Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Christian Behme, Tanja Chors, Heike Baddenhausen |
Titel | GASP, ESVP und ihre Instrumente - Ein Überblick |
Ort | [Berlin] |
Verlag | [Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste] |
Datum | 18. September 2006 |
Anmerkung | Registernummer WD 44/06. Es existiert ein weiterer WD-Beitrag (WD 02/07, 22. Jan 2007), welcher den WD 44/06 aktualisiert und in großen Teilen identisch ist, siehe Behme 2007. |
URL | http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2006/GASP_ESVP_und_ihre_Instrumente-Ein_Ueberblick_.pdf |
Fragmente | 0 |
[1.] Mcp/Fragment 108 24 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 21:51:02 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 108, Zeilen: 24-29 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 1, Zeilen: linke Spalte 11ff. |
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2. Die Entwicklung der GASP und der ESVP
Seit 1970 kooperierten die Mitgliedstaaten der EG im Bereich der Außenpolitik im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit, diese Praxis wurde 1987 in der Einheitlichen Europäischen Akte institutionalisiert. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde diese Zusammenarbeit durch den Vertrag von Maastricht (1993) in einen einheitlichen rechtlichen Rahmen gefasst und um eine sicherheitspolitische Komponente [ergänzt.] |
Entwicklung der GASP und der ESVP
Seit 1970 kooperierten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) im Bereich der Außenpolitik durch das Instrument der Europäischen Politischen Zusammenarbeit und normierten diese Praxis 1987 in der Einheitlichen Europäischen Akte. Nach dem Ende der bipolaren Konfrontation wurde diese Zusammenarbeit durch den Vertrag von Maastricht (1993) in einen einheitlichen institutionellen und rechtlichen Rahmen gefasst und um eine sicherheitspolitische Komponente erweitert. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[2.] Mcp/Fragment 109 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 21:53:58 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 109, Zeilen: 3-5 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 1, Zeilen: reSp 20-24 |
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Die somit in die EU-Verträge integrierte außen- und sicherheitspolitische Säule der Europäischen Union hat seitdem zunehmend an Kohärenz und Handlungsfähigkeit gewonnen. | Die dadurch in die EU-Verträge integrierte außen- und sicherheitspolitische Säule der Europäischen Union hat in den vergangenen Jahren zusehends an Kohärenz und Handlungsfähigkeit gewonnen. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[3.] Mcp/Fragment 109 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 21:56:32 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 109, Zeilen: 6-13 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Mit dem Vertrag von Amsterdam (1999) wurde schrittweise eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik eingeführt. Nachdem die britische Regierung auf dem französisch-britischen Gipfeltreffen im Dezember 1998 in St. Malo ihre traditionelle Haltung aufgab, die NATO sei allein Garant für die Sicherheit und Verteidigung Europas, war der Weg zum Ausbau der sicherheits- und verteidigungspolitischen Komponente der GASP hin zu einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eröffnet. Mit dem Amt des Hohen Repräsentanten für die GASP, derzeit wahrgenommen von Javier Solana,
sollte der Außenpolitik mehr Wirksamkeit und Profil verliehen werden. |
Der Vertrag von Amsterdam (1999) sah die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik vor. Mit Einführung des Amtes des Hohen Repräsentanten für die GASP, derzeit wahrgenommen von Javier Solana („Mr. GASP"), sollte der Außenpolitik mehr Wirksamkeit und Profil verliehen werden. [...] Nachdem die britische Regierung auf dem französisch-britischen Gipfeltreffen im Dezember 1998 in St. Malo ihre traditionelle Haltung, die Nordatlantische Vertragsorganisation (NATO) sei allein Garant für die Sicherheit und Verteidigung Europas, aufgab, war der Weg zum Ausbau der sicherheits- und verteidigungspolitischen Komponente der GASP hin zu einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eröffnet. Sicherheits- und Verteidigungspolitik eröffnet. |
Alternative Quelle: Behme 2007. Der Satz "Mit Einführung des Amtes ..." wird einfach ans Ende gestellt. Der Rest nahezu wörtlich übernommen. |
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[4.] Mcp/Fragment 151 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 15:50:23 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 151, Zeilen: 2-4 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 1, Zeilen: 4-5 |
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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) entwickeln sich seit Ende der 90iger Jahre
