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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Titel    Marine Rohstoffforschung: Seerecht
Herausgeber    BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe)
Jahr    2007
Anmerkung    URL zur aktualisierten Website (Stand 26. Mai 2011): http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/MarineRohstoffforschung/Meeresforschung/Seerecht/seerecht_node.html Website mit dem genannten Inhalt lässt sich im Internetarchiv noch für den 28. Juli 2007, also vor Publikationsdatum, belegen. http://web.archive.org/web/20070728045633/http://www.bgr.bund.de/cln_006/nn_332046/DE/Themen/MeerPolar/Meeresforschung/Seerecht/seerecht__node.html?__nnn=true
URL    http://www.bgr.bund.de/nn_332046/DE/Themen/MeerPolar/Meeresforschung/Seerecht/seerecht__node.html?__nnn=true
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Mcp/Fragment 178 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 19:56:58 Plagin Hood
BGR 2007a, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 178, Zeilen: 04-07
Quelle: BGR 2007a
Seite(n): 1 (Internetdokument), Zeilen: -
Nach einer langjährigen Phase der Verhandlungen, bei denen die EG seit 1973 als Beobachter teilnahm, wurde 1982 das Internationale Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Law of the Sea) verabschiedet. Es wurde mittlerweile von mehr als 140 Staaten, darunter auch Deutschland, ratifiziert und trat 1984 in Kraft. Das Seerechtsabkommen

Nach einer langjährigen Phase der Verhandlungen wurde 1982 das Internationale Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Law of the Sea) verabschiedet. Es wurde mittlerweile von mehr als 140 Staaten, darunter auch Deutschland, gezeichnet.

Anmerkungen

Fortführung der (fast wortgetreuen) Übereinstimmungen mit der o.g. Quelle in weiteren Textstellen auf der Seite. Sowohl in der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage erscheint die Gesetzes-Kurzform falsch: "(Law of the Sea)". Richtig ist: UN Convention on the Law of the Sea = UNCLOS. Ebenso werden sowohl in der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage abwechelnd die Begriffe "Seerechtsübereinkommen" und "Seerechtsabkommen" verwendet.

Der Web-Inhalt lässt sich im Internetarchiv noch für den 28. Juli 2007, also vor Publikationsdatum, belegen. Link zum archivierten Inhalt: [1]

Sichter


[2.] Mcp/Fragment 178 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 20:04:36 Plagin Hood
BGR 2007a, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 178, Zeilen: 10-14
Quelle: BGR 2007a
Seite(n): 1 (Internetdokument), Zeilen: -
Das Seerechtsübereinkommen regelt alle Fragen der wirtschaftlichen Nutzung, der Abgrenzung von Anspruchszonen, der Navigation, von Schutzzielen und andere Fragen in den Meeresgebieten jenseits nationaler Jurisdiktion, das heißt in der Regel jenseits der Zwölf-Seemeilen-Zone.

Im Seerechtsabkommen wird eine bis zu 200 Seemeilen breite Ausschließliche Wirtschaftzone (AWZ) vor den Küsten von Staaten geschaffen(Teil V SRÜ).

Das Seerechtsübereinkommen regelt alle Fragen der wirtschaftlichen Nutzung, der Abgrenzung von Anspruchszonen, der Navigation, von Schutzzielen und so weiter in den Meeresgebieten jenseits nationaler Jurisdiktion, das heißt in der Regel jenseits der Zwölf-Seemeilen-Zone.

Der Kontinentale Schelf

Zwei wichtige Teile des Seerechtsabkommens sind die Definition einer bis zu 200 Seemeilen breiten Ausschließlichen Wirtschaftzone (AWZ) vor den Küsten von Staaten (Teil V des Seerechtsabkommens) und eines Kontinentalen Schelfs (Teil VI des Seerechtsabkommens).

