Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Wikipedia |
Titel | Deutsches Reich 1933 bis 1945 |
Datum | 12. Dezember 2014 |
URL | https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Deutsches_Reich_1933_bis_1945&oldid=136727510 |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 1 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Kbe/Fragment 230 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-28 08:38:35 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Deutsches Reich 1933 bis 1945 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 230, Zeilen: 10-14, 17-23 |
Quelle: Wikipedia Deutsches Reich 1933 bis 1945 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Landtage, Kreistage und Gemeinderäte wurden aufgelöst, die Landesregierungen wurden ermächtigt, Gesetze auch gegen die Landesverfassungen zu erlassen. Die Selbstverwaltungskörperschaften auf kommunaler Ebene mussten identisch zum Stimmverhältnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933 neu zusammengesetzt werden. [...] Am 7. April 1933 wurde dann das Zweite Gleichschaltungsgesetz beschlossen. Es schuf in allen Ländern, sogenannte Reichsstatthalter mit diktatorischen Vollmachten, die vom Reichspräsidenten ernannt werden durften, direkt dem Reichskanzler unterstellt und den Landesregierungen quasi als Kommissare übergeordnet waren. Sie durften deren Mitglieder, sonstige Staatsbeamte und Richter ernennen und entlassen. Auch das Recht, Gesetze zu erlassen, wurde ihnen übertragen. Das Amt eines Staatspräsidenten, das einige Landesverfassungen verankerten, wurde für beendet erklärt. | Das erste Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 löste die Landtage, Bürgerschaften, Kreistage und Gemeinderäte auf und ermächtigte die Landesregierungen, Gesetze auch gegen die Landesverfassungen zu erlassen. Die Selbstverwaltungskörperschaften mussten nach den Stimmverhältnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933 neu zusammengesetzt werden. Dadurch konnten Tausende NSDAP-Mitglieder auf freigewordene Posten nachrücken. Das zweite Gleichschaltungsgesetz vom 7. April 1933 schuf in allen Ländern außer Preußen, in dem dies schon durch den „Preußenschlag“ 1932 geschehen war, Reichsstatthalter mit diktatorischen Vollmachten, die vom Reichspräsidenten ernannt werden durften, direkt dem Reichskanzler unterstellt und den Landesregierungen übergeordnet waren. Sie durften deren Mitglieder, sonstige Staatsbeamte und Richter ernennen und entlassen. Auch das Recht, Gesetze zu erlassen, wurde ihnen übertragen. Das Amt eines Staatspräsidenten, das einige Landesverfassungen verankerten, wurde für beendet erklärt. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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