Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Sebastian Oberthür, Thomas Gehring |
Titel | Fazit: Internationale Umweltpolitik durch Verhandlungen und Verträge |
Sammlung | Internationale Umweltregime. Umweltschutz durch Verhandlungen und Verträge |
Herausgeber | Thomas Gehring, Sebastian Oberthür |
Ort | Opladen |
Verlag | Leske + Budrich |
Jahr | 1997 |
Seiten | 219-236 |
ISBN | 3-8100-1702-7 |
URL | http://books.google.com/books?id=DZQkAQAAIAAJ |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 0 |
[1.] Gc/181 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-23 09:17:05 Hindemith | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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[2.] Gc/182 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-05 00:30:11 Sotho Tal Ker | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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[3.] Gc/183 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-26 17:22:47 Drrerpol | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Müller 1993, Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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[4.] Gc/185 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-26 18:34:09 Drrerpol | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gc 185, Gesichtet (BC), Müller 1993, Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel, VerschärftesBauernOpfer |
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[5.] Gc/Fragment 181 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:59 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 181, Zeilen: 9-16 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 222, Zeilen: 13- |
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Kooperation entsteht unabhängig von der bestehenden Interessenkonstellation nie ”von selbst”. Sie bedarf stets der aktiven Förderung durch besonders interessierte Akteure, die Themen auf die internationale Tagesordnung setzen und Lösungsansätze ausarbeiten. Akteure, die in dem betreffenden Problemfeld oder in den internatiolen Beziehungen insgesamt einflußreich sind, können die Rolle derartiger ”Politikunternehmer” besonders gut übernehmen, weil sie ihren Initiativen durch ihr politisches Gewicht Nachdruck zu verleihen vermögen. [FN 422]
[FN 422: Oberthür / Gehring (1997), S. 222.] |
[Die untersuchten Regime verdeutlichen, daß] Kooperation - unabhängig von der bestehenden Interessenkonstellation - nie „von selbst" entsteht. Sie bedarf stets der aktiven Förderung durch besonders interessierte Akteure, die
Themen auf die internationale Tagesordnung setzen und Lösungsansätze ausarbeiten. Akteure, die in dem betreffenden Problemfeld oder in den internationalen Beziehungen insgesamt einflußreich sind, können die Rolle derartiger „Politikunternehmer" besonders gut übernehmen, weil sie ihren Initiativen durch ihr politisches Gewicht Nachdruck zu verleihen vermögen. |
Woertlich abgeschrieben, Quellenangabe via FN am Ende des Abschnitts, keine Anfuehrungszeichen, so dass Laenge und Art des Zitats fuer den Leser unklar bleibt, Quelle nicht im Lit. Verzeichnis |
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[6.] Gc/Fragment 181 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:02:01 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 181, Zeilen: 23-34 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 23,24, Zeilen: 25- |
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1. Einige Regime machen unmittelbar von bestehenden Internationalen Organisationen Gebrauch. Sie folgen damit der in der Nachkriegszeit vorherrschenden Vorstellung, das Regieren in internationalem System erfolge am besten im Rahmen großer Internationaler Organisationen.
2. Regime eines zweiten Organisationstyps verfügen über eine eigene Vertragsstaatenkonferenz und ein unabhängig von internationalen Organisationen errichtetes Sekretariat. Die Regimeorgane bilden dann selbst kleine problemfeldspezifische Organisationen. 3. Ein drittes Modell überträgt die Sekretariatsfunktion einer bestehenden Internationalen Organisation und verfügt dennoch über eine selbständige Vertragsstaatenkonferenz. Obwohl Regime dieses Typs eine bestehende Internationale Organisation nutzen, bleibt das politische Leitorgan der Sekretariate unabhängig. [FN 423] [FN 423: Oberthür / Gehring (1997), S. 223 f.] |
Einige der untersuchten Umweltregime machen unmittelbar von bestehenden internationalen Organisationen Gebrauch. Sie folgen damit der in der Nachkriegszeit vorherrschenden Vorstellung, das Regieren im internationalen System erfolge am besten im Rahmen großer internationaler Organisationen. [...]