sehr dynamisch. |
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) entwickeln sich seit Ende der 90iger Jahre
sehr dynamisch. |
Man achte auf das "90iger" in der Quelle wie bei Mcp. Müsste eigentlich "90er" heißen. Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[5.] Mcp/Fragment 151 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:01:42 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 151, Zeilen: 4-18 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 1, Zeilen: rechte Spalte 02-31 |
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Mit der „Erklärung des Europäischen Rats zur Stärkung der GASP“ von Köln im Juni 1999 wurde der schrittweise Aufbau einer operativen und eigenständigen ESVP als integraler Bestandteil der GASP eingeleitet. [FN 602] Ziel war es, der EU in Bezug auf internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Handlungsfähigkeit zu verleihen. Vor allem sollte ein autonomes militärisches Eingreifen bei internationalen Krisen ermöglicht werden, allerdings nur „in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist“, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden. Im Juni 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, die Organisation der Westeuropäischen Union (WEU) wieder zu beleben und sie insbesondere zur Erfüllung folgender, auch als „Petersberg-Aufgaben“ bezeichneter Missionen zu befähigen: Humanitäre Einsätze, Rettungsmaßnahmen in Katastrophenfällen, friedenserhaltende Einsätze und Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisen sowie Frieden schaffende Maßnahmen. Die politischen Beschlüsse von Petersberg sind inzwischen auch Gegenstand der ESVP und seit 2000 mit dem Vertrag von Nizza in Art. 17 Abs. 2 EU in die vertraglichen Grundlagen der Union aufgenommen.
[FN 602] Regelsberger/ Kugelmann in Streinz EUV/ EGV Art. 17 EUV Rn 5, Kaufmann-Bühler in Grabitz/ Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 17 EUV Rn 5 |
Mit der „Erklärung des Europäischen Rats zur Stärkung der GASP“ von Köln im Juni 1999 wurde der Aufbau einer operativen und eigenständigen ESVP als integraler Bestandteil der GASP eingeleitet. Ziel war es, der EU in Bezug auf internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Handlungsfähigkeit zu verleihen. Vor allem sollte ein autonomes militärisches Eingreifen bei internationalen Krisen ermöglicht werden, allerdings einschränkend nur „in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist“, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden.
Aufgaben Im Juni 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, die Organisation der Westeuropäischen Union (WEU) wieder zu beleben und sie insbesondere zur Erfüllung folgender, auch als „Petersberg-Aufgaben“ bezeichneter Missionen zu befähigen: Humanitäre Einsätze, Rettungsmaßnahmen in Katastrophenfällen, friedenserhaltende Einsätze und Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisen sowie friedensschaffende Maßnahmen. Die politischen Beschlüsse von Petersberg sind inzwischen auch Gegenstand der ESVP und seit 2000 mit dem Vertrag von Nizza in Art. 17 Abs. 2 EU in die vertraglichen Grundlagen der Union aufgenommen. |
Kaum Abweichungen im Text. Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[6.] Mcp/Fragment 151 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:05:40 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 151, Zeilen: 20-30 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 2, Zeilen: linke Spalte Z. 10, ab "Akteure" |
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Der Europäische Rat legt die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien der GASP fest. Er beschließt einstimmig politisch bindende Gemeinsame Strategien, welche die außen- und sicherheitspolitische Linie der EU bestimmen. Zentrales Gremium im Bereich der GASP einschließlich der ESVP ist der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, der auf Grundlage der vom Europäischen Rat bestimmten allgemeinen Richtlinien Gemeinsame Standpunkte und Gemeinsame Aktionen annehmen kann. In Gemeinsamen Standpunkten, die politisch bindend sind, werden politische Konzepte für bestimmte Fragen geographischer oder thematischer Art festgelegt. Die völkerrechtlich bindenden Gemeinsamen Aktionen werden verabschiedet, wenn die Union in einer spezifischen Situation operativ tätig werden will. Beschlüsse im Rahmen der GASP folgen grundsätzlich dem Einstimmigkeitsprinzip. Davon kann bei [Gemeinsamen Standpunkten oder Aktionen abgewichen werden, wenn diesen eine einstimmig beschlossene Strategie zugrunde liegt.] | Der Europäische Rat (ER) legt die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien der GASP fest. Er beschließt einstimmig politisch bindende Gemeinsame Strategien, die die außen- und sicherheitspolitische Linie der EU bestimmen. Zentrales Gremium im Bereich der GASP einschließlich der ESVP ist der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ (Rat), der auf Grundlage der vom Europäischen Rat bestimmten allgemeinen Richtlinien Gemeinsame Standpunkte und Gemeinsame Aktionen annehmen kann. In Gemeinsamen Standpunkten (politisch bindend) werden politische Konzepte für bestimmte Fragen geographischer oder thematischer Art festgelegt. Die völkerrechtlich bindenden Gemeinsamen Aktionen werden verabschiedet, wenn die Union in einer spezifischen Situation operativ tätig werden will. Beschlüsse im Rahmen der GASP folgen grundsätzlich dem Einstimmigkeitsprinzip. Davon kann bei Gemeinsamen Standpunkten oder Aktionen abgewichen werden, wenn diesen eine einstimmig beschlossene Strategie zugrunde liegt. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[7.] Mcp/Fragment 152 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:08:46 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 152, Zeilen: 01-04 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 2, Zeilen: linke Spalte über "Parlamentarische Mitwirkung" |
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[Davon kann bei] Gemeinsamen Standpunkten oder Aktionen abgewichen werden, wenn diesen eine einstimmig beschlossene Strategie zugrunde liegt. Darüber hinaus können vom Rat einstimmig völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse oder politisch bindende Erklärungen
angenommen werden. |
Davon kann bei Gemeinsamen Standpunkten oder Aktionen abgewichen werden, wenn diesen eine einstimmig beschlossene Strategie zugrunde liegt. Darüber hinaus können vom Rat einstimmig völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse oder politisch bindende Erklärungen angenommen werden. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[8.] Mcp/Fragment 152 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:13:36 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 152, Zeilen: 08-30 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 2, Zeilen: Start: linke Spalte ab "Parlamentarische Mitwirkung" |
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3. Parlamentarische Mitwirkung
An der Mitwirkung des Europäischen Parlaments im Bereich der GASP hat sich aufgrund des intergouvernementalen Charakters seit Maastricht wenig geändert. In den Mitgliedstaaten gehört die nationale Außen- und Sicherheitspolitik überwiegend in die Sphäre der Exekutive, in der sich die parlamentarische Mitwirkung weitgehend auf Kontrollbefugnisse beschränkt. Die Schwäche der Parlamente im Bereich der Außenpolitik wird in der Regel dadurch relativiert, dass die Regierungen als primäre außenpolitische Akteure vom Vertrauen einer Parlamentsmehrheit abhängig sind. Ein solches Verhältnis besteht indes nicht zwischen Rat und Europäischem Parlament. Gleichwohl hatte sich das EP frühzeitig um die Entwicklung eines sicherheitspolitischen Profils bemüht und einen Ausschuss für Sicherheit und Abrüstung als Unterausschuss des damaligen Politischen Ausschusses eingesetzt. Zu Beginn der 6. Wahlperiode des Europäischen Parlaments (2004- 2009) konstituierte sich innerhalb des EP-Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ein Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung. Dieser Ausschuss nimmt durch Information und Diskussion de facto in weiten Bereichen zumindest eine parlamentarische „Begleitung“ in diesem Bereich wahr. Formell erfolgt die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der GASP nach Art. 21 EUV im Wesentlichen auf drei Wegen: Zum einen unterrichten Ratsvorsitz und Kommission das EP regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen in der GASP. Zum anderen hört der Ratsvorsitz das EP zu den wichtigsten Aspekten und grundlegenden Weichenstellung der GASP an und achtet auf eine gebührende Berücksichtigung der Auffassungen des EP. Diese Konsultationsverpflichtung erstreckt sich nur auf die [Grundentscheidungen der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivitäten.] |
Parlamentarische Mitwirkung
An der Mitwirkung des Europäischen Parlaments (EP) im Bereich der GASP hat sich aufgrund des intergouvernementalen Charakters seit Maastricht wenig geändert. In den vergemeinschafteten Politikbereichen dagegen hat sich das EP der Rolle eines Mit-Gesetzgebers genähert. In den Mitgliedstaaten gehört die nationale Außen- und Sicherheitspolitik überwiegend in die Sphäre der Exekutive, in der sich die parlamentarische Mitwirkung weitgehend auf Kontrollbefugnisse beschränkt. Die Schwäche der Parlamente im Bereich der Außenpolitik wird in der Regel dadurch relativiert, dass die Regierungen als primäre außenpolitische Akteure vom Vertrauen einer Parlamentsmehrheit abhängig sind. Ein solches Verhältnis besteht indes nicht zwischen Rat und EP. Gleichwohl hatte sich das EP frühzeitig um die Entwicklung eines sicherheitspolitischen Profils bemüht und einen Ausschuss für Sicherheit und Abrüstung als Unterausschuss