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Autor | Wikipedia |
Titel | Geschichte der europäischen Integration |
Datum | 11. Dezember 2014 |
URL | https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Geschichte_der_europ%C3%A4ischen_Integration&oldid=136687912 |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 7 |
[1.] Kbe/Fragment 353 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:27:31 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 353, Zeilen: 1 ff. (bis Seitenende) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Aus dem EWG-Vertrag resultierten drei neue Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft:
1. der Europäische Sozialfonds zur Beschäftigungsförderung sowie zur Hebung des Lebensstandards; 2. Darlehen und Bürgschaften der Europäischen Investitionsbank zur Förderung wirtschaftlich strukturschwacher Gebiete und zur Modernisierung der Unternehmen sowie zur „Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten“; 3. der Europäische Entwicklungsfonds für die AKP-Staaten (Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks), die als Folge der Kolonialzeit „besondere Beziehungen“ mit den Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Italien und Niederlande pflegten. Im Unterschied zur EGKS, wo die „Hohe Behörde“ als Entscheidungsorgan fungierte, war es in der EWG der Ministerrat, der Verordnungen und Richtlinien erließ. Diesem Interessenorgan der Mitgliedstaaten war als Gemeinschaftsorgan die Europäische Kommission beigeordnet, deren Mitglieder zwar im gegenseitigen Einvernehmen der Mitgliedstaaten ernannt werden, die aber regierungsunabhängig das Initiativmonopol für die oben angeführten Formen der Gesetzgebung auszuüben hat. Rechenschaftspflicht der Kommission bestand und besteht seither gegenüber der Beratenden Versammlungen (bald darauf: Europäischen Parlament), das anfänglich im Gegensatz zu den Parlamenten in den Mitgliedsstaaten nur wenig beschließen konnte, während die demokratische Legitimation der Gemeinschaft sich hauptsächlich aus dem Einfluss der durch nationale Wahlen und Parlamente bestimmten Regierungsvertreter in den Gemeinschaftsinstitutionen speiste. Als Rechtsprechungsorgan fungierte der bereits im Zusammenhang mit der EGKS gegründete Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg. Als Sitzungsort der Kommission von EWG und EURATOM wurde Brüssel bestimmt. Die EGKS behielt ihren [Sitz in Luxemburg und das Europäisches [sic] Parlament tagte am Sitz des Europarates in Straßburg.] |
Aus dem EWG-Vertrag resultierten drei neue Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft:
Im Unterschied zur EGKS, wo die Hohe Behörde als Entscheidungsorgan fungierte, war es in der EWG der Ministerrat, der Verordnungen und Richtlinien erließ. Diesem Interessenorgan der Mitgliedstaaten war als Gemeinschaftsorgan die Europäische Kommission beigeordnet, deren Mitglieder zwar im gegenseitigen Einvernehmen der Mitgliedstaaten ernannt werden, die aber regierungsunabhängig das Initiativmonopol für die gemeinschaftliche Rechtsetzung ausübten. Rechenschaftspflicht der Kommission bestand gegenüber dem Europäischen Parlament, das im Gegensatz zu nationalen Parlamenten anfänglich mit nur wenig verbindlichen Rechten ausgestattet war und eher die Rolle eines demokratischen Feigenblatts spielte, während die demokratische Legitimation der Gemeinschaft sich hauptsächlich aus dem Einfluss der durch nationale Wahlen und Parlamente bestimmten Regierungsvertreter in den Gemeinschaftsinstitutionen speiste. Als Rechtsprechungsorgan fungierte der bereits im Zusammenhang mit der EGKS gegründete Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg. Zum Sitzungsort der Kommission von EWG und EURATOM wurde Brüssel bestimmt. Die EGKS behielt ihren Sitz in Luxemburg und die Beratenden Versammlungen (bald darauf: Europäisches Parlament) tagten am Sitz des Europarates in Straßburg; Monnets Plan zur Schaffung einer europäischen Hauptstadt nach dem Muster von Washington, D.C. wurde mithin nicht verwirklicht. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[2.] Kbe/Fragment 356 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:28:31 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 356, Zeilen: 1 ff. (bis Seitenende) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Dies zeigte sich umgehend als die von Großbritannien angestoßene Zusammenführung von EWG und der parallel gegründeten weiter gefassten Wirtschaftsvereinigung der OEEC zu einer großen Freihandelszone an seinem Widerstand scheiterte. Zwar war auch de Gaulle kein Befürworter weitergehender überstaatlicher Organisationen, doch legte er als Gegengewicht zur britischen Initiative einer Freihandelszone den Plan einer politischen Union der Gemeinschaft mit starken nationalstaatlichen Souveränitätsvorbehalten im Sinne eines „Europa(s) der Vaterländer“ vor. Beide Initiativen waren letztendlich zu polarisierend und scheiterten, so dass nur zu einer EFTA-Freihandelszone ohne unmittelbare Beteiligung der EWG kam [sic]
