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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Wikipedia
Titel    Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
Datum    2. Januar 2012
URL    https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verfassung_der_Deutschen_Demokratischen_Republik&direction=next&oldid=97639569

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    8


Fragmente der Quelle:
[1.] Kbe/Fragment 301 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:04:10 Schumann
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 301, Zeilen: 2-24
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
Die dem Parlament gegenüberstehende Länderkammer, wurde nur mit geringen Kompetenzen ausgestattet. Durch die Abschaffung des Berufsbeamtentums, das sich im Weimar als wenig stabilisierend und staatstragend (zwar formal Staatstreu aber der Republik teilweise ablehnend gegenüber)gezeigt [sic] hatte, sollten sämtliche Verwaltungsebenen neu organisiert werden, womit insbesondere die von sozialistischer Seite geforderte Absetzbarkeit der Richter einher ging.

Auf seiner vierten Sitzung im August 1948 verabschiedete der Deutsche Volksrat diese vom Ausschuss vorgelegten Richtlinien und beschloss, einen acht Mitglieder umfassenden Unterausschuss mit dem Auftrag zur Ausformulierung eines vollständigen Verfassungsentwurfes zu bilden. Der SED Politiker Karl Polak wurde als Vorsitzender des Unterausschusses beauftragt, diese Vorfestlegungen in einem Entwurf umzusetzen Das fertige Dokument wurde dem Verfassungsausschuss mit einer eingehenden Erläuterung der einzelnen Paragraphen zur Diskussion vorgelegt. Die im Ausschuss vertretenen bürgerlichen Parteien CDU und LPD, die späteren Blockparteien setzten sich aufgrund ihrer bürgerlichen Orientierung gegen die SED Forderung der entschädigungslosen Enteignung des Großgrundbesitzes und dem Verbot von Privatschulen zur Wehr, wurden von der SED aber unter Druck gesetzt und stimmten diesen dezidiert sozialistischen Forderungen schließlich zu. Nachdem der Entwurf vom Volksrat und der sowjetischen Militärregierung gebilligt wurde, sollte der Entwurf im Zuge einer allgemeinen „freien Diskussion“ in der Bevölkerung publik gemacht werden und der Eindruck einer Verfassung vermittelt werden, die auf einer breiten Legitimation durch und Konsens mit der Bevölkerung beruht, somit einer echten gesamtdeutschen „Volksverfassung“.

Zwar stellte man dem Parlament eine Länderkammer gegenüber, doch wurde diese nur mit geringen Kompetenzen versehen. Durch die Abschaffung des Berufsbeamtentums sollten sämtliche Verwaltungsebenen neu organisiert werden, womit insbesondere die von sozialistischer Seite geforderte Absetzbarkeit der Richter einher ging.

Behandlung im Deutschen Volksrat und öffentliche Propagierung

Auf seiner vierten Sitzung im August 1948 verabschiedete der Deutsche Volksrat beanstandungslos diese ihm vom Ausschuss vorgelegten Richtlinien und beschloss, einen acht Mitglieder umfassenden Unterausschuss mit dem Auftrag zur Formulierung eines vollständigen Verfassungsentwurfes zu bilden.

[...]

Nach abgeschlossener Arbeit des Unterausschusses wurde das fertige Dokument dem Verfassungsausschuss mit einer eingehenden Erläuterung der einzelnen Paragraphen zur Diskussion vorgelegt. Es bedurfte zweier Sitzungen in der Zeit von September bis Oktober und einiger rhetorischer Drohgebärde Grotewohls, um die bürgerlichen Vertreter zum Einverständnis bei der vorgesehenen entschädigungslosen Enteignung des Großgrundbesitzes und dem Verbot von Privatschulen zu bewegen.