des damaligen Politischen Ausschusses eingesetzt. Zu Beginn der 6. Wahlperiode des EP (2004-2009) konstituierte sich innerhalb des EP-Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ein Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung. Dieser Ausschuss nimmt durch Information und Diskussion de facto in weiten Bereichen zumindest eine parlamentarische „Begleitung“ in diesem Bereich wahr. Er ist auch mit dem Kontakt zu den nationalen parlamentarischen Verteidigungsausschüssen betraut. Formell erfolgt die Beteiligung des EP an der GASP nach Art.21 EU im Wesentlichen im Wege von drei Instrumenten. Zum einen unterrichten Ratsvorsitz und Kommission das EP regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen in der GASP. Zum anderen hört der Ratsvorsitz das EP zu den wichtigsten Aspekten und grundlegenden Weichenstellung der GASP und achtet auf eine gebührende Berücksichtigung der Auffassungen des EP. Diese Konsultationsverpflichtung erstreckt sich nur auf die Grundentscheidungen der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivitäten. |
Die Übereinstimmungen setzen sich auf der Folgeseite fort. Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[9.] Mcp/Fragment 153 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:27:16 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 153, Zeilen: 01-14 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 2, Zeilen: rechte Spalte ab Zeile 20 |
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[Diese Konsultationsverpflichtung erstreckt sich nur auf die] Grundentscheidungen der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivitäten. Schließlich führt das EP drittens seinerseits eine jährliche Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der GASP durch und bezieht dabei auch Themen der ESVP in seine Beratungen ein und kann Anfragen und Empfehlungen an den Rat und die Kommission richten. Während dem Rat daran gelegen ist, die intergouvernementale Ausrichtung der GASP zu bewahren, ist das EP bestrebt, seine Einflussmöglichkeiten auf die inhaltliche Gestaltung der GASP zu erweitern. Das Haushaltsrecht ermöglicht dem EP eine eingeschränkte Einflussnahme. Finanzausgaben im Rahmen des GASP gehen zwar grundsätzlich zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes und werden als nichtobligatorische Ausgaben eingeordnet, hinsichtlich derer das EP über weit reichende Befugnisse verfügt. Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen, deren Kosten nach dem Bruttonationaleinkommen auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, sind den haushaltsrechtlichen Befugnissen des EP jedoch entzogen. | Diese Konsultationsverpflichtung erstreckt sich nur auf die Grundentscheidungen der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivitäten. Schließlich führt das EP seinerseits eine jährliche Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der GASP durch und bezieht dabei auch Themen der ESVP in seine Beratungen ein und kann Anfragen und Empfehlungen an den Rat und die Kommission richten. Während dem Rat daran gelegen ist, die intergouvernementale Ausrichtung der GASP zu wahren, ist das EP bestrebt, seine Einflussmöglichkeiten auf die inhaltliche Gestaltung der GASP zu erweitern.
Finanzierung Das Haushaltsrecht ermöglicht dem EP eine eingeschränkte Einflussnahme. Finanzausgaben im Rahmen des GASP gehen zwar grundsätzlich zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes und werden als nichtobligatorische Ausgaben eingeordnet, hinsichtlich derer das EP über weit reichende Befugnisse verfügt. Allerdings sind Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen, deren Kosten nach dem Bruttonationaleinkommen auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, den haushaltsrechtlichen Befugnissen des EP entzogen. |
Nur die Überschrift ausgelassen. Alternative Quelle: Behme 2007. |
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[10.] Mcp/Fragment 154 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:52:30 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 154, Zeilen: 12-18 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 3, Zeilen: rechte Spalte 15-23 |
