Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Hanno Beck, Aloys Prinz |
Titel | Das globale Internet-Dorf regieren |
Zeitschrift | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
Ort | Frankfurt/M. |
Verlag | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
Datum | 7. März 1998 |
ISSN | 0174-4909 |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 0 |
[1.] Gc/006 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-25 10:57:58 KayH | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mrusek 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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[2.] Gc/054 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-05 00:57:58 Sotho Tal Ker | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Schweigler 1996, Verschleierung |
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[3.] Gc/055 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-15 08:41:07 Nerd wp | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gc 055, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel |
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[4.] Gc/056 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-15 09:14:16 Nerd wp | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gc 056, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung |
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[5.] Gc/058 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-15 09:11:12 Nerd wp | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gc 058, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Schweigler 1997, Verschleierung |
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[6.] Gc/059 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-15 09:16:18 Nerd wp | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gc 059, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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[7.] Gc/060 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2011-05-15 06:30:05 Kahrl | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, VerschärftesBauernOpfer |
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[8.] Gc/Fragment 006 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:53:00 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 6, Zeilen: 02-07 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: 01-16 |
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Das Internet läßt die Welt zusammenrücken: Jeder kann jederzeit mit jedem in Verbindung treten. Diese Möglichkeit wird nicht nur zum Vergnügen genutzt; sie schafft einen neuen Markt. Im Netz werden Produkte angeboten und verkauft, Geschäftspartner gesucht, Verträge geschlossen, Dienstleistungen erbracht. Es ergeben sich Umwälzungen für die wirtschaftlichen Strukturen jedes Landes und Herausforderungen für die Politik. | Das Internet läßt die Welt zusammenrücken: Jeder kann jederzeit mit jedem in Verbindung treten. Diese Möglichkeit wird nicht nur zum Vergnügen genutzt; sie
schafft einen neuen Markt. Im Netz werden Produkte angeboten und verkauft, Geschäftspartner gesucht, Verträge geschlossen, Dienstleistungen erbracht. [...] Es ergeben sich Umwälzungen im wirtschaftlichen Gepräge jedes Landes und Herausforderungen für die Politik [...]. |
Die ersten Sätze der Einleitung. Mit marginalen Textanpassungen übernommen. Quelle wird später in FN1 referenziert. |
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[9.] Gc/Fragment 006 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:53:02 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 6, Zeilen: 13-22 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): , Zeilen: |
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Intangible, nicht personengebundene Dienstleistungen können online geliefert werden. Diese Leistungen sind ortsunabhängig. Sie können an jedem beliebigen Ort produziert, angeboten und nachgefragt werden; Entfernungen spielen für das Internet keine Rolle. Das führt zu einer Reduktion der Transaktionskosten: Transport-, Überwachungs-, Kontroll- und Informationsverarbeitungskosten werden ebenso sinken wie die Kosten der Anbahnung von Verträgen und der Überwachung der daraus erwachsenen Leistungspflichten. Eine andere Besonderheit elektronischer Transaktionen liegt in ihrer Anonymität: Geschäftsvorgänge können von der Bestellung und Lieferung bis hin zur Bezahlung über das Internet abgewickelt werden, ohne daß ein unmittelbarer Kontakt zwischen den Geschäftspartnern dazu notwendig ist.[FN 1: Beck / Prinz (1998).] | Intangible, nicht personengebundene Dienstleistungen können online geliefert
werden. Diese Leistungen sind ortsunabhängig. Sie können an jedem beliebigen Ort produziert, angeboten und nachgefragt werden; Entfernungen spielen für das Internet keine Rolle. Das wird zu einer Reduktion der Transaktionskosten führen: Transport-, Überwachungs-, Kontroll- und Informationsverarbeitungskosten werden ebenso sinken wie die Kosten der Anbahnung von Verträgen und der Überwachung der daraus erwachsenen Leistungspflichten. Eine andere Besonderheit elektronischer Transaktionen liegt in ihrer Anonymität: Geschäftsvorgänge können von der Bestellung über die Lieferung bis hin zur Bezahlung über das Internet abgewickelt werden, ohne daß ein unmittelbarer Kontakt zwischen den Geschäftspartnern dazu notwendig ist. |
Quelle wird in FN genannt. Marginalste sprachliche Änderung, ansonsten vollständig wörtliche Übernahme ohne Zitatkennzeichnung. |
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[10.] Gc/Fragment 054 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:19 Kybot | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 54, Zeilen: 13-33 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Im Extremfall könnte eine solche Entwicklung zur Erosion tariflicher Beschäftigungsformen führen: Abhängig Beschäftigte, die unter dem Schutz des Tarif- und Arbeitsrechts stehen, würden in zunehmendem Maße durch Selbständige ersetzt, die solchen Regulierungen nicht unterworfen sind. Als zusätzliche Belastung für den jeweiligen Arbeitsmarkt könnte sich die Tendenz zur Auslagerung der Beschäftigung erweisen, wenn sie grenzüberschreitend erfolgt. Das augenfälligste Beispiel für eine solche Entwicklung ist die mittlerweile vielzitierte Buchhaltung, die in Indien erledigt wird. Die Vorteile einer solchen Strategie für die Unternehmen liegen auf der Hand:
Der Buchhalter in Indien ist weder an das deutsche Arbeitsrecht gebunden, noch wird er nach deutschem Tarif entlohnt. Das Internet ermöglicht somit den Export von Arbeitsplätzen ins Ausland und verschärft die globale Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Beispiel macht deutlich, daß die Herausforderungen für den Arbeitsmarkt, welche mit dem Aufkommen des Internet verbunden sein können, größeren Ausmaßes sind, als man auf den ersten Blick vermuten würde: Nicht nur der Strukturwandel infolge des technischen Fortschritts hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auch die Regelungen des Arbeitsrechts und die nationale Lohnpolitik werden in zunehmendem Maße auf den Prüfstand des internationalen Standortwettbewerbs gestellt Die Aufhebung der räumlichen Trennung der nationalen Arbeitsmärkte wird dazu führen, daß die These vom Ausgleich der Faktorpreise in Zukunft auch für Arbeitsmärkte von Bedeutung sein wird. Überspitzt gesagt: „Der indische Buchhalter wird wohl bei künftigen Tarifverhandlungen mit am Tisch sitzen”.[FN 113] |
Im Extremfall könnte eine solche Entwicklung zur Erosion tariflicher Beschäftigungsformen führen: Abhängig Beschäftigte, die unter dem Schutz des Tarif- und Arbeitsrechts stehen, würden in zunehmendem Maße durch Selbständige ersetzt, die solchen Regulierungen nicht unterworfen sind. Die Inflexibilität des deutschen Arbeitsrechts und die damit verbundenen Belastungen der deutschen Unternehmen lassen eine solche Strategie attraktiv erscheinen.
Als zusätzliche Belastung für den deutschen Arbeitsmarkt könnte sich die Tendenz zur Auslagerung der Beschäftigung erweisen, wenn sie grenzüberschreitend erfolgt. Das augenfälligste Beispiel für eine solche Entwicklung ist die mittlerweile viel zitierte Buchhaltung, die in Indien erledigt wird. Die Vorteile einer solchen Strategie für die Unternehmen liegen auf der Hand: Der Buchhalter in Indien ist weder an das deutsche Arbeitsrecht gebunden, noch wird er nach deutschem Tarif entlohnt. Das Internet ermöglicht somit den Export von Arbeitsplätzen ins Ausland und verschärft die globale Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Beispiel macht deutlich, daß die Herausforderungen für den Arbeitsmarkt, welche mit dem Aufkommen des Internet verbunden sein können, größeren Ausmaßes sind, als man auf den ersten Blick vermuten würde: Nicht nur der Strukturwandel infolge des technischen Fortschritts hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auch die Regelungen des Arbeitsrechts und die nationale Lohnpolitik werden in zunehmendem Maße auf den Prüfstand des internationalen Standort Wettbewerbs gestellt. Die Aufhebung der räumlichen Trennung der nationalen Arbeitsmärkte wird dazu führen, daß die These vom Ausgleich der Faktorpreise in Zukunft auch für Arbeitsmärkte von Bedeutung sein wird: Der indische Buchhalter wird wohl bei künftigen Tarifverhandlungen mit am Tisch sitzen. |
Besonders interessant, dass GC am Ende Anfuehrungszeichen einfuegt, die im Originaltext nicht vorhanden sind, um die Fussnote zusaetzlich irrefuehrend zu machen! |
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[11.] Gc/Fragment 054 34 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:20 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 54, Zeilen: 34-39 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Aber nicht nur die Arbeitsmarktpolitik, auch die Steuerpolitik wird mit der steigenden Bedeutung des Internet als Marktplatz einer Belastungsprobe unterzogen werden: Die Reduktion der Transaktionskosten ermöglicht es Unternehmen, ihren juristischen Sitz ins Ausland zu verlagern. Dies wäre gleichbedeutend mit einer Verlagerung von Steuererträgen ins Ausland. Für ein Hochsteuerland wie die Bundesrepublik Deutschland kann eine solche Zunahme des Steuerwettbewerbs sehr problematisch werden. | Aber nicht nur die Arbeitsmarktpolitik, auch die Steuerpolitik wird mit der steigenden Bedeutung des Internet als Marktplatz einer Belastungsprobe unterzogen werden: Die Reduktion der Transaktionskosten ermöglicht es Unternehmen, ihren juristischen Sitz ins Ausland zu verlagern. Dies wäre gleichbedeutend mit einer Verlagerung von Steuererträgen ins Ausland. Für ein Hochsteuerland wie die Bundesrepublik Deutschland kann eine solche Zunahme des Steuerwettbewerbs unangenehm werden. |
Verschleierung, die auch als BauernOpfer gewertet werden koennte, da fortgesetzt auf Gc/Fragment 055 01. |
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[12.] Gc/Fragment 055 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:23 Kybot | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 55, Zeilen: 1-8 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Doch nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, auch die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs muß im Zuge einer stärkeren Nutzung des Internet überdacht werden. So ist zu vermuten, daß mit einer Zunahme des elektronischen Handels die nationalen Steuergrenzen immer durchlässiger werden. Die im Inland von Ausländern erzielten Faktoreinkommen lassen sich nicht mehr ohne weiteres der Einkommen- und Körperschaftssteuer des Inlands unterwerfen, da man keine Anhaltspunkte mehr dafür hat, ob die Einkommenserzielung im Inland erfolgt ist.[FN 114]
[FN 114: Beck / Prinz (1998).] |
Doch nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, auch die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs muß im Zuge einer stärkeren Nutzung des Internet überdacht werden. So ist zu vermuten, daß mit einer Zunahme des elektronischen Handels die nationalen Steuergrenzen immer durchlässiger werden. Die im Inland von Ausländern erzielten Faktoreinkommen lassen sich nicht mehr ohne weiteres der Einkommen- und Körperschaftsteuer des Inlands unterwerfen. da man keine Anhaltspunkte mehr dafür hat, ob die Einkommenserzielung im Inland erfolgt ist. |
Fortsetzung von Gc/Fragment 054 34 |
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[13.] Gc/Fragment 055 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:25 Kybot | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 55, Zeilen: 9-40 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Auch die Belastung von Dienstleistungsimporten über das Internet mit indirekten Steuern kann sich als schwierig erweisen. Das liegt daran, daß die Besteuerung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs nach geltenden Regelungen nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt und einen sogenannten Grenzausgleich vorsieht: Exporte werden von den indirekten Steuern entlastet, Importe belastet.
Diese Überlegungen machen deutlich, daß auf lange Sicht bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs über das Internet das Ursprungslandprinzip greifen sollte, bei dem die Besteuerung am Ort der Produktion erfolgt. Ein Übergang zu diesem Verfahren, welches auch aus der Sicht eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes angeraten scheint, impliziert allerdings eine Umverteilung der Erträge aus den indirekten Steuern zugunsten der Nettoexportländer, da nun die Nettoimporteure einen Teil des ausländischen Steueraufkommens tragen müssen. Insgesamt zeigt sich, daß mit der stärkeren Nutzung des Internet eine zwischenstaatliche Umverteilung der Steuererträge einhergehen wird. Darüber hinaus wird von einigen Seiten sogar befürchtet, daß diese Entwicklung die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer erodieren könnte: Die von den Konsumenten über das Netz bezogenen Dienstleistungen können infolge niedriger Produktions- und Transaktionskosten zu einem niedrigeren Preis geliefert werden. Beispiele dafür sind die elektronische Post (E-mail) und das Telefonieren im Internet. Aus diesen und anderen Gründen wurde bereits die Forderung erhoben, den Datenfluß im Internet zu besteuern (,,Bit-Tax”). Es sollte allerdings schon deutlich geworden sein, daß mit einer steigenden Nutzung des Internet eher eine Verlagerung als eine Reduktion der Steuererträge einhergehen wird. Der Nutzer der elektronischen Post zahlt Mehrwertsteuer auf seine Ausrüstung und auf die von seinem Internet-Provider erhobene Netznutzungsgebühr. Zudem führen die gesunkenen Kosten für den Informationsaustausch zu einem höheren verbleibenden Einkommen, das - auch wenn es zunächst gespart wird - zu anderweitigem [mehrwertsteuerpflichtigen Konsum genutzt wird. Solange mit der Nutzung des Internet ein Anstieg der inländischen Wertschöpfung verbunden ist, läßt sich dieser auch steuerlich erfassen und führt zu einem Anstieg der Steuererträge. [FN 115] [FN 115: Beck / Prinz (1998)] |
Auch die Belastung von Dienstleistungsimporten über das Internet mit indirekten Steuern kann sich als schwierig erweisen. Das liegt daran, daß die Besteuerung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs nach geltenden Regelungen nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt und einen sogenannten Grenzausgleich vorsieht: Exporte werden von den indirekten Steuern entlastet, Importe belastet.
Kann nun aufgrund der Anonymität elektronischer Transaktionen der genaue Herkunfts- und Bestimmungsort einer Leitung nicht mehr eindeutig identifiziert werden, so ist auch der nach dem Bestimmungslandprinzip notwendige Grenzausgleich nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist zu erwarten, daß mit steigender Nutzung des Internet bei hohen Steuersätzen im Inland auch die Direktimporte, die keinem Grenzausgleich unterliegen, zunehmen werden. Auch dies schmälert die Steuererträge im Inland. Diese Überlegungen machen deutlich, daß auf lange Sicht in der Besteuerung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs über das Internet zum Ursprungslandprinzip übergegangen werden sollte, bei dem die Besteuerung am Ort der Produktion erfolgt. Ein Übergang zu diesem Verfahren, welches auch aus der Sicht eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes angeraten scheint, impliziert allerdings eine Umverteilung der Erträge aus den indirekten Steuern zugunsten der Nettoexportländer, da nun die Nettoimporteure einen Teil des ausländischen Steueraufkommens tragen müssen. Insgesamt zeigt sich, daß mit der stärkeren Nutzung des Internet eine zwischenstaatliche Umverteilung der Steuererträge einhergehen wird. Darüber hinaus wird von einigen Seiten sogar befürchtet, daß diese Entwicklung die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer erodieren könnte: Die von den Konsumenten über das Netz bezogenen Dienstleistungen können infolge niedriger Produktions- und Transaktionskosten zu einem niedrigeren Preis geliefert werden. Beispiele dafür sind die elektronische Post (E-mail) und das Telefonieren im Internet. Aus diesen und anderen Gründen wurde bereits die Forderung erhoben, den Datenfluß im Internet zu besteuern („Bit-Tax"). Es sollte allerdings schon deutlich geworden sein, daß mit einer steigenden Nutzung des Internet eher eine Verlagerung als eine Reduktion der Steuererträge einhergehen wird. Der Nutzer der elektronischen Post zahlt Mehrwertsteuer auf seine Ausrüstung und auf die von seinem Internet-Provider erhobene Netznutzungsgebühr. Zudem führen die gesunkenen Kosten für den Informationsaustausch zu einem höheren verbleibenden Einkommen, das - auch wenn es zunächst gespart wird - zu anderweitigem mehrwertsteuerpflichtigen Konsum genutzt wird. Solange mit der Nutzung des Internet ein Anstieg der inländischen Wertschöpfung verbunden ist, läßt sich dieser auch steuerlich erfassen und führt zu einem Anstieg der Steuererträge. [...] |
Es ist verblueffend: die Fußnote vor dieser Riesenkopie verweist ebenfalls auf den FAZ Artikel ... dabei geht es weiter mit Text aus dem Artikel, fuer den Leser absolut nicht erkennbar. Weiter auf Gc/Fragment 056 01 |
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[14.] Gc/Fragment 056 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:26 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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[Zudem führen die gesunkenen Kosten für den Informationsaustausch zu einem höheren verbleibenden Einkommen, das - auch wenn es zunächst gespart wird - zu anderweitigem] mehrwertsteuerpflichtigen Konsum genutzt wird. Solange mit der Nutzung des Internet ein Anstieg der inländischen Wertschöpfung verbunden ist, läßt sich dieser auch steuerlich erfassen und führt zu einem Anstieg der Steuererträge.[FN 115]
[FN 115: Beck / Prinz (1998).] |
Zudem führen die gesunkenen Kosten für den Informationsaustausch zu einem höheren verbleibenden Einkommen, das - auch wenn es zunächst gespart wird - zu anderweitigem mehrwertsteuerpflichtigen Konsum genutzt wird. Solange mit der Nutzung des Internet ein Anstieg der inländischen Wertschöpfung verbunden ist, läßt sich dieser auch steuerlich erfassen und führt zu einem Anstieg der Steuererträge. |
Fortsetzung von Gc/Fragment 055 09 |
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[15.] Gc/Fragment 056 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:29 Kybot | BauernOpfer, Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 4-29 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Auch die Geldpolitik wird durch das Aufkommen des Internet vor neue Herausforderungen gestellt. Da elektronischer Handel erst dann seine Vorteile voll entfalten kann, wenn auch eine Bezahlung über das Netz möglich ist, kann damit gerechnet werden, daß mit wachsendem elektronischen Handel auch die Verbreitung elektronischen Geldes und elektronischer Zahlungssysteme einhergehen wird. Solche Zahlungssysteme sind bereits in der Erprobung; es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie sich durchgesetzt haben. Dies wird nicht ohne Auswirkungen auf die Geldpolitik bleiben. Mit einer stärkeren Nutzung elektronischer Zahlungssysteme werden eine erhöhte Liquidität, eine geringere Nachfrage nach Bargeld und eine leichtere Transferierbarkeit von liquiditätsnahen Anlageformen in Vermögensanlagen einhergehen.
Lassen sich die bisher beschriebenen Herausforderungen für die Geldpolitik noch durch herkömmliche Instrumente der Geldpolitik lösen, so könnte ein qualitativ neues Problem dann entstehen, wenn elektronisches Geld emittiert wird, das nicht durch gesetzliche Zahlungsmittel gedeckt ist (,,cyber money”). In diesem Fall kann ohne jedes Zutun der Zentralbank neues Geld geschaffen werden. Die Folge ist, daß die Notenbank die Kontrolle über den gesamten Zahlungsmittelbestand und -umlauf der Volkswirtschaft verliert. Dies würde eine zielgerichtete Geldpolitik erheblich erschweren. Eine solche Entwicklung könnte erhebliche Gefahren für die Geldwertstabilität mit sich bringen, da die Kosten der Schaffung zusätzlichen Geldes sehr niedrig sind. Die Folge wäre ein hohes Inflationspotential bei elektronischem Geld. Bei hinreichender Unterscheidbarkeit der elektronischen Währungen könnte ein dann einsetzender Währungswettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern für die Stabilität des elektronischen Geldes sorgen. Aufgabe der Notenbank wäre es in diesem Fall, die staatlich herausgegebene Währung in diesem Währungswettbewerb als nominalen Anker zu etablieren: Die Stabilität des staatlichen Geldes könnte damit zur Richtschnur für alle anderen elektronischen Währungen werden.[FN 116] |
Auch die Geldpolitik wird durch das Aufkommen des Internet vor neue Herausforderungen gestellt. Da elektronischer Handel erst dann seine Vorteile voll entfalten kann, wenn auch eine Bezahlung über das Netz möglich ist, kann damit gerechnet werden, daß mit steigendem elektronischen Handel auch die Verbreitung elektronischen Geldes und elektronischer Zahlungssysteme einhergehen wird. Solche Zahlungssysteme sind bereits in der Erprobung; es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie sich durchgesetzt haben. Dies wird nicht ohne Auswirkungen auf die Geldpolitik bleiben, wie auch die Notenbanken bereits erkannt haben.
Mit einer stärkeren Nutzung elektronischer Zahlungssysteme werden eine erhöhte Liquidität, eine geringere Nachfrage nach Bargeld und eine leichtere Transferierbarkeit von liquiditätsnahen Anlageformen in Vermögensanlagen einhergehen. [...] [...] Lassen sich die bisher beschriebenen Herausforderungen für die Geldpolitik noch durch herkömmliche Instrumente der Geldpolitik lösen, so könnte ein qualitativ neues Problem dann entstehen, wenn elektronisches Geld emittiert wird, das nicht durch gesetzliche Zahlungsmittel gedeckt ist ("cyber money"). In diesem Fall kann ohne jedes Zutun der Zentralbank neues Geld geschaffen werden - mit der Folge, daß die Notenbank die Kontrolle über den gesamten Zahlungsmittelbestand und -umlauf der Volkswirtschaft verliert. Dies würde eine zielgerichtete Geldpolitik erheblich erschweren. Darüber hinaus könnte eine solche Entwicklung erhebliche Gefahren für die Geldwertstabilität mit sich bringen, da die Kosten der Schaffung zusätzlichen Geldes sehr niedrig sind. Die Folge wäre ein hohes Inflationspotential bei elektronischem Geld. Dem kann allerdings entgegengehalten werden, daß die Nachfrage nach Geld entscheidend von dessen Stabilität abhängt: Niemand wird auf Dauer eine stark inflationierende Währung als Zahlungsmittel akzeptieren. Bei hinreichender Unterscheidbarkeit der elektronischen Währungen könnte ein dann einsetzender Währungswettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern für die Stabilität des elektronischen Geldes sorgen. Aufgabe der Notenbank wäre es in diesem Fall, die staatlich herausgegebene Währung in diesem Währungswettbewerb als nominalen Anker zu etablieren: Die Stabilität des staatlichen Geldes könnte damit zur Richtschnur für alle anderen elektronischen Währungen werden. |
Die Fußnote scheint sich auf den letzten Satz nach dem Doppelpunkt zu beziehen... nicht auf die ganze Seite |
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[16.] Gc/Fragment 058 29 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:42 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 58, Zeilen: 29-37 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Die möglichen negativen Folgen mangelnder Informationssicherheit für Dritte könnten staatliche Eingriffe rechtfertigen. Die Palette der Eingriffsmöglichkeiten zur Herstellung von Informationssicherheit reicht von staatlicher Informationspolitik mit dem Ziel, Informationsdefizite bei den Nutzern zu beseitigen, über eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrechts und staatliche Subventionen zur Verbesserung der Informationssicherheit bis hin zur Festlegung von Mindeststandards.
Bedenkt man, daß unvollkommene Information und Informationsasymmetrien auch auf vielen anderen Märkten existieren, so erscheinen staatliche Mindeststandards und eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrechts als angemessene Reaktion, die auch [...] |
Die möglichen negativen Folgen mangelnder Informationssicherheit für Dritte könnten ebenfalls staatliche Eingriffe rechtfertigen. Die Palette der Eingriffsmöglichkeiten zur Herstellung von Informationssicherheit reicht von staatlicher Informationspolitik mit dem Ziel, Informationsdefizite bei den Nutzern zu beseitigen, über eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrechts und staatliche Subventionen zur Verbesserung der Informationssicherheit bis hin zur Festlegung von Mindeststandards.
Bedenkt man, daß unvollkommene Information und lnformationsasymmetrien auch auf vielen anderen Märkien existieren, so erscheinen staatliche Mindeststandards und eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrechts als angemessene Reaktion, die auch [...] |
Man beachte die Auslassung des Wortes "ebenfalls", das hier nicht sinnvoll gewesen waere. Dies belegt das bewusste Vorgehen des Autors. Weiter in Gc/Fragment 059 01 |
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[17.] Gc/Fragment 059 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:45 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 59, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 15, Zeilen: |
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[Bedenkt man, daß unvollkommene Information und Informationsasymmetrien auch auf vielen anderen Märkten existieren, so erscheinen staatliche Mindeststandards und eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrechts als angemessene Reaktion, die auch] mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbar wäre. Problematisch erweist sich allerdings die Durchsetzbarkeit solcher Regelungen, wenn der Anbieter von Internet-Leistungen seinen Geschäftssitz im Ausland hat. | Bedenkt man, daß unvollkommene Information und lnformationsasymmetrien auch auf vielen anderen Märkten existieren, so erscheinen staatliche Mindeststandards und eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrechts als angemessene Reaktion, die auch mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbar wäre. Problematisch erweist sich allerdings die Durchsetzbarkeit solcher Regelungen, wenn der Anbieter von Internet-Leistungen seinen Geschäftssitz im Ausland hat. |
Fortsetzung von Gc/Fragment 058 29 |
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[18.] Gc/Fragment 060 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:56:46 Kybot | Beck Prinz 1998, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, VerschärftesBauernOpfer |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 60, Zeilen: 02-23 |
Quelle: Beck Prinz 1998 Seite(n): 1, Zeilen: |
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Etliche Teile der nationalen Gesetzgebung werden durch die Zunahme des Elektronischen Geschäftsverkehrs in Frage gestellt. So werden zum Beispiel die Möglichkeiten zum Einkauf im Internet (Online-Shopping) die nationalen Ladenschlußregelungen unterlaufen: Der Kunde kann ein Produkt (zum Beispiel eine CD oder ein Buch) über das Netz auswählen, online bestellen, herunterladen und bezahlen. Dies hat zur Folge, daß für Produkte, die in solchen Online-Shops angeboten werden, nationale Ladenschlußregelungen unwirksam sind. Beim Einkauf über das Ausland können auch nationale Produktstandards oder Preisbindungen (zum Beispiel für Verlagserzeugnisse) unterlaufen werden.
Ein weiteres Beispiel für die Grenzen nationaler Gesetzgebung angesichts der zunehmenden Vernetzung stellen die mittlerweile im Internet angebotenen elektronischen Kasinos dar. Auch bei der Verbreitung unerwünschter Informationen wie zum Beispiel politischer Propaganda oder der Verherrlichung strafbarer Tatbestände erweisen sich nationale Regelungen als unzureichend. Die Strafverfolgung solcher Tatbestände ist schon deshalb schwierig, weil die Anbieter ihre Informationen von überall aus ins Netz einspeisen können. Den Herausforderungen, die mit einer zunehmenden Nutzung des Internet verbunden sind, stehen durch die Zunahme der nationalen und internationalen Arbeitsteilung vor allem Wohlfahrts- und Wachstumsgewinne gegenüber. Aufgabe der Wirtschaftspolitik in den kommenden Jahren wird es sein, einen Rahmen zu schaffen, der eine Nutzung dieser Wohlfahrtsgewinne ermöglicht und den damit verbundenen Herausforderungen Rechnung trägt.[FN 119] [FN 119] Beck / Prinz (1998). |
Etliche Teile der nationalen Gesetzgebung werden durch die Zunahme elektronischen Handels in Frage gestellt werden. So werden zum Beispiel die Möglichkeiten zum Einkauf im Internet (Online-Shopping) die nationalen Ladenschlußregelungen unterlaufen: Der Kunde kann ein Produkt (zum Beispiel eine CD oder ein Buch) über das Netz auswählen, online bestellen, herunterladen und bezahlen. Dies hat zur Folge, daß lur Produkte, die in solchen Online-Shops angeboten werden, nationale Ladenschlußregelungen unwirksam sind. Beim Einkauf über das Ausland können auch nationale Produktstandards oder Preisbindungen (zum Beispiel für Verlagserzeugnisse) unterlaufen werden.
Ein weiteres Beispiel für die Grenzen nationaler Gesetzgebung angesichts der zunehmenden Vernetzung stellen die mittlerweile im Internet angebotenen elektronischen Kasinos dar. Auch bei der Verbreitung unerwünschter Informationen wie zum Beispiel politischer Propaganda oder der Verherrlichung strafbarer Tatbestände erweisen sich nationale Regelungen als unzureichend. Die Strafverfolgung solcher Tatbestände ist schon deshalb schwierig, weil die Anbieter ihre Informationen von überall aus ins Netz einspeisen können. Den Herausforderungen, die mit einer zunehmenden Nutzung des Internet verbunden sind, stehen durch die Zunahme der nationalen und internationalen Arbeitsteilung vor allem Wohlfahrts- und Wachstumsgewinne gegenüber. Aufgabe der Wirtschaftspolitik in den kommenden Jahren wird es sein, einen Rahmen zu schaffen, der eine Nutzung dieser Wohl fahrtsgewinne ermöglicht und den damit verbundenen Herausforderungen Rechnung trägt. |
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