Kurz nachdem somit im Ausschuss eine Einigung erzielt worden war, gab auf seiner fünften Zusammenkunft Ende Oktober der Deutsche Volksrat dem Entwurf die Zustimmung, wenige Tage später billigte dann auch die sowjetische Seite das Verhandlungsergebnis, obwohl man es bevorzugt hätte, den Satz „Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen“ ausgestrichen zu wissen. Nun galt es durch die Initiierung einer allgemeinen „freien Diskussion“ des Entwurfes in der Bevölkerung das eigene Verfassungsmodell zu propagieren und zugleich die Arbeit des westdeutschen Parlamentarischen Rates als unterwürfige, volksverräterische Machenschaft zur Bildung eines fremdbestimmten Vasallenstaates zu stigmatisieren.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Im PDF der Dissertation ist

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[2.] Kbe/Fragment 302 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-24 20:44:25 Schumann
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 302, Zeilen: 1-12, 14 ff. (bis Seitenende)
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
Die ostdeutsche Vorgehensweise sollte eine bewusste Alternative zur Arbeit des westdeutschen Parlamentarischen Rates in Bonn darstellen, der laut SED Propaganda die „unterwürfige, volksverräterische Machenschaft zur Bildung eines fremdbestimmten Vasallenstaates“ darstellte.

Die Volksinitiative erbrachte circa 15.000 Einsendungen mit Änderungsvorschlägen von Gemeinde- und Belegschaftsversammlungen, Schulen und Universitäten der sowjetischen Zone, die sich in mehrheitlich auf circa etwa 30 Themengebiete erstreckten. Der SED dominierte Unterausschuss des Volksrates trat nach mehreren Monaten Pause wieder zusammen und die SED ließ aufgrund der breiten Resonanz die Initiative abbrechen. Bei der Arbeit des Parlamentarischen Rates kündigte sich eine baldige Beschlussfassung an, der man seitens der Volkskongressbewegung mit einem ebenfalls vollendeten Verfassungsentwurf entgegentreten wollte. [...]

Anfang 1949 waren sämtliche Änderungsvorschläge ausgewertet. Die Sichtung der Zusendungen ergab bis März 1949 über hundert einzelne Korrekturanregungen, die in den Entwurf eingearbeitet wurden. Auf der anschließenden letzten Sitzung des Verfassungsausschusses wurden an 52 Artikeln Änderungen vorgenommen, die sich jedoch überwiegend auf Formalien beschränkten und sich kaum auf inhaltliche Änderungen bezogen. Einige dieser wenigen Änderungen betrafen z.B. eine Abmilderung des später dennoch berüchtigt gewordenen Artikels 6 zur „Boykotthetze“ oder die Beschränkung der Absetzbarkeit der Richter.

Im Ergebnis brachte der Verfassungsprozess in Ostdeutschland einen Verfassungstext hervor, der formal in Nachfolge der WRV stand und ein Bekenntnis zu einem freiheitlichen Rechtsstaat nach bürgerlichem Verständnis abgab, doch hatte auch, besonders im Bereich der Rechtsprechung und des Staatsaufbaus, der SED-Entwurf von 1946 entscheidenden Einfluss genommen.

Nun galt es durch die Initiierung einer allgemeinen „freien Diskussion“ des Entwurfes in der Bevölkerung das eigene Verfassungsmodell zu propagieren und zugleich die Arbeit des westdeutschen Parlamentarischen Rates als unterwürfige, volksverräterische Machenschaft zur Bildung eines fremdbestimmten Vasallenstaates zu stigmatisieren. [...]