Umweltregime eines zweiten Organisationstyps verfügen über eine eigene Vertragsstaatenkonferenz und ein unabhängig von internationalen Organisationen errichtetes Sekretariat. Die Regimeorgane bilden dann selbst kleine problemfeldspezifische Organisationen. [...] Die meisten der hier vorgestellten Regime folgen einem dritten Modell. Sie übertragen die Sekretariatsfunktion einer bestehenden internationalen Organisation und verfügen dennoch über eine selbständige Vertragsstaatenkonferenz. [...] Obwohl Regime dieses Typs eine bestehende internationale Organisation nutzen, bleibt das politische Leitorgan der Sekretariate unabhängig. |
Fast woertlich abgeschrieben, Quellenangabe via FN am Ende des Abschnitts, keine Anfuehrungszeichen, so dass Laenge und Art des Zitats fuer den Leser unklar bleibt, Quelle nicht im Lit. Verzeichnis |
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[7.] Gc/Fragment 182 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-05 00:21:01 Sotho Tal Ker | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 182, Zeilen: 1-27 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 223; 225, Zeilen: - |
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Zwei organisatorische Bestandteile, die den Vertragsstaaten eine gemeinsame Gestaltung des EGV sowohl bei der Setzung als auch bei der Umsetzung von Normen erlauben, sind den meisten bereits existierenden Regimen gemein. Zum einen umfassen alle Regime als oberstes Entscheidungsorgan eine regelmäßig, zumeist jährlich zusammentretende Konferenz der Vertragsstaaten, der oft mehrere ständige oder nach Bedarf eingerichtete Arbeitsgruppen und Ausschüsse zuarbeiten. Zum anderen verfügen sie über ein zumeist kleines Sekretariat, das für eine Reihe von Aufgaben zuständig ist,etwa für die Organisation des Konferenzprozesses, die Erstellung von Arbeitsunterlagen, sowie für Empfang und Aufbereitung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen und Berichte. So hält es auch das Regime des Informationellen Globalismus. Der Inhalt dieser Papiere kann jeweils rechtsverbindlich durch die Vertragsstaatenkonferenz geändert werden. Entsprechende Beschlüsse werden für alle Regimemitglieder ohne nationale Ratifikation bindend, die nicht ausdrücklich widersprechen. Durch dieses sogenannte ”opting-out-Verfahren” entsteht innerhalb kurzer Zeit verbindliches Völkerrecht unter Umgehung des sonst üblichen Ratifikationsverfahrens. Es kommt einer bedingten Ermächtigung zur verbindlichen internationalen Rechtsetzung gleich und findet deshalb weniger bei innovativen Entscheidungen Anwendung als bei solchen, die bereits bekannten Mustern folgen. Damit entsteht im Bereich des Regimes des Informationellen Globalismus eine Art supranationaler Rechtsetzung, die allerdings auf einem eng begrenzten Sachbereich beschränkt ist. [FN 424]
Um die Vertragsbestimmungen authentisch und verbindlich auszulegen, wird zum Mittel der Entscheidung gegriffen. Insgesamt werden somit einerseits wichtige Entscheidungen weiterhin durchweg in Form des herkömmlichen – und ratifizierungspflichtigen – Völkervertragsrechts kodifiziert. Andererseits entstehen unterschiedliche flexible Entscheidungsmechanismen, die eine rasche Anpassung der Vertragsbestandteile an neue Erfordernisse sowie die Verabschiedung unmittelbar gültiger Beschlüsse ermöglichen und damit neue Handlungsspielräume schaffen. [FN 424: Anregungen hierzu bei Oberthür / Gehring (1997), S. 225.] |
[Seite 223:]
Zwei organisatorische Bestandteile, die den Vertragsstaaten eine gemeinsame Gestaltung internationaler Umweltpolitik sowohl bei der Setzung als auch bei der Umsetzung von Normen erlauben, sind den meisten bereits existierenden Regimen gemein. Zum einen umfassen alle Regime als oberstes Entscheidungsorgan eine regelmäßig, zumeist jährlich zusammentretende Konferenz der Vertragsstaaten, der oft mehrere ständige oder nach Bedarf eingerichtete Arbeitsgruppen und Ausschüsse zuarbeiten. Zum anderen verfügen sie über ein zumeist kleines Sekretariat, das für eine Reihe von Aufgaben zuständig ist,etwa für die Organisation des Konferenzprozesses, die Erstellung von Arbeitsunterlagen, sowie für Empfang und Aufbereitung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen und Berichte. [...] [Seite 225:] Der Inhalt dieser Anlagen kann jeweils rechtsverbindlich durch die Vertragsstaatenkonferenz geändert werden. Entsprechende Beschlüsse werden für alle Regimemitglieder ohne nationale Ratifikation bindend, die nicht ausdrücklich widersprechen. Durch dieses sogenannte ”opting-out-Verfahren” entsteht innerhalb kurzer Zeit verbindliches Völkerrecht unter Umgehung des sonst üblichen Ratifikationsverfahrens. Es kommt einer bedingten Ermächtigung zur verbindlichen internationalen Rechtsetzung gleich und findet deshalb weniger bei innovativen Entscheidungen Anwendung als bei solchen, die bereits bekannten Mustern folgen. [...] Damit entsteht im Bereich internationaler Umweltregime eine Art supranationaler Rechtsetzung, die allerdings auf einen eng begrenzten Sachbereich beschränkt ist. Des weiteren greifen die Vertragsstaaten, [...] , in zunehmendem Maße zum Mittel der „Entscheidungen", um die Vertragsbestimmungen authentisch und verbindlich auszulegen. [...] Insgesamt werden somit einerseits wichtige Entscheidungen weiterhin durchweg in Form des herkömmlichen - und ratifizierungspflichtigen - Völkervertragsrechts kodifiziert. Andererseits entstehen unterschiedliche flexible Entscheidungsmechanismen, die eine rasche Anpassung der Vertragsbestandteile an neue Erfordernisse sowie die Verabschiedung unmittelbar gültiger Beschlüsse ermöglichen und damit neue Handlungsspielräume schaffen (vgl. WBGU 1996: 161-163; 181-183; Ott 1997). |
