 1868 zunächst zum Schutz des individuellen Eigentumsrechts gegen Interventionen der Einzelstaaten angewandt. Doch die Trusts, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts die wichtigsten Handels- und Industriebranchen monopolisiert hatten, konnten auch als Korporationen, als „juristische Personen" den persönlichen Eigentumsschutz in Anspruch nehmen Im Bereich der Wirtschaftspolitik wurde die „due process"-Klausel nach 1868 zunächst zum Schutz des individuellen Eigentumsrechts gegen Interventionen des Einzelstaates angewandt. Die wachsende Zahl von Großkonzernen, die schon Ende des 19. Jahrhunderts die wichtigsten Handels- und Industriebranchen monopolisierten und meist über die Grenzen der Einzelstaaten hinwegreichten, konnten auch als Korporationen, als „juristische Personen" den persönlichen Eigentumsschutz in Anspruch nehmen.
Anmerkungen

Das übliche (siehe auch): 16 Zeilen später erfolgt der Verweis auf die Quelle - Zitat als solches nicht gekennzeichnet.

Sichter


[8.] Mm/Fragment 193 26-37 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:51 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 26-37
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 47, Zeilen: 22-34
So erklärte der Oberste Gerichtshof 1895 eine Bundeseinkommenssteuer für verfassungswidrig, die dann erst 1913 durch das 16. Amendment realisiert wurde; er begrenzte die Anwendungsmöglichkeiten der ersten Anti-Trust-Gesetzgebung (1895); verbot der Bundesregierung die Kontrolle der Jugendarbeit (1918) und den Einzelstaaten die Kontrolle der Arbeitszeit (1905). Andererseits gestattete der Supreme Court den Staaten die Kontrolle solcher Handels- und Gewerbezweige, die im öffentlichen Interesse tätig waren (1877); unterstützte Staatsgesetze zur Sicherheitskontrolle in Bergwerken (1902); erlaubte Einzelstaaten die Regulierung der in ihrem Gebiet operierenden Eisenbahngesellschaften (1886). Ferner vertrat das Oberste Gericht zwischen 1887 und 1910 in über 80% der Entscheidungen das Recht der Einzelstaaten auf Regulierung verschiedener Aspekte des Wirtschaftslebens.[FN 110]

[FN 110: Vgl. hierzu: H. Mewes, op. cit., S. 47; S. C. Sarkesian/K. Nanda, op. cit., S. 304-305; Horst Ehmke: Wirtschaft und Verfassung. Die Verfassungsrechtsprechung des Supreme Court zur Wirtschaftsregulierung, Karlsruhe 1961. Zum Abstimmungsverhalten der Richter des Supreme Court in Vergangenheit und Gegenwart siehe: D. W. Rohde/H. J. Spaeth: Supreme Court Decision-Making, New York 1975; Leon Friedman/Fred L. Israel (eds.): The Justices of the United States Supreme Court, 1789-1969, New York 1969, 4 vols.]

So erklärte der Gerichtshof eine Bundeseinkommensteuer für verfassungswidrig (1895), die dann erst 1913 durch den 16.

Zusatzartikel realisiert wurde; er begrenzte die Anwendungsmöglichkeiten der ersten Antimonopolgesetzgebung (1895); verbat der Bundesregierung die Kontrolle der Jugendarbeit (1918) und den Einzelstaaten die Kontrolle der Arbeitszeit (1905). Andererseits erlaubte das Gericht den Staaten die Kontrolle solcher Handels- und Gewerbezweige, die im „öffentlichen Interesse" tätig waren (1877); unterstützte Staatsgesetze zur Sicherheitskontrolle in Bergwerken (1902); erlaubte Einzelstaaten die Regulierung der in ihrem Gebiet operierenden Eisenbahngesellschaften (1886). In der Tat unterstützte das Gericht im Zeitraum von 1887 bis 1910 über 80 Prozent der Einzelstaatsinterventionen im wirtschaftlichen Bereich.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme geht bis in die eigentümliche Interpunktion: in der Aufzählung wird das ";" als Trennzeichen benutzt.

Sichter


[9.] Mm/Fragment 193 42-47 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:53 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 42-47
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 47, Zeilen: 36-38
Einige von Roosevelts ersten New Deal-Maßnahmen, z.B. der „National Industrial Recovery Act" (1933) zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise, wurden 1935 vom Obersten Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt. Ebenso wurden zwischen 1933 und 1937 zwölf weitere Bundesgesetze, manche darunter von entscheidender Bedeutung für Roosevelts Politik, vom Supreme Court mit meist fünf zu vier Stimmen als verfassungswidrig erklärt. Auch Roosevelts erste „New Deal"-Verordnungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise wurden vom Gerichtshof mit meist fünf zu vier Stimmen noch als verfassungswidrig erklärt.
Anmerkungen

Zur Abwechslung: aus eins mach zwei - die Originalformulierungen werden um einige Details "angereichert", das Prädikat wird gleich zweimal benutzt,

Sichter


[10.] Mm/Fragment 194 21-23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:55 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 194, Zeilen: 21-23
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 40, Zeilen: 14-17
Nach dem 2. Weltkrieg sollte der Schwerpunkt des Supreme Court unter dem Vorsitz von Chief Justice Earl Warren (1953-1969) im Bereich der Bürger- und Individualrechte liegen: Im Bereich der Bürger- und Individualrechte lag somit der Schwerpunkt des Obersten Gerichtshofs nach Ende des Zweiten Weltkrieges, insbesondere der neun Richter unter dem Vorsitz des Oberrichters Earl Warren (1954-1969).
Anmerkungen

-

Sichter


[11.] Mm/Fragment 194 30-33 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:57 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 194, Zeilen: 30-33
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 43, Zeilen: 4-6
Mit Präsident Eisenhowers Ernennung von Earl Warren zum Obersten Richter, der sich zum Vorkämpfer für die Bürgerrechtsbewegung entwickelte, war die Ära eines liberal-demokratisch gesinnten, politisch-aktiven Supreme Court eingeleitet worden. Unter dem Vorsitz von Earl Warren (1954-1969) setzte sich ein liberal-demokratisch gesinntes, politisch-aktives „Gericht" an die Spitze der Bürgerrechtsbewegung,[...]
Anmerkungen

Gern benutzt, aber nie zitiert: Die abschließende Fußnote (III.113) verweist wieder nicht auf Mewes.

Sichter


[12.] Mm/Fragment 194 43-46 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:23:59 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 194, Zeilen: 43-46
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 41, Zeilen: 14-20
Im zentralen Bereich der Bürgerrechte, die seit dem Neuaufkeimen der schwarzen Bürgerrechtsbewegung Ende der 50er Jahre für die jüngste amerikanische Politik grundlegende Bedeutung besitzen, hatte der Supreme Court die Prinzipien der Bundesgesetzsuprematie und Normenkontrolle erst nach Beendigung [des Bürgerkriegs (1865) auf die ganze Nation, d.h. auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, ausgedehnt.] Auf den zentralen Bereich der Bürgerrechte, die im Zuge der gegen Ende der 50er Jahre neu aufkeimenden schwarzen Bürgerrechtsbewegung für die jüngste Politik grundlegende Bedeutung besitzen, hatte das Oberste Gcricht die Prinzipien der Bundesgesetzsuprematie und Normenkontrolle erst nach Ende des Bürgerkriegs (1865) auf die Gesamtnation, d. h. auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, ausgedehnt.
Anmerkungen

-

Sichter


[13.] Mm/Fragment 195 01-46 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:24:01 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 195, Zeilen: 1-46
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 41-43, Zeilen: S.41,14 - S.43,19
[Im zentralen Bereich der Bürgerrechte, die seit dem Neuaufkeimen der schwarzen Bürgerrechtsbewegung Ende der 50er Jahre für die jüngste amerikanische Politik grundlegende Bedeutung besitzen, hatte der Supreme Court die Prinzipien der Bundesgesetzsuprematie und Normenkontrolle erst nach Beendigung] des Bürgerkriegs (1865) auf die ganze Nation, d.h. auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, ausgedehnt. Der Grundrechtskatalog (Bill of Rights) - der Verfassung

als zehn Amendments hinzugefügt - bezog sich auch nach dem Urteil von Chief J u s t i c e John Marshall „Barron v. Baltimore" (1833) fast ausschließlich auf die Bundesebene und nicht auf die Einzelstaaten."5 Erst aufgrund des 14. Amendments (1868) waren US-Bürger nicht mehr hauptsächlich auf die in ihrem Staat existierenden Bürgerrechtsgarantien und -auslegungen angewiesen. Tatsächlich war der 14. Zusatzartikel der wichtigste von den drei sogenannten Bürgerkriegsartikeln, die die Durchsetzung der 1863 proklamierten Sklavenemanzipation zum Ziel hatten (der 13. Zusatzartikel [1865] sollte dem Verbot der Sklaverei verfassungsrechtlichen Status verleihen; der 15. Zusatzartikel von 1870 verbot der Regierung wie den Einzelstaaten, das Recht des Bürgers auf Wahlteilnahme zu verweigern oder einzuschränken).Im 14. Amendment wurden alle in den USA geborenen oder eingebürgerten „Personen" als „Bürger" der Vereinigten Staaten und ihres Staates deklariert; somit konnte auch die berüchtigte Gerichtsentscheidung „Dred Scott v. Sandford" vom Jahre 1857 widerrufen werden, in der Chief Justice Taney den Schwarzen das Recht auf Bürgerschaft abgesprochen und ihre Emanzipation in den nördlichen Territorien für verfassungswidrig erklärt hatte.[FN 116] Wörtlich heißt es im 14. Amendment:

„All persons born or naturalized in the United States, and subject to the jurisdiction thereof, are citizens of the United States and of the State wherein they reside. No State shall make or enforce any law which shall abridge the privileges or immunities of citizens of the United States; nor shall any State deprive any person of life, liberty, or property, without due process of law; nor deny to any person within its jurisdiction the equal protection of the laws."[FN 117]

Durch Berufung auf die „due process of law-" und „equal protection of the laws"- Klauseln war der Bund aufgrund des 14. Amendments zum Beschützer des Bürgers gegenüber den Einzelstaatsregierungen geworden. Allerdings sollte dieser verfassungsrechtliche Fortschritt sich erst unter den neuen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen und Bewußtseinsveränderungen des 20. Jahrhunderts verwirklichen. Im 19. Jahrhundert wiesen die entscheidenden Gerichtsurteile zunächst einmal in die entgegengesetzte Richtung, wie bei der Entscheidung „Plessy v. Ferguson" von 1896, als der Bundesstaat Louisiana, der die Rassentrennung in Eisenbahnwagen gesetzlich verfügt hatte, angeklagt war. Der Supreme Court entschied, daß Gleichheit der Rassen mit ihrer gesetzlichen Trennung durchaus vereinbar sei. Diese sogenannte „separate but equal"-Doktrin führte allerdings dazu, die „gesellschaftliche Inferiorität der Schwarzen zu legitimieren". Sie wurde kurz nach dem Urteil auch auf Schulen und andere öffentlichen Institutionen angewandt.118 Erst im Jahre 1954, aufgrund der Entscheidung „Brown v. Board of Education of Topeka", wurde sie endgültig annulliert. Unter dem Vorsitz von Chief Justice Warren setzte sich ein liberaler Supreme Court an die Spitze der Bürgerrechtsbewegung, die Ende 1955 mit dem berühmten Boykott in Montgomery, Alabama, begonnen hatte.119 Vorbereitet worden war das „Brown"-Urteil jedoch bereits seit 1938, als der Supreme Court entschied, daß Schwarze an für Weiße gegründeten Schulen zugelassen werden müßten, wenn Schwarzen keine gleichwertige Gelegenheit geboten werden konnte.120 1950 gelang es dann der 1901 gegründe[ten „National Association for the Advancement of Colored People" (NAACP) unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts Thurgood Marshall - der 1967 als erster Schwarzer an den Supreme Court berufen wurde - durch fünf Rechtsklagen den Obersten Gerichtshof mit der grundsätzlichen Problematik der Rassenintegration im öffentlichen Schulwesen zu konfrontieren.]

Auf den zentralen Bereich der Bürgerrechte, die im Zuge der gegen Ende der 50er Jahre neu aufkeimenden schwarzen Bürgerrechtsbewegung für die jüngste Politik grundlegende Bedeutung besitzen, hatte das Oberste Gcricht die Prinzipien der Bundesgesetzsuprematie und Normenkontrolle erst nach Ende des Bürgerkriegs (1865) auf die Gesamtnation, d.h. auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, ausgedehnt.