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Die vom Hohen Vertreter Javier Solana ausgearbeitete und vom Europäischen Rat angenommene Europäische Sicherheitsstrategie ist das erste umfassende Konzept für die Sicherheitspolitik der EU. Die Strategie sieht die EU in der Verantwortung „für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt“. Die Zielsetzungen von GASP und ESVP werden konkretisiert, sie fordert ein aktiveres außenpolitisches Handeln der EU mit verbesserten Fähigkeiten und mit mehr Kohärenz sowie die Zusammenarbeit mit Partnern. | Mit der von dem Hohen Vertreter Javier Solana ausgearbeiteten und vom ER im Dezember 2003 angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie "Ein sicheres Wuropa in einer besseren Welt" wurde erstmals ein umfassendes Konzept für die Sicherheitspolitik der EU fromuliert. Die Strategie sieht die EU als globalen Akteur, der Verantwortung „für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt“ tragen soll. Die Zielsetzungen von GASP und ESVP konkretisierend, fordert sie ein aktiveres außenpolitisches Handeln der EU mit verbesserten Fähigkeiten und mit mehr Kohärenz sowie die Zusammenarbeit mit Partnern. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[11.] Mcp/Fragment 154 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 16:55:00 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 154, Zeilen: 19-22 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 3, Zeilen: rechte Spalte 32-47 |
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Die Strategie basiert auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff und erweitert die Petersberg-Aufgaben funktional wie geografisch und präzisiert sie (so genannte Petersberg-Plus-Aufgaben). Betont wird das präventive Gesamtinstrument der EU, der Einsatz militärischer Gewalt als letztes Mittel nicht ausgeschlossen. | Die Strategie [trägt dem veränderten sicherheitspolitischen Umfeld insbesondere nach dem 11. September Rechnung. Sie] basiert auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff [...] werden die Petersberg-Aufgaben funktional und geografisch erweitert und präzisiert (so genannte Petersberg-Plus-Aufgaben). Das präventive Gesamtinstrument der EU wird betont, der Einsatz militärischer Gewalt als letztes Mittel nicht ausgeschlossen. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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[12.] Mcp/Fragment 210 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-26 00:33:25 Plagin Hood | Behme 2006, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 210, Zeilen: 5-24 |
Quelle: Behme 2006 Seite(n): 3, Zeilen: li 38-64 re 1-5 |
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Signifikanteste institutionelle Neuerung im Bereich der GASP ist die Einrichtung des Amtes eines Europäischen Außenministers. Im Rahmen seiner Doppelfunktion als Vorsitzender im Rat für Außenbeziehungen und Mitglied der Kommission führt er die GASP. Er verfügt über ein eigenes- wenn auch nicht exklusives- Vorschlagsrecht für Initiativen im Bereich GASP einschließlich der ESVP. Ihm soll ein eigener Europäischer Auswärtiger Dienst zuarbeiten. Der Verfassungsvertrag sieht darüber hinaus neue Flexibilisierungsinstrumente im sicherheitspolitischen Bereich vor: Im Rahmen der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ können jene Staaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf ihre militärischen Fähigkeiten erfüllen, weitergehende Verpflichtungen eingehen. Die „Gruppenbildung“ sieht die Kooperation einer Gruppe von Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Missionen vor. Eine Beistandsklausel war wegen ihres Verhältnisses zu den Beistandsklauseln im NATO- und WEU-Vertrag im Verfassungskonvent kontrovers diskutiert worden. Da der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einiger Mitgliedstaaten ausdrücklich unberührt bleibt, kommt der Beistandsklausel primär politische Bedeutung zu. Was die parlamentarische Kontrolle angeht, so lässt der Vertrag die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der ESVP grundsätzlich unverändert. | Signifikanteste Neuerung im Bereich der GASP ist die Einrichtung des Amtes eines Europäischen Außenministers. Im Rahmen seiner Doppelfunktion als Vorsitzender im Rat für Außenbeziehungen und Mitglied der Kommission führt er die GASP. Er verfügt über ein eigenes, wenn auch nicht exklusives Vorschlagsrecht für Initiativen im Bereich GASP einschließlich der ESVP. Ihm soll ein eigener Europäischer Auswärtiger Dienst zuarbeiten. Der Verfassungsvertrag sieht darüber hinaus neue Flexibilisierungsinstrumente im sicherheitspolitischen Bereich in der Form „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ und der Gruppenbildung vor. Im Rahmen des ersten Instruments können jene Staaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf ihre militärischen Fähigkeiten erfüllen, weitergehende Verpflichtungen eingehen. Letzteres sieht die die Kooperation einer Gruppe von Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Missionen vor. Eine Beistandsklausel war wegen ihres Verhältnisses zu den Beistandsklauseln im NATO- und WEU-Vertrag im Verfassungskonvent kontrovers diskutiert worden. Da der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einiger Mitgliedstaaten ausdrücklich unberührt bleibt, kommt der Beistandsklausel primär politische Bedeutung zu. Was die parlamentarische Kontrolle angeht, so lässt der Vertrag die Beteiligung des EP an der ESVP grundsätzlich unverändert. |
Alternative Quelle: Behme 2007 |
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