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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Titel    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas {SEK(2005)1255} Brüssel, den 12.10.2005 KOM(2005) 489 endgültig
Datum    12. Oktober 2005
URL    http://ec.europa.eu/development/icenter/repository/COMM_PDF_COM_2005_0489_F_DE_ACTE.pdf
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Mcp/Fragment 126 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 09:18:25 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet (BC), KOM 2005, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 126, Zeilen: 01-12
Quelle: KOM 2005
Seite(n): 20-21, Zeilen: -
In den letzten Jahrzehnten haben die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten mit verschiedenen Teilen Afrikas immer mehr vertragliche Vereinbarungen getroffen.

Das Abkommen von Lomé I wurde 1975 unterzeichnet und war das erste Rahmenabkommen mit den Ländern in Subsahara- Afrika als Teil der AKP-Staatengruppe.

Mehrere weitere Lomé- Abkommen führten schließlich zum im Jahr 2000 unterzeichneten und im Jahr 2005 geänderten Abkommen von Cotonou, das mit 48 Subsahara- Ländern geschlossen wurde. Weitere Abkommen waren die Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen mit Südafrika, die Europa-Mittelmeer-Partnerschaften und Assoziationsabkommen mit den nordafrikanischen Staaten sowie die Abkommen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), mit denen jeweils Wohlstand, Stabilität und Sicherheit der unmittelbaren Nachbarländer Europas gefördert werden sollen.

In den letzten Jahrzehnten haben die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten mit verschiedenen Teilen Afrikas vertragliche Vereinbarungen getroffen, [...].

Das Abkommen von Lomé I wurde 1975 unterzeichnet und war das erste Rahmenabkommen mit den Ländern in Subsahara-Afrika als Teil der AKP-Staatengruppe.

[...]

Nach verschiedenen Auflagen des Lomé-Abkommens schlossen die EG und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2000 mit den 48 Ländern von Subsahara-Afrika das für zwanzig Jahre geltende Abkommen von Cotonou. Das Cotonou-Abkommen, das 2005 geändert wurde, verbindet in seinem umfassenden Vertragswerk die politische Dimension mit Handels- und Entwicklungsaspekten. Gleichzeitig unterzeichnete Südafrika ein sehr ehrgeiziges Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen mit der EU [v]. Die Beziehungen der EU mit den Staaten Nordafrikas sind im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und Assoziationsabkommen sowie der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[vi] mit den entsprechenden ENP-Aktionsplänen geregelt.

Anmerkungen

Teilweise wörtliche Übernahmen enthalten, teilweise aber auch Kürzungen, Umformulierungen und Sinnveränderungen. (evtl. auch andere Online-Quelle)

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