Großbritannien und Dänemark stellten im August 1961 erstmals einen Aufnahmeantrag an die EWG gerichtet [sic], dem sich nur de Gaulle verweigerte, der seinen Führungsanspruch innerhalb der EWG gefährdet sah. Die anderen EWG Staaten [sic] wollten sich nicht länger für die französischen Interessen in Mithaftung nehmen lassen und forderten eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip zum Mehrheitsprinzip. Angesichts eines bevorstehenden Übergangs vom Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat zu einer gehäuften Zahl von Mehrheitsentscheidungen (also zu verstärkter Supranationalität) nahm de Gaulle das Scheitern der französischen Vorstellungen zur Agrarmarktfinanzierung als Anlass, am 1. Juli 1965 die französischen Vertreter im Ministerrat zurückzuziehen und damit die Fortentwicklung der Gemeinschaft auf Eis zu legen („Politik des leeren Stuhles“). Diese Blockadepolitik wurde erst im Luxemburger Kompromiss vom Januar 1966 beendet. Durch diese Blockadepolitik hinsichtlich des Mehrheitsprinzips im Ministerrat waren dieser und die Kommission jedoch in ihrer Entscheidungsfindung erheblich geschwächt. Einzig positiv, 1967 kam es zum Zusammenschluss von EGKS, EWG und EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft (EG). |
Dies zeigte sich unverzüglich, als die von Großbritannien angestoßene Zusammenführung von EWG und OEEC zu einer großen Freihandelszone an seinem Widerstand scheiterte. Zwar war auch De Gaulle kein Freund weitergehender supranationaler Strukturen, doch legte er als Gegengewicht zur britischen Initiative den Plan einer politischen Union der Gemeinschaft mit starken nationalstaatlichen Souveränitätsvorbehalten im Sinne eines „Europa(s) der Vaterländer“ vor. Beide Initiativen drangen nicht durch, sodass es einerseits nur zu einer EFTA-Freihandelszone ohne EWG kam, andererseits – nach einer Abfuhr der Benelux-Staaten für De Gaulles Pläne - zu dessen verstärktem Interesse an einer weiteren Aussöhnung und engeren Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland.
[...] Unterdessen hatten Großbritannien und Dänemark im August 1961 erstmals einen Aufnahmeantrag an die EWG gerichtet, dem sich nur De Gaulle energisch in den Weg stellte, da er Frankreichs Führungsrolle ungeschmälert erhalten wollte. Damit weckte er allerdings auch Widerstände in der Gemeinschaft, die in deren bisher schärfste Krise mündeten: Angesichts eines bevorstehenden Übergangs vom Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat zu einer gehäuften Zahl von Mehrheitsentscheidungen (also zu verstärkter Supranationalität) nahm De Gaulle das Scheitern der französischen Vorstellungen zur Agrarmarktfinanzierung als Anlass, am 1. Juli 1965 die französischen Vertreter im Ministerrat zurückzuziehen und damit die Fortentwicklung der Gemeinschaft auf Eis zu legen („Politik des leeren Stuhles“). Daran änderte auch der Luxemburger Kompromiss vom Januar 1966 nur wenig, der das französische Abseits beendete. Denn das Mehrheitsprinzip im Ministerrat war dadurch ebenso dauerhaft geschwächt wie die in ihrer Gestaltungsfunktion beschnittene Kommission. Auch ein zweites britisches Beitrittsgesuch 1967 scheiterte schon im Ansatz an der Obstruktion De Gaulles. Die in demselben Jahr beschlossene Fusion von EGKS, EWG und EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft (EG) änderte an den bestehenden Strukturen wenig. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[3.] Kbe/Fragment 357 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-28 11:18:47 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 357, Zeilen: 1-2, 3-9, 11 ff. (bis Seitenende) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Neue Perspektiven für die Gemeinschaft ergaben sich erst nach dem Rücktritt de Gaulles infolge der Studentenrevolte 1968. [In Frankreich selbst war man der paternalistischen Politik de Gaulles überdrüssig geworden.] Auf dem Gipfeltreffen der Regierungschefs in Den Haag 1969, wo diese erstmals kollektiv als Weichensteller der EG die Initiative ergriffen, wurden Signale sowohl für eine Vertiefung als auch für die Erweiterung der Gemeinschaft gesetzt. 1972 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten in Paris die „Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten in eine Europäische Union“ umzuwandeln. Form und Inhalt der Europäischen Union wurden aber nicht verbindlich festgelegt.