Der Grundrechtkatalog (Bill of Rights), vom ersten US-Kongreß der Original Verfassung als zehn Zusatzamkcl hinzugefügt, bezog sich auch nach dem Urteil John Marshal!s(wic /. B. in .Barron v. Baltimore", 1833) (asi ausschließlich auf die Bundesregierung und nicht auf die Einzelstaaten. Erst aufgrund des 14. Zusaizartikels, ratifiziert im Jahre 1868, waren USBürger nicht langer hauptsächlich auf die in ihrem Einzelbundesstaat vorgefundenen Bürgerrcchtsgarantien und -auslegungen angewiesen. Der 14. Zusatzamkcl war der wichtigste von drei sogenannten Burgerkriegsartikcln, die die Durchsetzung der Sklavenemanzipation von 1863 zum Ziel hatten. Der 13. Zusaizarttkel (I8tvS) verlieh dem Verbot der Sklaverei verfassungsrechtlichen Status. Der 15. Artikel von 1870 verbietet der US-Regierung sowie den Einzelstaaten, das Recht des Bürgers auf Wahlteilnahme zu verweigern oder einzuschränken. Der 14. Zusatzartikel ist im Vergleich dazu wichtiger in seinen Auswirkungen. Im 1. Absatz werden zunächst alle in den USA geborenen oder eingebürgerten „Personen" als „Bürger" der USA und ihres Einzelstaats deklariert. Damit wurde eine berüchtigte Gerichtsentscheidung des Jahres 1857 (sog. „Dred Scott") widerrufen, in der „ChiefJustice Taue* der schwarzen Minderheit das Recht auf Bürgerschaft absprach und ihre Emanzipation in den freien Nordstaaten für verfassungswidrig erklärte. Außerdem werden die neuernannten Bürger der USA gegenüber den Einzelstaaten rechtlich in Schutz genommen. Wörtlich heißt es: „Kein Staat darf ein Gesetz verabschieden oder vollstrecken, welches die Privilegien oder Sonderrechte (immunities) der Bürger der USA einschränkt; weder darfein Staat einer Person Leben, Freiheit oder Eigentum entziehen ohne einen gebührenden Rechtsprozeß (due process o f law), noch einer Person in seinem Gerichtshoheitsgebiet gleichwertigen Rechtsschutz (equal protection of the law) verweigern".

Anmerkungen

Beschrieben in Amerikastudien Bd. 36 (1991). MUSS NOCH WEITER BEARBEITET WERDEN.

Sichter


[14.] Mm/Fragment 196 01-20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:24:03 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 196, Zeilen: 1-20
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 43, Zeilen: S.43,12-23.25-28.32-41 - S.44,1-3
<br/>

<br/>

[1950 gelang es dann der 1901 gegründe]ten „National Association for the Advancement of Colored People" (NAACP) unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts Thurgood Marshall - der 1967 als erster Schwarzer an den Supreme Court berufen wurde - durch fünf Rechtsklagen den Obersten Gerichtshof mit der grundsätzlichen Problematik der Rassenintegration im öffentlichen Schulwesen zu konfrontieren. In der „Brown"-Entscheidung befand dann Earl Warren, daß die „separate but equal"-Doktrin im Erziehungswesen Ungleichheit bedeute, und die gesetzliche Trennung der Rassen im Schulwesen gegen die „equal protection of the law"-Klausel des 14. Amendments verstoße. Nunmehr wurden durch Gerichtsentscheid die öffentlichen Schulen aufgefordert, Schüler verschiedener Rassen unter Aufsicht des Bundesgerichts so schnell wie möglich zu integrieren.[FN 121] Präsident Eisenhower sah sich 1957 sogar gezwungen, die Nationalgarde zum Schutz von schwarzen Schülern in Little Rock, Arkansas, einzusetzen, nachdem der Gouverneur Orval Faubus die Schulintegration mit Truppen zu verhindern gesucht hatte.[FN 122] Auch Präsident Kennedy schickte 1962 aus ähnlichem Anlaß Fallschirmjäger an die Universität Mississippi und kurz danach die Nationalgarde an die Universität Alabama, wo Gouverneur George Wallace, der spätere Kandidat der Citizen Party, sich der schwarzen Studentenintegration in den Weg stellte.[FN 123] 1964 waren erst ungefähr 2% der schwarzen Schüler in den elf Südstaaten integriert, seit Beginn der 70er Jahre sind alle 2700 Schulkreise des Südens integriert.

[FN 121: Vgl. Oscar Handlin: Fire-Bell in the Night, The Crisis in Civil Rights, Boston 1964, S. 36 ff.; H. Mewes, op. cit., S. 43.]

[FN 122: Vgl. James C. Duram: A Moderate Among Extremists; Dwight D. Eisenhower and the School Desegregation Crisis, Chicago 1981, S. 144,171. Ferner siehe auch: Robert F. Burk: The Eisenhower Administration and Black Civil Rights, Knoxville, Tenn., 1984.]

[FN 123: Vgl. James C. Harvey: Civil Rights During the Kennedy Administration, Jackson, Miss., 1971, S. 40 f.]

Bis 1950 wurden eine Reihe ähnlicher Entscheidungen getroffen. Im selben Jahr gelang es der bereits im Jahre 1909 gegründeten Interessengruppe NAACP (National Association for the Advancement of Colored People), unter der Führung des Rechtsanwalts Thurgood Marshall (der 1967 als erster Schwarzer an den Gerichtshof berufen wurde), durch fünf sorgfältig ausgewählte Rechtsklagcn des Obersten Gerichts mit der grundsätzlichen Frage der Rassenintegration im öffentlichen Schulwesen zu konfrontieren. In der „Brown"-Entscheidung befand Chiefjustice Warren,daß die „getrennt,aber gleich"-Doktrin im Erziehungswesen eigentlich Ungleichheit bedeutet. Gesetzliche Trennung der Rassen im Schulwesen verstößt gegen die „equal protection of the law"-KIausel des 14. Zusatzartikels. [...] Die öffentlichen Schulsysteme wurden durch Gerichtsentscheid aufgefordert, Schüler verschiedener Rassen unter Aufsicht des Bundesgerichts so schnell wie möglich zu integrieren. [...] Ein Jahr danach sah Präsident Eisenhower sich gezwungen, die Nationalgarde zum Schutz von schwarzen Schülern in Little Rock, Arkansas einzusetzen, nachdem der Gouverneur Orval Faubus die Schulintegration mit Truppen zu verhindern suchte. 1962 schickte Präsident John Kennedy aus ähnlichem

Anlaß eine Fallschirmjägertruppe an die Universität Mississippi und kurz danach die Nationalgarde an die Universität Alabama, wo Gouverneur George Wallace, der spätere Präsidentschaftskandidat der Citizen Party, sich der Studentenintegration in den Weg stellte. 1964 waren erst ungefähr 2 Prozent der schwarzen Schüler in den 11 Südstaaten integriert, aber Mitte der 60er Jahre ließ der Widerstand nach, so daß seit Beginn der 70er Jahre nahezu alle 2.700 Schulkreise des Südens integriert sind. <br/>

Anmerkungen

Beschrieben in Amerikastudien Bd. 36 (1991). Die Quellenangabe ist in Fußnote III.121 versteckt. Der Umfang der Textübernahme ist dadurch überhaupt nicht erfasst.

Sichter


[15.] Mm/Fragment 196 21-47 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:05 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 196, Zeilen: 21-47
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 44-45, Zeilen: S.44,9-40 - S.45,1-13
1971 ging der Supreme Court noch einen Schritt weiter und verordnete im Urteil „Swann v. Charlotte-Mecklenburg Board of Education", daß Schüler auch zwangsweise mit Schulbussen in verschiedene Schulen transportiert werden könnten, um durch „racial quotas" ein einheitliches Schulsystem zu etablieren.[FN 124] Dieses „mandatory busing"-System ist allerdings seitdem zu einem hochbrisanten politischen Streitpunkt avanciert, der vor allem im Norden der USA zu Unmut führte und fast mehr als alle anderen Probleme dazu beitrug, Widerstand gegen „biggovernment" aus Washington und den demokratischen Reformliberalismus der 60er Jahre hervorzurufen.[FN 125] Nachdem Präsident Nixon wie später auch Präsident Reagan die Abschaffung des „busing" befürworteten und selbst das demokratische Repräsentantenhaus der 70er Jahre einige Verbotsgesetze verabschiedete, erreichte im März 1982 der Senat mit 57 gegen 37 Stimmen ein Verbot des „busing"; allerdings erfolgte die nötige Zustimmung aus dem Repräsentantenhaus nicht.[FN 126] Am Beispiel des „busing" werden freilich auch die politischen Grenzen eines vom Supreme Court gesteuerten Prozesses gesellschaftlichen Wandels, falls dieser nicht eindeutig von einer Mehrheit der Bürger unterstützt wird, deutlich.

Tatsächlich gelang es dem Warren Court, durch eine Reihe von grundlegenden Gesetzesänderungen die Bürgerrechte auf Bundesebene rechtlich zu verankern. Im Zeitraum von 1957 bis 1970 wurden sechs bedeutende Bürgerrechtsgesetze verabschiedet, die u.a. die Beeinträchtigung des Wahlrechts oder auch die Vorwahlregistrierung der Einzelwähler durch die Bundesjustiz strafbar machten, eine Kommission zur Beaufsichtigung der Wahlen ernannten, ein Verbot aller Arten von Diskriminierung in öffentlichen Anstalten und Institutionen einführten und schließlich die Diskriminierung bei Einstellung, Beschäftigung und Entlassung von Arbeitnehmern („Equal Employment Opportunity", 1964) wie letztlich auch bei Wohnungsvermietung und Häuserkauf für strafbar erklärten. Das Depart[ment of Health, Education and Welfare verfügte sogar, daß alle Universitäten und Colleges der USA, unter Androhung von Kürzungen ihrer Bundesfinanzunterstützungen, zur Beendigung der Diskriminierung „Affirmative Action"-Pläne zur Anstellung von Minoritätsgruppen und Frauen vorweisen müßten.[FN 127]]

[FN 124: Vgl. H. Mewes, op. cit., S. 44; Donald L. Horowitz: The Court und Social Policy, Washington, D.C. 1977. Norman Dorsen/Paul Bender/Burt Neuborne: Political and Civil Rights in the United States, Boston 19764.]

[FN 125: Vgl. Lino A. Graglia: Disaster by Decree: The Supreme Court Decisions on Race and the Schools. A Sharply Critical View of the Court Rulings that Led to Forced Busing, Ithaca, N. Y., 1976.]

[FN 126: Vgl. H. Mewes, op. cit., S. 44.]

[FN 127: Vgl. H. Mewes, op. cit., S. 45; D. L. Horowitz, op. cit.; J. C. Harvey: Black Civil Rights During the Johnson Administration, Jackson, Miss., 1973.]

1971 ging der Oberste Gerichtshof einen Schritt weiter und verordnete in der Entscheidung „Swann v. Charlotte-Mecklenburg Board of Education", daß Schüler auch zwangsweise mit Schulbussen in verschiedene Schulen transportiert werden können, um durch prozentuale Rassenmischungen (sog. „racial quotas") ein einheitliches Schulsystem herzustellen. Dieses System des gerichtlich verfügten „mandatory busing" wurde seitdem zu einem hochbrisanten politischen Streitpunkt, der hauptsächlich in den nördlichen Großstädten der USA zu Krawallen führte und mehr als fast alle anderen Probleme dazu beitrug, Widerstand gegen den demokratischen Liberalismus und gegen „big-government" aus Washington hervorzurufen. Nachdem Konservative, einschließlich Präsident Reagan, seit Jahren die Abschaffung des „busing" befürworteten und während der 70er Jahre sogar das demokratische Repräsentantenhaus einige Verbotsgesetze verabschiedete, gelang es den konservativen Senatoren im März 1982 mit 57 gegen 37 Stimmen, das „busing" zu verbieten. Nur erfolgte die nötige Zustimmung des Repräsentantenhauses nicht. Das „busing"-Problem zeigt jedoch sehr deutlich die politischen Grenzen eines vom Justizwesen bestimmten Prozesses gesellschaftlicher Veränderungen, falls diese tief in die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten des Systems eingreifen und nicht eindeutig von einer Mehrheit der Wähler unterstützt werden.

Während der 60er Jahre gelang es jedoch der Bürgerrechtsbewegung und einer Kongreßkoalition, bestehend aus Liberaldemokiaten und gemäßigten Republikanern, auch gegen den letzten Widerstand der im Kongreß einflußreichen Südstaaten-Konservativen durch eine Reihe von grundlegenden Gesetzesänderungen die Bürgerrechte auf Bundesebene rechtlich zu verankern. Im Zeitraum von 1957 bis 1970 wurden sechs bedeutende Bürgerrechtsgesetze verabschiedet, die unter anderem die Beeinträchtigung des Wahlrechts (inklusive der Vorwahlregistrierung der Einzelwähler) durch die Bundesjustiz strafbar machte, eine Bürgerrechtskommission zur Beaufsichtigung der Wahlen ernannte, ein Verbot aller Formen von Diskriminierung in öffentlichen Anstalten und Institutionen einführte, einschließlich der Diskriminierung bei Wohnungsvermietung und Häuserverkauf und letztlich jegliche Diskriminierung in der Einstellung, Beschäftigung und Entlassung von Arbeitnehmern für strafbar erklärte. Aufgrund dieser letzten Verordnung des Jahres 1964 wurde eine „Equal Employment Opportunity"-Kommission, eine Überwachungskommission für das ganze Beschäftigungssystem ernannt. Das Ministenum für Gesundheit, Ausbildung und Wohlfahrt verfügte alsbald, daß alle Universitäten und Colleges der USA, unter Androhung drastischer Kürzungen oder Verluste ihrer Bundesfinanzunterstützungen, zur Beendigung der Diskriminierung sog. „affirmative action"-Pläne zur Anstellung von Minoritätsgruppen und Frauen vorweisen müßten.

Anmerkungen

Eine umfangreiche Übernahme, aber in den Amerikastudien nicht mehr erwähnt.