Die Initiative erbrachte circa 15.000 Einsendungen mit Änderungsvorschlägen von Gemeinde- und Belegschaftsversammlungen, Schulen und Universitäten der sowjetischen Zone, die sich in ihrer Summe auf etwa 30 Kritikpunkte zusammenfassen ließen. Doch Mitte Februar 1949 ließ die SED-Führung die Aktion abbrechen und nach dreieinhalb Monate währender Pause den Verfassungsausschuss wieder einberufen, da sich bei der Arbeit des Parlamentarischen Rates eine baldige Beschlussfassung anzukündigen schien, der man seitens der Volkskongressbewegung mit einem ebenfalls vollendeten Verfassungsentwurf entgegenzutreten bemüht war. Die dringliche Aufgabe war es nun, sämtliche Änderungsvorschläge auszuwerten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse den bisherigen Entwurf zu überarbeiten. Die Sichtung der Zusendungen wurde wiederum an einen Unterausschuss verwiesen, dessen Arbeit mit dem Zusammentragen von über hundert einzelnen Korrekturanregungen Anfang März abgeschlossen war. Auf der anschließenden letzten Sitzung des Verfassungsausschusses wurden an 52 Artikeln Änderungen vorgenommen, die jedoch überwiegend dem Sprachstil und der juristischen Präzision geschuldet waren und sich nur in den seltensten Fällen auf Inhalte bezogen. Einige dieser wenigen Änderungen betrafen beispielsweise eine Abmilderung des später dennoch berüchtigt gewordenen Artikels 6 zur „Boykotthetze“ oder die Beschränkung der Absetzbarkeit der Richter. Somit war ein Verfassungstext entstanden, der zwar in seiner bewussten Anlehnung an die Weimarer Tradition grundsätzlich ein Bekenntnis zu einem freiheitlichen Rechtsstaat nach bürgerlichem Verständnis war, doch hatte auch, besonders im Bereich der Rechtsprechung und des Staatsaufbaus, der SED-Entwurf von 1946 entscheidenden Einfluss genommen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[3.] Kbe/Fragment 304 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-25 15:17:10 Schumann
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02, WiseWoman
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 304, Zeilen: 1-24
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
[Da nun die Inkraftsetzung des gefertigten Verfassungsentwurfes als Reaktion bevorstand, eine gesamtdeutsche] Verabschiedung des Verfassungsentwurfs als aussichtslos erscheinen durfte, erachtete es die SED Parteiführung im Einvernehmen mit der Sowjetischen Militärverwaltung (SMAD) für notwendig, zum Zweck der Legitimation ihres Führungsanspruchs einen 3. Deutschen Volkskongress einzuberufen. Obwohl bereits die Zusammensetzung der beiden vorigen Kongresse durch eine Quotenregelung bestimmt war, kam nun erstmals das Verfahren der „Einheitslistenwahl“ zur Anwendung, bei dem schon vor dem eigentlichen Wahlgang der Wähler, das Verhältnis innerhalb der politischen und gesellschaftlichen Gruppen austariert wurde und die Bürger lediglich ihre Zustimmung oder Ablehnung der ihnen vorgelegten Wahlliste wählen konnten. Unter dem Vorbehalt von CDU und LPD, lediglich einer Interimslösung ihre Zustimmung zu erteilen, fanden am 15. und 16. Mai die Verhältniswahlen zum Dritten Deutschen Volkskongress statt. Als dieser Ende Mai 1949 zusammentrat, wurde zwar einhellig der Verfassungsentwurf angenommen, doch war das weitere Vorgehen nach den ergebnislosen Verhandlungen auf der Außenministerkonferenz der Alliierten in Paris auch der Parteiführung noch ungewiss. Zwar galt der Volkskongress immer noch als eine gesamtdeutsche Initiative, doch schien sich der SED in Anbetracht der Verabschiedung des Grundgesetzes und des beginnenden Wahlkampfes für den ersten Deutschen Bundestag die Gründung eines ostdeutschen Teilstaats nun als Realität. Nachdem die Parteiführung den Machthaber in Moskau in einem Brief konkrete Vorschläge über das Vorgehen zu einer ostdeutschen Staatsgründung unterbreitet hatte, erteilte die sowjetische Seite ihre Erlaubnis.

Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den 3. Deutschen Volkskongress gewählte 2. Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ als maßgeblich.