[Ein weiteres britisches Beitrittsgesuch 1967 war wiederum am Widerstand de Gaulles gescheitert.] Zum 1. Januar 1973 wurde dann schließlich für Großbritannien, Irland und Dänemark der Beitritt wirksam. Norwegen hatte sich vorab in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft ausgesprochen und bestätigte die Ablehnung 1994 erneut. 2.1.4. Die Überwindung der Stagnation „Eurosklerose“ Mitte der 80er Jahre : EWS und EEA Die weitere Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses hing auch in dem seit 1973 erweiterten Mitgliederkreis hauptsächlich ab von der Bereitschaft der Regierungschefs zur Zusammenarbeit und zu Kompromissen, die mit den vorrangigen nationalen Eigeninteressen aller Mitgliedstaaten vereinbar waren. In der Regel waren daher nur bescheidene Ergebnisse möglich, die in der europäischen Öffentlichkeit häufig als faule Kompromisse wahrgenommen wurden. Ein häufig wiederkehrender Handlungsschwerpunkt der EG war die Gemeinsame Agrarpolitik, die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der 1970er-Jahre wendete die EG fast 90 % ihres Haushaltes für Subventionen für die Landwirtschaft auf. Der hohe Agraranteil war aber dadurch begründet, dass kein anderer Subventionsbereich auf die EG-Ebene verlagert wurde. |
Neue Perspektiven für die Gemeinschaft ergaben sich erst nach dem Rücktritt De Gaulles infolge der Unruhen des Jahres 1968. Auf dem Gipfeltreffen der Regierungschefs in Den Haag 1969, wo diese erstmals kollektiv als Weichensteller der EG die Initiative ergriffen, wurden Signale sowohl für eine Vertiefung als auch für die Erweiterung der Gemeinschaft gesetzt.
[...] 1972 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten in Paris die „Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten in eine Europäische Union“ umzuwandeln. Form und Inhalt der Europäischen Union wurden aber nicht verbindlich festgelegt. [...] Zum 1. Januar 1973 wurde letztlich für Großbritannien, Irland und Dänemark der Beitritt wirksam. Nur die Norweger hatten sich in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft ausgesprochen (und sollten dies 1994 wiederholen). [...] Die Überwindung der „Eurosklerose“: EWS und EEA Die weitere Entwicklung des europäischen Einigungsprojekts hing auch nach dem Ende der Ära De Gaulle und in dem seit 1973 erweiterten Mitgliederkreis hauptsächlich ab von der Bereitschaft der Regierungschefs zur Zusammenarbeit und zu Kompromissen, die mit den vorrangigen nationalen Interessen aller Mitgliedstaaten vereinbar waren. In dem als offizielles Organ der Gemeinschaft lange gar nicht existierenden Europäischen Rat waren daher nach zähesten Verhandlungen in der Regel nur bescheidene Ergebnisse möglich, die in der europäischen Öffentlichkeit als faule Kompromisse und Ausdruck von Kuhhändeln wahrgenommen wurden. Ein häufig wiederkehrender Handlungsschwerpunkt der EG war die Gemeinsame Agrarpolitik , die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der 1970er-Jahre wendete die EG fast 90 % ihres Haushaltes für Subventionen für die Landwirtschaft auf. Der hohe Agraranteil war dadurch begründet, dass kein anderer Subventionsbereich auf die EG-Ebene verlagert wurde. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[4.] Kbe/Fragment 358 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:30:25 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 358, Zeilen: 3-14, 18 ff. (bis Seitenende) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Aussicht auf verstärkte Integration bot seit dem Gipfel von Den Haag Ende 1969 vor allem das Vorhaben einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Die Destabilisierung des US-Dollars als Weltleitwährung (das Bretton-Woods-System brach 1973 zusammen), was die Währungen auch der europäischen Volkswirtschaften unter spekulationsbedingten Auf- bzw. Abwertungsdruck setzte. Dies machte das Projekt eines die Kurse stabilisierenden Währungsverbunds der EG-Mitglieder attraktiv (Werner-Plan vom Oktober 1970). Doch sollten sich die noch fehlende Harmonisierung der wirtschaftlichen Bedingungen in den Mitgliedstaaten, die Aufhebung der Golddeckung des US-Dollars und der erste Ölpreis-Schock im Gefolge des Jom-Kippur-Kriegs 1973 als so nachteilig erweisen, dass das Vorhaben den Spekulationswellen nicht standhielt: Die Wechselkurse der Mitglieder-Währungen wurden wieder freigegeben und in den meisten Ländern dominierte wieder Währungspolitik im je eigenen nationalen Interesse. [...]
Einen neuen Anstoß erhielt das Projekt 1977 durch den britischen Kommissionspräsidenten (und vormaligen Finanzminister) Roy Jenkins, der es als geeignetes Mittel zur Erschließung der Binnenmarktpotentiale, zur Inflationsdrosselung und Beschäftigungsförderung vorstellte. Erst die Unterstützung durch das deutsch-französische Tandem Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing gab dieser Initiative die nötige Schubkraft. Zum 1. Januar 1979 trat das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft, innerhalb dessen die Mitglieder-Währungen nur noch Schwankungsbreiten der Wechselkurse von +/- 2,25 % aufweisen sollten und bei Bedarf von den Notenbanken durch einen neu geschaffenen Stützungsfonds (Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit) Hilfen dazu erhalten sollten. Als [gemeinschaftsinterne Verrechnungseinheit im Zahlungsverkehr und bei den Budgetfestlegungen wurde der ECU (European Currency Unit) eingeführt, der bis zur Ablösung durch den Euro seinen Zweck erfüllte.] |
Aussicht auf verstärkte Integration bot seit dem Gipfel von Den Haag Ende 1969 vor allem das Vorhaben einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Die Destabilisierung des US-Dollars als Weltleitwährung (das Bretton-Woods-System brach 1973 zusammen), die die Währungen auch der europäischen Volkswirtschaften unter spekulationsbedingten Auf- bzw. Abwertungsdruck setzte, machte das Projekt eines die Kurse stabilisierenden Währungsverbunds der EG-Mitglieder attraktiv (Werner-Plan vom Oktober 1970). Doch sollten sich die noch fehlende Harmonisierung der wirtschaftlichen Bedingungen in den Mitgliedstaaten, die Aufhebung der Golddeckung des US-Dollars und der erste Ölpreis-Schock im Gefolge des Jom-Kippur-Kriegs 1973 als so nachteilig erweisen, dass das Vorhaben den Spekulationswellen nicht standhielt: Die Wechselkurse der Mitglieder-Währungen wurden wieder freigegeben und in den meisten Ländern dominierte wieder Währungspolitik im je eigenen nationalen Interesse.