Obwohl (bis auf Details) wörtliche Übernahmen vorliegen, findet sich nur in der Mitte der Uebernahme die Fußnote "424 Anregungen hierzu bei Oberthür / Gehring (1997), S. 225." Oberthür/Gehring fehlen darüber hinaus im Literaturverzeichnis. Gc uebernimmt aus einer Arbeit ueber Umweltpolitik, ersetzt dabei allerdings "internationale Umweltpolitik" durch "EGV" und "im Bereich internationaler Umweltregime" durch "im Bereich des Regimes des Informationellen Globalismus". Weitere Anpassungen dieser Art sind weiter unten auf dieser Seite und auf der naechsten Seite zu finden. |
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[8.] Gc/Fragment 182 31 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-05 00:22:36 Sotho Tal Ker | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 182, Zeilen: 31-37 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 28, Zeilen: - |
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[Neben seinen ureigenen Aufgaben kümmert sich das Regime des Informationellen Globalismus auch um] eine Differenzierung der Verpflichtungen und um die gezielte Förderung der EGV-Kapazitäten bestimmter Länder, was durch die sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Möglichkeiten und Interessen der kooperierenden Staaten nötig erscheint. Mit dieser Methode wurden in anderen existierenden Regimen gute Erfahrungen gemacht. Insbesondere in moderneren Umweltregimen sind die Pflichten der Partner stark differenziert. Das im Rahmen des Ozonschutz-Regimes abgeschlossene Montrealer Protokoll sah für Entwicklungsländer von Anfang an eine im Vergleich [zu den Industrieländern um zehn Jahre verlängerte Übergangsfrist zur Umsetzung der Reduktionsvorschriften vor. [FN 425]]
[Fn 425: Vgl. hierzu Oberthür / Gehring (1997), S. 228.] |
Parallel zur Flexibilisierung internationaler Umweltregime zeichnet sich ein Trend zur Differenzierung der Verpflichtungen und zur gezielten Förderung der Umweltschutzkapazitäten bestimmter Länder ab, der durch die sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Möglichkeiten und Interessen der kooperierenden Staaten getragen wird. [...]
Insbesondere in moderneren Umweltregimen sind die Pflichten der Partner stark differenziert. Das im Rahmen des Ozonschutzregimes abgeschlossene Montrealer Protokoll sah für Entwicklungsländer von Anfang an eine im Vergleich zu den Industrieländern um zehn Jahre verlängerte Übergangsfrist zur Umsetzung der Reduktionsvorschrifiten vor. |
Aehnlich wie auch schon weiter oben auf dieser Seite (siehe Gc/Fragment 182 01) uebernimmt Gc weitgehen woertlich aus einer Arbeit ueber Umweltpolitik, ersetzt aber "Umweltschutzkapazitäten" durch "EGV-Kapazitäten". Die FN 425 auf der naechsten Seite weist auf die Quelle hin ("vgl. hierzu ..."), die allerdings nicht im Lit. Verzeichnis zu finden ist. Plagiat wird auf naechsten Seite fortgesetzt. |
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[9.] Gc/Fragment 183 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-05 00:24:30 Sotho Tal Ker | BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 183, Zeilen: 1-2 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 228, Zeilen: - |
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[Das im Rahmen des Ozonschutz-Regimes abgeschlossene Montrealer Protokoll sah für Entwicklungsländer von Anfang an eine im Ver-]gleich zu den Industrieländern um zehn Jahre verlängerte Übergangsfrist zur Umsetzung der Reduktionsvorschriften vor. [FN 425]
Das Regime des Informationellen Globalismus verfügt weiterhin über Vorkehrungen zur gezielten Hebung der Handlungsfähigkeit von Ländern mit niedriger Eingriffskapazität. Über die übliche Unterstützung durch Datenaustausch, Wissenstransfer über Expertenseminare und ähnliches hinaus, besitzt das Regime einen Mechanismus zum Finanztransfer, um den kapazitätsarmen Ländern die Umsetzung von EGV-Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. Ergänzend dazu und in Abstimmung mit den Regimeorganen fördert die mit der Weltbank verbundene allgemeine EGV-Fazilität den Aufholprozeß der Entwicklungsländer. [FN 426] [FN 425: Vgl. hierzu Oberthür / Gehring (1997), S. 228.] [FN 426: Anregungen hierzu bei Oberthür / Gehring (1997), S. 229.] |
Das im Rahmen des Ozonschutz-Regimes abgeschlossene Montrealer Protokoll sah für Entwicklungsländer von Anfang an eine im Vergleich zu den Industrieländern um zehn Jahre verlängerte Übergangsfrist zur Umsetzung der Reduktionsvorschriften vor.