Da somit auch die Inkraftsetzung des verfertigten Verfassungsentwurfes bevorstand, erachtete es die Parteiführung im Einvernehmen mit der SMAD für notwendig, zu diesem Zweck einen Dritten Deutschen Volkskongress einzuberufen. Obwohl die Zusammensetzung der beiden vorigen Kongresse auch durch eine Quotenregelung bestimmt wurde, kam nun erstmals das spezielle Verfahren der Einheitslistenwahl offiziell zur Anwendung, bei dem schon vor dem Wahlgang das Verhältnis der politischen Kräfte bestimmt wird und die Bürger lediglich ihre Zustimmung oder Ablehnung der ihnen vorgelegten Verhältnisliste bekunden können. Unter dem Vorbehalt von CDU und LPD, lediglich einer Interimslösung ihre Zustimmung zu erteilen, fanden am 15. und 16. Mai die Verhältniswahlen zum Dritten Deutschen Volkskongress statt. Als dieser Ende Mai 1949 zusammentrat, wurde zwar einhellig der Verfassungsentwurf angenommen, doch war das weitere Vorgehen nach den ergebnislosen Verhandlungen auf der Außenministerkonferenz der Alliierten in Paris auch der Parteiführung noch ungewiss. Zwar galt der Volkskongress immer noch als eine gesamtdeutsche Initiative, doch schien sich der SED in Anbetracht der Verabschiedung des Grundgesetzes und des beginnenden Wahlkampfes für den ersten Deutschen Bundestag die Gründung eines ostdeutschen Teilstaats nun endgültig als einzig verbleibende Alternative zur Sicherung ihrer Machtposition herauszustellen. Nachdem die Parteiführung Josef Stalin in einem Brief konkrete Vorschläge über das Vorgehen zu einer ostdeutschen Staatsgründung unterbreitet hatte, erteilte die sowjetische Seite ihre Erlaubnis.

Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den Dritten Deutschen Volkskongress gewählte Zweite Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ zu geltendem Recht.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Auf S. 304 im PDF der Dissertation finden sich drei eingebettete Links:

Alle drei Begriffe sind in der Wikipedia-Version ebenfalls auf diese Seiten verlinkt.

Sichter
(SleepyHollow02), (WiseWoman) Schumann


[4.] Kbe/Fragment 306 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-28 10:36:49 Schumann
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 306, Zeilen: 10-13, 16-25
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
4.3. Auflösung der Länder durch die Verfassungsänderung 1952

Nur wenige Jahre nach Inkrafttreten der ersten Verfassung, im Juli 1952, löste das Gesetz über die weitere Demokratisierung in den Ländern, Kreisen und Gemeinden die bisherigen fünf Länder auf und ersetzte sie durch 14 regionale Bezirke. [...] Mit dem einhergehenden Funktionsverlust der Länderkammer, etablierte sich das sozialistische Ein-Kammer-Modell, welches als Zugeständnis an die bürgerlichen Kreise und Parteien die CDU und LPD in der Verfassung von 1949 noch nicht enthalten war. Während dieses auf nur einer gesetzgebenden Körperschaft bauende staatliche Ordnungsprinzip in der politischen Theorie zur direkten Ausübung der Volkssouveränität (Volkswillen) dienen sollte, festigte es real durch die Zentralisation der Staatsorgane die Vormachtstellung der SED. Nach dem Selbstverständnis und dem Alleinvertretungsanspruch der SED ergab sich daraus aufgrund der postulierten Identität von Volksinteresse und Parteipolitik im Blockmodell kein Widerspruch oder etwa ein Demokratiedefizit.

Auflösung der Länder 1952

Nur wenige Jahre nach Inkrafttreten der ersten Verfassung, im Juli 1952, löste das Gesetz über die weitere Demokratisierung in den Ländern, Kreisen und Gemeinden die bisherigen fünf Länder auf und ersetzte sie durch 14 Bezirke. Mit dem einhergehenden Funktionsverlust der Länderkammer etablierte sich das sozialistische Ein-Kammer-Modell, welches als Zugeständnis an CDU und LPD in der zuvor gültigen Verfassung nicht enthalten war. Während dieses auf nur einer gesetzgebenden Körperschaft bauende staatliche Ordnungsprinzip in der politischen Theorie zur direkten Ausübung der Volkssouveränität dienen sollte, festigte es real durch die Zentralisation der Staatsorgane die souveräne Vormachtstellung der SED. Im Selbstverständnis der SED ergab sich daraus jedoch aufgrund der postulierten Identität von Volksinteresse und Parteipolitik kein Widerspruch.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

In der Dissertation und in der Quelle ist das Wort "Bezirke" mit der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_(DDR) verlinkt.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[5.] Kbe/Fragment 307 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-05-12 16:39:22 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 307, Zeilen: 6-23
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
Nach dieser als „Aufbau des Sozialismus“ propagierten Maßnahme zur Angleichung der Verfassung an die Prinzipien der Staatspartei, entstand 1956 in der zuständigen Abteilung des Zentralsekretariats, abermals unter der Leitung von Karl Polak, eine „Verfassung sozialistischen Typs“. Sie trat jedoch nie in Kraft, da ihr aus Sicht der sowjetischen Führung in Anbetracht der seit dem XX. Parteitag der KPdSU betriebenen Entstalinisierung zu sehr den politischen Zielen des Stalinismus verbunden war.

