Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Titel | Braunkohlenplan, Tagebau Welzow - Süd, sachlicher Teilplan 3, Umsiedlung Haidemühl, Entwurf |
Herausgeber | Braunkohlenausschuss des Landes BRANDENBURG |
Ort | Cottbus |
Datum | April 1999 |
Anmerkung | Der Braunkohlenplan ist mehrmals im Text erwähnt. |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 0 |
[1.] Dd/Fragment 033 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-27 19:46:15 Fret | Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 33, Zeilen: 10-13 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 14, Zeilen: 31-35 |
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Ungeachtet dessen, daß das Konzept einer gemeinsamen Umsiedlung angestrebt wird, darf die Dorfgemeinschaft keinesfalls in Teilnehmer und Nichtteilnehmer eingeteilt werden, für die unterschiedliche Wertmaßstäbe gelten. Insoweit ist die gemeinsame Umsiedlung kein Zwang, sondern als Rahmen zur Gestaltung zu verstehen. | Ungeachtet dessen, dass als Ziel eine gemeinsame Umsiedlung angestrebt wird, darf die Dorfgemeinschaft keinesfalls in Teilnehmer und Nichtteilnehmer eingeteilt werden, für die unterschiedliche Wertmaßstäbe gelten. Im Sinne der Gestaltung einer sozialverträglichen Umsiedlung ist eine gemeinsame Umsiedlung als Rahmen, nicht aber als Zwangspunkt zu verstehen. |
Kein Hinweis auf die Quelle oder dass es sich in weiten Zügen um einen übernommenen Text handelt. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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[2.] Dd/Fragment 036 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:25:42 Kybot | Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 36, Zeilen: 13-16 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 14, Zeilen: 36-40 |
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Jeder Bürger, ob Eigentümer oder Mieter, soll die Möglichkeit erhalten, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Das heißt auch, daß Bürger, die aus besonderen oder berechtigten Gründen nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen werden, nicht benachteiligt werden dürfen. | Jeder Einwohner, jede Einwohnerin von Haidemühl, ob Eigentümerin oder Mieterin, hat die Möglichkeit, sofern er/sie es wünscht, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Das heißt auch, dass Haidemühler, die aus besonderen Gründen nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen möchten und sich für einen anderen Wiederansiedlungsstandort entscheiden, nicht benachteiligt werden dürfen. |
Wieder kein Hinweis auf das Original. Das Fragment ist zwar kurz, aber trotzdem eine weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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[3.] Dd/Fragment 041 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:07 Kybot | Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 41, Zeilen: 16-27 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 8, Zeilen: 31-42 |
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Im Sachlichen Teilplan Umsiedlung gilt es, die Bedingungen, Möglichkeiten und Anforderungen eines hohen Niveaus der Sozialverträglichkeit zu bestimmen. Insbesondere sind zu berücksichtigen:
o der zeitliche und inhaltliche Rahmen des Umsiedlungsprozesses, <br>o der Umsiedlungsstandort, <br>o Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit des Ortes bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung, <br>o Maßnahmen des unmittelbaren Umsiedlungsprozesses, <br>o Maßnahmen der Integration am Umsiedlungsstandort. Der Sachliche Teilplan Umsiedlung beinhaltet keine Planziele zum Abbau der Lagerstätte, zu den Umweltauswirkungen und zur Bergbaufolgelandschaft, da diese bereits im Braunkohlenplan enthalten sind. |
Im sachlichen Teilplan 3, Umsiedlung Haidemühl, gilt es, die Anforderungen, Möglichkeiten und Bedingungen an ein hohes Niveau der Sozialverträglichkeit zu bestimmen und festzulegen, insbesondere sind zu berücksichtigen:
• der zeitliche und inhaltliche Rahmen des Umsiedlungsprozesses, <br>• der Umsiedlungsstandort, <br>• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit des Ortes bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung, <br>• Maßnahmen des unmittelbaren Umsiedlungsprozesses, <br>• Maßnahmen zur Integration am Ansiedlungsstandort. Der sachliche Teilplan 3 beinhaltet keine Planziele zum Abbau der Lagerstätte, zu den Umweltauswirkungen, zur Bergbaufolgelandschaft etc., da diese bereits im rechtsverbindlichen Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd I enthalten sind. |
Die genannten Punkte werden ohne Kennzeichnung identisch wiedergegeben. Einleitung und Ausklang finden sich in fast derselben Formulierung ebenfalls bereits in der Quelle. Man beachte, dass die Quelle das Datum April 1999 trägt, während die Dissertation im Juli 1999 eingereicht wurde -- es gibt hier also eine gewisse zeitliche Nähe, und auch eine Übernahme von einer Vorwersion der Dissertation in den Braunkohleplan ist prinzipiell denkbar, wenn auch wenig plausibel. |
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[4.] Dd/Fragment 042 07 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:09 Kybot | Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 42, Zeilen: 7-15 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 10, Zeilen: 1-9 |
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Das Ziel besteht darin, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Betroffenen und dem Verursacher der Umsiedlung zu finden, um bei der Ausgestaltung des Rahmens und der Ziele ein Höchstmaß an Sozialverträglichkeit zu erreichen. Sozialverträglichkeit ist nicht meßbar, sie kann letztendlich nur am Maß der Zufriedenheit der Bürger nach ihrer sozialen Integration am neuen Standort bewertet werden.
Im Interesse der Rechtssicherheit des Bürgers, aber auch in Anerkennung der Rolle als mitbestimmender und mitgestaltender Partner im Umsiedlungsprozeß, sind die ausgehandelten Ergebnisse vertraglich zu vereinbaren (zum Beispiel Kausche-Vertrag, Geisendorf-Vertrag). |
In diesen Verhandlungen über materielle und immaterielle Umsiedlungsangebote werden einvernehmliche Lösungen zwischen den Adressaten des SAP und dem Bergbautreibenden angestrebt, um bei der Ausgestaltung des Rahmens und der Ziele der jeweiligen Umsiedlung ein Höchstmaß an Sozialverträglichkeit zu erreichen. Sozialverträglichkeit an sich ist nicht messbar. Sie kann letztendlich nur als Grad der Zufriedenheit der Umsiedler nach ihrer sozialen Integration am neuen Standort zum Ausdruck gebracht werden.
Im Interesse der Rechtssicherheit der Umsiedlerlnnen, aber auch in Anerkennung ihrer Rolle als mitbestimmende, mitgestaltende Partner in dem Umsiedlungsprozess sind die ausgehandeiten Ergebnisse vertraglich zu vereinbaren. |
DD gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass diese Formulierungen sich bereits im Entwurf des Sachlichen Teilplans 3 (1999) finden lassen. Man beachte, dass die Quelle das Datum April 1999 trägt, während die Dissertation im Juli 1999 eingereicht wurde -- es gibt hier also eine gewisse zeitliche Nähe, und auch eine Übernahme von einer Vorwersion der Dissertation in den Braunkohleplan ist prinzipiell denkbar, wenn auch wenig plausibel. |
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[5.] Dd/Fragment 042 21 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:27:04 Kybot | Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 42, Zeilen: 21-24 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 10, Zeilen: 10-12 |
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Mit dem Abschluß eines solchen Vertrages verliert das SM seinen „Angebotscharakter". Es wird eine Dokumentation der Vertragserfüllung und letztendlich eine nachvollziehbare, den Umsiedlungsprozeß beschreibende und begleitende Chronik darstellen. | Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages verliert das SAP seinen "Angebotscharakter”. Nunmehr dient es als Dokumentation der Vertragserfüllung und letztendlich als nachvollziehbare, den Umsiedlungsprozess beschreibende und begleitende Chronik. |
Das Fragment ist zwar kurz, aber trotzdem eine weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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