VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki

Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Titel    Braunkohlenplan, Tagebau Welzow - Süd, sachlicher Teilplan 3, Umsiedlung Haidemühl, Entwurf
Herausgeber    Braunkohlenausschuss des Landes BRANDENBURG
Ort    Cottbus
Datum    April 1999
Anmerkung    Der Braunkohlenplan ist mehrmals im Text erwähnt.

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Dd/Fragment 033 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-27 19:46:15 Fret
Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 10-13
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999
Seite(n): 14, Zeilen: 31-35
Ungeachtet dessen, daß das Konzept einer gemeinsamen Umsiedlung angestrebt wird, darf die Dorfgemeinschaft keinesfalls in Teilnehmer und Nichtteilnehmer eingeteilt werden, für die unterschiedliche Wertmaßstäbe gelten. Insoweit ist die gemeinsame Umsiedlung kein Zwang, sondern als Rahmen zur Gestaltung zu verstehen. Ungeachtet dessen, dass als Ziel eine gemeinsame Umsiedlung angestrebt wird, darf die Dorfgemeinschaft keinesfalls in Teilnehmer und Nichtteilnehmer eingeteilt werden, für die unterschiedliche Wertmaßstäbe gelten. Im Sinne der Gestaltung einer sozialverträglichen Umsiedlung ist eine gemeinsame Umsiedlung als Rahmen, nicht aber als Zwangspunkt zu verstehen.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle oder dass es sich in weiten Zügen um einen übernommenen Text handelt. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar


[2.] Dd/Fragment 036 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:25:42 Kybot
Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 13-16
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999
Seite(n): 14, Zeilen: 36-40
Jeder Bürger, ob Eigentümer oder Mieter, soll die Möglichkeit erhalten, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Das heißt auch, daß Bürger, die aus besonderen oder berechtigten Gründen nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen werden, nicht benachteiligt werden dürfen. Jeder Einwohner, jede Einwohnerin von Haidemühl, ob Eigentümerin oder Mieterin, hat die Möglichkeit, sofern er/sie es wünscht, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Das heißt auch, dass Haidemühler, die aus besonderen Gründen nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen möchten und sich für einen anderen Wiederansiedlungsstandort entscheiden, nicht benachteiligt werden dürfen.
Anmerkungen

Wieder kein Hinweis auf das Original. Das Fragment ist zwar kurz, aber trotzdem eine weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar


[3.] Dd/Fragment 041 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:07 Kybot
Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Hindemith, Guckar
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 16-27
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999
Seite(n): 8, Zeilen: 31-42
Im Sachlichen Teilplan Umsiedlung gilt es, die Bedingungen, Möglichkeiten und Anforderungen eines hohen Niveaus der Sozialverträglichkeit zu bestimmen. Insbesondere sind zu berücksichtigen:

o der zeitliche und inhaltliche Rahmen des Umsiedlungsprozesses, <br>o der Umsiedlungsstandort, <br>o Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit des Ortes bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung, <br>o Maßnahmen des unmittelbaren Umsiedlungsprozesses, <br>o Maßnahmen der Integration am Umsiedlungsstandort.

Der Sachliche Teilplan Umsiedlung beinhaltet keine Planziele zum Abbau der Lagerstätte, zu den Umweltauswirkungen und zur Bergbaufolgelandschaft, da diese bereits im Braunkohlenplan enthalten sind.

Im sachlichen Teilplan 3, Umsiedlung Haidemühl, gilt es, die Anforderungen, Möglichkeiten und Bedingungen an ein hohes Niveau der Sozialverträglichkeit zu bestimmen und festzulegen, insbesondere sind zu berücksichtigen:

• der zeitliche und inhaltliche Rahmen des Umsiedlungsprozesses, <br>• der Umsiedlungsstandort, <br>• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit des Ortes bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung, <br>• Maßnahmen des unmittelbaren Umsiedlungsprozesses, <br>• Maßnahmen zur Integration am Ansiedlungsstandort.

