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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Peter Thiery
Titel    Zivilgesellschaft
Sammlung    Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 2: N–Z
Herausgeber    Dieter Nohlen / Rainer-Olaf Schultze
Ort    München
Verlag    Beck
Ausgabe    3., akt. u. erw. Aufl.
Jahr    2005
Seiten    1175-1177
ISBN    3-406-54117-8

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    2


Fragmente der Quelle:
[1.] Dcl/Fragment 037 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-23 17:51:02 Stratumlucidum
BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thiery 2005, Verdacht auf willkürliche Referenzierung

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 21-24, 31-35
Quelle: Thiery 2005
Seite(n): 1176, Zeilen: li. Sp. 22 ff., 48 ff.; re. Sp. 1, 4 ff.
Der Begriff der Zivilgesellschaft orientiert sich hier am Ideal einer freien Öffentlichkeit. Zivilgesellschaft verfügt in diesem Verständnis über eine eingeschränkte Wirkungsmacht, hat aber eine Kommunikationsfunktion, durch die gesellschaftliche Problemlagen aus dem privaten Bereich in die politische Öffentlichkeit getragen werden. [Entscheidungen des politischen Systems können demnach nur dann demokratische Legitimität beanspruchen, wenn sie angemessen an zivilgesellschaftlich artikulierte öffentliche im Diskurs entstandene Meinungen angebunden sind (Habermas 1992). Der Zivilgesellschaft wird neben dieser Kommunikationsfunktion ebenso eine Vermittlungs- und Sozialisationsfunktion zugeschrieben. Hierbei wird die aktive pluralistisch-partizipative Zivilgesellschaft im Sinne der Herausbildung und Einübung von Bürgertugenden verstanden (Taylor 1991; Walzer 1992; Thiery 2005).] Eine Kontrollfunktion beinhaltet die Zivilgesellschaft in einem herrschaftskritischen Verständnis, bei dem sie als kultureller Einflussbereich neben Wirtschaft und Politik durch Auseinandersetzungen über den gesellschaftlichen Grundkonsens zur Veränderung gesellschaftlicher und Regierungsstrukturen beitragen und über künftige Entwicklungen mitentscheiden kann (Gramsci 1980).

Gramsci, Antonio, 1980: Zu Politik, Geschichte und Kultur. Ausgewählte Schriften. Leipzig: Philipp Reclam jun.

[Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Taylor, Charles, 1991: Die Beschwörung der Civil Society. In: Michalski, Krzysztof (Hrsg.): Europa und die Civil Society. Castelgandolfo-Gespräche 1989. Stuttgart: Klett – Cotta Verlag, S. 13 - 51. [sic]

Thiery, Peter, 2005: Zivilgesellschaft. In: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 2 N – Z. Theorien. Methoden. Begriffe. München: Verlag C.H. Beck, S. 1175 - 1177.

Walzer, Michael, 1992: The Civil Society Argument. In: Mouffe, Chantal (Hrsg.): Dimensions of Radical Democracy: Pluralism, Citizenship, Community. London/ New York: Verso, S. 89 - 107.]

[Ebenso in dieser Tradition steht die auf Tocqueville zurückgehende Auffassung, daß eine aktive, pluralistisch-partizipatorische Z. den Ort zur Herausbildung und Einübung von Bürgertugenden darstellt und damit als Unterbau und Schule der Demokratie fungiert (Vermittlungs- und Sozialisationsfunktion; → Politische Sozialisation).]

(3) Die am Ideal einer freien → Öffentlichkeit orientierte Konzeption (vgl. Habermas 1994: 399–467) greift liberale und republikanische Gedanken auf, ist jedoch weitaus skeptischer hinsichtlich der Wirkungsmacht von Z. und weist ihr v. a. eine Kommunikationsfunktion zu. Sie soll die Resonanz aufnehmen, die die gesellschaftl. Problemlagen in den priv. Lebensbereichen finden, und lautverstärkend an die polit. Öff. weiterleiten. [...]

(4) Die herrschaftskritische Konzeption in der Nachfolge Antonio Gramscis versteht Z. als kulturelle Sphäre neben Wirtschaft und Politik, in der an der Aufrechterhaltung oder Veränderung gesellschaftl. Hegemonialstrukturen gewirkt wird. [...] Vielmehr ist gerade Z. das Feld, in dem sich künftige Entwicklungswege durch Auseinandersetzungen über den gesellschaftl. Grundkonsens entscheiden.


Habermas, J. 1994: Faktizität und Geltung, Ffm.

Anmerkungen

Die Quelle wird genannt, jedoch zuvor und danach ebenfalls ohne Kenntlichmachung aus dieser übernommen.

Die drei in eckige Klammern gesetzten Sätze dienen zur Kontextualisierung der Übernahme und werden nicht als Plagiat aus Thiery (2005) gewertet; bei dem ersteren handelt es sich jedoch um ein Plagiat aus der Wikipedia, siehe Fragment 037 24.