Anmerkungen

Weiterere Teile aus der Quelle finden sich in anderen Textstellen auf der gleichen Seite wieder, dabei fast wörtlich übereinstimmend mit der o.g. Quelle. Die falsche Gesetzes-Kurzform "(Law of the Sea)" findet sich sowohl in der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage. Besser wäre: UN Convention on the Law of the Sea = UNCLOS. Sowohlin der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage ist auch die abwechselnde Verwendung von "Seerechtsübereinkommen" und "Seerechtsabkommen" zu beobachten. Auch ein Rechtschreibfehler findet sich als auch in der mutmaßlichen Vorlage: "Wirtschaftzone".

Der Web-Inhalt der o.g. Quelle lässt sich im Internetarchiv noch für den 28. Juli 2007, also einen früheren Zeitpunkt als das Publikationsdatum der Dissertation, belegen. Link zum archivierten Inhalt: [2]

Sichter


[3.] Mcp/Fragment 178 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 20:09:12 Plagin Hood
BGR 2007a, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 178, Zeilen: 19-22
Quelle: BGR 2007a
Seite(n): 1 (Internetdokument), Zeilen: -
Der Kontinentale Schelf im Sinne des Seerechtsabkommens ist mindestens 200 Seemeilen breit, lässt sich aber unter bestimmten Bedingungen (Art. 76 SRÜ) auf eine Breite von bis zu 350 Seemeilen oder mehr ausdehnen. Der Kontinentale Schelf im Sinne des Seerechtsabkommens ist mindestens 200 Seemeilen breit, lässt sich aber unter bestimmten morphologischen und geologischen Bedingungen (Artikel 76 des Seerechtsabkommens) auf eine Breite von bis zu 350 Seemeilen oder mehr ausdehnen.
Anmerkungen

Weiterere Teile aus der Quelle finden sich in anderen Textstellen auf der gleichen Seite wieder, dabei fast wörtlich übereinstimmend mit der o.g. Quelle. Die falsche Gesetzes-Kurzform "(Law of the Sea)" findet sich sowohl in der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage. Besser wäre: UN Convention on the Law of the Sea = UNCLOS. Sowohlin der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage ist auch die abwechselnde Verwendung von "Seerechtsübereinkommen" und "Seerechtsabkommen" zu beobachten.


Der Web-Inhalt der o.g. Quelle lässt sich im Internetarchiv noch für den 28. Juli 2007, also einen früheren Zeitpunkt als das Publikationsdatum der Dissertation, belegen. Link zum archivierten Inhalt: [3]

Sichter


[4.] Mcp/Fragment 180 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 20:27:09 Plagin Hood
BGR 2007a, Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Nerd wp, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 14-15
Quelle: BGR 2007a
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: --
Die Bodenschätze der Tiefsee stehen außerhalb nationaler Jurisdiktion und gelten als Erbe der Menschheit. Entsprechend dem Seerechtsübereinkommen gelten die Bodenschätze der Tiefsee außerhalb nationaler Jurisdiktion als Erbe der Menschheit.
Anmerkungen

Die Internetseite mit der genannten Textpassage ist, wie [4] belegt, auch schon nachweisbar für den 28.7.2007. http://www.bgr.bund.de/nn_332046/DE/Themen/MeerPolar/Meeresforschung/Seerecht/seerecht__node.html?__nnn=true

Sichter


[5.] Mcp/Fragment 180 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 20:28:49 Plagin Hood
BGR 2007a, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan, Nerd wp, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 15-17
Quelle: BGR 2007a
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: --
Zur Überwachung, Regelung und Steuerung ihrer Nutzung wurde die Internationale Meeresbodenbehörde der Vereinten Nationen gegründet (International Seabed Authority) und in Jamaika angesiedelt. Zur Überwachung, Regelung und Steuerung ihrer Nutzung wurde die Internationale Meeresbodenbehörde der Vereinten Nationen gegründet (International Seabed Authority) und in Jamaika angesiedelt.
Anmerkungen

Die Internetseite mit der genannten Textpassage ist, wie [5] belegt, auch schon nachweisbar für den 28.7.2007. http://www.bgr.bund.de/nn_332046/DE/Themen/MeerPolar/Meeresforschung/Seerecht/seerecht__node.html?__nnn=true

Sichter