Sichter


[16.] Mm/Fragment 197 01-08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:07 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 197, Zeilen: 1-8
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 45, Zeilen: 8-18, 21-22
[Das Depart]ment of Health, Education and Welfare verfügte sogar, daß alle Universitäten und Colleges der USA, unter Androhung von Kürzungen ihrer Bundesfinanzunterstützungen, zur Beendigung der Diskriminierung „Affirmative Action"-Pläne zur Anstellung von Minoritätsgruppen und Frauen vorweisen müßten.[FN 127] Die Einführung von sogenannten „racial quotas" ist seither jedoch nicht unumstritten; diese werden teilweise als eine „reverse discrimination", also als eine gegen männliche Weiße gerichtete Diskriminierung verstanden und somit immer wieder zum politischen Streitpunkt, wie z.B. der sogenannte „Bakke"-Fall von 1978.[FN 128]

[FN 127: Vgl. H. Mewes, op. cit., S. 45; D. L. Horowitz, op. cit.; J. C. Harvey: Black Civil Rights During the Johnson Administration, Jackson, Miss., 1973.]

[FN 128: Vgl. Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York 1978: [...]]

Das Ministerium für Gesundheit, Ausbildung und Wohlfahrt verfügte alsbald, daß alle Universitäten und Colleges der USA, unter Androhung drastischer Kürzungen oder Verluste ihrer Bundesfinanzunterstützungen, zur Beendigung der Diskriminierung sog. „affirmative action"-Pläne zur Anstellung von Minoritätsgruppen und Frauen vorweisen müßten. Im Laufe der Jahre wurden an vielen Lehranstalten sogenannte Rassenquoten eingeführt, mit dem Ergebnis, daß die Anklage einer „reverse discrimination" also eine (gegen Weiße gerichtete) umgekehrte Diskriminierung zum politischen Streitpunkt während der Präsidentenwahlen von 1968 und 1972 wurde. [...] Im Juni 1978 entschied der Gerichtshof den sog. „Bakke Fall"[FN 5].

[FN 5: Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York, 1978; Donald L. Horowitz: The Court and Social Policy, Washington, 1977.]

Anmerkungen

siehe auch [1]

Sichter


[17.] Mm/Fragment 199 05-07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:11 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 5-7
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 1, Zeilen: 35-37
Die Verfassungsväter wählten ganz bewußt das Präsidialsystem als die für die Neue Welt geeignete Regierungsform. Ihnen schwebte eine stark pluralistische, deutlich föderalistische, repräsentative Republik vor,[...] Die Verfassungsgründer lehnten dieses Regierungssystem jedoch explizit ab und beabsichtigten statt dessen eine stark pluralistische, deutlich föderalistische, repräsentative Republik.
Anmerkungen

Zwar kurz, aber wieder ein Satz, in welchem Mm für gewisse Sachverhalte keine eigenen Worte "findet".

Sichter


[18.] Mm/Fragment 199 15-17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:13 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 15-17
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 6, Zeilen: 36-38
Die Ursprünge der Präsidialdemokratie gehen jedoch auf den Anfang des modernen amerikanischen Industriekapitalismus zurück,[...] Die Ursprünge der Präsidialdemokratie gehen jedoch auf den Anfang des modernen Industriekapitalismus zurück.
Anmerkungen

Mm geht anscheinend davon aus, dass die Ergänzung EINES Wortes aus einem fremden einen eigenen Gedanken macht, daher unterläßt sie die Kennzeichnung des Zitats (auch hier).

Sichter


[19.] Mm/Fragment 199 17-21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:15 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 17-21
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 7, Zeilen: 7-10
Beide befürworteten eine im Gegensatz zur Tradition aktive, interventionistische Bundesregierung unter der Leitung des

Präsidentenamtes als einziger Regierungsinstanz, die den Mehrheitswillen der Gesamtwählerschaft der Nation politisch, ökonomisch und ideologisch verwirklichen könnte.

[...] befürworteten beide eine im Gegensatz zur Tradition aktive, interventionistische Bundesregierung unter der Leitung des Präsidentenamtes als einziger Regierungsinstanz, die den Mehrheitswillen der Gesamtwählerschaft der Nation politisch verwirklichen könnte.
Anmerkungen

-

Sichter


[20.] Mm/Fragment 199 22-31 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:17 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 22-31
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 2, Zeilen: 1-11
Den Vorstellungen und Konzepten der Verfassungsgründer zufolge sollte der Kongreß das dominierende Regierungsorgan sein und eine rege politische Betätigung zahlreicher Interessengruppen die Vorherrschaft einfacher Mehrheitsregierungen auf Bundesebene verhindern. Demgegenüber war die moderne Präsidialdemokratie explizit dazu ausersehen, die Dominanz der Mehrheitsinteressen auf nationaler Ebene gegenüber den mächtigen Interessengruppen der neuen großkapitalistischen Monopole zu behaupten. Der neue ökonomische und soziale Wandel vermochte eine grundsätzliche Verlagerung der Kompetenzen im Machtgefüge der verfassungsrechtlichen Politik zugunsten der Exekutive zu bewirken.[...][FN 138]

[FN 138: Vgl. hierzu: Edward N. Kearny (ed.): Dimensions of the Modern Presidency, St. Louis 1981; Rexford G. Tugwell/Thomas E. Cronin (eds.): The Presidency Reappraised, New York 1978, S. 39; Edward S. Corwin: The Aggrandizement of Presidential Power (1941), in: Robert S. Hirschfield (ed.): The Power of the Presidency: Concepts and Controversy, New York 1968/1982, S. 282 ff.]

Den Erwartungen der Verfassungsgründer zufolge sollte der Kongreß das dominierende Regierungsorgan sein und eine rege politische Betätigung zahlreicher Interessengruppen die Vorherrschaft einfacher Mehrheitsregierungen auf Bundesebene verhindern. Die moderne Präsidialdemokratie war demgegenüber explizit dazu ausersehen, die Dominanz der Mehrheitsinteressen auf nationaler Ebene gegenüber den mächtigen Interessengruppen der neuen großkapitalistischen

Monopolen zu verwirklichen. Neue wirtschaftliche und soziale Entwicklungen bewirkten eine grundsätzliche Verlagerung der Kompetenzen im Machtgefüge der vervassungsrechtlichen Politik zugunsten der Exekutive.

Anmerkungen

Die Fußnote am Ende des Abschnitts verweist NICHT auf die Quelle.

Sichter


[21.] Mm/Fragment 199 31-33 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:19 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 31-33
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 1, Zeilen: 33-35
Heute mag - etwas vereinfacht ausgedrückt - die medienwirksame Präsidialdemokratie in Richtung auf eine nationale, plebiszitäre Mehrheitsdemokratie tendieren.[FN 138]

[FN 138: Vgl. hierzu: Edward N. Kearny (ed.): Dimensions of the Modern Presidency, St. Louis 1981; Rexford G. Tugwell/Thomas E. Cronin (eds.): The Presidency Reappraised, New York 1978, S. 39; Edward S. Corwin: The Aggrandizement of Presidential Power (1941), in: Robert S. Hirschfield (ed.): The Power of the Presidency: Concepts and Controversy, New York 1968/1982, S. 282 ff.]

Etwas vereinfacht ausgedrückt: Die heutige Präsidialdemokratie tendiert in Richtung auf eine nationale, plebiszitäre Mehrheitsdemokratie.
Anmerkungen

Die Stelle ist zwar kurz, fällt aber aufgrund ihrer speziellen "vereinfacht ausgedrückten" Formulierung besonders ins Auge.

Sichter


[22.] Mm/Fragment 200 09-12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:21 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 200, Zeilen: 9-12
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 170, Zeilen: 29-33
Nicht Parteiprogramme wie in Europa, sondern der Präsident selbst in der Schlüsselfunktion der Zentralisierung und Nationalisierung der amerikanischen Politik ist der Initiator großangelegter Gesellschafts- und Strategieprogramme. Das Hauptproblem des derzeitigen Präsidentenamts besteht somit darin, daß es trotz seiner Schlüsselfunktion bei der Zentralisierung und Nationalisierung der amerikanischen Politik und trotz der Ideologie des Präsidenten als Initiator großangelegter Gesellschaftsprogramme [...] seine meist übertriebenen Wahlversprechen politisch nicht durchsetzen kann.
Anmerkungen

Mm nimmt dann auch wie der Originalautor im diesem Fragment folgenden Satz explizit Bezug auf die zu den Wahlen periodisch wiederkehrenden "Versprechen, alles anders und besser als sein Vorgänger zu machen" der amerikanischen Präsidenten.

Sichter


[23.] Mm/Fragment 202 02-11 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:23 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 202, Zeilen: 2-11
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 2, Zeilen: 12-123
Dieses Modell der aktivistischen Präsidialdemokratie sollte zum Mittelpunkt der politischen Regierungsvorstellungen besonders der Demokratischen Partei und ihrer Ideologie der liberal democracy werden. Es war bekanntlich der berühmteste Präsident der Demokraten im 20. Jahrhundert, Franklin D. Roosevelt - „The Presidency ... is preeminently a place of moral leadership" - , der das Regierungssystem einer starken Präsidialdemokratie zum Vorbild und Symbol für moderne, d.h. fortschrittliche, demokratische, sozialstaatliche Politik schlechthin machte, die gleichzeitig die traditionellen amerikanischen Werte und Ideale der individuellen Freiheit und Gleichheit realisieren sollte.[FN 158]

[FN 158: F. D. Roosevelt zit. in: Anne O'Hare McCornick: Roosevelt's View of the Big Job, in: „The New York Times Magazine", September 11, 1932. Siehe ferner: Thomas E. Cronin/William R. Hochman: Franklin D. Roosevelt and the American Presidency, Presidential Studies Quarterly, vol. XV, No. 2, Spring 1985, S. 277-286.]

Das Modell der Präsidialdemokratie wurde zum Mittelpunkt der politischen Vorstellungen der modernen Demokratischen Partei und ihrer Ideologie der „liberal democracy". Obwohl das Modell bereits auf die Ideen der Präsidenten Woodrow Wilson (1913 - 1921) und Theodore Roosevelt (1901-1909) zurückweist, war es bekanntlich der berühmteste Präsident der Demokraten im 20. Jahrhundert, Franklin D. Roosevelt (1933-1945), der das Regierungssystem der Präsidialdemokratie zum Vorbild moderner amerikanischer Politik machte. Die Präsidialdemokratie wurde zum Symbol für „moderne", d.h. fortschrittliche, demokratische, sozialstaatskapitalistische Politik schlechthin, die gleichzeitig die traditionellen amerikanischen Werte der individuellen Freiheit und Gleichheit realisieren sollte.
Anmerkungen

Die Fakten scheinen so "bekannt" zu sein, dass Mm ganz ohne den notwendigen Zitationshinweis und die entsprechende Quellenangabe arbeitet.

Sichter


[24.] Mm/Fragment 203 05-07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:25 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 5-7
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 2, Zeilen: 31-33
Durch die Kriegsführung des liberaldemokratischen Präsidenten Johnson im Vietnamkonflikt verlor die Präsidialdemokratie in der amerikanischen Öffentlichkeit zunehmend an Ansehen und Vertrauenswürdigkeit. Zusätzlich verlor die Prasidialdemokratie seit der Kriegsführung des liberaldemokratischen Präsidenten Johnson im Vietnamkonflikt und der Watergate-Affäre des konservativen Präsidenten Nixon in der amerikanischen Öffentlichkeit zusehends an Ansehen und Vertrauenswürdigkeit.
Anmerkungen

-

Sichter


[25.] Mm/Fragment 203 14-26 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:27 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 14-26
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 179-180, Zeilen: S.179,21-35.101-103 - S.180,1
Daß die moderne Präsidialdemokratie der Vereinigten Staaten angesichts ihres Machtzuwachses in wirtschaftlichen, außenpolitischen und militärstrategischen Entscheidungsprozessen Gefahren in sich birgt, wurde in der Diskussion um die sogenannte „imperiale Präsidentschaft" ersichtlich. Diese von Arthur M. Schlesinger ins Leben gerufene Bezeichnung („The Imperial Presidency", 1974) des Präsidentenamtes verwies auf die Tendenz, die Exekutive aus ihren verfassungsrechtlichen Bindungen und Begrenzungen lösen zu wollen.[FN 166] Diese Entwicklung erreichte ihren Höhepunkt unter Präsident Richard Nixon - „The days of a passive Presidency belong to a simpler past" - [FN 167] im Fall Watergate. Das Phänomen der imperialen Präsidentschaft ist jedoch nicht ausschließlich auf die persönlichen Machtambitionen Nixons zurückzuführen, und es ist auch nicht allein mit seiner Amtsniederlegung ausgelöscht. Vielmehr sind die Merkmale der imperialen Präsidentschaft als latente Gefahr immer noch vorhanden.[FN 168]

[FN 166: Vgl. Arthur M. Schlesinger: The Imperial Presidency, New York 1974.]

[FN 167: Richard M. Nixon zit. in: R. S. Hirschfield, op. cit., S. 163.]

[FN 168: Vgl. Vincent Davis (ed.): The Post-Imperial Presidency, New York 1980.]

Daß die moderne Präsidialdemokratie der USA angesichts ihrer realen Grundlagen im wirtschaftlichen und außenpolitischen Bereich Gefahren in sich birgt wurde im Aufkommen der sog. imperialen Präsidentschaft ersichtlich.[FN 14] Diese Bezeichnung des Präsidentenamts verweist auf die Verselbständigung des außen- und militärpolitischen Entscheidungsprozesses im Prasidentenamt sowie auf die Tendenz, schließlich die Exekutive generell aus ihren verfassungsrechtlichen Bindungen und Begrenzungen zu lösen. Diese Entwicklung erreichte ihren Höhepunkt unter Präsident Nixon. Die imperiale Präsidentschaft ist aber keineswegs ausschließlich auf die persönlichen Machtambitionen Nixons zuruckzuführen, und sie ist auch nicht einfach mit seiner erzwungenen Amtsniederlegung verschwunden. Vielmehr ist die imperiale Präsidentschaft als latente Gefahr auch weiterhin in der außenpolitischen Fuhrungsrolle der Exekutive und der gleichzeitigen institutionellen Unfähigkeit des Kongresses zur effektiven außenpolitischen Kontrolle und Führung gegeben (s. 6.4, Außenpolitik).

[FN 14: Folgende Ausführungen zur imperialen Präsidentschaft basieren hauptsächlich auf das grundlegende Werk von Arthur M. Schlesinger, jr.: The Imperial presidency, Boston, 1973.]

Anmerkungen

Die übliche Vorgehensweise: Mm ergänzt ein hier kurzes Präsidentenzitat und ändert den Schlussatz ab - ansonsten bleibt der Text des Originals fast unverändert. Die Quellenangabe unterbleibt.<br/>Nett ist auch, dass die Fußnote des Originals in den Fließtext eingebaut wird UND auch wieder als Fußnote erscheint.

Sichter


[26.] Mm/Fragment 203 35-40 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:29 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 35-40
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 2-3, Zeilen: S.2,35-40 - S.3,1
Zusammen mit der neokonservativen Infragestellung der liberaldemokratischen Wirtschafts- und Sozialprogramme der 60er Jahre und im Zuge der weltweiten Öl- und Energiekrise der 70er Jahre sowie den Führungsschwächen des demokratischen Präsidenten Carter gegen Ende dieser Dekade führte die amerikanische Politik des letzten Jahrzehnts zu einer „Krise" der modernen Präsidialdemokratie.[FN 170]

[FN 170: Vgl. R. Gordon Hoxie: The Presidency of the 1970's, New York 1973; Thomas E. Cronin: The State of the Presidency, Boston 1975/1980; James Mac Gregor Burns: The Power to Lead: The Crisis of the American Presidency, New York 1984.]

Zusammen mit dem Versagen liberaldemokratischer Wirtschaftspolitik im Zuge der weltweiten Öl- und Energiekrise der 70er Jahre sowie den Führungsschwächen des demokratischen Präsidenten Carter gegen Ende der 70er Jahre führte die amerikanische Politik der letzten zwanzig Jahre zu einer „Krise" der Präsidialdemokratie als grundlegendem Modell moderner Politik.
Anmerkungen

Weit und breit kein Hinweis auf die Quelle in Sicht.

Sichter


[27.] Mm/Fragment 204 16-20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:31 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 204, Zeilen: 16-20
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 3, Zeilen: 17-20
Bezeichnenderweise gelang es Reagan tatsächlich, der Rolle des Präsidenten zu neuem Ansehen zu verhelfen, aber nicht mit dem herkömmlichem Instrumentarium des bisher herrschenden liberaldemokratischen Präsidentschaftsmodells, sondern gerade durch Dezentralisierungsmaßnahmen und durch den Abbau einer aktiven, interventionistischen Bundesregierung (federal government),[...] Die Widersprüchlichkeit des Neokonservatismus Reagans besteht darin, daß er einerseits den Abbau einer aktiven, interventionistischen Bundesregierung (federal government), d.h. der bisher vorherrschenden liberaldemokratischen Präsidialdemokratie befürwortet, [...]
Anmerkungen

-

Sichter


[28.] Mm/Fragment 204 28-33 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:33 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 204, Zeilen: 28-33
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 3, Zeilen: 12-17
Allerdings wird auch darauf hingewiesen, daß in der Reagan-Ära das Phänomen einer hauptsächlich auf dem Fernsehen beruhenden plebiszitären Präsidialdemokratie verstärkt auftritt. Diese Tendenz wurde besonders im Wahljahr von 1984 deutlich, als sich die Republikanische Partei vollständig auf die Persönlichkeit und öffentliche Wirkung Ronald Reagans konzentrierte.[...][FN 175]

[FN 175: Vgl. Godfrey Hodgson: All Things To All Men: The False Promise of the Modern American Presidency from Franklin D. Roosevelt to Ronald Reagan, New York 1980; James W. Ceaser/Glen E. Thurow/Jeffrey Tulis/Joseph M. Bessette: The Rise Of The Rhetorical Presidency, Presidential Studies Quarterly, vol. XI, Nr. 2, Spring 1981, S. 158-171; Kenneth W. Thompson (ed.): The American Presidency: Principles and Problems, Washington, D.C., 1983; Martin Linsky (ed.): Television and the Presidential Elections, Lexington, Mass., 1983; Jeff Fishel: Presidents and Promises: From Campaign Pledge to Presidential Performance, Washington, D.C., 1984; Theodore J. Lowi: The Personal President: Power Invested, Promise Unfulfilled, Ithaca, N.Y., 1985; C. Don Livingston: The Televised Presidency, Presidential Studies Quarterly, vol. XVI, No. 1, Winter 1986, S. 22-30; Herbert Schmertz: The Media and the Presidency, Presidential Studies Quarterly, vol. XVI, No. 1, Winter 1986, S. 11-21.]

Statt dessen verstärken die Konservativen der Reagan-Administration die Tendenz zu einer hauptsächlich auf dem "Fernsehen beruhenden Scheindemokratie, also der plebiszitären Präsidialdemokratie. Die Tendenz trat deutlich im Wahljahr von 1984 hervor, in dem sich die Republikaner vollständig auf die Persönlichkeit und öffentliche Wirkung Präsident Reagans konzentrierten.
Anmerkungen

Am Ende des Absatzes finden sich "Tonnen" von Literaturhinweisen, aber die eigentliche Herkunft des Abschnitts bleibt trotzdem ungeklärt.

Sichter


[29.] Mm/Fragment 216 26-37.38-43 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:45 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 216, Zeilen: 26-37, 38-43
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 80, Zeilen: 17-25, 28-35
Tatsächlich besteht das Selbstverständnis der Amerikaner, ihre nationale Identität nicht so sehr wie bei anderen Völkern aus gemeinsamen Vorfahren, Kultur, Geschichte, Sprache oder Religion, sondern es beruht hauptsächlich auf den die Nation begründenden idealistischen Grundwerten der Freiheit, Gleichheit, Volkssouveränität und Menschenrechte. Zusammengefaßt bilden diese Grundüberzeugungen ein politisches Glaubensbekenntnis, eine säkulare Religion mit progressiver Zielrichtung:

„The American mission for the future is to realize the values of the past."

Freilich bestand von Anfang an ein wesentlicher Zusammenhang zwischen diesem amerikanischen Idealismus und den realen Lebensbedingungen auf dem nordamerikanischen Kontinent; denn erst der ungeheure natürliche Reichtum dieses offenen, fast unbesiedelten Kontinents ermöglichte eine Realisierung des amerikanischen Freiheitsbegriffs und der Suche nach Glück. Die enge Verbindung zwischen dem ideal-politischen Glaubensbekenntnis und den realen Sonderbedingungen der Neuen Welt war von Anbeginn an offenkundig. Das das Land der politisch Freien, war gleichzeitig auch das „land of opportunity", das Land der unbegrenzten Möglichkeiten und Erfolgschancen. Auf beides also bezog und bezieht sich der amerikanische Idealismus und Patriotismus.[FN 233]

[FN 233: Vgl. S. P. Huntington: American Politics: The Promise of Disharmony, a.a.O., S. 13 ff.]

Das Selbstverständnis der Amerikaner, ihre nationale Identität, besteht nicht aus gemeinsamen Vorfahren, Kultur, Geschichte, Sprache oder Religion, sondern beruht fast ausschließlich auf den die Nation selbst begründenden Grundwerten der Freiheit, Gleichheit und Volkssouveränität. Insgesamt bilden diese Grundüberzeugungen ein politisches Glaubensbekenntnis, eine säkulare Religion: das ständige Ziel nationaler Bestrebungen[FN 22].

Von Anfang an bestand jedoch ein wesentlicher Zusammenhang zwischen diesem amerikanischen Credo und den realen Lebensbedingungen auf dem nordamerikanischen Kontinent. [...] Denn erst der ungeheure natürliche Reichtum ihres offenen, meist unbesiedelten Kontinents, ermöglichte eine Realisierung ihres Freiheitsbegriffes und ihrer Suche nach Glück. Die enge Verbindung zwischen politischem Glaubensbekenntnis und den Sonderbedingungen der „Neuen Welt" waren von Anfang an offensichtlich. Das „land of the free", das Land der politisch Freien, war auch gleichzeitig das „land of opportunity", der Möglichkeiten und Erfolgschancen. Auf beides bezog sich der amerikanische Nationalstolz.

[FN 22: Huntington, a.a.O.]

Anmerkungen

Ein Satz weggelassen, ein englischsprachiges Originalzitat ergänzt - das war's.

Sichter


[30.] Mm/Fragment 217 10-45 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:49 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 217, Zeilen: 10-45
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 77-78, Zeilen: S.77,3-32.34.101-103 - S.78,1-3.6-11
Beim Versuch, den Idealismus der politischen Kultur, also die politischen Einstellungen und ökonomisch-sozialen Verhaltensweisen wie gemeinsame Glaubensvorstellungen in den USA darzustellen, muß freilich zunächst auf die grundsätzlichen Kontraste dieser Kultur verwiesen werden.[FN 236] Bemerkenswert ist das Nebeneinander des dynamischen, von stetem Wandel gekennzeichneten modernen Amerika einerseits und von Elementen einer konservativen, von religiös-fundamentalistischer Tradition geprägten politischen Kultur andererseits; der Gegensatz zwischen der sozialen und ethnischen Heterogenität der amerikanischen Gesellschaft und der Homogenität der Lebensweise der für die politische, ökonomische und soziale Kultur maßgeblichen „middle dass" und „mainstream politics". Tatsächlich ist die amerikanische Mittelschicht Hauptträger des politischen Idealismus und Realismus der amerikanischen Kultur und des politischen Establishment. In ihren politischen Verhaltensweisen vermischen sich problemlos Gegensätze zwischen hoher Mobilität und kultureller Kontinuität, zwischen Fortschrittsoptimismus und altmodisch anmutenden religiös-moralischen und patriotischen Tugenden. Und obgleich die Homogenität der Mittelschicht den Pluralismus der Gesellschaft und die regionalen Eigenarten ethnischer Gruppierungen nicht aufhebt, passen sich soziale Aufsteiger fast aller gesellschaftlichen Gruppen den Normen der „middle dass" an. Die gesellschaftliche und ideologische Dominanz der Mittelschicht schließt also keineswegs die Vielfalt von „ethnic politics" und regional bedingten Unterschieden aus; gleichzeitig ist aber auch die Mittelschicht Garant der ideal-politischen Grundwertekontinuität inmitten eines kontinuierlichen ökonomischen und sozialen Wandels.[FN 237]

Weithin gelten für die Mittelschicht die idealistischen amerikanischen Grundwerte als Selbstverständlichkeit. An erster Stelle im Wertekatalog stehen „liberty" und „freedom", d.h. das unbestreitbare Recht, das eigene, private Leben ungestört und nach eigenem Willen führen, und die eigene politische und religiöse Meinung frei äußern zu können. Ferner zählt zu den Überzeugungen des einzelnen, daß sich mit etwas Anstrengung und mit einer guten Ausbildung wirkliche Chancen zum persönlichen Erfolg und zum sozialen und wirtschaftlichen Aufstieg bieten. So sieht sich die „middle dass" als Trägerin und Bewahrerin der optimistischen, ungebrochenen amerikanischen Tradition des Idealismus und Individualismus. Auch empfindet das „middle class"-Denken keinen grundsätzlichen Widerspruch in dosierten staatlichen Eingriffen im wirtschaftlichen Bereich, solange sie Chancen und Handlungsspielraum des einzelnen zu vergrößern versprechen,[...][FN 238]

[FN 236: Vgl. Lloyd A. Free/Hadley Cantril: The Political Beliefs of Americans: A Study of Public Opinion, New York 1968; Donald J. Devine: The Political Culture of the United States, Boston 1972.]

[FN 237: Vgl. David M. Potter: People of Plenty, Chicago 1954; Richard Suzman: Social Changes in America and the Modernization of Personality, in: Gordon DiRenzo (ed.): We The People, Westport, Conn., 1977; Alex Inkeles: Continuity and Change in the American National Character, in: S. M. Lipset (ed.): The Third Century, America as a Post-Industrial Society, Chicago, London 1979/1980, S. 389-416; S. P. Huntington: American Politics, a.a.O., S. 6, 20, 26-27, 230.]

[FN 238: Vgl. H. Mewes: Einführung in das politische System der USA, Heidelberg 1986, S. 78, 81.]

Beim Versuch, die politische Kultur, also die politisch-sozialen Einstellungen und Verhaltensweisen sowie gemeinsame Glaubensvorstellungen in den USA zusammenfassend darzustellen, muß zunächst auf grundsätzliche Kontraste dieser Kultur verwiesen werden[FN 20]. Als erstes fällt der Gegensatz zwischen der bekannten Stereotype des dynamischen, von stetem Wandel gekennzeichneten modernen Amerikas einerseits und Elementen einer konservativen, von religiös-patriotischer Tradition geprägten politischen Kultur andererseits ins Auge. Bemerkenswert ist auch der Gegensatz zwischen der sozialen und ethnischen Heterogenität der amerikanischen Gesellschaft und der Homogenität der Lebensweise der für die politische Kultur maßgeblichen „middle-class".

Die amerikanische Mittelschicht ist in der Tat Hauptträger der politischen Kultur und des politischen Establishment. In ihren politischen Verhaltensweisen vermischen sich die Gegensätze zwischen hoher Mobilität und kultureller Kontinuität, zwischen Fortschrittsoptimismus und altmodisch scheinenden religiösen und patriotischen Traditionen. Und obwohl die Homogenität der Mittelschicht den Pluralismus der Gesellschaft und den regionalen Eigensinn zahlreicher ethnischer Gruppierungen nicht aufhebt, passen sich soziale Aufsteiger fast aller gesellschaftlichen Gruppen den gängigen Normen der „middle-dass" an. Die gesellschaftliche Dominanz der Mittelschicht schließt also keineswegs die Vielfalt von „ethnic politics" und regional-bedingten Unterschieden aus, sie ändert aber nichts an der Tatsache, daß diese Mittelschicht Garant der Grundwertekontinuität inmitten eines kontinuierlichen sozialen und wirtschaftlichen Wandels bleibt.

Für die Mittelschicht gelten die traditionellen amerikanischen Grundwerte als Selbstverständlichkeit. An oberster Stelle im Wertekatalog steht die Freiheit, das heißt das unbestreitbare Recht, das eigene, private Leben ungestört und nach eigenem Willen zu führen. [...] Was zählt, ist die Überzeugung des einzelnen, daß sich mit etwas Anstrengung und mit einer guten Ausbildung echte Chancen zum persönlichen Erfolg und zum sozialen Aufstieg bieten. [...]

So sieht sich die „middle dass" als Bewahrerin der großen, ungebrochenen amerikanischen Tradition des Individualismus. Dieses Credo sieht andererseits keinen grundsätzlichen Widerspruch in staatlichen Interventionen im wirtschaftlichen Bereich. Solche staatlichen Eingriffe werden sogar als wünschenswert anerkannt, solange sie Chancen und Handlungsspielraum des einzelnen zu vergrößern scheinen.

[FN 20: Donald J. Devine: The Political Culture of the United States, Boston, 1972; Samuel P. Huntington: American Politics, The Promise of Disharmony, Cambridge, 1981.]

Anmerkungen

Mm übernimmt anderthalb Seiten Originaltext fast unverändert, gibt dazu sechs Originalwerke an (von denen zwei schon Mewes als Quelle dienten) und verweist mit einem dürren "Vgl." in der letzten Fußnote des Abschnitts auf die eigentliche Quelle "ihrer" Ausführungen.

Sichter


[31.] Mm/Fragment 218 02-04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:51 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 218, Zeilen: 2-4
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 78, Zeilen: 14-16
Hier verschmelzen allerdings Realitätssinn und Nützlichkeitsdenken der „middle class" zu skeptischer Akzeptanz.[FN 238]

[FN 238: Vgl. H. Mewes: Einführung in das politische System der USA, Heidelberg 1986, S. 78, 81.]

Realitätssinn und Nützlichkeitsdenken beschränken sich oft auf skeptische Akzeptanz dieser anscheinend unaufhaltsamen Entwicklung,[...]
Anmerkungen

-

Sichter


[32.] Mm/Fragment 218 05-16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:53 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 218, Zeilen: 5-16
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 78, Zeilen: 19-32
Seit Ende der 60er Jahre wurde das „middle class"-Ethos mit seinem Leistungs- und Erfolgsdenken und seiner traditionellen Auffassung von Familie, Religion und Patriotismus von der „neuen Moral" einer radikal-individualistischen Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung beeinflußt.[FN 239] Mitte der 70er Jahre setzte gegen diese rigorose Auslegung eines „postmaterialist and postbourgeois Individualism", der sich besonders unter den jüngeren Mitgliedern der gebildeten oberen Mittelschicht verbreitet hatte, eine Reaktion von Seiten der traditionellen „middle class" und ethnischen Gruppierungen ein.[FN 240] Unter der Reagan-Administration scheinen sich nunmehr die traditionellen „middle class"-Wertvorstellungen wieder weitgehend durchgesetzt zu haben, obwohl heute - im Vergleich z.B. zu den 50er Jahren - größere individuelle Vielfalt und mehr Toleranz für Außergewöhnliches existieren.

[FN 239: Vgl. Daniel Yankelovich: New Rules, New York 1981; M. D. Hancock/G. Sjoberg (eds.): Politics in the Post-Welfare-State: Responses to the New Individualism, New York 1972.]

[FN 240: Vgl. George C. Lodge: The New American Ideology, New York 1975; S. P. Huntington: Postindustrial Politics: How Benign Will It Be?, Comparative Politics, vol. 6, (Jan. 1974).]

Allerdings ist unbestreitbar, daß seit Ende der 60er Jahre das Mittelklasse-Ethos mit seinem Leistungs- und Erfolgsdenken und seiner spezifischen Auffassung von Familie, Religion und Patriotismus von einer „neuen Moral" der radikal-individualistischen Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung beeinflußt wurde[FN 21]. Eine Reaktion gegen diese Auslegung des Individualismus, die besonders unter jüngeren Mitgliedern der gebildeten oberen Mittelschicht verbreitet war, setzte bereits Mitte der 70er Jahre von Seiten der „traditionellen" Mittelschicht und vielen ethnischen Gruppen ein. Während der Reagan-Administration, nach Jahren der Rezession, scheinen sich die traditionellen Auffassungen und Wertvorstellungen wieder weitgehend durchgesetzt zu haben, obwohl im allgemeinen - im Vergleich zu den 50er Jahren - größere individuelle Vielfalt und eine gewisse Toleranz für das Außergewöhnliche vorherrschen.

[FN 21: Daniel Yankelovich: New Rules, New York, 1981]

Anmerkungen

-

Sichter


[33.] Mm/Fragment 220 06-08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:55 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 220, Zeilen: 6-8
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 28, Zeilen: 8-9
[...] so bilden Republikanismus und Föderalismus das verfassungsrechtliche Krönungsstück der amerikanischen Revolution und amerikanischen Verfassung,[...] Die repräsentative Republik bildete das verfassungsrechtliche Krönungsstück der amerikanischen Revolution.
Anmerkungen

Kleinkram – aber die Formulierung "verfassungsrechtliches Krönungsstück der amerikanischen Revolution" ist so markant, dass eine Übernahme an exponierter Stelle ohne Verweis auf den Urheber nicht zulässig ist. Der im Original folgende Abschnitt wird dann weiter unten auf der Seite wiedergegeben, siehe Mm/Fragment 220 24-33 – alles ohne irgendeinen Hinweis auf die Quelle.

Sichter


[34.] Mm/Fragment 220 24-33 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:57 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 220, Zeilen: 24-33
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 28, Zeilen: 8-19
Ein bedeutender Vorteil der amerikanischen repräsentativen Republik gegenüber der antiken Demokratie lag zunächst einmal darin, daß das Prinzip der Volkssouveränität unter den Gegebenheiten eines großen Territoriums und einer großen Bevölkerungszahl realisiert werden konnte. Gleichzeitig war die Republik mit einer Gesellschaft ausgestattet, die von großer sozialer, kultureller und auch wirtschaftlicher Vielfalt und großen Interessenunterschieden gekennzeichnet wurde, was sich aber für die Gesamtgesellschaft und das republikanische System als äußerst stabilisierend auswirken sollte. Offenbar besitzt der amerikanische Interessenpluralismus die inhärente Fähigkeit, das Grundübel der antiken Demokratie, die Tyrannei der Volksmehrheit, zu verhindern. Die repräsentative Republik bildete das verfassungsrechtliche Krönungsstück der amerikanischen Revolution. Sie hatte zunächst den bedeutenden Vorteil gegenüber der antiken Demokratie, daß das Prinzip der Volkssouveränität unter den Umständen eines riesigen Territoriums und einer großen Bevölkerungszahl realisiert werden konnte. Diese Tatsache bewirkte, daß die von der Republik umfaßte Gesellschaft von großer sozialer, kultureller und auch wirtschaftlicher Vielfalt und Interessenunterschieden gekennzeichnet war, was aber eine für die Gesamtgesellschaft stabilisierende Auswirkung haben sollte. Denn der Interessenpluralismus besitzt offenbar die inhärente Fähigkeit, das Grundübel der antiken Demokratie, nämlich die Tyrannei der Volksmehrheit, und das heißt der Armen, zu verhindern[FN 11].
Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.

Sichter


[35.] Mm/Fragment 220 34-38 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:25:59 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 220, Zeilen: 34-38
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 29, Zeilen: 8-14
Allerdings waren sich die Verfassungsgründer nicht nur der Gefahren einer klassischen Mehrheitsdemokratie, sondern auch der Gefahr einer Verselbständigung oder gar Tyrannei der demokratischen Regierungsorgane selbst bewußt, was auch sofort von den Anti-Föderalisten als Hauptkritik an der neuen Verfassungsordnung von 1787 geäußert wurde.[FN 250]

[FN 250: Siehe hierzu: Vincent Ostrom: The Political Theory of a Compound Republic: A Reconstitution of the Logical Foundations of an American Democracy as Presented in The Federalist, Blacksburg, Va., 1971; Martin Diamond: Notes on the Political Theory of the Founding Fathers, Philadelphia, Pa., (Center for the Study of Federalism) 1971.]

Die Verfassungsgründer waren sich nicht nur der Gefahren einer klassischen Mehrheitsdemokratie bewußt. Ihre elitäre Demokratie benötigte zusätzlich auch Maßnahmen, mit deren Hilfe eine Verselbständigung oder gar Tyrannei der Regierungsorgane selbst verhindert werden konnte. Diese Gefahr war schließlich die Hauptsorge aller demokratischen Kräfte, die auch sofort von den Anti-Föderalisten als Hauptgefahr der neuen Verfassungsordnung angeprangert worden war.
Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.

Sichter


[36.] Mm/Fragment 220 38-42 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:01 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 220, Zeilen: 38-42
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 22, Zeilen: 5-9
Nach ihrer Ansicht war das Regieren einer kleinen Anzahl von Gebildeten und politisch erfahrenen Aristokraten mit dem Geist der amerikanisch-demokratischen Wertvorstellungen nicht vereinbar. Ferner verteidigten die Anti-Federalists ihr Konzept einer kleinen Republik mit kleiner, homogener Bevölkerung, [...] Nach ihrer Ansicht war das Regieren einer kleinen Anzahl von Wohlgeborenen, Gebildeten und politisch Erfahrenen mit dem Geist der Demokratie unvereinbar. Die Mehrzahl der Gegner der Verfassung verteidigten weiterhin das Konzept einer kleinen Republik mit kleiner, homogener Bevölkerung.
Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.

Sichter


[37.] Mm/Fragment 221 04-06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:03 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 221, Zeilen: 4-6
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 29, Zeilen: 14-17
Aber auch die Föderalisten sahen die Möglichkeit einer Machtkonzentration des Bundes, die eventuell gegen die Interessen des Volkes gerichtet werden könnte. Aber auch die Föderalisten sahen die Möglichkeit einer Machtkonzentration, die eventuell gegen die Interessen des Volkes gerichtet werden könnte.
Anmerkungen

Bis auf ein ergänztes Genitivattribut identisch.

Sichter


[38.] Mm/Fragment 221 06-09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:05 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 221, Zeilen: 6-9
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 29, Zeilen: 29-33
Und sie sahen auch die Ambivalenz des föderalistischen Volkssouveränitätsmodells: daß eine große, freie Republik einerseits ein hohes Maß an Regierungsmacht zum Überleben benötigt, andererseits eine übermäßige Machtkonzentration die größte Gefahr für die Wahrung der Freiheit bedeutet. Die Verfassungsväter waren sich des Paradox der Volkssouveränität bewußt: Eine große, freie Republik benötigt einerseits zum Oberleben ein hohes Maß an Regierungsmacht, andererseits ist eine übermäßige Machtkonzentration die größte Gefahr für die Wahrung der Freiheit.
Anmerkungen

-

Sichter


[39.] Mm/Fragment 221 09-19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:07 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 221, Zeilen: 9-19
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 22, Zeilen: 17-28
Im Grunde genommen hatten die Föderalisten erwartet, daß diese grundverschiedenen Auffassungen der Volkssouveränität in Zukunft friedlich nebeneinander im Rahmen des neuen republikanisch-föderalistischen Systems bestehen würden. Sie hatten erwartet, daß das Volk den Einzelstaatsregierungen wohl immer näher stehen und die Bundesregierung im Bereich der Bundes- und Außenpolitik aktiv sein würde. Entgegen diesen Zukunftserwartungen der Verfassungsväter sollte allerdings die Frage nach dem Kern republikanisch-föderalistischer Demokratie und vor allem die Frage nach dem Stellenwert der Mehrheitsregierung auf Bundesebene in Verbindung mit Interessengruppenpolitik, Basis- und Partizipationsdemokratie bis heute aktuell bleiben.[...][FN 252]

[FN 252: Vgl. Robert Dahl: Pluralist Democracy in the US: Conflict and Consensus, Chicago 1967; Gabriel Almond/Sidney Verba: The Civic Culture: Political Attitudes and Democracy in Five Nations, Boston 1965]

Im Grunde genommen erwarteten die Föderalisten allerdings, daß diese grundverschiedenen Auffassungen der Volkssouveränität in Zukunft, also nach Annahme der neuen Verfassung, friedlich nebeneinander im Rahmen des neuen föderalistischen Systems bestehen könnten. Die Föderalisten erwarteten, daß das Volk ihren Einzelstaatsregierungen wohl immer näher stehen und die Bundesregierung im weit entfernten Bereich der Bundes- und Außenpolitik aktiv sein

würde. Entgegen diesen Zukunftserwartungen sollte die Frage nach dem Kern der Demokratie und vor allem die problematische Frage nach dem Stellenwert der Mehrheitsregierung auf Bundesebene in Verbindung mit Interessengruppenpolitik, Basis und Partizipationsdemokratie bis in die heutige Zeit aktuell bleiben.

Anmerkungen

Wieder enthält die Fußnote am Ende des Abschnitts keine Angabe der Quelle.

Sichter


[40.] Mm/Fragment 222 05-11 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:09 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 222, Zeilen: 5-11
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 241, Zeilen: 3-9
Die für das 20. Jahrhundert charakteristische Entwicklung des amerikanischen föderalen Regierungssystems war der Nationalisierungsprozeß, die praktische Verlagerung des politischen Gewichts von der Einzelstaatsebene auf die Bundesebene, und gleichzeitig vom Kongreß auf das Präsidentenamt mit seinem ständig wachsenden Bürokratieapparat („big government"). Diese vom Liberaldemokratismus unterstützte und aktiv geförderte Zentralisierungstendenz

spiegelte sich als „kooperativer Föderalismus" besonders in der Franklin Delano Roosevelt-Administration wider.

Die für das 20. Jahrhundert charakteristische Entwicklung des amerikanischen Regierungssystems war der Nationalisierungsprozeß, die augenfällige Verlagerung des politischen Gewichts von der Einzelstaatsebene auf die Bundesebene, und gleichzeitig vom Kongreß auf das Präsidentenamt mit seinen ständig wachsenden Ministerialbürokratien. Diese vom Liberaldemokratismus unterstützte und aktiv geförderte Zentralisierungstendenz

sollte nun zu Beginn der 80er Jahre vom konservativen Präsidenten Ronald Reagan im Zeichen eines „Neuen Föderalismus“ so weit wie nur möglich rückgängig gemacht werden.

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.<br/> Grandios, wie dieselbe Einleitungssentenz völlig unterschiedlich fortgesetzt wird. Trotz des unterschiedlichen Anschlusses wäre aber die Kennzeichnung des Anfangs als Zitat (mit Quellenangabe) nötig gewesen.

Sichter


[41.] Mm/Fragment 223 15-47 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:11 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 223, Zeilen: 15-47
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 244-246, Zeilen: S.244,38 - S.245,1-38 - S.246,1-5
Unter der Johnson-Administration stiegen die Subventionssummen wie nie zuvor,

<br/>

<br/>

<br/>

wobei festgehalten werden muß, daß der Großteil dieser „grants" auf Initiative der liberal-demokratischen Bundesregierung und ihrer Ministerialbürokratie und nicht etwa auf Nachfrage der Einzelstaaten zurückzuführen ist. Die durch die Bundessubventionen ins Leben gerufenen und auf Einzelstaatsebene administrativ ausgeführten Aktionsprogramme erstreckten sich auf fast alle Problembereiche der modernen amerikanischen Industriegesellschaft: angefangen von Städtebau- und -Sanierungsprogrammen, vom öffentlichen Wohnungsbau, Erziehungs-, Schul- und Ausbildungswesen, über Ausbildungs- und Umschulungsprogramme für Arbeitslose, Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen für Jugendliche und Angehörige von Minderheitsgruppen, bis hin zu Arbeitslosenunterstützung, Sozialfürsorge, Lebensmittelunterstützung („food stamps"), Armen- und Kinderfürsorge, Krankenversicherung für Arme und Rentner, Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Verkehrswesen, u.a.m..

Dieser enorme Zuwachs an Verantwortung und Zuständigkeiten auf Seiten der Bundesregierung brachte notgedrungen auch neue Modalitäten der föderalistischen Zusammenarbeit mit sich. Zum einen ließ die rapide Aufblähung eines Bundessubventionsstaates neue, von den „grants in aid"-Programmen profitierende Klientel- und Interessengruppen entstehen, zum anderen bewirkte der Aktionismus der Bundesregierung den Zusammenschluß verschiedener, an den Subventionsprogrammen direkt beteiligter Amtsinhaber wie Verwaltungsbeamte und öffentliche Bedienstete auf lokaler und Einzelstaats-Ebene. Sie alle organisierten sich auf nationaler Ebene als interest groups und verschafften sich durch eigene Lobbies in Washington Einfluß auf die Gestaltung zukünftiger Regierungsprogramme. Damit erzeugte der „kooperative Föderalismus" quasi ein neues pluralistisches Verbands- und Interessengruppen-System. Zu den wichtigsten „intergovernmental lobbies" des „kooperativen Föderalismus" zählen die „National Governors Conference" (mit 54 Gouverneuren der Einzelstaaten und Territorien), die „National Conference of State Legislators" (mit 7600 Abgeordneten der Einzelstaatslegislativen samt Mitarbeitern), die „National League of Cities" (die 14700 Städte vertritt), die „U.S. Conference of Mayors" (die 500 Großstädte vertritt) und die „National Association of Counties", in der sich Abgeordnete der 1500 „counties" oder Landkreise zusammengeschlossen haben.

Die tiefgreifendsten Veränderungen jedoch brachten die Reformen der Johnson-Administration Mitte der 60er Jahre. Von einer Subventionssumme von über 10 Milliarden Dollar 1965 stiegen die „grants" auf über 85 Milliarden Dollar im Jahre 1979, was über 26% der Einzelstaatsausgaben ausmachte.

Wichtig ist, daß der Großteil dieser Subventionen auf Initiative der liberal-demokratischen Bundesregierung und ihrer Ministerialbürokratie, und nicht etwa auf Nachfrage der Einzelstaaten zurückzuführen ist. Die durch Bundessubventionen ins Leben gerufenen und auf Einzelstaatsebene administrativ ausgeführten Aktionsprogramme erstreckten sich auf fast alle Problembereiche der modernen amerikanischen Industriegesellschaft. Betroffen waren Städtebau und -sanierungsprogramme, öffentlicher Wohnungsbau, Erziehungs-, Schul- und Ausbildungswesen, Ausbildungs- und Umschulprogramme für Arbeitslose, Arbeitsplatzbeschaffung für Jugendliche und Angehörige von Minderheitsgruppen, Arbeitslosenunterstützung, Sozialfürsorge, Lebensmittelunterstützung („food stamps"), Armen- und Kinderfürsorge, Krankenversicherung für Arme und Rentner, Drogenbekämpfung, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrswesen, Umweltschutz usw. Dieser ungeheure Zuwachs an Verantwortungsbereichen und Zuständigkeiten auf Seiten der Bundesregierung brachte notwendigerweise neue Modalitäten der föderalistischen Zusammenarbeit mit sich. Zum einen bewirkte diese rapide Entwicklung eines Bundessubventionsstaates die Entstehung neuer, von den Subventionsprogrammen profitierenden Klientel- und Interessengruppen. Zum anderen bewirkte der Aktionismus der Bundesregierung den Zusammenschluß verschiedener, von den Subventionsprogrammen direkt beeinflußter Amtsinhaber, Verwaltungsbeamten und öffentlichen Bediensteten auf lokaler und Einzelstaats-Ebene. Sie organisierten sich auf nationaler Ebene als Interessengruppen und verschafften sieh durch eigene Lobbies in Washington Einfluß auf die Gestaltung künftiger Regierungsprogramme. So paßte sich auch der Föderalismus dem pluralistischen Verbands- und Interessengruppen-System an. Es entstand die sog. „intergovernmental lobby", welcher unabhängige Vereinigungen von lokalen Polizeipräsidenten, Straßenbauverwalter, Schulsuperintendenten, Vorsitzende der staatlichen Gesundheitsämter, Bürgermeister usw. zugezählt werden können . Die weitaus wichtigsten Interessengruppen des Föderalismus sind die „National Governors Conference" (mit 54 Gouverneuren der Einzelstaaten und der Territorien), die „National Conference of State Legislators" (mit 7.600 Abgeordneten der Einzelstaatslegislativen samt Mitarbeitern), die „National League of Cities" (die 14 700 Städte vertritt), die „U.S. Conference of Mayors" (die 500 Großstädte vertritt) und die „National Association of Counties", in der sich Abgeordnete der 1.500 „counties" oder Landkreise zusammengeschlossen haben.

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.<br/> Auf der folgenden Seite erst kommt die Fußnote, in welcher mit dem Wortlaut "Horst Mewes, op. cit., S. 245 f." u.a. die Quelle für die o.a. Ausführungen dieser Seite genannt werden.

Sichter


[42.] Mm/Fragment 224 01-04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:13 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 224, Zeilen: 1-4
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 246, Zeilen: 6-9
Mit der Unterstützung von Lobbyisten und Ausgaben von mehreren Millionen Dollar verstand und versteht es im Grunde auch noch heute die „intergovernmental lobby", die „grants in aid"-Programme des Bundes in ihrem Interesse zu beeinflussen.[FN 261]

[FN 261: Vgl. hierzu: James Sundquist: Making Federalism Work, Washington, D.C., 1969; D. J. Elazar: American Federalism: A View from the States, New York 19722; Donald M. Haider: When Governments Come to Washington, New York 1974; Leon Epstein: The Old States in a New System, in: Anthony King (ed.): The New American Political System, Washington, D.C., 1979, S. 342 ff.; Horst Mewes, op. cit., S. 245 f.]

Mit der Unterstützung von 34 Lobbyisten und Ausgaben von über sechs Millionen Dollar (Stand: 1976) verstand es die „intergovernmental lobby", die Subventionsprogramme des Bundes in ihrem Interesse zu beeinflussen[FN 5].

[FN 5: Epstein, a.a.0., S. 342 ff.]

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.

Sichter


[43.] Mm/Fragment 225 04-18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:15 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 225, Zeilen: 4-18
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 246, Zeilen: 14-30, 102-105
Seit 1972 sollten nun z.B. jährlich sechs Milliarden Dollar, die Hälfte davon an Einzelstaaten und der Rest an Städte und Landkreise, als „general revenue sharing" verteilt werden, die - mit Ausnahme des Bildungs- und Sozialwesens - von den dortigen Instanzen beliebig verwendet werden konnten. Tatsächlich wurde aber die von der Nixon-Administration beabsichtigte Unabhängigkeit der Einzelstaaten gegenüber der Bundesregierung nicht erreicht. Ende der 70er Jahre machten die Subventionen dieses „revenue sharing" über 12% der Bundesüberweisungen an die Einzelstaaten und Kommunen aus. Andererseits aber nahm die Anzahl der zweckgebundenen, „kategorischen" Subventionen bedeutend schneller zu als die von der Bundesregierung unkontrollierbaren „revenue sharing" - Auszahlungen, und zwar deswegen, weil die Möglichkeit der Einflußnahme von Interessengruppen, Verwaltungsbehörden und auch Kongreßausschüssen auf die Kontrolle spezifischer Finanzmittel angewiesen ist. So machten 1976 die zweckgebundenen Subventionen bereits 79% aller Überweisungen der Bundesregierung aus.[FN 267]

[FN 267: Vgl. hierzu: W. E. Oates (ed.): Financing the New Federalism: Revenue Sharing, Conditional Grants, and Taxation, Baltimore 1975; Stan Weisner: The Social Impact of Revenue Sharing, New York 1976; Richard P. Nathan/Charles F. Adams: Revenue Sharing: The Second Round, Washington, D.C., 1977; H. Mewes.op. cit., S. 246.]

Seit 1972 werden z. B. jährlich sechs Milliarden Dollar,die Hälfte davon an Einzelstaaten und der Rest an Städte und Landkreise, als „general revenue sharing" verteilt, die - mit Ausnahme des Bildungs- und Sozialwesens - von den Regierungsinstanzen nach eigenem Belieben verwendet werden können. Dies sollte nach Ansicht des konservativen Präsidenten Nixon die Unabhängigkeit der Einzelstaaten gegenüber der Bundesregierung stärken. Ende der 70er Jahre machten die Subventionen dieser „Einnahmen-Teilung" über 12 Prozent der Bundesüberweisungen an die Einzelstaatcn und Kommunen aus[FN 6]. Andererseits nahm die Anzahl der „kategorischen",d. h. zweckgebundenen Subventionen bedeutend schneller zu als die von der Bundesregierung unkontrollierbaren „revenue sharing"-Auszahlungen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil die Möglichkeit der Einflußnahme von Interessengruppen, Verwaltungsbehörden und auch Kongreßausschüssen auf die Kontrolle spezifischer Finanzmittel angewiesen ist. 1976 machten zweckgebundene Subventionen 79 Prozent aller Überweisungen der Bundesregierung aus[FN 7].


[FN 6: Stan Warner: The social Impact ot Revenue Sharing, New York, 1976; Richard P. Nathan, Charles F. Adams: Revenue Sharing: The Second Round, Washington 1977.]

[FN 7: Ebd.]

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.

Sichter


[44.] Mm/Fragment 225 28-42 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:17 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 225, Zeilen: 28-42
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 247, Zeilen: 13-26
Angesichts dieser ambivalenten Zusammenhänge zwischen Bundes- und Einzelstaatsregierungen scheint es fraglich, ob der schon in seiner ersten Inauguralrede angekündigte und dann in seiner State of the Union-Botschaft im Januar 1982 dargelegte „Neue Föderalismus" Ronald Reagans sich durchsetzen wird. Ursprünglich sah sein „Deregulation"-Plan vor, daß nach einer achtjährigen, durch einen Sonderfond finanzierten Übergangszeit über 40 (von fast 500) Subventionsprogramme des Bundes auf die Einzelstaaten übertragen und dafür das kostspielige Gesundheitsförderungsprogramm ganz dem Bund übergeben werden sollte. Aber die Konferenz der Gouverneure (1986), deren Mehrheit Demokraten sind, lehnte das Programm mehrmals ab, weil in den Reagan-Vorschlägen zwar ein größerer intergouvernmentaler Entscheidungsspielraum gewährt wurde, dieser jedoch mit drastischen Kürzungen der Mittel für Sozialprogramme auf Bundesebene einhergehen würde. Die Mehrzahl der Einzelstaaten aber wäre dann, nach Übernahme der Sozialausgaben, ohne große Steuererhöhungen zahlungsunfähig geworden.[FN 269]

[FN 269: Vgl. zu Reagans „New Federalism"-Programmen das Kap. 3 von Walter E. Volkomers Buch: American Government, Englewood Cliffs, N.J., 1983. Siehe ferner hierzu: C. Boyden Gray: Regulation and Federalism, Yale Journal of Regulation, vol. 1, No. 1 (1983), S. 93-110; George E. Peterson: Federalism and the States: An Experiment in Decentralization, in: John Z. Palmer/Isabel V. Sawhill (eds.): The Reagan Record, An Assessment of America's Changing Domestic Priorities, Cambridge, Mass., 1984 (Urban Institute Study), S. 222 ff.; David R. Beam: New Federalism, Old Realities: The Reagan Administration and Intergovernmental Reform, in: Lester M. Salomon/Michael S. Lund (eds.): The Reagan Presidency and the Governing of America, Washington, D C., 1984 (Urban Institute Study).]

Angesichts dieser Zusammenhänge zwischen Bundes- und Einzelstaatsregierungen

bleibt es fraglich, ob der schon während seines ersten Wahlkampfes angekündigte „Neue Föderalismus" Reagans sich durchsetzen kann. Sein Plan sah ursprünglich vor, daß nach einer achtjährigen, durch einen Sonderfond finanzierten Übergangszeit über 40 (von fast 500) Subventionsprogrammen des Bundes auf die Einzelstaaten übertragen und dafür als „Belohnung" das kostspielige Gesundheitsförderungsprogramm ganz dem Bund übergeben würde. Aber die Konferenz der Gouverneure, von denen die überwältigende Mehrheit Demokraten sind, lehnte das Programm mehrmals ab. Das Hauptproblem besteht darin, daß die Reagan-Administration dachte, die Mittel für Sozialprogramme auf Bundesebene drastisch zu kürzen. Die Mehrzahl der Einzclstaaten aber wäre dann, nach Übernahme der Sozialausgaben ohne große Steuererhöhungen, zahlungsunfähig geworden.

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet. <br />Die Quelle wird in diesem Fall nicht mal am Ende des Abschnitts erwähnt.

Sichter


[45.] Mm/Fragment 231 32-46 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:26:29 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc, Senzahl, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 231, Zeilen: 32-46
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 83, Zeilen: 11-20
Verschiedene Richtungen religiöser Gruppierungen, meist von prominenten Fernsehpredigern wie Jerry Falwell (er ist Vorsitzender der aggressiven und religiös fanatischen Organisation „Moral Majority") in Privatkirchen organisiert, vertreten das Ziel, die USA „in eine christliche Nation zu verwandeln". In nationalen Organisationen wie dem „National Conservative Political Action Committee" und dem „Conservative Caucus" sowie in den Zeitschriften „Policy Review", „Conservative Digest" und „Moral Majority Report" verkünden sie ihre biblisch-fundamentalistischen und moralischen Ansprüche: Aufhebung der Trennung zwischen Kirche und Staat auf kommunaler Ebene, keine Frauenemanzipation, keine Homosexualität, keine Pornographie, keine Schwangerschaftsunterbrechung, dafür Bücher- und Fernsehzensur, Einführung des Gebets in öffentlichen Schulen, Ausweitung der Todesstrafe - Ansprüche, die freilich im krassen Gegensatz nicht nur zur gegenwärtigen liberalen mainstream-Moral, zu den liberal-demokratischen Fortschrittswerten der Nation, sondern auch zur Grundeinstellung der amerikanischen säkularen Verfassungsordnung stehen. Verschiedene Richtungen religiöser Gruppierungen, meist von prominenten Fernsehpredigern in Privatkirchen organisiert, vertreten in Extremfällen das Ziel, die USA „in eine christliche Nation zu verwandeln".

Ihre biblisch-fundamentalen moralischen Ansprüche (wie z.B. Aufhebung der Trennung zwischen Kirche und Staat auf kommunaler Ebene, keine Frauenemanzipation, keine Homosexualität, Bücher- und Fernsehzensur, keine Schwangerschaftsunterbrechung usw.) stehen im Gegensatz nicht nur zur gegenwärtigen liberalen Moral, sondern auch zur Grundeinstellung der amerikanischen säkularen Verfassungsordnung.

Anmerkungen

Etwas detaillierter, im Ton schärfer – sonst folgt dieses Fragment (auch in den Formulierungen) dem Original.

Sichter
Drhchc


[46.] Mm/Fragment 261 17-23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:16 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 261, Zeilen: 17-23
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 61, Zeilen: 10-16
Die politische, soziale und wirtschaftliche Orientierung der „Progressives" sollte sich in vielerlei Hinsicht als richtungweisend für die fortschrittliche Entwicklung Amerikas erweisen. Wie im Falle vieler ihrer populistisch-radikalen

Vorgänger bestand der Kern der progressivistischen Grundposition in der Forderung nach einer aktiv eingreifenden, politischen Führung anstelle einer passiven, dem unlauteren Wettbewerb der modernen amerikanischen Trusts untätig gegenüberstehenden Bundesregierung.

Ihre politische und soziale Orientierung erwies sich in vieler Hinsicht als richtungsweisend für die politische Entwicklung des modernen Amerika[FN 10]. Ebenso wie im Falle viele ihrer radikaleren Vorgänger bestand der Kern der progressivistischen Grundposition in der Forderung nach einer aktiv eingreifenden, politischen Führung anstelle einer passiven, dem freien Wettbewerb der modernen Marktwirtschaft untätig gegenüberstehenden Bundesregierung.
Anmerkungen

Die in der Fußnote III.88 aufgeführte Quelle liefert Mewes in seiner Fußnote 10. Ein Hinweis auf Mewes selbst fehlt.

Sichter


[47.] Mm/Fragment 261 32-40 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:18 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 261, Zeilen: 32-40
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 61, Zeilen: 16-27
Besonders gut läßt sich die progressive Ideologie am Beispiel des einflußreichen Buches „The Promise of American Life" (1909) des Intellektuellen und Roosevelt-Anhängers und -Beraters Herbert Croly verdeutlichen.[FN 89] Nach Ansicht Crolys stand die amerikanische Gesellschaft am Wendepunkt ihrer Geschichte, da sich die einstigen Vorbedingungen zur Erfüllung des „American way of life" von Grund auf geändert hätten. Von Anfang an versprach das amerikanische Fortschrittssystem nicht nur Demokratie und individuelle Freiheit, sondern auch materielle Belohnung für das Streben nach Glück. „Amerika" stand eben für das bessere Leben überhaupt.[FN 90]

[FN 89: Herbert Croly: The Promise of American Life, (ed. A.M. Schlesinger), Cambridge, Mass., 1965.]

[FN 90: Vgl. Charles Forcey: The Crossroads of Liberalism: Croly, Weyl, Lippmann and the Progressive Era, 1900-1925, New York 19673, S. 3-51; Eric F. Goldman: Rendezvous with Destiny, (Kap.: Mr. Croly Writes a Book), a.a.O., S. 146 ff.]

Am Beispiel der einflußreichen, im Jahre 1908 erschienenen Schrift „The Promise of American Life" (Die Verheißung des amerikanischen Lebens) des Journalisten Herbert Croly[FN 11], kann die Grundeinstellung vieler Anhänger des Progressivismus verdeutlicht werden. Nach Ansicht Crolys stand die amerikanische Gesellschaft an der bedeutendsten Wegscheide ihrer Geschichte. Grund dafür war die Tatsache, daß sich die einstigen Vorbedingungen zur Erfüllung des „american way of life" von Grund auf geändert hatten. Von Anfang an versprach das amerikanische System nicht nur Demokratie und individuelle Freiheit, sondern auch materielle Belohnung für tugendhaftes, im Eigeninteresse verfolgtes Streben nach Glück. „Amerika" stand ganz einfach für ein besseres Leben.

[FN 11: Herbert Croly: The Promise of American Life (1909), Cambridge, 1965]

Anmerkungen

-

Sichter


[48.] Mm/Fragment 262 01-09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:20 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 262, Zeilen: 1-9
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 61-62, Zeilen: S.61,30-31 - S.62,1-11
Dieser Glaube an einen „automatischen" Zusammenhang zwischen individuellem Streben und besserem Leben hatte sich nunmehr laut Croly als ungerechtfertigt erwiesen. Im Gegenteil, das Streben nach privatem Eigentum hatte um die Jahrhundertwende eine massive Konzentration von Wirtschaftsmacht, politische Korruption und unrechtmäßige Privilegierung geschaffen. Aus diesen Gegebenheiten zog Croly nun den Schluß, daß die zukünftige Erfüllung des amerikanischen „Promise" vom besseren Leben nur durch eine bewußte und gezielte nationale Planung und Konstruktion von seiten einer starken Bundesregierung zu erzielen sei.[...][FN 92]

[FN 92: H. Croly: The Promise of American Life (Introduction), a.a.O., S. xxii.]

Dieser Glaube an einen „automatischen" Zusammenhang zwischen individuellem Streben und besserem Leben erwies sich aber laut Croly als ungerechtfertigt. Das Streben nach privatem Eigentum hatte im Gegenteil die massive Konzentration von Wirtschaftsmacht, politische Korruption und unrechtmäßige Privilegierung zu äußerlichen Kennzeichen des modernen Amerika gemacht. Aus dieser Tatsache zogen Croly und die Progressivsten den Schluß, daß die künftige Erfüllung der amerikanischen Verheißung eines besseren Lebens im Sinne einer bewußten nationalen „Planung und Konstruktion" an Stelle des traditionellen Glaubens an Amerika „unerbittliches nationales Schicksal („inexorable national destiny") bedeute. Daher wurde der Bundespolitik eine zentrale Funktion der amerikanischen

Gesellschaft bei der künftigen Gestaltung beigemessen.

Anmerkungen

-

Sichter


[49.] Mm/Fragment 262 12-21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:22 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 262, Zeilen: 12-21
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 62, Zeilen: 12-22
Gestützt auf die (Fortschritts-)Ideale der amerikanischen politischen Tradition versuchten die „Progressives", gleichzeitig sowohl die Plutokratie als auch den Sozialismus durch demokratische Reformen zu verhindern. Eine mittlerweile entstandene progressive „Mugwump"-Intelligentsia kritisierte in einer Reihe neugegründeter progressiver Zeitschriften mit Massenauflagen („Muckraking"-Journalismus) die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Mißstände insbesondere in den Großstädten. Ihre Bejahung einer starken nationalen Regierung war mit der Einsicht verbunden, daß gesamtgesellschaftliche Reformen nur durch eine aktive Mitwirkung der Bürger auf kommunaler und Einzelstaatsebene zu verwirklichen seien.[FN 93]

[FN 93: Vgl. Louis Filler: Appointment at Armageddon: Muckraking and Progressivism in the American Tradition, Westport, Conn., 1976; Walter Lippmann: Drift and Mastery (1914), (Kap.: The Themes of Muckraking), Englewood Cliffs, N.J., 1961; R. Hofstadter: The Age of Reform, (Kap.: Muckraking: The Revolution in Journalism), a.a.O., S. 186 ff.]

Gestützt auf ein sozial verpflichtetes Christentum, einen humanen Pragmatismus und die Tradition der Freiheit und Gleichheit versuchten die Progressivisten gleichzeitig sowohl die Plutokratie als auch den Sozialismus durch weitgreifende „demokratische" Reformen zu verhindern. Beachtlich ist dabei, daß die Bejahung einer starken nationalen Regierung mit der Einsicht verbunden wurde, daß gesamtgesellschaftliche Reformen nur durch aktive Mitwirkung der Bürger auf kommunaler und Einzelstaatsebene zu verwirklichen seien. So kritisierten z.B. in einer Reihe neugegründeter Zeitschriften mit Massenauflagen Journalisten politische und soziale Mißstände insbesondere in den Großstädten.
Anmerkungen

Inhaltlich reduziert der Dissertationstext die Motivation der Progressivisten (z.B. um das christliche Movens) und ergänzt das Stichwort "Muckracking" - ansonsten ändert sich im wesentlichen nur die Reihenfolge der Originalsätze.

Sichter


[50.] Mm/Fragment 263 01-05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:28 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 263, Zeilen: 1-5
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 63, Zeilen: 3-4, 16-20
[In den 20er Jahren führten insgesamt 13 Staaten Altersversicherungen und verbesserte Vorkeh]rungen in klinischen Anstalten ein, und nachdem bis 1914 elf Staaten das Frauenwahlrecht anerkannt hatten, passierte 1919 auf Bundesebene ein Verfassungszusatz den Kongreß, der das nationale Frauenwahlrecht verfassungsmäßig verankerte. Ebenfalls auf nationaler Ebene wurde 1913 mit dem 17. Verfassungszusatz die Direktwahl der Senatoren anerkannt.[FN 95]

[FN 95: Vgl. J. D. Buenker, op. cit.; Lois W. Banner: Woman in Modern America: A Brief History, New York 1974; David J. Rothman: Conscience and Convenience: The Asylum and its Alternatives in Progressive America, Boston 1980.]

1913 wurde dann mit dem 17. Verfassungszusatzartikel die Direktwahl der Senatoren anerkannt -[...]

In den 20er Jahren führten insgesamt 13 Staaten Altersversicherungen ein, und nachdem bis 1914 elf Staaten das Frauenwahlrecht anerkannt hatten, passierte 1919 auf Bundesebene ein Verfassungszusatzartikel den Kongreß, der das nationale Frauenwahlrecht verfassungsmäßig verankerte.

Anmerkungen

Wieder ist die Reihenfolge geändert, Einzelphrasen identisch.

Sichter


[51.] Mm/Fragment 267 22-35 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:50 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 267, Zeilen: 22-35
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 64, Zeilen: 21-33
Wilson war der erste Präsident seit Jefferson, der dem Kongreß in einer von ihm einberufenen Sondersitzung persönlich seine Gesetzesvorschläge für eine neue Zolltarifpolitik präsentierte.

Zur Behebung der notorischen Krisenanfälligkeit der über 30000 mehr oder weniger unabhängigen Geldinstitute wurde durch den „Federal Reserve Act" (1913) ein nationales Zentral- und Reservebanksystem eingerichtet, das sich auch als wirksames Instrument der Konjunktursteuerung bewähren sollte.

1916 wurden der „Federal Farm Loan Board" mit zwölf regionalen Darlehensbanken zur Unterstützung der Landwirtschaft, 1914 die „Federal Trade Commission", die das „Bureau of Corporations" ablöste, zur Kontrolle von Großunternehmen im zwischenstaatlichen Handel und schließlich im gleichen Jahr mit dem „Clayton Act" neue Anti-Monopolverordnungen geschaffen. Seit 1916 wurde die Jugendarbeit auf Bundesebene gesetzlich kontrolliert, und im gleichen Jahr auf Initiative des Präsidenten der 8-Stundentag für Eisenbahnarbeiter eingeführt.[FN 120]

[FN 120: Vgl. A. S. Link: Woodrow Wilson and the Progressive Era, New York 1953; J. M. Blum: The Progressive Presidents, (Kap.: Woodrow Wilson), a.a.O., S. 61 ff.]

Wilson war der erste Präsident seit Jefferson, der dem Kongreß in einer von ihm einberufenen Sondersitzung persönlich seine Gesetzesvorschläge für eine neue Zolltarifpolitik präsentierte.

1913 wurde die Zentralbank („Federal Reserve") mit dem finanzpolitisch mächtigen „Federal Reserve Board" ins Leben gerufen.

1916 wurde die „Federal Farm Loan Board" mit 12 regionalen Darlehensbanken zur Unterstützung der Landwirtschaft, 1914 die „Federal Trade Commission" zur Kontrolle von Großunternehmen im zwischenstaatlichen Handel und schließlich im selben Jahr mit dem „Clayton Act" neue Anti-Monopol Verordnungen geschaffen. Seit 1916 wurde die Jugendarbeit auf Bundesebene gesetzlich kontrolliert, und im selben Jahr wurde auf Initiative des Präsidenten der Acht-Stundentag für Eisenbahnarbeiter eingeführt.

Anmerkungen

Ergänzt wurden Details zur Gründung der Zentralbank 1913. Ansonsten identisch zur Vorlage.

Sichter


[52.] Mm/Fragment 269 01-15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:55 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 269, Zeilen: 1-15
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 68-69, Zeilen: S.68,5-8.10-17.33 - S.69,1-4
Das Vermächtnis der Roosevelt-Ära, d.h. vor allem die Erfahrungen mit der Weltwirtschaftskrise und dem 2. Weltkrieg, war ein starkes und machtvolles Präsidialamt als Verkörperung des liberal-demokratischen Nationalismus. Daß dieses Vermächtnis nicht unumstritten und unangefochten blieb, wurde bereits während der Truman-Administration (Friedrich A. Hayek: „Individualism and Economic Order", 1948) und der darauffolgenden Eisenhower-Jahre ersichtlich. Harry Trumans Versuch, die liberal-demokratische, ökonomische Grundstimmung der Roosevelt-Ära nach Kriegsende im Rahmen seines „Fair Deal"-Konzepts fortzusetzen, wurde von einem republikanischen Kongreß teilweise abgelehnt.[FN 125] Aber auch während der Eisenhower-Ära, in der das neue liberal-demokratische Konzept eines starken Präsidentenamtes zurückgedrängt wurde, konnte und wollte die Regierung nicht die einmal festgesetzten Grundlagen und Strukturen des Wohlfahrtsstaates rückgängig machen - erst recht nicht in einer Phase beispiellosen florierenden Wirtschaftswachstums, das die 50er Jahre kennzeichnete.

[FN 125: Vgl. Alonzo L. Hamby: Beyond the New Deal, Harry S. Truman and American Liberalism, New York/London 1973.]

Das Vermächtnis der Roosevelt-Ära, und das heißt vor allem der Erfahrungen mit der Weltwirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg, war ein gestärktes Präsidialamt als Verkörperung des liberal-demokratischen Nationalismus. [...] Daß dieses Vermächtnis jedoch nicht unumstritten und unangefochten blieb, wurde bereits während der Truman-Administration (1945- 1953) und der darauffolgenden Eisenhower-Jahre ersichtlich.

Präsident Trumans Versuch[FN 14], die liberal-demokratische Grundstimmung der Roosevelt-Ära nach Kriegsende im Rahmen seines „Fair Deal"-Programms fortzusetzen, wurde weitgehend von einem konservativ eingestellten Kongreß abgelehnt.

[...]

Auch der gemäßigt-konservative Präsident Eisenhower[FN 15], der als Republikaner das liberal-demokratische Konzept des starken Präsidentenamts ablehnte, konnte und wollte während der „normalen" 50er Jahre die Grundlagen und Strukturen des Wohlfahrtsstaats nicht mehr rückgängig machen.

[FN 14: Zur Truman-Administration: Alonzo L. Hamby: Beyond the New Deal, Harry S. Truman and American Liberalism, 1973 [...]]

Anmerkungen

-

Sichter


[53.] Mm/Fragment 269 18-25 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:57 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 269, Zeilen: 18-25
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 69-70, Zeilen: S.69,38-40 - S.70,1-6
Doch sollte das Rooseveltsche „New Deal"-Vermächtnis noch einen letzten Triumph in der Johnson-Administration erleben, in der der Einfluß der liberalen Präsidialdemokratie auf die Sozial- und Wirtschaftspolitik des Landes seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte. Aufgrund der Tatsache, daß die Demokraten in der Wahl von 1964 zum ersten Mal seit 1938 eine Kongreßmehrheit von Progressiven errangen, gelang es Johnson, eine Reihe von Sozialgesetzen zu verabschieden, die weit über die von Roosevelt gelegten Fundamente des Sozialstaats hinausgingen. Lyndon Johnsons „Great Society"-Vision [...] Der Einfluß der Präsidialdemokratie erreichte seinen vorläufigen Höhepunkt mit der Präsidentschaft Lyndon B. Johnsons während der Jahre 1965-66, als dieser die sozialpolitisch erfolgreichste Legislaturperiode seit 30 Jahren vorweisen konnte[FN 16]. Dank der Tatsache, daß die Demokraten in der Wahl von 1964 zum ersten Mal seit 1938 eine Kongreßmehrheit von progressiven Demokraten bildeten, gelang es Johnson, eine Reihe von Sozialgesetzen zu verabschieden, die weit über die von Roosevelt gelegten Grundlagen des Sozialstaats hinausgingen. Die unter der Bezeichnung „Great Society" bekannte Gesetzgebung [...]
Anmerkungen

-

Sichter


[54.] Mm/Fragment 269 25-30 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:28:59 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 269, Zeilen: 25-30
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 70, Zeilen: 23-27
Lyndon Johnsons „Great Society"-Vision und sein Wille, den amerikanischen Traum für alle zu verwirklichen, Crolys „Promise of American Life" einzulösen, verwandelte als praktisches Programm die liberal-demokratische Interessenpolitik von der seit Roosevelt hauptsächlich defensiven Strategie gegenüber Arbeitslosigkeit und Armut in eine offensive Strategie zur Entwicklung einer von der Regierung initiierten Wohlstandsgesellschaft für alle.[FN 126]

[FN 126: Vgl. J. M. Blum: The Progressive Presidents, (Kap.: Lyndon Johnson and the Uncertain Legacy), a.a.O., S. 163-203; James E. Anderson/Jared E. Hazleton: Managing Macroeconomic Policy: The Johnson Presidency, Austin 1985.]

Johnsons Regierungsprogramm veränderte die liberal-demokratische Interessenpolitik von der früheren hauptsächlich defensiven Strategie gegenüber Arbeitslosigkeit und Armut in eine offensive Strategie zur Entwicklung einer von der Regierung initiierten Wohlstandsgesellschaft für alle.
Anmerkungen

-

Sichter


[55.] Mm/Fragment 269 31-33 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:29:01 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 269, Zeilen: 31-33
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 71-72, Zeilen: S.71,36 - S.72,1-2
[...] unter dem Banner der amerikanischen Fortschrittsideologie der Verwirklichung des Glücks, ermöglicht durch eine moderne progressive Wirtschaft und Technik, [...] [...] unter dem Banner der „amerikanischen" Ideologie der Verwirklichung des Glücks, ermöglicht durch die moderne Wirtschaft und Technik.
Anmerkungen

Die Einbettung dieses kurzen Fragments im Dissertationstext und in Mewes unterscheiden sich sehr - nichtsdestotrotz taucht die höchst ungewöhnliche Formulierung zur "Verwirklichung des Glücks" in beiden Werken (fast) identisch auf. Die Ergänzung der "Ideologie" zur "Fortschrittsideologie" zeigt bewusste "Verschleierung".

Sichter


[56.] Mm/Fragment 345 16-27 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-29 14:41:06 Kybot
Fragment, Gesichtet (BC), Mewes 1986, Mm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 345, Zeilen: 16-27
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 45-46, Zeilen: S.45,22-38.101-102 - S.46,1
FN 128: Vgl. Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York 1978: Allan Bakke hatte die Medizinische Fakultät der University of California angeklagt, weil diese ihm 1973 und 1974 die Zulassung verweigerte aufgrund einer Reservierung von 16 Studienplätzen für Angehörige von Minoritätsgruppen, die weniger qualifiziert sein sollten als Bakke. Der Kalifornische Oberste Gerichtshof entschied zu Bakkes Gunsten, die Universität wandte sich jedoch im Berufungsverfahren an den Supreme Court, damit die Politik des Department of Health, Education and Welfare auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden sollte. Zwar stimmten fünf der neun Richter darin überein, daß explizit aufgestellte „racial quotas" gegen den Gleichheitsanspruch des 14. Amendment verstoßen würden - womit Bakke zur Universität zugelassen und die „Quotenpolitik" untersagt wurde -, andererseits urteilte jedoch eine Mehrheit von fünf Richtern, daß „Affirmative Action"-Programme für Minderheiten verfassungskonform seien, solange sie im Zulassungsprozeß nur einen Faktor u.a. darstellen und keine expliziten Quoten mit sich bringen würden. [FN 5] Allan Bakke hatte die Medizinische Fakultät der Universität Kalifornien angeklagt, weil diese ihm angeblich zweimal die Zulassung verweigert hatte aufgrund einer Reservierung von 16 Studienplätzen für Angehörige von Minoritätsgruppen, die allesamt weniger qualifiziert waren als Bakke. Der Kalifornische Oberste Gerichtshof entschied zu Bakkes Gunsten, die Universität wandte sich jedoch im Berufungsverfahren an den Obersten Bundesgerichtshof, so daß die Politik des Bundesministeriums auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden sollte. Auch die Richter des Obersten Gerichtshofes waren sich nicht einig. Zwar stimmten fünf der neun Richter darin überein, daß explizit aufgestellte Rassenquoten gegen den Gleichheitsanspruch des 14. Zusatzartikels verstoßen. Damit wurde Bakke zur Universität zugelassen und die „Quotenpolitik" untersagt. Andererseits urteilte jedoch eine Mehrheit von fünf Richtern, daß „affirmative action"-Programme für Minoritäten verfassungskonform seien, solange sie im Zulassungsprozeß nur einen Faktor unter anderen darstellen und keine expliziten Quoten mit sich bringen.

[FN 5: Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York, 1978; Donald L. Horowitz: The Court and Social Policy, Washington, 1977.]

Anmerkungen

Fließtext wird in eine Fußnote umgewandelt. Ein Satz wird weggelassen.

Sichter


[57.] Mm/Mathiopoulos-1987/184 - Diskussion
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[85.] Mm/Mathiopoulos-1987/345 - Diskussion
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