Einen neuen Anstoß erhielt das Projekt 1977 durch den britischen Kommissionspräsidenten (und vormaligen Finanzminister) Roy Jenkins, der es als geeignetes Mittel zur Erschließung der Binnenmarktpotentiale, zur Inflationsdrosselung und Beschäftigungsförderung vorstellte. Erst die Unterstützung durch das deutsch-französische Tandem Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing gab dieser Initiative die nötige Schubkraft. Zum 1. Januar 1979 trat das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft, innerhalb dessen die Mitglieder-Währungen nur noch Schwankungsbreiten der Wechselkurse von +/- 2,25 % aufweisen sollten und bei Bedarf von den Notenbanken durch einen neu geschaffenen Stützungsfonds (Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit) Hilfen dazu erhalten sollten. Als gemeinschaftsinterne Verrechnungseinheit im Zahlungsverkehr und bei den Budgetfestlegungen wurde der ECU (European Currency Unit) eingeführt, der bis zur Ablösung durch den Euro seinen Zweck erfüllte. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[5.] Kbe/Fragment 359 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2017-12-07 20:19:16 PlagProf:-) | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 359, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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[Als] gemeinschaftsinterne Verrechnungseinheit im Zahlungsverkehr und bei den Budgetfestlegungen wurde der ECU (European Currency Unit) eingeführt, der bis zur Ablösung durch den Euro seinen Zweck erfüllte. Die von Jenkins geweckten Erwartungen an das EWS wurden auf mittlere Sicht tatsächlich bestätigt, wenngleich die britische Regierung eine Beteiligung daran als zu weit gehenden Integrationsschritt ablehnte.
2.1.5. Zweite Welle der Erweiterung um die Südländer Neuen Herausforderungen stellte sich die Gemeinschaft, als sie sich mit Beitrittsanträgen der europäischen „Südstaaten“ Griechenland, Spanien und Portugal befasste, die bis Mitte der 70er Jahre einen politischen Systemwechsel vollzogen hatten. Die jeweiligen autoritären Regime waren durch Demokratien nach westlichem Vorbild abgelöst worden. Die lange unterdrückte Bevölkerungen machte nun auch politische Forderungen auf Einbeziehung in den europäischen Integrationsprozess geltend. Die Griechen, die ihre Mitgliedschaft bereits 1975 beantragt hatten, wurden 1981 formell aufgenommen, während die Beitrittsverhandlungen mit den Agrarstaaten Spanien und Portugal sich wegen wirtschaftlicher und finanzieller Bedenken der Altmitglieder einerseits sowie Forderungen nach Sonderregelungen und Vergünstigungen andererseits länger hinzogen. Sehr fraglich schien es zu diesem Zeitpunkt, ob die rückständige industrielle Produktion der Neuen sich dem Wettbewerb der hochentwickelten Nordländer würde stellen können. Umgekehrt wurden die volkswirtschaftlich besonders bedeutsamen Agrarsektoren dieser Kandidaten von den Altmitgliedern sehr problematisch gesehen, denen starke Konkurrenz z. B. bei Wein und Südfrüchten sowie außerdem durch die spanische Fischerei drohte. Ein stark wachsender Agrarmarkt würde die in diesem Bereich bereits ohnehin unter Überregulierung (Preisgarantien, Stützungskäufe) leidenden Gemeinschaftshaushalts noch erheblich belasten. Griechenland als jüngstes Mitglied ließ sich seine Zustimmung zu den schließlich 1986 wirksam werdenden Beitritten Spaniens und Portugals durch erhebliche Sondervergünstigungen abhandeln. |
Als gemeinschaftsinterne Verrechnungseinheit im Zahlungsverkehr und bei den Budgetfestlegungen wurde der ECU (European Currency Unit) eingeführt, der bis zur Ablösung durch den Euro seinen Zweck erfüllte. Die von Jenkins geweckten Erwartungen an das EWS wurden auf mittlere Sicht tatsächlich bestätigt, wenngleich die britische Regierung eine Beteiligung daran als zu weit gehenden Integrationsschritt ablehnte.
Neuen Herausforderungen stellte sich die Gemeinschaft, als sie sich mit Beitrittsanträgen der europäischen „Südstaaten“ Griechenland, Spanien und Portugal befasste, die einen politischen Systemwechsel vollzogen hatten. Die jeweiligen autoritären Regime waren durch Demokratien westlichen Typs abgelöst worden, so dass die lange unterdrückten Bevölkerungen nun auch politisch-moralische Ansprüche auf Einbeziehung in den europäischen Integrationsprozess geltend machen konnten. Die Griechen, die ihre Mitgliedschaft bereits 1975 beantragt hatten, wurden 1981 formell aufgenommen, während die Beitrittsverhandlungen mit Spanien und Portugal sich wegen wirtschaftlicher und finanzieller Bedenken der Altmitglieder einerseits sowie Forderungen nach Sonderregelungen und Vergünstigungen andererseits länger hinzogen. Sehr fraglich schien es zu diesem Zeitpunkt, ob die rückständige industrielle Produktion der Neuen sich dem Wettbewerb der Gemeinschaft würde stellen können. Umgekehrt wurden die volkswirtschaftlich besonders bedeutsamen Agrarsektoren dieser Kandidaten von den Altmitgliedern sehr problematisch gesehen, denen starke Konkurrenz z. B. bei Wein und Südfrüchten sowie außerdem durch die spanische Fischerei drohte. Ein stark wachsender Agrarmarkt würde die in diesem Bereich bereits ohnehin durch Preisgarantien und Stützungskäufe unverhältnismäßig hohe Belastung des Gemeinschaftshaushalts noch erheblich steigern. Griechenland als jüngstes Mitglied ließ sich seine Zustimmung zu den schließlich 1986 wirksam werdenden Beitritten Spaniens und Portugals nur durch erhebliche Sondervergünstigungen abhandeln. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[6.] Kbe/Fragment 360 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:31:40 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 360, Zeilen: 4 ff. (bis Seitenende) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Die sehr zögerliche Aufnahme der beiden iberischen Staaten, spiegelte eine erneute Phase innerer Lähmung, die die Gemeinschaft zu Anfang der 1980er-Jahre befallen hatte wider. Beispielhaft sei die britische Premierministerin Margaret Thatcher genannt, die eine Abänderung der Finanzierungsgrundlagen der EG zugunsten Großbritanniens einforderte („I want my money back!“) und das zur Voraussetzung jeglicher Kooperationsbereitschaft in wichtigen Fragen der Gemeinschaftsentwicklung machte. Erst als die Differenz zwischen hohen Einfuhrzöllen, die Großbritannien an den EG-Haushalt abzuführen hatte, und relativ geringen Rückflüssen für die britische Landwirtschaft (beides hing mit Besonderheiten der in den Commonwealth of Nations eingebundenen Wirtschaftsstruktur der Insel zusammen) durch den sogenannten „Briten-Rabatt“ 1984 großzügig abgegolten wurde, endete diese Phase der Handlungsunfähigkeit [sic] Der seit dem [sic] bestehende Britenrabatt ist ein 40-prozentiger Nachlass auf die britischen Pflichtbeiträge zum EG-Haushalt, der durch die Erhöhung der EG-Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer ausgeglichen werden musste.
2.2. Die verstärkte Integration und Reorganisation der EG ab Mitte der 80er Jahre, [sic] 1984 wurden zwei Ausschüsse eingesetzt, die eine Wiederbelebung des Integrationsprozesses fördern sollten: der Ausschuss für das „Europa der Bürger“ unter Leitung von Pietro Adonnino und der „Ad-hoc-Ausschuss für institutionelle Fragen“ [unter Leitung von James Dooge.] |
Die sehr zögerliche Aufnahme der beiden iberischen Staaten spiegelte eine Phase innerer Lähmung, die die Gemeinschaft zu Anfang der 1980er-Jahre befallen hatte, als die britische Premierministerin Margaret Thatcher eine Abänderung der Finanzierungsgrundlagen der EG zugunsten Großbritanniens einforderte („I want my money back!“) und das zur Voraussetzung jeglicher Kooperationsbereitschaft in wichtigen Fragen der Gemeinschaftsentwicklung machte. Erst als die Differenz zwischen hohen Einfuhrzöllen, die Großbritannien an den EG-Haushalt abzuführen hatte, und relativ geringen Rückflüssen für die britische Landwirtschaft (beides hing mit Besonderheiten der in den Commonwealth of Nations eingebundenen Wirtschaftsstruktur der Insel zusammen) durch den sogenannten „Briten-Rabatt“ 1984 großzügig abgegolten wurde (ein 40-prozentiger Nachlass auf die britischen Pflichtbeiträge zum EG-Haushalt, der durch die Erhöhung der EG-Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer ausgeglichen werden musste), endete diese Eurosklerose. Zudem wurden 1984 zwei Ausschüsse eingesetzt, die eine Wiederbelebung des Integrationsprozesses fördern sollten: der Ausschuss für das „Europa der Bürger“ unter Leitung von Pietro Adonnino und der Ad-hoc-Ausschuss für institutionelle Fragen unter Leitung von James Dooge. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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[7.] Kbe/Fragment 361 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:32:34 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 361, Zeilen: 1-15, 18 ff. (bis Seitenende) |
Quelle: Wikipedia Geschichte der europäischen Integration 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Beide Ausschüsse stellten im Folgejahr ihre Abschlussberichte vor: Der Adonnino-Ausschuss schlug verschiedene symbolische Reformen vor, so die Einführung einer Europahymne und die Übernahme der Flagge des Europarats für die EG, um eine gemeinsame europäische Identität zu fördern [sic] aber auch praktische Neuerungen wie das Wahlrecht aller EG-Bürger bei lokalen Wahlen an ihrem Wohnort anging, setzte sich der Dooge-Ausschuss für institutionelle Neuerungen wie eine Erweiterung der Mehrheitsentscheide im Ministerrat und eine Stärkung des Europäischen Parlaments ein.
Mit Jacques Delors stand der Europäischen Kommission ab 1985 ein Präsident vor, der die Integration der Gemeinschaft energisch förderte, indem er die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts konsequent vorantrieb. Dazu sollten die Römischen Verträge von 1957 ergänzt und die politischen Entscheidungsstrukturen im Sinne des Dooge-Berichts verbessert werden: Stärkung des Mehrheitsprinzips im Rat sowie der Stellung des 1979 erstmals direkt gewählten Europäischen Parlaments durch Einführung des neuen Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen Rat und Parlament. [...] Im Februar 1986 unterzeichnet, trat die Neuausrichtung der Gemeinschaft in Gestalt der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Juli 1987 in Kraft. Der Zeitplan sah vor, dass der Europäische Binnenmarkt bis Ende 1992 in allen Feldern verwirklicht sein sollte. Zug um Zug wurde dieses Programm durch klare Zeitlimits und Kontrollen der Kommission bei zugleich enger Abstimmung mit dem Rat umgesetzt. Die Vorgaben der Gemeinschaft schlugen nun in deutlich erhöhtem Maße auf die einzelstaatliche Gesetzgebung in den Mitgliedsländern durch. |
Beide Ausschüsse stellten im Folgejahr ihre Abschlussberichte vor: Während der Adonnino-Ausschuss verschiedene Reformen auf der Ebene von Symbolen vorschlug, so die Einführung einer Europahymne und die Übernahme der Flagge des Europarats für die EG, aber auch praktische Neuerungen wie das Wahlrecht aller EG-Bürger bei lokalen Wahlen an ihrem Wohnort anging, setzte sich der Dooge-Ausschuss für institutionelle Neuerungen wie eine Erweiterung der Mehrheitsentscheide im Ministerrat und eine Stärkung des Europäischen Parlaments ein.
Mit Jacques Delors stand der Europäischen Kommission ab 1985 ein Präsident vor, der die Integration der Gemeinschaft energisch förderte, indem er die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts konsequent vorantrieb. Dazu sollten die Römischen Verträge von 1957 ergänzt und die politischen Entscheidungsstrukturen im Sinne des Dooge-Berichts verbessert werden: Stärkung des Mehrheitsprinzips im Rat sowie der Stellung des 1979 erstmals direkt gewählten Europäischen Parlaments durch Einführung des neuen Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen Rat und Parlament. Im Februar 1986 unterzeichnet, trat die Neuausrichtung der Gemeinschaft in Gestalt der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Juli 1987 in Kraft. Der Zeitplan sah vor, dass der Europäische Binnenmarkt bis Ende 1992 in allen Feldern verwirklicht sein sollte. Zug um Zug wurde dieses Programm durch klare Zeitlimits und Kontrollen der Kommission bei zugleich enger Abstimmung mit dem Rat umgesetzt. Die Vorgaben der Gemeinschaft schlugen nun in deutlich erhöhtem Maße auf die einzelstaatliche Gesetzgebung in den Mitgliedsländern durch. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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