Eine steigende Zahl internationaler Umweltregime verfügt weiterhin über Vorkehrungen zur gezielten Hebung der Handlungsfähigkeit von Ländern mit niedriger Eingriffskapazität (vgl. Sand 1996). Über die übliche Unterstützung durch Datenaustausch, Wissenstransfer über Expertenseminare u.ä. hinaus besitzen mehrere Umweltregime Mechanismen zum Finanztransfer, um den kapazitätsarmen Ländern die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. [...] Ergänzend dazu und in Abstimmung mit den Regimeorganen fordert die mit der Weltbank verbundene allgemeine Umweltfazilität GEF seit dem Zerfall der Sowjetunion den Verzicht auf ozonzerstörende Stoffe in Osteuropa. |
Fortsetzung von Seite 182. Trotz oft wörtlicher Übernahme sprechen die Fussnoten wage von "vgl. hierzu.", bzw. "Anregungen hierzu bei". Gc uebernimmt aus einer Arbeit zur Umweltpolitik, wobei er zur Anpassung umweltspezifische Begriffe durch Begriffe wie "Informationellen Globalismus" oder "EGV" (=Elektronischer Geschaeftsverkehr) ersetzt. |
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[10.] Gc/Fragment 185 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:02:13 Kybot | Fragment, Gc, Gesichtet (BC), Oberthür Gehring 1997, SMWFragment, Schutzlevel, VerschärftesBauernOpfer |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 3-15 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 225, Zeilen: |
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In der Behandlung von Normänderungen kombiniert das Regime die Rahmenkonvention mit formal eigenständigen – und damit Ratifikationspflichtigen – Protokollen. Die Normänderung durch den Abschluß neuer Abkommen oder die reguläre Änderung bestehender Verträge ist allerdings aufgrund der Länge des komplizierten Ratifikationsprozesses überaus schwerfällig und zeitraubend. Normänderungen treten stets erst mit mehreren Jahren Verzögerung in Kraft und gelten dann nur für solche Mitgliedstaaten, die ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Um dem zu entgehen, verfügt das Regime über Mechanismen, die eine erhöhte Flexibilität erlauben. So stützt sich der Regelungsmechanismus des Regimes des Informationellen Globalismus vorwiegend auf Resolutionen mit Empfehlungscharakter (”soft law”). Flexibilität wird hier mit einer geringeren formalen Bindungswirkung erkauft. In anderen Fällen sind materielle Regeln in Anlagen festgeschrieben, die einem vereinfachten und weniger langwierigen Änderungsverfahren unterliegen und damit größere Flexibilität bieten.431
--- Fußnote 431: Anregungen hierzu bei Oberthür / Gehring (1997), S. 225 f. |
Andere Regime kombinieren eine Rahmenkonvention mit formal eigenständigen - und damit ratifikationspflichtigen - Protokollen. [...] Die Normänderung durch den Abschluß neuer Abkommen oder die reguläre Änderung bestehender Verträge ist allerdings aufgrund der Länge des komplizierten Ratifikationsprozesses überaus schwerfällig und zeitraubend. Normänderungen treten stets erst mit mehreren Jahren Verzögerung in Kraft und gelten dann nur für solche Mitgliedstaaten, die ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.Vor allem Umweltregime, die seit den frühen 70er Jahren errichtet worden sind, verfügen über Mechanismen, die eine erhöhte Flexibilität erlauben. So stützt sich der Regelungsmechanismus des Ostseeschutzregimes vorwiegend auf Resolutionen mit Empfehlungscharakter (”soft law”). Flexibilität wird hier mit einer geringeren formalen Bindungswirkung erkauft. In anderen Fällen sind materielle Regeln in Anlagen festgeschrieben, die einem vereinfachten und weniger langwierigen Änderungsverfahren unterliegen und damit größere Flexibilität bieten. |
Obwohl unter Austausch einiger Begriffe wörtliche Übernahmen vorliegen, spricht die Fußnote nur von "Anregungen" |
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