Der sachliche Teilplan 3 beinhaltet keine Planziele zum Abbau der Lagerstätte, zu den Umweltauswirkungen, zur Bergbaufolgelandschaft etc., da diese bereits im rechtsverbindlichen Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd I enthalten sind.

Anmerkungen

Die genannten Punkte werden ohne Kennzeichnung identisch wiedergegeben. Einleitung und Ausklang finden sich in fast derselben Formulierung ebenfalls bereits in der Quelle. Man beachte, dass die Quelle das Datum April 1999 trägt, während die Dissertation im Juli 1999 eingereicht wurde -- es gibt hier also eine gewisse zeitliche Nähe, und auch eine Übernahme von einer Vorwersion der Dissertation in den Braunkohleplan ist prinzipiell denkbar, wenn auch wenig plausibel.

Sichter
Hindemith


[4.] Dd/Fragment 042 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:09 Kybot
Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Hindemith, Guckar
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 7-15
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999
Seite(n): 10, Zeilen: 1-9
Das Ziel besteht darin, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Betroffenen und dem Verursacher der Umsiedlung zu finden, um bei der Ausgestaltung des Rahmens und der Ziele ein Höchstmaß an Sozialverträglichkeit zu erreichen. Sozialverträglichkeit ist nicht meßbar, sie kann letztendlich nur am Maß der Zufriedenheit der Bürger nach ihrer sozialen Integration am neuen Standort bewertet werden.

Im Interesse der Rechtssicherheit des Bürgers, aber auch in Anerkennung der Rolle als mitbestimmender und mitgestaltender Partner im Umsiedlungsprozeß, sind die ausgehandelten Ergebnisse vertraglich zu vereinbaren (zum Beispiel Kausche-Vertrag, Geisendorf-Vertrag).

In diesen Verhandlungen über materielle und immaterielle Umsiedlungsangebote werden einvernehmliche Lösungen zwischen den Adressaten des SAP und dem Bergbautreibenden angestrebt, um bei der Ausgestaltung des Rahmens und der Ziele der jeweiligen Umsiedlung ein Höchstmaß an Sozialverträglichkeit zu erreichen. Sozialverträglichkeit an sich ist nicht messbar. Sie kann letztendlich nur als Grad der Zufriedenheit der Umsiedler nach ihrer sozialen Integration am neuen Standort zum Ausdruck gebracht werden.

Im Interesse der Rechtssicherheit der Umsiedlerlnnen, aber auch in Anerkennung ihrer Rolle als mitbestimmende, mitgestaltende Partner in dem Umsiedlungsprozess sind die ausgehandeiten Ergebnisse vertraglich zu vereinbaren.

Anmerkungen

DD gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass diese Formulierungen sich bereits im Entwurf des Sachlichen Teilplans 3 (1999) finden lassen. Man beachte, dass die Quelle das Datum April 1999 trägt, während die Dissertation im Juli 1999 eingereicht wurde -- es gibt hier also eine gewisse zeitliche Nähe, und auch eine Übernahme von einer Vorwersion der Dissertation in den Braunkohleplan ist prinzipiell denkbar, wenn auch wenig plausibel.

Sichter
Hindemith


[5.] Dd/Fragment 042 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 19:27:04 Kybot
Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 21-24
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999
Seite(n): 10, Zeilen: 10-12
Mit dem Abschluß eines solchen Vertrages verliert das SM seinen „Angebotscharakter". Es wird eine Dokumentation der Vertragserfüllung und letztendlich eine nachvollziehbare, den Umsiedlungsprozeß beschreibende und begleitende Chronik darstellen. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages verliert das SAP seinen "Angebotscharakter”. Nunmehr dient es als Dokumentation der Vertragserfüllung und letztendlich als nachvollziehbare, den Umsiedlungsprozess beschreibende und begleitende Chronik.
Anmerkungen

Das Fragment ist zwar kurz, aber trotzdem eine weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar