Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
| Autor | André Gorz |
| Titel | Arbeit zwischen Misere und Utopie |
| Ort | Frankfurt am Main |
| Verlag | Suhrkamp |
| Jahr | 2000 |
| Reihe | Edition Zweite Moderne |
Literaturverz. |
ja |
| Fußnoten | ja |
| Fragmente | 1 |
| [1.] Ckh/Fragment 045 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-02-29 20:56:45 Schumann | Ckh, Fragment, Gesichtet, Gorz 2000, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 45, Zeilen: 9-25 |
Quelle: Gorz 2000 Seite(n): 91, 92, Zeilen: 91: 11 ff.; 92: 1 |
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| Als ein Recht wird es deshalb erachtet, weil die wesentlichen Chancen sozialer (Anspruch auf soziale Absicherung), ökonomischer (Anspruch auf ein volles Einkommen) und politischer Teilhabe (Recht auf kollektive Handlung, Repräsentation und Organisation, etwa in Gewerkschaften und Berufsverbänden und in der Öffentlichkeit) an den Besitz der inzwischen immer seltener werdenden Stellen mit regelmäßiger Vollzeitarbeit, und allein daran gebunden sind. Bis heute droht bei einem Verlust des festen Arbeitsplatzes die Gefahr, nicht nur das Einkommen zu verlieren, sondern auch die Möglichkeit, sinnvollen Aktivitäten nachgehen zu können und sozialen Kontakt zu anderen aufzubauen etc. Das „Recht auf Arbeit“ ist also gleichbedeutend mit dem Anspruch, Zugang zu den politischen, ökonomischen und sozialen Aspekten der Staatsbürgerlichkeit zu erlangen. Solange dem so ist, werden Aktivitäten, die von der Norm regelmäßiger Vollzeitarbeit abweichen, als minderwertig wahrgenommen, als etwas, das dazu führt, die Rechte des Individuums zu beschneiden bzw. ihm Vorteile und gesellschaftliche Anerkennung zu verweigern. | [Seite 91:]
[...] Das »Recht auf Arbeit« (gleichbedeutend mit dem Recht auf den Arbeitsplatz) wird vor allem als ein politisches Recht beansprucht, Zugang zu den sozialen und ökonomischen Aspekten der Staatsbürgerlichkeit zu erlangen. Solange dem so ist, werden Aktivitäten, die von der Norm regelmäßiger Vollzeitarbeit abweichen, als minderwertig wahrgenommen, als etwas, das dazu führt, die Rechte des Bürgers zu beschneiden, ihm die Rechte und Vorteile zu verweigern, die [Seite 92:] »normal« Beschäftigte genießen. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. Mit diesem Fragment endet das Kapitel 2.2 bzw. dessen bilanzierender Teil ("Halten wir also fest: [...]"). |
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