Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Wikipedia |
Titel | Gleichschaltung |
Datum | 18. November 2014 |
URL | https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gleichschaltung&oldid=135934223 |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 3 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Kbe/Fragment 223 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-22 12:21:18 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Gleichschaltung 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 223, Zeilen: 8-17 |
Quelle: Wikipedia Gleichschaltung 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30.01.1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5.02.1934 der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Badener, Preußen, und Sachsen gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als „Deutsche“ ausgewiesenen Staatsbürger. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14.02.1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. | Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5. Februar 1934[1] der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Braunschweiger, Badener, Preußen, Sachsen usw. gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als Deutsche ausgewiesenen Staatsbürger. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden.[2]
[1.] Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, in Kraft getreten am 7. Februar 1934. [2.] Brockhaus Geschichte, S. 300, Sp. 1, Mannheim/Leipzig 2003. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[2.] Kbe/Fragment 224 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2017-12-22 22:34:43 WiseWoman | Fragment, Gesichtet, Kbe, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Gleichschaltung 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 224, Zeilen: 1-2 |
Quelle: Wikipedia Gleichschaltung 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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[Imanuel Geiss] bezeichnet den Begriff „Gleichschaltung“ als „verharmlosende Umschreibung für die faktische Unterwerfung aller Organe und relevanten Gruppen unter die NS-Herrschaft75.“
75 Imanuel Geiss: Geschichte griffbereit – 4. Begriffe. Art. Gleichschaltung, Gütersloh 2002, S. 975. |
Imanuel Geiss bezeichnet ihn als „verharmlosende Umschreibung für die faktische Unterwerfung aller Organe und relevanten Gruppen unter die NS-Herrschaft.“[8]
8. Imanuel Geiss: Geschichte griffbereit – 4. Begriffe. Art. Gleichschaltung, Gütersloh 2002, S. 975. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. Fortsetzung einer Übernahme auf Seite Kbe/223. |
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[3.] Kbe/Fragment 231 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2017-12-22 22:49:59 WiseWoman | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Gleichschaltung 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 231, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Wikipedia Gleichschaltung 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde den Ländern die letzte Rechte der Eigenstaatlichkeit genommen. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. Legalisiert wurde die „Gleichschaltung der Länder“ über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten. | Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. [...] Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden.[2] Legalisiert wurde jene Gleichschaltung über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten.
[2] Brockhaus Geschichte, S. 300, Sp. 1, Mannheim/Leipzig 2003. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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