Bei den beiden folgenden stellt sich die Frage, warum außer Thiery noch zwei weitere Referenzen genannt werden, da deren Inhalt allein aus dessen Artikel zu stammen scheint. Bei Taylor (1991) ist weder von einer Vermittlungsfunktion noch von einer Sozialisationsfunktion die Rede; erst recht nicht lässt sich dort die kombinierte "Vermittlungs- und Sozialisationsfunktion" finden. Bei Walzer (1992) handelt es sich um eine englischsprachige Publikation, die deshalb diese Begriffe nicht in dieser sprachlichen Form verwenden dürfte. Bei Taylor ist die Seitenzahl zudem falsch angegeben [1] (richtig wäre S. 52-81), und beide Titel scheinen dem Literaturverzeichnis der Quelle Kocka (2000) entnommen zu sein, siehe Fragment 037 27 (keine Wertung).

Im Literaturverzeichnis von Thiery findet sich zwar kein Titel von oder über Gramsci – die ausgewählten Schriften Zu Politik, Geschichte und Kultur nennt die Verfasserin hier anscheinend ad libitum –, doch sind die Parallelen unübersehbar. "Veränderung gesellschaftl. Hegemonialstrukturen" löst sie etwas unpassend zu "Veränderung gesellschaftlicher und Regierungsstrukturen" auf. Von den vier Funktionen, welche die Verfasserin hier benennt, findet sich bei Thiery nur die Kontrollfunktion nicht so erwähnt.

Gramsci (1980), Taylor (1991) und Walzer (1992) werden in der untersuchten Arbeit – jeweils abgesehen vom Literaturverzeichnis – nur an dieser Stelle angeführt.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

keine Kategorie

Begründung: "Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar" (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht gehört diese Fundstelle zu den 39 Stellen, die "nicht eindeutig im Sinne der Bewertungskategorien zugeordnet werden" konnten (ebd., S. 4) und auf die Bewertung der Dissertation keinen Einfluss hatten.




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt.


Sichter
(Stratumlucidum), PlagProf:-)


[2.] Dcl/Fragment 038 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-15 21:00:36 Stratumlucidum
BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thiery 2005, Verdacht auf willkürliche Referenzierung

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 16-28
Quelle: Thiery 2005
Seite(n): 1175, 1176, Zeilen: 1175: li. Sp. 6 ff., 30 ff. u. re. Sp. 1; 1176: re. Sp. 12 ff.
[...] Zivilgesellschaft bezeichnet damit eine Sphäre kollektiven Handelns und öffentlicher Diskurse, die zwischen Privatbereich und Staat wirksam ist. Voraussetzung für eine funktionierende Zivilgesellschaft sind rechtsstaatlich gesicherte Handlungsbedingungen, insbesondere politische Freiheits- und individuelle Bürgerrechte. Hauptmerkmal von Zivilgesellschaft ist dabei, dass ihre politische Wirkung nicht durch politisches Machtstreben, sondern durch politische Einflussnahme erzielt wird. Darüber hinaus teilen zivilgesellschaftliche Akteure einen normativen Basiskonsens, der von Gewaltfreiheit und Toleranz geprägt ist (Gellner 1991; Cohen / Arato 1992; Alexander 1997; von Beyme 2000; Klein 2001; Kocka 2000, 2004; Thiery 2005).

Die neuere Forschung beschäftigt sich vielfach mit der Demokratie fördernden Kraft der Zivilgesellschaft und hinterfragt diese, wenn die Zivilgesellschaft zu schwach ist, um ihre Anliegen und Funktionen gegenüber dem Staat und der politischen und ökonomischen Gesellschaft zu behaupten (Merkel 2000).


Alexander, Jeffrey C., 1997: The Paradoxes of Civil Society. In: International Sociology, 12 (2): 115 - 133.

Beyme, Klaus von, 2000: Zivilgesellschaft – Karriere und Leistung eines Modebegriffs. In: Hildermeier, Manfred / Kocka, Jürgen / Conrad, Christoph (Hrsg.): Europäische Zivilgesellschaft in Ost und West. Begriff, Geschichte, Chancen. Frankfurt / Main, New York: Campus Verlag.

Cohen, Jean L. / Arato, Andrew, 1992: Civil Society and Political Theory. Cambridge, MA: MIT Press.

Gellner, Ernest, 1991: Civil Society in Historical Context. In: International Social Science Journal, 43 (3): 415 [sic] - 510.

Klein, Ansgar, 2001: Der Diskurs der Zivilgesellschaft. Politische Hintergründe und demokratietheoretische Folgerungen. Opladen: Leske & Budrich.

Kocka, Jürgen, 2000: Zivilgesellschaft als historisches Problem und Versprechen. In: Hildermeier, Manfred / Kocka, Jürgen / Conrad, Christoph (Hrsg.): Europäische Zivilgesellschaft in Ost und West. Begriff, Geschichte, Chancen. Frankfurt / Main, New York: Campus Verlag.

Kocka, Jürgen, 2004: Civil Society from a historical perspective. European Review, 12 (1): 65 - 79.

Merkel, Wolfgang (Hrsg.), 2000: Systemwechsel 5: Zivilgesellschaft und Transformation. Opladen: Leske & Budrich.

Thiery, Peter, 2005: Zivilgesellschaft. In: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 2 N – Z. Theorien. Methoden. Begriffe. München: Verlag C.H. Beck, S. 1175 - 1177.

[Seite 1175]

Zivilgesellschaft bezeichnet eine Sphäre kollektiven Handelns und öff. Diskurse, die zwischen Privatbereich und Staat wirksam ist. [...]

In einer schärferen Konturierung des Konzeptes gilt als charakteristisches Signum einer funktionierenden Z. die doppelte Selbstbegrenzung ihrer Akteure: Erstens erzielen sie ihre polit. Wirkung nicht durch das Streben nach polit. Macht, sondern – i. d. R. vermittelt über die Öff. – durch polit. Einflußnahme auf staatl. Institutionen oder polit. Parteien. Zweitens gilt als spezifisch ziviles Signum der Z., daß die Akteure einen normativen Basiskonsens teilen, dessen Kern Gewaltfreiheit und Toleranz sind. Eine funktionsfähige Z. bedarf ihrerseits rechtsstaatl. gesicherter Handlungsbedingungen, insb. polit. Freiheits- und individueller Bürgerrechte.

[Seite 1176]

3. Insbes. die Transitionsforschung hat Illusionen über die reformerische und demokratiefördernde Kraft der Z. in den neuen Demokratien in Osteuropa, Afrika, Asien und Lateinamerika korrigiert (vgl. Merkel 2000; Diamond 1999: 218–260; Hall 1995). In vielen Ländern erweist sie sich oft als zu schwach oder gar prekär, um ihre Anliegen und Funktionen gegenüber den machtvollen Strukturen von Staat, polit. und ökon. Gesellschaft zu behaupten.


Diamond, L. 1999: Developing Democracy: Toward Consolidation, Baltimore/L.

Hall, J. A. (Hrsg.) 1995: Civil Society. Theory, History, Comparison, Camb.

Merkel, W. (Hrsg.) 2000: Systemwechsel 5: Zivilgesellschaft und Transformation, Opl.

Anmerkungen

Thiery (2005) ist der Beitrag zum Thema "Zivilgesellschaft" aus einem "Lexikon der Politikwissenschaft". Er wird zwar am Ende des Absatzes zusammen mit sieben anderen Quellen – von denen nur Merkel (2000) aus diesem Kontext übernommen wird – referenziert, aber die vorliegenden Ausführungen stammen dem Anschein nach ausschließlich und wortnah von diesem.

Merkel (2000) ist ein 373 Seiten umfassender Sammelband mit zwölf Beiträgen zum Thema Zivilgesellschaft von insgesamt 16 Autor(inn)en. Weder bei Thiery (2005) noch von der Verfasserin wird eine Seitenzahl genannt. Als Beleg ist diese Angabe mithin ungeeignet.

Bei Alexander (1997) wird ein normativer Basiskonsens nicht diskutiert. Es ist weder von Toleranz noch von Gewaltfreiheit als Merkmalen der Zivilgesellschaft die Rede.

Fünf der acht Referenzen im oberen Absatz – d. h. alle bis auf Kocka (2000) und Thiery (2005); von Beyme (2000) wird nicht mitgezählt, da dieser Titel von der Verfasserin nachweislich rezipiert wurde – sind auch im Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008) vorhanden, siehe Fragment 038 21 (keine Wertung).

Der Aufsatz von Gellner (1991) findet sich nicht, wie bei Liebert / Trenz (2008) angegeben und von der Verfasserin übernommen, auf S. 415-510, sondern auf S. 495-510.

Alexander (1997), Gellner (1991), Klein (2001) und Merkel (2000) werden in der untersuchten Arbeit – abgesehen vom Literaturverzeichnis – nur an dieser Stelle erwähnt, Cohen / Arato (1992) – wieder abgesehen vom Literaturverzeichnis – nur noch einmal auf S. 39 in einem ebenfalls als Plagiat eingestuften Kontext, siehe Fragment 039 28.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 1 ["wörtliche Übernahme einer geschlossenen Textpassage, zumindest eines ganzen Satzes"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 13)

Vorbemerkung zur Begründung: "Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden."
Begründung: "Wörtliche Textübernahme von Thiery, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen" (ebd., S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht bewertet das Gremium diese einzige 1-B-Fundstelle als Plagiat; sie erfülle "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt.


Sichter
(Stratumlucidum), PlagProf:-)