4.4. Die „Sozialistische Verfassung“ von 8. April 1968

1967 sah Walter Ulbricht das sozialistische System unter Führung der SED als soweit gefestigt an, dass er auf dem VII. Parteitag der SED die Erarbeitung einer von Grund auf neuen Verfassung forderte, die „der gegenüber 1949 veränderten sozialistischen Realität Rechnung tragen solle“. Dieser Anspruch forderte vornehmlich, die Diskrepanzen zwischen der autoritären politischen Wirklichkeit in der Alleinherrschaft der SED und den freiheitlich-bürgerlichen und auf das Individuum als Grundrechtsträger enthaltenen Bezügen der bestehenden Verfassung von 1949 zu beseitigen, indem man die restriktive SED-Herrschaft zu konstitutionalisieren trachtete. Damit wollte man nicht etwa im rechtsstaatlichen Sinn, die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze verstehen wollte, sondern diesen Zusammenhang in sein Gegenteil verkehren.

Nach dieser ersten, als „Aufbau des Sozialismus“ propagierten Maßnahme zur Angleichung der Verfassung an die Prinzipien der Staatspartei, entstand 1956 in der zuständigen Abteilung des Zentralsekretariats, abermals unter der Leitung von Karl Polak, eine „Verfassung sozialistischen Typs“. Sie trat jedoch nie in Kraft, da ihr aus Sicht der sowjetischen Führung in Anbetracht der seit dem XX. Parteitag der KPdSU betriebenen Entstalinisierung noch zu sehr der Geist der vergangenen Epoche anhaftete.

Die „sozialistische“ Verfassung von 1968

Erst elf Jahre später regte Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag der SED 1967 die Erarbeitung einer von Grund auf neuen Verfassung an, die der gegenüber 1949 veränderten Realität Rechnung tragen sollte. Dieser Anspruch forderte vornehmlich, die Diskrepanzen zwischen der diktatorischen politischen Wirklichkeit und den freiheitlich-demokratischen Zügen der bestehenden Verfassung zu beseitigen, indem man die restriktive SED-Herrschaft zu konstitutionalisieren trachtete und somit nicht etwa im rechtsstaatlichen Sinn die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze verstehen wollte, sondern diesen Zusammenhang in sein Gegenteil verkehrte.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Drei der vier Links in der Wikipedia-Quelle sind ebenfalls im PDF der Dissertation vorhanden:

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[6.] Kbe/Fragment 308 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-05-12 17:38:21 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 308, Zeilen: 6-25
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
Innerhalb des Zentralkomitees fertigte nach Vorgaben Ulbrichts eine Kommission von Sachverständigen für Staats- und Rechtsfragen, einen von der bisherigen Verfassung unabhängigen Entwurf aus, der später als das Arbeitsergebnis eines hierzu gebildeten Verfassungsausschusses der Volkskammer abgesegnet wurde. Im Gegensatz zu den Verhandlungen von 1948/1949 stellten die Blockparteien CDU und LPD in der Volkskammer von der SED fest im Blockmodell gebundenen Parteien für diese kein Hindernis mehr dar, um die eigenen verfassungsrechtlichen Intentionen uneingeschränkt durchzusetzen. Diese aus 108 Artikeln bestehende Verfassung erhielt die ausdrückliche Bezeichnung „sozialistisch“. Bereits die Präambel richtet sich gegen den „westdeutschen Monopolkapitalismus“ und den „Imperialismus unter Führung der USA“. Allein der erste Artikel galt der rechtlichen Absicherung des staatlichen Führungsanspruches der SED, indem von der Verwirklichung des Sozialismus durch die „Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ die Rede war. In ihr wurde unter anderem die Führungsrolle der SED festgeschrieben sowie in Artikel 6 Abs. 2 der „sozialistische Internationalismus“ manifestiert:

„(2) Die Deutsche Demokratische Republik pflegt und entwickelt entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten.“

Der Passus zur Zulassung eines Volksentscheides wurde entfernt.

Innerhalb des Zentralkomitees fertigten nach Anweisungen Ulbrichts Sachverständige für Staats- und Rechtsfragen einen von der bisherigen Verfassung unabhängigen Entwurf aus, der später als das Arbeitsergebnis eines gebildeten Verfassungsausschusses der Volkskammer deklariert wurde. Im Gegensatz zu den Verhandlungen von 1948/1949 stellten nun die übrigen Blockparteien für die SED kein Hindernis mehr dar, die eigenen verfassungsrechtlichen Intentionen uneingeschränkt umzusetzen. Diese aus 108 Artikeln bestehende Verfassung erhielt die ausdrückliche Bezeichnung „sozialistisch“, in der auf die Manifestation der Vormachtstellung der SED verwiesen wurde. Bereits die Präambel richtet sich gegen den „westdeutschen Monopolkapitalismus“ und den „Imperialismus unter Führung der USA“. Allein der erste Artikel galt der rechtlichen Absicherung des staatlichen Führungsanspruches der SED, indem von der Verwirklichung des Sozialismus durch die „Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ die Rede war.

[...]

In ihr wurde unter anderem die Führungsrolle der SED festgeschrieben sowie in Artikel 6 Abs. 2 der „sozialistische Internationalismus“ manifestiert:

„(2) Die Deutsche Demokratische Republik pflegt und entwickelt entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten.“

Der Passus zur Zulassung eines Volksentscheides wurde entfernt.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Beide Links in der Wikipedia-Quelle sind ebenfalls im PDF der Dissertation vorhanden:

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[7.] Kbe/Fragment 309 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-05 22:03:10 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Seiten, die magische ISBN-Links verwenden, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 309, Zeilen: 1-2, 6-18, 21-22
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
[Im Gegensatz zur Absegnung der bestehenden politischen Verhältnisse bestanden überraschenderweise weiterhin Vorschriften mit Grundrechtscharakter wie etwa Art. 20] zur Gewährleistung der Gewissens- und Glaubensfreiheit oder Art. 27 zur Pressefreiheit, die formal Rechtsstaatlichkeit vorgaben, wo sie tatsächlich nicht gewährt war. [...]

Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine „Volksaussprache“, durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Aussprache wie bei der Verfassung von 1949 der Fall, demokratischen Grundsätzen nicht entsprach. Dennoch wagte eine relativ große Zahl der Bürger den Widerspruch. Anstelle der bei Wahlen in der DDR üblichen Ergebnisse im Bereich von 99 % Zustimmung wurde selbst im offiziellen Ergebnis eine Zustimmung von 96,37 % der abgegebenen Stimmen und 3,4 % Nein-Stimmen ausgewiesen97.). [sic]

Es handelte sich um den einzigen Volksentscheid der DDR-Geschichte. Drei Tage später trat die neue Verfassung offiziell in Kraft.

Die Verfassung von 1968 strebte die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an. [...] Der Versuch, eine gesamtdeutsche Verfassung zu etablieren, wurde somit fallen gelassen.


97 Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze: Wahlen in Deutschland, 1971, S. 282 (online)

Entgegen diesem offenen Eingeständnis der tatsächlichen politischen Verhältnisse bestanden weiterhin Vorschriften wie etwa Art. 20 zur Gewährleistung der Gewissens- und Glaubensfreiheit oder Art. 27 zur Pressefreiheit, die Rechtsstaatlichkeit vorgaben, wo sie nicht gewährt war.

Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine „Volksaussprache“, durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Diskussion nicht demokratischen Grundsätzen entsprach. Dennoch wagten eine relativ große Zahl der Bürger den Widerspruch. Anstelle der bei Wahlen in der DDR üblichen Ergebnisse im Bereich von 99 % Zustimmung wurde selbst im offiziellen Ergebnis eine Zustimmung von 96,37 % der abgegebenen Stimmen und 3,4 % Nein-Stimmen ausgewiesen.[4] Es handelte sich um den einzigen Volksentscheid der DDR-Geschichte. Drei Tage später trat die neue Verfassung offiziell in Kraft.

[...]

Die Verfassung von 1968 strebte die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an. Der Versuch, eine gesamtdeutsche Verfassung zu etablieren, wurde somit fallen gelassen.


4. Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze: Wahlen in Deutschland, 1971, ISBN 3-110-01732-6, S. 282 (online).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Beleg wird mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[8.] Kbe/Fragment 310 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-12 22:21:59 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 310, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
4.5. Die revidierte Verfassung vom 07. Oktober 1974

Zum 25. Jahrestag der DDR am 7. Oktober 1974 sollte die Verfassung, wie es offiziell hieß, „in volle Übereinstimmung mit der Wirklichkeit“ gebracht werden, womit wiederum die Anpassung des Staatsrechts an die politischen Gegebenheiten vollzogen wurde, um diese letztlich zu legalisieren. Die Verfassung von 1968 wurde demnach „präzisiert und vervollkommnet“, d.h., sie wurde verstärkt darauf ausgelegt, den gesellschaftlichen und politischen Status quo zu sichern.

So wurden 1973 in der Volkskammer zahlreiche, für sich genommen aber nur geringfügige Änderungen am bisherigen Verfassungstext beschlossen. Wenngleich auch diese dritte Konstitution in den Grundzügen der vorangegangenen ähnelte, so fanden doch neben einer umformulierten Präambel einige wesentliche Neuerungen Eingang:

Die Legislaturperiode wurde von vier auf fünf Jahre verlängert, [sic]

Sämtliche tendenziellen Hinweise auf die Einheit Deutschlands bzw. der „deutschen Nation“ wurden aus dem Text getilgt, da man angesichts der bestehenden weltpolitischen Lage in den beiden Blöcken die Aussicht auf eine gesamtdeutsche „Demokratische Republik“ fallen gelassen hatte und auch nicht mehr als Staatsziel in der Verfassung anstrebte.

Das Ziel der Vereinigung wurde somit offiziell aufgegeben und wurde durch die proklamierte Verbundenheit mit der Sowjetunion ersetzt. Des Weiteren wurde der Artikel 6 Abs. 2 insoweit abgeändert, als nun die Abhängigkeit der DDR von dem Bruderstaat der Sowjetunion deutlich hervorgehoben wird:

Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens. Die Deutsche Demokratische Republik [ist untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft.]

Die revidierte Verfassung von 1974

Zum 25. Jahrestag der DDR am 7. Oktober 1974 sollte die Verfassung, wie es offiziell hieß, „in volle Übereinstimmung mit der Wirklichkeit“ gebracht werden, womit wiederum die Anpassung des Staatsrechts an die politischen Gegebenheiten vollzogen wurde, um diese letztlich zu legalisieren. Die Verfassung von 1968 wurde demnach „präzisiert und vervollkommnet“, d. h., sie wurde verstärkt darauf ausgelegt, den gesellschaftlichen und politischen Status quo zu sichern.

So wurden 1973 in der Volkskammer zahlreiche, für sich genommen aber nur geringfügige Änderungen am bisherigen Verfassungstext beschlossen. Wenngleich auch diese dritte Konstitution in den Grundzügen der vorangegangenen ähnelte, so fanden doch neben einer umformulierten Präambel einige wesentliche Neuerungen Eingang:

  • Die Legislaturperiode wurde von vier auf fünf Jahre verlängert,
  • die Verbundenheit mit der Sowjetunion fand nun durch einen eigenen Artikel Erwähnung und
  • sämtliche tendenziellen Hinweise auf die Einheit Deutschlands bzw. der „deutschen Nation“ wurden getilgt, da man angesichts der weltpolitischen Situation die Aussicht auf eine gesamtdeutsche „Demokratische Republik“ fallen gelassen hatte.

Das Ziel der Vereinigung wurde jetzt offiziell aufgegeben, des Weiteren der Artikel 6 Abs. 2 insoweit abgeändert, als nun die Abhängigkeit der DDR von der Sowjetunion deutlich hervorgehoben wird:

„(2) Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.
Die Deutsche Demokratische Republik ist untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft. [...]"
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Alle vier Verlinkungen sind sowohl in der Quelle als auch in der Arbeit zu finden.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman