VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki

Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Peter Schmitt-Egner
Titel    „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ (GZA) in Europa als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Strategie transnationaler Praxis. Anmerkungen zur Theorie, Empirie und Praxis des Transnationalen Regionalismus
Sammlung    Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa. Theorie — Empirie — Praxis
Herausgeber    Gerhard Brunn / Peter Schmitt-Egner
Ort    Baden-Baden
Verlag    Nomos
Jahr    1998
Seiten    27-77
Reihe    Institut für Europäische Regionalforschungen: Schriftenreihe des Instituts für Europäische Regionalforschungen ; Bd. 3
Anmerkung    Internationale Konferenz, Aachen, 18.-19. September 1997

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    25


Fragmente der Quelle:
[1.] Cbr/Fragment 036 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 15:41:00 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 23-33, 105-110
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 50, 51, Zeilen: 50: vorletzter Absatz; 51: 2 ff.
Eine wissenschaftliche Betrachtung ohne Bestimmung des Basiskonzeptes Region bleibt deskriptiv im Einzelfall verhaftet und der Gegenstand vieldeutig und kaum opernationalisierbar [sic], geschweige denn vergleichbar. Ein entscheidendes Defizit bisheriger Ansätze zum Regionskonzept scheint darin zu liegen, dass es nicht gelungen ist, die Systemeigenschaften der Region von ihrer Raumnatur herzuleiten: Vereinfacht gesagt die holistisch orientierte Geographie klammerte sich an den als eigenständige Entität gefassten Raum, während die Regionalsoziologie [analog zu der Simmelschen Grenzdefinition] das Regionskonzept als Verräumlichung nicht-räumlicher Phänomene interpretiert. Sozialwissenschaftlich orientierte Regionalforscher versuchen daher die Raumkategorie mit einer von außen eingeführten „Theorie sozialer Systeme“108 zu vernetzen, oder sich mit Theorien kurzen Ausmaßes zu begnügen.109 Diese Positionen sind nachzu[vollziehen, wenn man beobachtet, wie vielfältig die Phänomene sind, die als Region bezeichnet werden und wie sehr sich sowohl die politischen Erscheinungsformen110 als auch wissenschaftlichen Konzepte unterscheiden.111]

108 Eine der [erkenntnistheoretisch] anspruchsvollsten Versionen dieses Erklärungsmodells in der Regionalforschung vertritt Weichart, P., Die Region-Chimäre, Artefakt oder Strukturprinzip sozialer Systeme?, in: Brunn, G. [Hrsg.], Region und Regionsbildung in Europa. Konzeption [sic] der Forschung und empirische Befunde [Schriftenreihe des Instituts für Europäische Regionalforschung, Bd.1.] Baden-Baden 1996, S. 25-43.

109 Dass diese Ansätze ihre methodologische Berechtigung haben, wird nicht bestritten. Die empirischen [sic] Fülle eines operationalisierten Regionsbegriffs mittlerer Reichweite belegt das unter der Federführung von Beate


Kohler-Koch durchgeführte „Rege-Projekt“; siehe dies, u.a. [Hrsg.], Interaktive Politik in Europa. Regionen im Netzwerk der Integration, Opladen 1998, S. 125ff.

110 Ein Beispiel für den oben schon erwähnten ‚praktischen’ Zusammenhang zum Regionsbegriff bietet die Definition der VRE: „Die Region ist die unmittelbar unter der Ebene des Staates angeordnete Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit politischer Selbstregierung“ [VRE, Erklärung zum Regionalismus in Europa vom 4. Dezember 1996 in Basel, Art.1].

111 Siehe Brunn, Region und Regionsbildung, a.a.O. und Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O. S. 19ff.

[Seite 50]

Wenn wir also annehmen, die Grenzregion fungiere als Subjekt dieser Zusammenarbeit dann bleibt eine wissenschaftliche Betrachtung ohne Bestimmung des Basiskonzeptes „Region“ deskriptiv im Einzelfall verhaftet und der Gegenstand vieldeutig und kaum operationalisierbar geschweige denn vergleichbar.

Eine [sic] entscheidendes Manko bisheriger Ansätze zum Regionskonzept scheint mir darin zu liegen, daß es nicht gelungen ist, die Systemeigenschaften der Region von ihrer Raumnatur herzuleiten: Vereinfacht gesagt die holistisch orientierte Geographie klammerte sich an den als eigenständige Entität gefaßten Raum (Bausinger) während die Regionalsoziologie (analog zu der oben zitierten Simmelschen Grenzdefinition) das Regionskonzept als Verräumlichung nicht-räumlicher Phänomene interpretiert. Sozialwissenschaftlich orientierte Regionalforscher versuchen daher die Raumkategorie mit einer von außen eingeführten „Theorie sozialer Systeme“ zu vernetzen49, oder sich mit Theorien kurzer Reichweite zu begnügen.50


48 siehe den strategischen Teil dieses Beitrags

49 Eine der (erkenntnistheoretisch) anspruchsvollsten Versionen dieses Erklärungsmodells in der Regionalforschung vertritt Peter Weichart (ders., Die Region-Chimäre, Artefakt oder Strukturprinzip sozialer Systeme?, in: Gerhard Brunn (Hrsg.), Region und Regionsbildung in Europa. Konzeptionen der Forschung und empirische Befunde (Schriftenreihe des Instituts für Europäische Regionalforschung, Bd.1) Baden-Baden 1996, S.25-43. Für die weitere Diskussion ebenso wie für die im folgenden entwickelte Argumentation vgl. Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.l6ff.

50 Daß diese Ansätze ihre methodologische Berechtigung haben, wird hier nicht bestritten. Von der empirischen Fruchtbarkeit eines operationalisierten Regionsbegriffs mittlerer Reichweite zeugt das

[Seite 51]

Regionsdefinition

Diese Positionen sind nachzuvollziehen, wenn man beobachtet, wie vielfältig die Phänomene sind, die als „Region“ bezeichnet werden und wie sehr sich, sowohl die politischen Erscheinungsformen51 als auch wissenschaftlichen Konzepte unterscheiden.52


unter der Federführung von Beate Kohler-Koch durchgeführte „Rege-Projekt" (siehe dies. u.a. (Hrsg.), Interaktive Politik in Europa. Regionen im Netzwerk der Integration, Opladen 1998, S.125f., sowie die einzelnen Teilbeiträge des Bandes.

51 Ein Beispiel für den oben schon erwähnten „praktischen“ Zugang zum Regionsbegriff bietet die Definition der VRE: „Die Region ist die unmittelbar unter der Ebene des Staates angeordnete Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit politischer Selbstregierung“ (VRE, Erklärung zum Regionalismus in Europa vom 4. Dezember 1996 in Basel, Art. 1).

52 siehe Brunn (Hrsg.), Region und Regionsbildung, a.a.O. passim, und Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.19ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(Klgn) Schumann


[2.] Cbr/Fragment 037 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-16 16:54:45 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 51, 52, Zeilen: 51: 2 ff.; 52: 1 ff.
[Diese Positionen sind nachzu-]vollziehen, wenn man beobachtet, wie vielfältig die Phänomene sind, die als Region bezeichnet werden und wie sehr sich sowohl die politischen Erscheinungsformen110 als auch wissenschaftlichen Konzepte unterscheiden.111 So haben einige Forscher empfohlen, auf eine allgemeine Definition zu verzichten und allenfalls theoretische Konzepte mittlerer Reichweite zuzulassen.112

Wie oben schon erwähnt, scheint es noch chaotischer bei dem Sondertypus Grenzregionen zuzugehen, denn hier agieren scheinbar die verschiedensten Ansammlungen von subnationalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, die sich von niederländischen ‚Provincies’, bis zu englischen ‚counties’ erstrecken. Dies mag in der Praxis durch Pragmatismus überwunden werden, in der Wissenschaft müssen jedoch einheitliche Maßstäbe, Definitionen und Methoden gefunden werden, die eine Vergleichbarkeit der Einzelfälle zulassen. Denn jene setzt eine Übertragbarkeit von Modellen in der Praxis voraus. Erkenntnistheoretisch naiv wäre es, Realdefinition liefern zu wollen. An dieser Stelle wird von einer einfachen Nominaldefinition ausgegangen, um einige Elemente ihrer [system]theoretischen Verortung mit dem Ziel zu entwickeln, operationalisierbare Kategorien der empirischen Forschung zu gewinnen. Folgende Merkmale sollten in dieser Begriffsbestimmung Region enthalten sein:113

• die Größenordnung ist so zu wählen, dass die Existenz noch kleinerer Einheiten [subregionale Einheiten] möglich ist;

• der funktionale Bezug ‚intermediär’ weist auf die Vermittlung zwischen den größeren und den kleineren Einheiten hin;

• die territoriale Lage: Diese Abgrenzung verweist auf eine Einheit und damit auf ein vertikales Referenzsystem [vertikal nach ‚oben’], andererseits aber auch auf ein horizontales Referenzsystem mit anderen Teileinheiten;

• dagegen impliziert der Sach- und Objektbezug ‚Territorium’, dass es sich hier um kein natürliches, sondern in unterschiedlicher Hinsicht um ein historisches Produkt politischer und sozialer Interaktionen handelt.

a) die Periode, d.h. Regionen entstehen und verschwinden wieder,

110 Ein Beispiel für den oben schon erwähnten ‚praktischen’ Zusammenhang zum Regionsbegriff bietet die Definition der VRE: „Die Region ist die unmittelbar unter der Ebene des Staates angeordnete Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit politischer Selbstregierung“ [VRE, Erklärung zum Regionalismus in Europa vom 4. Dezember 1996 in Basel, Art.1].

111 Siehe Brunn, Region und Regionsbildung, a.a.O. und Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O. S. 19ff.

112 Es scheint kein Zufall zu sein, dass vor allem angelsächsische Regionalismusforscher diese Position vertreten. Typisch dafür Rees, N., „Defining what is a region, beyond determining that is a territorial entity, is like determining how long ist [sic] a piece of string“; siehe ders. [Ed.], Interregional Co-operation: an effective means towards sustained economic development, in: Interregional co-operation for European Development, Limerick 1996, p. 14.

113 Vgl. für das Nachfolgende: Schmitt-Eger [sic], „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ in Europa als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Strategie transnationaler Praxis. Anmerkungen zur Theorie, Empirie und Praxis des Transnationalen Regionalismus, in: Brunn, G. und Schmitt-Egner, P. [Hrsg.], Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa, Baden-Baden 1998, S. 52.

Diese Positionen sind nachzuvollziehen, wenn man beobachtet, wie vielfältig die Phänomene sind, die als „Region“ bezeichnet werden und wie sehr sich, sowohl die politischen Erscheinungsformen51 als auch wissenschaftlichen Konzepte unterscheiden.52 So haben einige Forscher vorgeschlagen auf eine allgemeine Definition zu verzichten und allenfalls theoretische Konzepte mittlerer Reichweite zuzulassen.53 Wie eingangs schon erwähnt, scheint es noch chaotischer bei dem Sondertypus „Grenzregionen“ zuzugehen, denn hier agieren scheinbar die verschiedensten Konglomerate und Aggregate von subnationalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften54, die sich von niederländischen „Provincies“, Autonomen Gemeinschaften und deutschen Landkreisen, französischen Departements und „régions“, englischen „counties“ und britischen „nations“ bis zu griechischen Kommunen erstrecken. Dies mag in der Praxis durch Pragmatismus überwunden werden, in der Wissenschaft müssen jedoch einheitliche Maßstäbe, Definitionen und Methoden gefunden werden, die eine Vergleichbarkeit der Einzelfallbeispiele zulassen, denn jene setzt eine Übertragbarkeit von Modellen in der Praxis voraus. Selbstredend wäre es erkenntnistheoretisch naiv, Realdefinitionen liefern zu wollen. Wir gehen hier von einer einfachen Nominaldefinition aus, um einige Elemente ihrer (system)theoretischen Verortung mit dem Ziel zu entwickeln, operationalisierbare Kategorien der empirischen Forschung zu gewinnen.

51 Ein Beispiel für den oben schon erwähnten „praktischen“ Zugang zum Regionsbegriff bietet die Definition der VRE: „Die Region ist die unmittelbar unter der Ebene des Staates angeordnete Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit politischer Selbstregierung“ (VRE, Erklärung zum Regionalismus in Europa vom 4. Dezember 1996 in Basel, Art. 1).

52 siehe Brunn (Hrsg.), Region und Regionsbildung, a.a.O. passim, und Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.19ff.

53 Es scheint mir kein Zufall zu sein, daß vor allem angelsächsische Regionalismusforscher diese Position vertreten. Typisch dafür Nicholas Rees: „Defining what is a region, beyond determining that is a territorial entity, is like determining how long is a piece of string“ (siehe ders., Inter-Regional Co-operation: an effective means towards sustained economic development, in: Interregional co-operation for European Development, Limerick 1996, p.14; siehe ebenso Keating/Loughlin, a.a.O., S.2f und Malcolm Andersons Beitrag in diesem Band. Dagegen die Beiträge von Weichart a.a.O., S.28ff. und Hans-Heinrich Blotevogel, Auf dem Weg zu einer Theorie der Regionalität in Brunn (Hrsg.) Region und Regionsbildung, a.a.O., S.44-64 und meine Auseinandersetzung damit (Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz" von Regionen, a.a.O., S.19).

54 siehe Groß/Schmitt-Egner a.a.O., S.74ff; Grom a.a.O., S.54f.

[Seite 52]

• Der Lage- oder Raumbezug: Die Teilraumnatur verweist einerseits auf eine Ganzheit und damit auf ein vertikales Referenzsystem (Vertikale nach „oben“), andererseits aber auch auf ein horizontales Referenzsystem mit anderen Teileinheiten.

• Der Maßstabsbezug „mittlere Größe“ enthüllt die Existenz noch kleinerer Einheiten (verlängert also die Vertikale nach „unten“), d.h. subregionale Einheiten.

• Der funktionale Bezug „intermediär“ weist auf die Vermittlung zwischen den größeren und den kleineren Einheiten hin.

• Dagegen impliziert der Sach- oder Objektbezug „Territorium“, daß es sich hier um kein natürliches, sondern in dreierlei Hinsicht um ein historisches Produkt politischer und sozialer Interaktionen handelt:

a) den Zeitbezug, d.h. Regionen entstehen und verschwinden wieder,
Anmerkungen

Die Referenzen werden mitübernommen; Schmitt-Egner ist daher mehrfach genannt. Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme gehen daraus aber nicht hervor.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[3.] Cbr/Fragment 038 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2019-12-23 23:03:58 WiseWoman
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 1-5
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 52, Zeilen: 12 ff.
b) den Subjektbezug, d.h. Regionen sind Ergebnis sozialer und politischer Interaktionen und ihre Akteure sind die Konstrukteure ihrer Grenzen sowie
c) den Qualitätsbezug, d.h. Territorien sind rechtlich-politische Konstrukte, die in einem sozialen, ökonomischen und kulturellen Kontext stehen, der prinzipiell transzendierbar ist.
b) den Subjektbezug, d.h. Regionen sind Resultate sozialer und politischer Interaktionen und ihre Akteure sind die Konstrukteure ihrer Grenzen und
c) den Qualitätsbezug, d.h. Territorien sind rechtlich-politische Konstrukte, die in einem sozialen, ökonomischen und kulturellen Kontext stehen, der prinzipiell transzendierbar ist.
Anmerkungen

Fortsetzung von der Vorseite.

Die Quelle ist in Fn. 113 auf S. 37 genannt. Die Wörtlichkeit der Übernahme geht daraus jedoch nicht hervor.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[4.] Cbr/Fragment 087 28 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-01-26 00:00:05 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 87, Zeilen: 28-33
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 27, Zeilen: 1. Textabsatz
Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Thematik der GZA kann über drei Ausgangsfragestellungen geschehen:

1. Die Frage einer wissenschaftssystematischen interdisziplinären Bestimmung.

2. Die Frage nach einer theoretischen Erklärung und der empirischen Analyse dieses Phänomens.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Phänomen der „Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ in Europa (im folgenden GZA genannt) kann über drei Ausgangsfragestellungen thematisiert werden: Erstens die Frage nach der theoretischen Erklärung und der empirischen Analyse dieses Phänomens, zweitens das Problem seiner wissenschaftssystematischen Verortung in den jeweiligen Fachdisziplinen (Interdisziplinarität) und drittens am Verhältnis von Wissenschaft und Praxis.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Fortsetzung in Fragment 088 01.

Sichter
(SleepyHollow02), (Klgn) Schumann


[5.] Cbr/Fragment 088 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 09:04:55 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 88, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 27, 28, Zeilen: 27: 9 ff.; 28: 1 ff.
3. Die Frage nach dem Sachverhalt von Wissenschaft und Praxis.

Die letzte Frage impliziert zwei Folgefragen: Worin unterscheidet sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Thematik von einer ausschließlichen Beschreibung der Praxis? Welchen Auftrag kann [nicht muss] eine wissenschaftliche Auseinandersetzung für die Praxis der GZA haben?

Die Basis für das weitere Vorgehen bildet hier die zweite Ausgangsfrage, denn ihre Beantwortung ist Grundlage für die Beantwortung der ersten: Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist als Gegenstand angewandter Forschung Thema der Regionalforschung im weitesten Sinn.280 Sie kann aber auch der Integrationsforschung zugeordnet werden. Beide Forschungszweige basieren auf den entsprechenden Fächern [Politikwissenschaft, Geographie, Geschichte, Ökonomie etc.]. Und hier ergibt sich das erste Problem: Wenn diese Bereiche gemäß ihrer verschiedenen Problemstellungen und Methoden unterschiedliche Gegenstandsbestimmungen verwenden, wie ist dann noch eine interdisziplinäre Kommunikation über Forschungsresultate möglich? Wie ist der Gefahr zu begegnen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden? Kann das Problem über deskriptive Analysen einzelner Fallbeispiele und logischer Ansätze gelöst werden? Hieraus lässt sich die erste These ableiten: Eine einheitliche Definition, die den wissenschaftlichen Kriterien281 der Ableitungsrichtigkeit und der logischen Widerspruchsfreiheit genügen sowie der intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich sein soll, ist notwendig, um die analytische Vergleichbarkeit der Forschungsergebnisse verschiedener Disziplinen herzustellen. Nur so ist eine fachübergreifende Verständigung möglich. Diese erste Feststellung bildet die Überleitung zu den nächsten Fragen: Wie ist die GZA als wissenschaftlicher Forschungsgegenstand begründbar, und in welchem Zusammenhang stehen hier Wissenschaft und Praxis? Das Verhältnis von Praxis und Wissenschaft lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Wissenschaft hat die zentrale Aufgabe, die systematische Erfassung, Beschreibung, Erklärung und Evaluierung der Praxis durch wissenschaftliche Methoden zu leisten. Mittel ist hier die theoriegeleitete empirische Analyse. Die zuletzt gestellte Frage bildet die Überleitung zur Praxis, d.h. die Frage nach der strategischen Verwendungsmöglichkeit der Resultate einer theoretisch-empirischen Analyse: Können wissenschaftliche Erkenntnisse und Resultate Grundlagen und Impulse für praktische Strategien sein? Die Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede einzelner Fallbeispiele der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf einer einheitlichen theoretischen Basis erlaubt Hinweise auf die grundsätzliche Übertragbarkeit [bzw. Nichtübertragarkeit [sic]] von praktischen Modellen der Kooperation. Hier können Evaluationsstudien282 mit ihren [Stärke-Schwächen-Analysen dann letztlich entscheiden, ob eine Transplantation erwünscht ist [Lernen und Erfolg], wie Schwächen zu minimieren und Stärken zu maximieren sind [Lernen am Modell].]


280 D.h. von der Raumplanung und Regionalökonomie über die regionale Kulturforschung bis zur Regionalismusforschung.

281 Siehe Konegen, N. und Sondergeld, K., Wissenschaftstheorie für Sozialwissenschaftlicher [sic], Opladen 1985, S. 46ff.

282 Die Ergebnisse dieser Studien bieten die Möglichkeiten, bisher noch vereinzelt vorhandene Informationsdefizite bzw. Unsicherheiten im Umgang der Kooperationen untereinander abzubauen und die Priorität auf eine verbesserte Standortbestimmung der Grenzregion zu richten. Siehe Casteigts, M. und Eisenberg, E., Evaluierung im grenzüberschreitenden Kontext, in: Brunn, G. und Schmitt-Egner, P., Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa: Theorie - Empirie – Praxis, Baden-Baden 1998, S. 241-249.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Phänomen der „Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ in Europa (im folgenden GZA genannt) kann über drei Ausgangsfragestellungen thematisiert werden: Erstens die Frage nach der theoretischen Erklärung und der empirischen Analyse dieses Phänomens, zweitens das Problem seiner wissenschaftssystematischen Verortung in den jeweiligen Fachdisziplinen (Interdisziplinarität) und drittens am Verhältnis von Wissenschaft und Praxis. Letztere impliziert zwei Folgefragen, nämlich a) worin sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Thematik von einer bloßen Beschreibung der Praxis unterscheidet und b) welche Funktion eine wissenschaftliche Auseinandersetzung für die Praxis der GZA haben kann (nicht muß).

Wir beginnen mit der zweiten Ausgangsfrage, denn ihre Beantwortung scheint noch am einfachsten und eignet sich zudem als Ausgangsbasis für die Erörterung der ersten: die GZA als Gegenstand angewandter Forschung ist einerseits Thema der Regionalforschung im weitesten Sinn (d.h. von der Raumplanung und Regionalökonomie über die regionale Kulturforschung bis zur Regionalismusforschung) andererseits kann sie auch - als europäisches Phänomen - als Teil der Integrationsforschung angesehen werden. Beiden Forschungszweigen liegen die entsprechenden Disziplinen (Politikwissenschaft, Geographie, Geschichte, Ökonomie etc.) zugrunde. Und hier stellt sich schon das erste Kardinalproblem: nämlich wenn diese Disziplinen gemäß ihrer divergierenden Problemstellungen und Methoden verschiedene Gegenstandsbestimmungen verwenden, wie ist dann noch eine interdisziplinäre Kommunikation über die Forschungsresultate möglich und wie ist der Gefahr zu begegnen, daß hier Äpfel mit Birnen verglichen werden? Kann das Problem über deskriptive Analysen einzelner Fallbeispiele und theoretische Ansätze kurzer Reichweite gelöst werden?

[Seite 28]

Dies führt zu meiner ersten Hypothese: Eine einheitliche Definition bzw. Gegenstandsbestimmung, die den wissenschaftlichen Kriterien1 der Ableitungsrichtigkeit sowie logischen Widerspruchsfreiheit genügen und der intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich sein soll, ist nötig, um die analytische Vergleichbarkeit der Forschungsergebnisse verschiedener Disziplinen herzustellen und damit auch die interdisziplinäre Kommunikation zu ermöglichen.

Diese Hypothese führt uns direkt zu den nächsten beiden Fragen: Wie ist die GZA als wissenschaftlicher Forschungsgegenstand begründbar, und in welchem Zusammenhang stehen hier Wissenschaft und Praxis?

Ausgehend vom politischen Entstehungszusammenhang der GZA, wie in der Einleitung skizziert, kann das Verhältnis von Praxis und Wissenschaft dahingehend zusammengefaßt werden, daß letztere die zentrale Aufgabe hat, die systematische Erfassung, Beschreibung, Erklärung und Evaluierung dieser Praxis mittels valider und zuverlässiger Methoden zu leisten. Als wissenschaftliches Medium dient dabei die theoriegeleitete empirische Analyse.

Unsere letzte Frage führt uns wieder zur Praxis zurück: können die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Resultate wiederum Grundlage und Impuls für praktische Strategien sein? Dies ist die Frage nach der strategischen Verwendbarkeit der Resultate einer theoretisch-empirischen Analyse.

Hier schließt sich der Kreis von wissenschaftlicher Begründung eines konsensualen Gegenstandes und seiner praktischen Relevanz. Denn die Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von einzelnen Fallbeispielen der GZA auf einer einheitlichen theoretischen Basis erlaubt Hinweise über die grundsätzliche Übertragbarkeit (oder Nicht-Übertragbarkeit) von praktischen Modellen der Kooperation (z.B. von Binnengrenzregionen oder Außengrenzregionen).

Evaluationsstudien2 mit ihren Stärke-Schwäche-Analysen können dann letztlich entscheiden, ob eine Übertragung erwünscht ist (Lernen am Erfolg) und wie Schwä­chen zu minimieren und Stärken zu maximieren sind (Lernen am Modell).


1 siehe hierzu Norbert Konegen, Klaus Sondergeld, Wissenschaftstheorie für Sozialwissenschaftler, Opladen 1985, S.46ff.

2 siehe den Beitrag von Michel Casteigts/Ewald Eisenberg in diesem Band.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[6.] Cbr/Fragment 089 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-04-04 12:57:21 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 89, Zeilen: 1-5, 17-25, 101-108, 114-117, 120-123
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 28, 29, 30, Zeilen: 28: 26 ff.; 29: 1 ff.; 30: 3 ff.
[Hier können Evaluationsstudien282 mit ihren] Stärke-Schwächen-Analysen dann letztlich entscheiden, ob eine Transplantation erwünscht ist [Lernen und Erfolg], wie Schwächen zu minimieren und Stärken zu maximieren sind [Lernen am Modell]. Alle Fragestellungen von der wissenschaftlichen Erklärung bis zur strategischen Verwendung bauen aufeinander auf und sind bisher in der Forschung kontrovers diskutiert283 oder ‘als nicht-erklärbar’ bewertet worden.284

[Wissenschaftliche Argumentation und strategische Eignung sind zwei Seiten der Medaille des Forschungsgegenstandes GZA. Damit sind die weiteren Arbeitsschritte vorgegeben: Anschließend werden ausgewählte Forschungsansätze dargestellt, die in der vorhandenen Literatur und in der wissenschaftlichen Debatte als erkenntnisleitend gelten.285 Basierend auf einer Stärken-Schwächen-Analyse der Forschung, die sich mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit befasst, soll in einem weiteren Schritt ein Analyserahmen entwickelt werden. Ausgehend von der Definition der Konzepte ‘Grenze’ und ‘Region’ [Kapitel 2] wird die GZA in den Kontext des ‘Transnationalen Regionalismus’286 gestellt. An den Ausführungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit soll schließlich die Hypothese überprüft werden, ob und inwieweit diese horizontale Integration voranschreitet bzw. welche Probleme und Chancen damit verbunden sind. Inwieweit ist eine Übertragbarkeit der Modelle auf die EUREGIO möglich?] Bei den unterschiedlichen Definitionsversuchen grenzüberschreitender Zusammenarbeit sind zwei Ansätze, in denen sich die unterschiedliche Arbeitsweise von Wissenschaft und Praxis dokumentiert, zu finden:

a) In der Wissenschaft wird oft auf eine allgemeine zugunsten einer operationalen Erklärung verzichtet.287 D.h. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird nach Interesse und Aufgabenstellung definiert.288

b) Geht man von dem oben dargestellten politischen Entstehungszusammenhang und den bisherigen wissenschaftlichen Feststellungen zur grenzübergreifenden Zu[sammenarbeit in der Praxis aus, so lassen sich für den Forschungsgegenstand GZA folgende Bausteine darstellen:]


[282 Die Ergebnisse dieser Studien bieten die Möglichkeiten, bisher noch vereinzelt vorhandene Informationsdefizite bzw. Unsicherheiten im Umgang der Kooperationen untereinander abzubauen und die Priorität auf eine verbesserte Standortbestimmung der Grenzregion zu richten. Siehe Casteigts, M. und Eisenberg, E., Evaluierung im grenzüberschreitenden Kontext, in: Brunn, G. und Schmitt-Egner, P., Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa: Theorie - Empirie – Praxis, Baden-Baden 1998, S. 241-249.]

283 Unter ‘kontrovers’ ist hier nicht der kritische Diskurs innerhalb einer Disziplin zu verstehen, sondern wie der einzeldisziplinäre Zugriff zur theoretischen Grundlage des Gesamtphänomens gemacht wird. Dieses Herangehen spiegelt sich nicht nur in der Wissenschaft, sondern selbst in der entsprechenden Literatur der EU und des Europarates wider. Siehe Council of Europe, Handbook on transfrontier co-operation for local and regional authorities in Europe, 3rd Edition Strasbourg 1996. Für die wissenschaftliche Auseinandersetzung siehe Martinez, O., J., The Dynamic of Border Interaction, New approaches to border analysis, in: Blake, G., [Ed.], World Boundaries, Vol. I, London 1994, p. 1-15; Anderson, M. und Bort, E., [Eds.], The Frontiers of Europe, forthcoming London 1998; Ganster, P., A., et al [Eds.], Border and Border Regions in Europe and North America, Berlin 1995.

[284 Siehe Andersen, M., Transfrontier Cooperation - History and Theory, in: Brunn und Schmitt-Egner, Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa, a.a.O., S. 78-97.

285 Siehe hierzu die Zusammenfassung von Cappelin, R., The ‘Network-Concept’ A Theoretical Approach and Analytical Instrument for Research on Transnational Regionalism, in: Brunn und Schmitt-Egner [sic] Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa, a.a. O., S. 98-109.]

286 Hierunter verstehe ich in Anlehnung an die Definition von Schmitt-Egner: „grenzüberschreitende Interaktionen zwischen benachbarten oder nicht-benachbarten Regionen und ihren Akteuren ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten“, in: Schmitt-Egner, P., Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen - ein Paradigma des Transnationalen Regionalismus?, in: INTERREGIONES 5/1996, S. 16.

[287 Siehe hierzu: Kohler-Koch, B. et al [Hrsg.], Interaktive Politik in Europa. Regionen im Netzwerk der Integration, Opladen 1998.]

288 Siehe hierzu die Definition des Generalsekretärs der AGEG, Gabbe, J.,: „nachbarschaftliche Zusammenarbeit in allen Lebensbereichen zwischen aneinanderliegenden Gebieten, regionalen und/oder kommunalen Gebietskörperschaften oder sonstiger Körperschaften in Grenzgebieten“ zitiert nach: ders., Europäische Modelle interregionaler und grenzüberschreitender Kooperation, in: INTERREGIONES 6/1997, S. 7.

Evaluationsstudien2 mit ihren Stärke-Schwäche-Analysen können dann letztlich entscheiden, ob eine Übertragung erwünscht ist (Lernen am Erfolg) und wie Schwächen zu minimieren und Stärken zu maximieren sind (Lernen am Modell).

Alle Fragestellungen von der wissenschaftlichen Begründbarkeit bis zur strategischen Verwendung bauen aufeinander auf und sind bisher in der Forschung kontrovers diskutiert3 oder als nicht zu klären bewertet worden.4


2 siehe den Beitrag von Michel Casteigts/Ewald Eisenberg in diesem Band.

3 Unter „kontrovers“ ist hier nicht nur der kritische Diskurs innerhalb einer Disziplin zu verstehen, sondern wie der einzeldisziplinäre Zugriff zur theoretischen Grundlage des Gesamtphänomens gemacht wird. Diese Verfahrensweise spiegelt sich nicht nur in der Wissenschaft, sondern selbst in den entsprechenden „Handbüchern“ von Europarat und Europäischer Union wider. Siehe Council of Europe. Handbook on transfrontier co-operation for local and regional authorities in Europe (prepared by Charles Rique), 3rd edition Strasbourg 1996 und UE/ARFE/LACE, Guide pratique de la coopération transfrontalière, 2ième édition Brussel/Gronau 1997. Für die wissenschaftliche Kontroverse siehe Oscar J. Martinez, The Dynamics of Border Interaction, New approaches to border analysis, in: Gerald Blake (Ed.), World Boundaries, Vol. I, London 1994, pp. 1-15; Malcolm Anderson/Eberhard Bort (Eds.), The Frontiers of Europe, forthcoming London 1998, (alle Zitate stammen aus der MS-Fassung, Edinburgh 1997); James Scott/Wolf-Dieter Eberwein (Eds), The Future of Borders and Border Regions in Europe and North America, Berlin 1995; Silvia Raich,

[Seite 29]

Wissenschaftliche Begründbarkeit und strategische Verwendbarkeit sind also zwei Pole des Forschungsgegenstandes (GZA). Demgemäß gliedert sich der Beitrag in drei Arbeitsschritte:

Eingangs werde ich sehr kurz auf die Grobdimensionierung des Gegenstandes eingehen und einige Forschungsansätze skizzieren, die bisher „erkenntnisleitend“ in der wissenschaftlichen Debatte gewirkt haben.5

Ausgehend von einigen Desiderata und Einwänden gegen die Forschung, soweit sie sich mit der GZA befaßt, versuche ich in einem zweiten Schritt einen Analyserahmen zu entwickeln, der von der Definition und Kategorisierung der Basiskonzepte „Grenze“ und „Region“ ausgeht und die GZA in den Kontext des „Transnationalen Regionalismus“6 stellt.


Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und interregionale Zusammenarbeit in einem „Europa der Regionen“, Baden-Baden 1995; [...]

6 Hierunter verstehe ich die „grenzüberschreitende Interaktion zwischen benachbarten oder nicht-benachbarten Regionen und ihren Akteuren ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten“ (Peter Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen - ein Paradigma des Transnationalen Regionalismus?, in: INTERREGIONES 5 (1996), S.16.

[Seite 30]

Sucht man nach Definitionen von GZA, so stößt man auf zwei Perspektiven, in denen sich die unterschiedliche Arbeitsweise von Wissenschaft und Praxis dokumentiert. Während letztere die GZA je nach Interesse und Aufgabenstellung definiert7, wird in der Wissenschaft mangels logischer Widerspruchsfreiheit und Ableitungsrichtigkeit zumeist auf eine allgemeine zugunsten einer operationalen Definition mittlerer und kurzer Reichweite verzichtet.8 Geht man von dem in der Einleitung skizzierten politischen Entstehungszusammenhang9 und den bisherigen wissenschaftlichen Befunden zur grenzüberschreitenden Praxis aus, so lassen sich auf den ersten Blick für den Forschungsgegenstand GZA folgende Bausteine seiner Dimensionierung rekonstruieren:


7 Stellvertretend sei die vom Generalsekretär der AGEG, Jens Gabbe, verwendete EU-Definition zitiert: „nachbarschaftliche Zusammenarbeit in allen Lebensbereichen zwischen aneinanderliegenden Gebieten, regionalen und/oder kommunalen Gebietskörperschaften oder sonstiger Körperschaften in Grenzgebieten“ (ders., Europäische Modelle interregionaler und grenzüberschreitender Kooperation, in: INTERREGIONES 6 (1997), S.7. Eine weitere praktische Variante leitet sich zum Beispiel aus der Programmlogik der EU ab. Demnach soll bei der Bestimmung und Abgrenzung eines gemeinsamen „Programmraumes zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ die räumlich-funktionale Verflechtung im Vordergrund stehen, siehe Reinhard Klein, Zusammenarbeit zur nachhaltigen Entwicklung in grenzübergreifenden Regionen, in: SIR (Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen) Mitteilungen und Berichte, 27 (1997), S.66.

8 Dies trifft vor allem auf die unter dem „bottom up regionalism“—Ansatz zitierte Literatur (siehe die Einleitung zu diesem Band und Anm. 3) zu.

9 siehe Brunn/Schmitt-Egner, Einleitung zu diesem Band.

Anmerkungen

Genannt werden lediglich der Sammelband von 1998 bzw. andere Beiträge sowie weitere Beiträge Schmitt-Egners aus anderen Jahren - die eigentliche Quelle bleibt ungenannt.

Der Text auf den Zeilen 6-17, der sich trotz erkennbarer Parallelen etwas stärker von der Quelle entfernt, wird hier mitdokumentiert, geht jedoch konservativ nicht mit in die Zeilenzählung ein.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[7.] Cbr/Fragment 090 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-16 19:12:15 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30: 8 ff.; 31: 1 ff.
[b) Geht man von dem oben dargestellten politischen Entstehungszusammenhang und den bisherigen wissenschaftlichen Feststellungen zur grenzübergreifenden Zu-]sammenarbeit in der Praxis aus, so lassen sich für den Forschungsgegenstand GZA folgende Bausteine darstellen:

Abbildung 3: Bausteine der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Cbr 090 diss

Quelle: Eigene Darstellung

Aus diesem Blickwinkel lassen sich die nachfolgenden Forschungsrichtungen ableiten:

1. Die internationale Grenzforschung im engeren Sinn: Grenze als Gegenstand des Völkerrechts und der internationalen Politik bzw. als Angelegenheit nationalstaatlicher Konflikte [„frontier view“ oder „boundary view“, Andersen289],

2. Die Auswirkungen der Grenze auf den grenznahen Bereich: Regionalisierungsforschung, Grenzraumforschung, Entwicklung von Grenzräumen [„border area view“, Ratti290 und Martinez291],

3. Grenzregionen im grenzüberschreitenden Zusammenhang, grenzüberschreitende Netzwerkbildung [„bottom up-regionalism view“, Raich292 sowie Groß und Schmitt-Egner293]

4. Durch Kritik wird die Bestimmung der GZA im transnationalen Kontext möglich [„transnational regionalism view“, Klein294].

Verkürzt lassen sich diese Forschungsrichtungen wie folgt zusammenfassen: Die beiden ersten Ansätze argumentieren aus dem Blickwinkel der Grenze. Der dritte Ansatz ist aus der Perspektive der Region zu sehen und der vierte versucht über Kritik die GZA in den Zusammenhang des ‘Transnationalen Regionalismus’ als einer neuen Dimension europäischer Politik zu stellen.


289 Vgl. Andersen, M., Frontiers: Territory and State Formation in the Modern World, Cambridge, 1996 sowie Andersen, M. et al Ed. Policing across national boundaries, St. Martins Press New York 1994.

290 Vgl. Ratti und Reichmann, Theory and Practice, a.a.O.

291 Vgl. Martinez, O., J.,The Dynamic of Border interaction, in: Blake, G. [Ed.], World Boundaries, Vol I-V, London 1994.

292 Vgl. Raich, Grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit, a.a.O.

293 Vgl. Groß, B. und Schmitt-Egner, P., Europas kooperierende Regionen. Rahmenbedingungen und Praxis transnationaler Zusammenarbeit deutscher Grenzregionen in Europa, Baden-Baden 1994.

294 Vgl. Kelin, R., Grenzüberschreitende regionalpolitische Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG und PHARE, in: EUREG 2/1995 S. 48-52.

[Seite 30]

Geht man von dem in der Einleitung skizzierten politischen Entstehungszusammenhang9 und den bisherigen wissenschaftlichen Befunden zur grenzüberschreitenden Praxis aus, so lassen sich auf den ersten Blick für den Forschungsgegenstand GZA folgende Bausteine seiner Dimensionierung rekonstruieren:

• die Grenze als internationale Institution und Gegenstand nationalstaatlicher Konflikte,

• die Auswirkungen der Grenze auf den grenznahen Raum,

• die sozioökonomische Struktur und Entwicklung von Grenzregionen,

• die GZA von Regionen und Kommunen,

• die Grenzüberschreitende Netzwerkbildung (informelle Kommunikationssysteme) und

• die grenzübergreifenden Regionen

Wir unterscheiden vier Forschungsrichtungen, die sich mit dieser Dimensionalisierung befassen:

1. Internationale Grenzforschung im engeren Sinn: Grenze als Gegenstand des Völkerrechts und der internationalen Politik bzw. als Gegenstand nationalstaatlicher Konflikte („boundary-“ oder „frontier view“),

2. Auswirkungen der Grenze auf den grenznahen Raum: Regionalisierungforschung, Grenzraumforschung, Entwicklung von Grenzräumen („border area view“),


9 siehe Brunn/Schmitt-Egner, Einleitung zu diesem Band.

[Seite 31]

3. Grenzregionen im grenzüberschreitenden Kontext, grenzüberschreitende Netzwerkbildung („bottom up-regionalism view“) und „cross-border-governance“10

4. GZA im transnationalen Kontext („transnational regionalism view“).

Stark vereinfachend könnte man resümieren: die beiden ersten Ansätze argumentieren von der Grenze her, der dritte Ansatz geht von der Region aus und der vierte Ansatz versucht über eine Kritik an den bisherigen Ansätzen den Gegenstand GZA in den Kontext des „Transnationalen Regionalismus“ als einer neuen Dimension europäischer Politik zu stellen.


10 Auf diesen politikwissenschaftlichen Ansatz wird ebenfalls nur implizit eingegangen (siehe den Beitrag von Anne van der Veen et al. in diesem Band und Perkmann, a.a.O., Anm. 3).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[8.] Cbr/Fragment 091 05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-27 08:16:32 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 91, Zeilen: 5-35
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 31, 32, Zeilen: 31: 15 ff.; 32: 1 ff.
[3.1.3 Grenzüberschreitenden [sic] Zusammenarbeit aus dem boundary view

Aus der Literaturlage ergaben sich eine Vielzahl von Problemen, die eine einfache Übertragung der Konzepte ‘Grenze’ und ‘Region’ erschweren. Gegen die ersten drei Forschungsrichtungen als Basiskonzepte der GZA lassen sich folgende Argumente anführen:] Im Kontext der internationalen Politik befassen sich der ‘frontier’ oder ‘boundary view’ mit Grenzkonflikten einzelner Staaten. In diesem Zusammenhang thematisieren sie beispielsweise den Gegensatz von [völkerrechtlicher] Legalität bzw. Illegalität und [nationalstaatlicher] Legitimität bzw. Illegitimität von Grenzen. Grenzüberschreitende Beziehungen subnationaler Einheiten werden dabei in der Regel ausgeklammert. Grenzregionen und grenznahe Räume treten nur als Verdichtungsräume binationaler oder internationaler Konflikte auf.295 Dies gehört auch in den Problemkontext von Grenzregionen, erfasst aber nicht das gesamte Forschungsfeld, geschweige denn die allgemeine Begriffsbestimmung der GZA. Die Genese und Funktion von Staatsgrenzen spiegeln in diesem Forschungsblickwinkel die latent vorhandene ‘Staatsfixiertheit’ wieder [sic]. Die Analyse des Funktionswandels der internationalen Grenzen kann wichtige Grundlagenerkenntnisse über Entwicklungen vermitteln, von denen die Grenzregionen direkt betroffen sind. So hat Malcom [sic] Anderson für den europäischen Kontext fünf „Headings“296 herausgearbeitet, die programmatisch für diesen Forschungszweig sind:

1. The administration and policing of frontiers;

2. The attitudes towards and perceptions of frontiers, particularly as instruments of ‘cultural defence’;

3. The development of institutions and practice of transfrontier co-operation;

4. Conflicts of interests over frontiers or created by frontiers;

5. The exploitation of frontier or territorial anomalies.

Diese Problemstellungen finden Eingang in das oben dargestellte Grenzkonzept.

3.1.4 Grenzüberschreitenden [sic] Zusammenarbeit aus dem border area view

Der boundary- oder frontier view zielt auf die Analyse makropolitischer Prozesse. Dagegen richtet sich der erkenntnisleitende Fokus des border area view auf die Interaktionen im grenznahen Gebiet, soweit sie von der Grenze her dominiert werden. Im Rahmen dieses Ansatzes kann zwischen einer abhängigen und interdependenten Forschungsrichtung unterschieden werden: Der abhängige Ansatz erklärt die Auswirkungen der Grenze auf den grenznahen Raum, bzw. auf die Abhängigkeit der regionalen Entwicklung oder Unterentwicklung von der Grenze. Im Gegensatz dazu schließt der interdependente Ansatz auch die grenzüberschreitende Interaktion der benachbarten Grenzräume und ihrer Bewohner mit ein. Im Kontext des border area view [hat Remigio Ratti297 versucht, die Funktionen der Grenze für den grenznahen Raum zu bewerten.]


295 Andersen, M., Frontiers in Theory and History, London 1996.

296 Vgl. Anderson, M. and Bort, E., Boundaries and Identities: The Eastern Frontier of the European Union, Edinburgh 1996, p. 10f.


297 Ratti und Reichmann,Theory and Practice, a.a.O.

Der „boundary-“ oder „frontier view“ beschäftigt sich mit Grenzen und Grenzkonflikten von Nationalstaaten im Kontext der internationalen Politik, so z.B. mit dem Widerspruch von (völkerrechtlicher) Legalität/Illegalität und (nationalstaatlicher) Legitimität/Illegitimität von Grenzen. Grenzüberschreitende Beziehungen subnationaler Einheiten werden dabei in der Regel ausgeklammert. Grenzregionen und grenznahe Räume fungieren hier nur als Verdichtungsräume binationaler oder internationaler Konflikte.11 Dies gehört zwar auch in den Problemkontext von Grenzregionen, erfaßt aber bei weitem nicht das gesamte Forschungsfeld, geschweige denn die Determinanten der GAZ. Die Genese und Funktion von Staatsgrenzen spiegeln in diesem Forschungsblickwinkel die staatlichen Interessenkonflikte wider.12 Allerdings kann die Analyse des Funktionswandels der internationalen Grenzen sehr wohl wichtige Grundlagenerkenntnisse über Entwicklungen vermitteln, von denen die Grenzregionen direkt betroffen sind. So hat Malcolm Anderson für den „Europäischen Kontext“ fünf „Headings“ herausgearbeitet, die uns programmatisch für diesen Forschungszweig zu sein scheinen: 13

10 Auf diesen politikwissenschaftlichen Ansatz wird ebenfalls nur implizit eingegangen (siehe den Beitrag von Anne van der Veen et al. in diesem Band und Perkmann, a.a.O., Anm. 3).

11 siehe Gerald Blake (Ed.), World Boundaries, Vol. I-V, London 1994, Malcolm Anderson, Frontiers in Theory and History, London 1996 sowie Anderson/Bort (Eds.), a.a.O. passim. Von diesen Forschungsrichtungen erfaßt der Ansatz von Anderson am dichtesten den hier skizzierten Gegenstand.

12 Diese „Staatsfixiertheit“ der Grenzforschung wird auch von Bach/Leresche kritisiert:(siehe dies., A nouveau espaces, nouvelles segmentation, in: Revue Internationale de Politique Comparée 2, No. 5, a.a.O., p.444.

13 Siehe Malcolm.Anderson [sic], European frontiers at the End of the Twentieth Century: An Introduction, in: Anderson/Bort (Eds.) a.a.O., p.10.

[Seite 32]

„i. The administration and policing of frontiers;

ii. The attitudes towards and perceptions of frontiers, particularly as instruments of ‘cultural defence’;

iii. The development of institutions and practice of transfrontier co-operation;

iv. Conflicts of interests over frontiers or created by frontiers;

v. The exploitation of frontier or territorial anomalies.“

Wir werden sehen, daß diese Problemstellungen Eingang in unser Grenzkonzept finden werden.

Während der „boundary-“ oder „frontier view“ auf die Analyse makropolitischer Prozesse zielt, richtet sich der erkenntnisleitende Focus des „border area view“ ganz auf die Interaktionen im grenznahen Raum, soweit sie von der Grenze dominiert werden.

Im Rahmen dieses Ansatzes kann zwischen einer „dependenten“ (Ratti) und „interdependente“ Forschungsrichtung (Martinez) unterschieden werden. Der dependente Ansatz befaßt sich mit den Auswirkungen der Grenze auf den grenznahen Raum, bzw. auf die Abhängigkeit der regionalen Entwicklung oder Unterentwicklung von der Grenze. Dagegen schließt der interdependente Ansatz auch die grenzüberschreitende Interaktion der benachbarten Grenzräume und ihrer Bewohner mit ein.

Im Kontext des „border area view“ hat Remigio Ratti14 als einer der neueren Vertreter der ersten Richtung nochmals versucht, die Funktionen der Grenze für den grenznahen Raum zu klassifizieren und die verschiedenen Forschungsrichtungen wie den „Core-Periphery Approach“ (Zentralitätsproblematik) oder den „Regional System Approach“ (Regionalentwicklung als räumliche Antwort auf ein dynamisches aber widersprüchliches ökonomischen System)15 im Anschluß an die grundlegenden Arbeiten von Niles Hansen16 in einen neofunktionalistischen Ansatz zu integrieren.


14 Remigio Ratti, Spatial and Economic Effects of Frontiers: Overview of Traditional and New Approaches and Theories of Border Area Development, in: Ratti/Reichman (Eds.), a.a.O., pp.23-53

15 ebd., p.29.

16 Niles Hansen, Border Regions: a critique of spatial theory and a European case study, in: Annals of Regional Science 11 (1977), pp.1-14. Alle diese Ansätze gehen auf die „Theorie der zentralen Orte“ zurück, die der Wirtschaftsgeograph Cristaller schon in den 30er Jahren entwickelt hat.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[9.] Cbr/Fragment 092 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-16 21:49:58 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 32, 33, Zeilen: 32: 18 ff.; 33: 1 ff.
[Im Kontext des border area view] hat Remigio Ratti297 versucht, die Funktionen der Grenze für den grenznahen Raum zu bewerten. Die verschiedenen Forschungsrichtungen wie die Zentralitätsproblematik oder die Regionalentwicklung als räumliche Antwort auf ein dynamisches, aber widersprüchliches ökonomisches System298 sollen im Anschluss an die grundlegenden Arbeiten von Niles Hansen299 in einen neofunktionalistischen Ansatz integriert werden. Dieser bezieht sich auf drei Basiseffekte grenznaher Raumentwicklung:

1. den „filter-effect“, der zu einer Teilung von politischen und ökonomischen Systemen führt,

2. den „border-barrier-effect“, bei dem die finanzielle und juristische Kontrollfunktion der Grenze voll ausgebaut ist, mit entsprechenden Behinderungen des Transaktionsflusses und entscheidender Risiken für die grenznahe Raumentwicklung,

3. die „open border“ als Kontaktzone und Voraussetzung für die GZA.300

Im Mittelpunkt von Rattis Analysen stehen die sozioökonomischen Auswirkungen der Grenze auf den grenznahen Bereich. Die Grenze als Beschränkung verursacht Unsicherheit und Transaktionskosten. Eine Analyse derselben ist die Voraussetzung zu ihrer Überwindung: „Within the new context of an open border, the theoretical analysis advocates that the economic development of the border areas will not be determined by the political-institutional differential and therefore by the differentiated position of profits, positive and negative, due to the effect of belonging to one or other nation, but more likely, by the compared real advantages of both border areas.“301 Ratti arbeitet hier eine Grundkonstellation der Grenzlage heraus: Der Grenzraum als Verdichtungsraum binationaler Konkurrenz und ökonomischer Standortvorteile einerseits und die komparativen Vorteile für die Grenzregionen durch Grenzöffnungen andererseits. In seinem neoliberalen Modell wird kein Platz sichtbar, der einen Übergang von der grenzüberschreitenden Konkurrenz zur Kooperation zulässt. Denn Transaktionsströme sind Teil grenzüberschreitender Interaktionen, sie basieren in der Regel jedoch allein auf der marktwirtschaftlichen Konkurrenz von Partikularinteressen. Kooperation als konsequente Realisierung gemeinsamer Interessen liegt hier nicht vor. Demzufolge wird nach dem sozioökonomischen Ansatz der grenznahe Raum vorwiegend als Produktionsraum eines Betriebes, Marktraum und als Unterstützungsraum von Wettbewerbsbeziehungen verstanden.302 Kulturelle und politische Zusammenarbeit fungieren als Rahmenbedingungen [und spielen dabei lediglich eine unterstützende Rolle.303]


297 Ratti und Reichmann,Theory and Practice, a.a.O.

298 Ratti, R., Spatial and Economic Effects of Frontiers: Overview of Traditional and New Approaches and Theories of Border Area Development, in: Ratti und Reichmann, Theory and Practice, a.a.O., p. 23-53.

299 Hansen, N., Border Regions: a critique of spatial theory and a European case study, in: Annals of Regional Science 11/1977, p. 1-14. Zu den ersten Theorien der Regionalforschung zählen die sog. Landschaftsstrukturmodelle, deren Ziel es war, die Entstehung der räumlich differenzierten Produktions- und Standortstrukturen ökonomisch zu erklären. Alle diese Partialanalysen gehen auf die „Theorie der zentralen Orte“ zurück, die der Wirtschaftsgeograf Christaller schon in den 30er Jahren entwickelt hat. Vgl. Christaller, W., Die zentralen Orte in Süddeutschland. Eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeit der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischen Funktionen, Jena 1933 [Nachdruck Darmstadt 1968].

300 Ratti, Spatial and Economic Effects, a.a.O., p. 27f.

301 Ebenda p. 45.

302 Ebenda p. 45f.

Im Kontext des „border area view“ hat Remigio Ratti14 als einer der neueren Vertreter der ersten Richtung nochmals versucht, die Funktionen der Grenze für den grenznahen Raum zu klassifizieren und die verschiedenen Forschungsrichtungen wie den „Core-Periphery Approach“ (Zentralitätsproblematik) oder den „Regional System Approach“ (Regionalentwicklung als räumliche Antwort auf ein dynamisches aber widersprüchliches ökonomischen System)15 im Anschluß an die grundlegenden Arbeiten von Niles Hansen16 in einen neofunktionalistischen Ansatz zu integrieren. Dieser „Functional Activity Approach“ bezieht sich auf drei Basiseffekte grenznaher Raumentwicklung:

1. Den „border-barrier effect“, bei dem die fiskalische und juristische Kontrollfunktion der Grenze voll ausgebaut ist, mit entsprechenden Behinderungen des Transaktionsflusses und entscheidender Risiken für die grenznahe Raumentwicklung,

2. den „filter-effect“, der zu einer Trennung von politischen und ökonomischen Systemen führt und

3. der „open border“ als Kontaktzone und Voraussetzung für die GZA.17


14 Remigio Ratti, Spatial and Economic Effects of Frontiers: Overview of Traditional and New Approaches and Theories of Border Area Development, in: Ratti/Reichman (Eds.), a.a.O., pp.23-53

15 ebd., p.29.

16 Niles Hansen, Border Regions: a critique of spatial theory and a European case study, in: Annals of Regional Science 11 (1977), pp.1-14. Alle diese Ansätze gehen auf die „Theorie der zentralen Orte“ zurück, die der Wirtschaftsgeograph Cristaller schon in den 30er Jahren entwickelt hat.

17 Ratti, Spatial and Economic Effects of Frontiers, a.a.O., p.27f.

[Seite 33]

Im Mittelpunkt von Rattis Analysen stehen die sozioökonomischen Wirkungen der Grenze auf den grenznahen Raum.

Die Grenze als Barriere erzeugt Unsicherheit und Transaktionskosten. Eine Analyse derselben ist die Voraussetzung zu ihrer Überwindung durch die Etablierung einer medialen Organisation vom Typ Netzwerk: „within the new context of an open border, the theoretical analysis advocates that the economic development of the border areas will not be determined by the political-institutional differential and therefore by the differentiated position of profits, positive and negative, due to the effect of belonging to one or the other nation, but more likely, by the compared real advantages of both border areas.“18

Ratti arbeitet hier eine Grundsituation der Grenzlage heraus, nämlich den Grenzraum als Verdichtungsraum binationaler Konkurrenz um ökonomische Standortvorteile einerseits und die komparativen Vorteile für die Grenzregionen durch Grenzöffnungen andererseits. In seinem neoliberalen Modell wird aber keine Bruchstelle sichtbar, die einen Übergang von der grenzüberschreitenden Konkurrenz zur Kooperation zuläßt. Denn Transaktionsströme sind zwar Teil grenzüberschreitender Interaktionen, sie basieren jedoch in der Regel allein auf der marktwirtschaftlichen Konkurrenz von Partikularinteressen und eben nicht auf der Kooperation als planmäßige Wahrnehmung gemeinsamer Interessen. Folglich wird nach diesem sozioökonomischen Ansatz der grenznahe Raum hauptsächlich als a) Produktionsraum eines Betriebs, b) Marktraum, und c) als Unterstützungsraum von Wettbewerbsbeziehungen begriffen.19 Kulturelle und politische Zusammenarbeit fungieren als Rahmenbedingungen und spielen dabei lediglich eine unterstützende Rolle.20


18 ebd., p.45.

19 ebd. p.45f.

20 ebd., p.46.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[10.] Cbr/Fragment 093 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-16 22:03:32 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 93, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 33, 34, Zeilen: 33: 21 ff.; 34: 1 ff.
[Kulturelle und politische Zusammenarbeit fungieren als Rahmenbedingungen] und spielen dabei lediglich eine unterstützende Rolle.303 Wie und wer die grenzüberschreitende Standortkonkurrenz zu einem kooperativen Verhalten veranlassen soll, bleibt bei einem neoliberalen Ansatz unbeantwortet. Bei einem ökonomisch verstandenen Grenzkonzept können Grenzregionen nur als funktionalistische Räume verstanden werden, die eine nicht ausreichende Voraussetzung für die GZA bilden. Werden die Transaktionskosten als Basisparameter verwendet [Ratti], so werden nicht nur alle entscheidenden anderen Faktoren [z.B. Kultur, historisches Gedächtnis, Mentalitätsstrukturen] unterrepräsentiert, sondern vor allem auch der Gegenstand der GZA. Der Bereich wird nur als Handlungsraum an der Grenze behandelt nicht jedoch als Handlungseinheit, geschweige denn als Handlungseinheiten [z.B. Gebietskörperschaften]. Die Akteure werden lediglich von partikularen Interessen gelenkt. Kollektive Akteure tauchen hier - ganz im Sinne des Neoliberalismus - nur als Rahmenbedingungen auf. Ebenso ist die Rolle von Policy-Netzwerken304 und kollektiven regionalen Akteuren als zweitrangig anzusehen. So präzise dieser analytische Ansatz die ökonomische Situation und Entwicklung von Grenzräumen erfasst, so ungeeignet zeigt er sich für die Analyse grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Unter diesem Aspekt geht das interdependente Konstrukt des border area view weiter: Oscar J. Martinez305 vertritt einen Ansatz, bei dem nicht nur ein einzelner Grenzraum untersucht wird. Er untersucht benachbarte Grenzräume und ihre Interaktionsbeziehungen [ökonomisch, sozial und kulturell] und setzt sie analytisch in Bezug zueinander. Am Beispiel der Grenzen zwischen den USA und Mexiko hat Martinez ein typologisches Stufenmodell des grenznahen Raumes und der grenzüberschreitenden Beziehungen entwickelt. Als theoretische Basis für empirische Einzelstudien über europäische Grenzregionen findet dieses zunehmend Gebrauch.306 Martinez unterscheidet vier Typen von Grenzregionen:

1. „Alienated borderlands“; aufgrund der undurchlässigen Wirkung der Grenze existieren nur wenig grenzüberschreitende Kontakte.

2. „Coexistent borderlands“; Nationalstaaten reduzieren Grenzkonflikte auf ein beherrschbares Maß; eine soziale und wirtschaftliche Entwicklung findet kaum statt.

3. „Independent borderlands“; grenzüberschreitende Strukturverflechtungen erzwingen Kooperation zum gegenseitigen Vorteil.


303 Ebenda p. 46.

304 Héritier, A., Policy-Netzwerkanalyse als Untersuchungsinstrument im europäischen Kontext: Folgerungen aus einer empirischen Studie regulativer Politik, in: dies [Hrsg.], Policy-Analyse, PVS 24/1993. S. 432f. Einen gut strukturierten Überblick zur transnationalen Netzwerkbildung in Europa bildet die Arbeit von Füchtner, N., Netzwerke europäischer Räume, Bochum 1997.

305 Martinez, O., J., The Dynamic of Border interaction, in: Blake, World Boundaries, a.a.O., p. 1-15; sowie Martinez, O., J., Border People: Life and Society in the U.S.-Mexico Borderland, Tucson, University of Arizona Press 1994.

306 Anwendung findet dieses Modell in Osteuropa: siehe hierzu: Grimm, F.-D., Veränderte Grenzen und Grenzregionen, in Deutschland und Europa, in: Beiträge zur Regionalen Geographie, Bd. 38, S. 6f und Bort, E., The „Difficult Frontier“: Functional Change and Cross-border co-operation at the Eastern Frontier of the European Union, in: Anderson and Bort, Boundaries and Identities, a.a.O., p. 101f.

Kulturelle und politische Zusammenarbeit fungieren als Rahmenbedingungen und spielen dabei lediglich eine unterstützende Rolle.20

[...]

Wie und wer die grenzüberschreitende Standortkonkurrenz in ein (kollektiv-) kooperatives Verhalten transformieren soll, bleibt also bei diesem neoliberalen Ansatz ausgeblendet.

Verharrt man bei einem ökonomistisch verstandenen Grenzkonzept, dann können Grenzregionen nur als funktionalistische Räume verstanden werden, die allenfalls eine, in jedem Fall aber nicht hinreichende Voraussetzung für die GZA bilden. Werden z.B. wie bei Ratti die Transaktionskosten als Basisparameter verwendet, so bleiben nicht nur alle anderen entscheidenden Faktoren (Kultur, historisches Gedächtnis und Mentalitätsstrukturen) unterbelichtet, sondern vor allem das Subjekt der GZA. Die Grenzregion wird nur als Handlungsraum an der Grenze thematisiert nicht jedoch als Handlungseinheit, geschweige denn als transnationale Interaktion zwischen Regionen als


18 ebd., p.45.

19 ebd. p.45f.

20 ebd., p.46.

21 ebd., p.38.

[Seite 34]

Handlungseinheiten (z.B. Gebietskörperschaften). Folglich werden die Akteure lediglich von partikularen Interessen gesteuert, kollektive Akteure tauchen hier - ganz im Sinne des Neoliberalismus - nur als Rahmenbedingungen („support“) auf. Ebenso bleibt die Rolle von Policy-Netzwerken22 und kollektiven regionalen Akteuren unterbelichtet. So präzise dieser analytische Ansatz die ökonomische Situation und Entwicklung von Grenzräumen zu erfassen vermag, so beschränkt zeigt er sich für die Analyse grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Hier scheint uns die interdependente Variante des „border area view“ einen Schritt weiter zu bringen. Denn bei diesem von Oscar Martinez23 vertretenen Ansatz wird nicht nur ein Grenzraum untersucht, sondern die benachbarten Grenzräume und ihre vielfältigen (ökonomischen, sozialen, kulturellen) Interaktionsbewegungen analytisch in Beziehung gesetzt. Am Beispiel der Grenzen zwischen den USA und Mexiko hat Martinez ein typologisches Stufenmodell des grenznahen Raums und der grenzüberschreitenden Beziehungen entworfen, das zunehmend auch als theoretische Basis für empirische Einzelstudien über europäische Grenzregionen dient.24

Martinez unterscheidet vier Grundtypen von Grenzregionen:

1. „Alienated borderlands“, bei denen ein grenzüberschreitender Austausch aufgrund der hermetischen Wirkung der Grenze so gut wie nicht vorkommt,

2. „Coexistent borderlands“, bei denen die Nationalstaaten Grenzkonflikte auf ein beherrschbares Maß reduzieren und ein wenn auch spärlicher Austausch, jedoch kaum eine soziale und wirtschaftliche Entwicklung stattfindet.

3. „Independent borderlands“, wenn grenzüberschreitende Strukturverflechtungen zur Kooperation zum gegenseitigen Nutzen zwingen


22 siehe Dorothea Jansen/Klaus Schubert (Hrsg.) Netzwerkanalyse, Netzwerkforschung und Politikproduktion: Konzepte, Methoden, Perspektiven, Marburg 1995 und Adrienne Heritier, Policy-Netzwerkanalyse als Untersuchungsinstrument im europäischen Kontext: Folgerungen aus einer empirischen Studie regulativer Politik, in: dies (Hrsg.), Policy-Analyse, PVS 24 (1993), S.432ff. Einen gut strukturierten Überblick zur transnationalen Netzwerkbildung in Europa bietet die Arbeit von Natascha Füchtner, Netzwerke europäischer Räume, Bochum 1997.

23 siehe Martinez, The Dynamics of Border interaction, in: G. Blake (Ed.): World Bounderies, a.a.O. (Anm. 3), Vol. 1, p. 1-15.

24 So ist es sicher kein Zufall, daß mehrere Autoren dieses Modell für Osteuropa übernommen haben: siehe z.B. Frank—Dieter Grimm, Veränderte Grenzen und Grenzregionen, veränderte Grenzen in Deutschland und Europa, in: Beiträge zur Regionalen Geographie. Bd. 38, S.6f und Eberhart Bort, The „Difficult Frontier1: Funktional Change and Cross-border co-operation at the Eastern Frontier of the European Union, in Anderson/Bort (Eds.), a.a.O., p. 101f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[11.] Cbr/Fragment 094 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-27 08:29:41 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 34, 35, 36, Zeilen: 34: letzter Absatz; 35: 1 ff.; 36: 1
4. „Integrated borderlands“; politische, ökonomische und soziale Behinderungen werden abgeschafft und die Grenzbevölkerung ‚verschmilzt’ miteinander.307

Wesentlich, in der Literatur aber vernachlässigt, ist die Darstellung der „borderland society“.308 Diese besteht aus folgenden Untergruppen: den „national borderlands“ [sic] und den „transnational borderlands“ [sic]. Unter den erstgenannten versteht Martinez: „people who, while subject to foreign economic and cultural influences, have low-level or superficial contact with the opposite side of the border owing to their indifference to their next door neighbours or their unwillingness or inability to function in any substantive way in another society.“ „Transnational borderlanders“ sind Leute, „who maintain significant ties with the neighbouring nation; they seek to overcome abstacles [sic] that impede such contact and they take advantage of every opportunity to visit, shop, work, study, or live intermittently on the ‘other side’.“ Diese Gestalt tritt dabei als subjektives Gegenstück der „integrated borderlands“ 309 auf.

So notwendig und differenziert hier der grenznahe Raum als Interaktionsraum entwickelt wird, so wenig reicht dieser Ansatz zur Analyse des gesamten Erscheinungsbilds aus. Während Ratti die regionalökonomische Wirkung der Staatsgrenze für den grenznahen Bereich in den Mittelpunkt seines Ansatzes stellt, geht Martinez einen Schritt weiter und bezieht die transnationalen und interkulturellen Bestandteile mit ein. Beide erfassen jedoch den Raum selbst nicht als Handlungseinheit. Deshalb kann eine Übersetzung von ‘area’ und ‘borderland’ mit ‘Region’ nicht befriedigen. Welche ‘Qualitäten’ der borderlander hat, von welchen Interessen diese grenzüberschreitenden Interaktionen gesteuert werden, die zur Integration führen sollen, bleibt bei Martinez unklar. Selbst wenn die ‘national’ und ‘transnational borderlanders’ nach ihren Einstellungen handeln, bleibt zu fragen: Wie lassen sich diese widersprüchlichen Ansichten erklären? Worauf basieren ihre Motivationen und Interessen? Sind sie veränderbar bzw. durch welche Faktoren sind sie variabel? Vor allem letzteres wird nicht thematisiert310, obwohl es geradezu entscheidend für die Bedeutung eines Stufenmodells ist, welches auf eine Wandlungsdynamik abzielt. Wer soll warum diese Transformationen bewältigen? Kurz: Die Motivstrukturen, Interessenlagen und Akteurskonstellationen werden nicht hinreichend identifiziert, sondern lediglich typologisiert.311 Deshalb wird weder bei Martinez noch bei Ratti die Stelle sichtbar, an dem die grenzüberschreitende Konkurrenz sich in Kooperation ändern soll.

Grenzregionen werden auf den grenznahen Raum reduziert und GZA nur als Interaktionen privater [bzw. individueller] Akteure in einem grenznahen [Ratti] oder transnationalen [Martinez] Handlungsraum verstanden. Der kollektive Akteur oder eine institutionalisierte Zusammenarbeit, die von gemeinschaftlichen Interessen der jeweiligen [Handlungseinheiten [Regionen] gesteuert wird, spielen lediglich eine untergeordnet [sic] Rolle.]


307 Martinez, The Dynamic, a.a.O., p. 24.

308 Ebenda p. 6ff.

309 Ebenda p. 10.

310 Martinez identifiziert sog. „subgroups“ wie „uniculturalists“, „biculturalists“, „binational consumers“ und „migrants“, [ebd., p. 8]; diese erhalten beim grenzüberschreitenden Verhältnis eine besondere Bedeutung. Es wird aber nicht ersichtlich, wo, wann und aus welchen Motiven sie zu Akteuren einer Kooperation oder gar einer grenzüberschreitenden Entwicklung und Integration werden.

311 Vgl. Martinez, The Dynamic, a.a.O., p. 10.

4. „Integrated borderlands“, wenn alle politischen, ökonomischen und sozialen Barrieren beseitigt sind und die Grenzbevölkerung miteinander verschmilzt.25

Mindestens ebenso relevant, aber in der Literatur weniger beachtet, scheint mir seine Skizze der „borderland society“26 zu sein, die sich aus zwei sozialen Grundtypen zusammensetzt: den „national borderlanders“ und den „transnational borderlanders“.


25 Martinez, a.a.O., p.4f.

26 ebd., p.6ff.

[Seite 35]

Unter dem ersten Typ versteht er „people who, while subject to foreign economic and cultural influences, have low-level or superficial contact with the opposite side of the border owing to their indifference to their next door neighbours or their unwillingness or inability to function in any substantive way in another society.“ Dagegen sind „transnational borderlanders“ Leute, „who maintain significant ties with the neighbouring nation; they seek to overcome obstacles that impede such contact and they take advantage of every opportunity to visit, shop, work, study, or live intermittently on the ‘other side’.“ Dieser Typus fungiert dabei folgerichtig als subjektives Korrelat der „integrated borderlands“.27

So notwendig und differenziert hier der grenznahe Raum als Interaktionsraum entwickelt wird, so wenig reicht dieser Ansatz zur Analyse des gesamten Phänomens aus. Während Ratti die regionalökonomische Wirkung der Staatsgrenze für den grenznahen Raum in den Mittelpunkt seines Ansatzes stellt, geht Martinez zwar einen Schritt weiter und bezieht die transnationale und interkulturelle Komponente mit ein. Beide erfassen jedoch den Raum selbst nicht als Handlungseinheit und deshalb kann eine Übersetzung von „area“ und „borderland“ mit „Region“ nicht befriedigen. Welche „Akteursqualitäten“ der „borderlander“ hat, von welchen Interessen diese grenzüberschreitenen Interaktionen gesteuert werden, die ja nicht nur zur Kooperation, sondern zur Integration führen sollen, bleibt bei Martinez nebulös. Selbst wenn die „national“ und „transnational borderlanders“ nach ihren Einstellungen handeln - was nicht automatisch angenommen werden kann -, bleibt zu fragen: wie diese widersprüchlichen Einstellungen zustande kommen, welche Motivationen und Interessen ihnen zugrunde liegen, ob und durch welche Faktoren sie veränderbar und wandelbar sind. Vor allem letzteres wird nicht thematisiert28, obwohl es geradezu entscheidend für die praktische Relevanz eines Stufenmodells ist, welches auf eine Wandlungsdynamik abzielt. Wer soll warum diese Transformationen bewerkstelligen? Kurz, die Motivstrukturen, Interessenlagen und Akteurskonstellationen werden nicht hinreichend identifiziert, sondern lediglich typologisiert.29

Deshalb wird weder bei Martinez noch bei Ratti der „break even point“ sichtbar, an dem die grenzüberschreitende Konkurrenz in Kooperation umschlagen soll.

Grenzregionen werden auf den grenznahen Raum reduziert und GZA nur als Interaktionen privater (bzw. individueller) Akteure in einem grenznahen (Ratti)oder [sic] transnationalen (Martinez) Handlungsraum begriffen, d.h. der kollektive Akteur oder eine institutionalisierte Zusammenarbeit, die von kollektiven Interessen der jeweiligen Handlungseinheiten (Regionen) gesteuert wird, spielt lediglich eine unterstützende,


27 ebd., p.10.

28 Martinez identifiziert hier zwar sog. „subgroups“ wie „uniculturalists“, „biculturalists“, „binational consumers“ und „migrants“, (ebd., p.8.), die zweifelsfrei eine tragende Rolle bei der grenzüberschreitenden Interaktion spielen, es wird aber nicht ersichtlich, wo, wann und aus welchen Motiven sie zu Akteuren einer Kooperation oder gar einer grenzüberschreitenden Entwicklung und Integration werden.

29 ebd.

[Seite 36]

periphere Rolle.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Zitate und Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[12.] Cbr/Fragment 095 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 08:58:33 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 36, 37, Zeilen: 36: 1 ff.; 37: 1 ff.
Verbindungen zwischen individuellen und kollektiven Akteuren, die für die Praxis durchweg typisch sind312, existieren in diesen Modellen nicht. Es zeigt sich, dass diese Darstellung nur bedingt auf die europäische Sachlage anwendbar ist [Martinez]. Von ihrer Fragestellung und theoretischen Reichweite her [ökonomischer Ansatz, Konkurrenzprinzip, individueller Akteur] kann dieses nicht als ein hinreichendes Basiskonzept für die wissenschaftliche Erfassung des Phänomens GZA dienen [kollektiver Akteur, Kooperation, grenzüberschreitende Entwicklung und Integration].

3.1.5 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus dem bottom-up regionalism view

Dagegen berücksichtigt die dritte Forschungsrichtung - bottom up-regionalism view - die Region als Handlungseinheit und identifiziert die Struktur der Kooperation als Netzwerk von kollektivem Akteur und individueller Akteursvielfalt.313 Schwäche dieses Modells ist, dass sich die Subjektstruktur nicht aus dem Regionenbegriff ableiten lässt. Empirische Analysen geraten daher angesichts des Kontrasts von Reichweite, Stärke, Umfang und Kompetenz der europäischen Regionen in methodische Schwierigkeiten.314 Diese werden größer, wenn man die ‚subnationalen Gebilde’ betrachtet, die als ‘Grenzregionen’ wirken: Hier spannt sich ein Gemenge von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Zusammenschlüssen, Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, das in der Praxis kaum mehr zu überblicken ist, geschweige denn für eine wissenschaftliche Betrachtung geeignet zu sein scheint.315

Konsequenterweise verzichten einige Autoren [z.B. Malcolm Anderson] bewusst auf eine Begriffsbestimmung mit dem Hinweis, dass es weder eine allgemein akzeptierte Definition von GZA, noch einen einheitlichen Analyserahmen gibt, der diese Vielfalt empirisch-systematisch analysieren kann.316 An dieser Stelle wird nicht die Schlussfolgerung gezogen, eine solche Definition und ihre Operationalisierung sei prinzipiell unmöglich. Begriffsbestimmungen und Definitionen haben in der angewandten Forschung die Funktion, ein gemeinsames transdisziplinäres Fundament für eine inter- und pluridisziplinäre Bearbeitung des Themas zu schaffen. Operationalisierbare Typologien, empirische Problemstellungen und Hypothesen verschiedener Disziplinen können von einer gemeinsamen Basis abgeleitet und in den einzeldisziplinären Kontext eingeordnet [werden.]


312 Groß und Schmitt-Enger [sic], Europas kooperierende Regionen, a.a.O.

313 Vgl. Malchus, Strukturen und Arbeitsweisen, a.a.O.

314 Eine der ersten politikwissenschaftlichen Arbeiten zu dieser Vielfalt stammt von Engel, C., Regionen in der EG, Rechtliche Vielfalt und integrationspolitische Rollensuche, Bonn 1993.

315 Vgl. Groß und Schmitt-Enger [sic], Europas kooperierende Regionen, a.a.O.

316 Was für die Definition von GZA zutrifft, gilt noch mehr für ihren Akteur, die Region. In der Regel wird der Regionenbegriff eben nicht definiert, sondern typologisiert. Selbst profilierte Kenner der Thematik, wie Keating, M. und Loughlin, J. weichen einer eindeutigen Begriffsbestimmung aus und greifen auf Typologien zurück. Z.B. Introduction, in dies. [Eds.], The Political Economy of Regionalism, London 1997, p. 2f. Eine überzeugende Darstellung, jedoch keine Begriffsbestimmung liefert Bullmann, U., Regionen im Integrationsprozeß der Europäischen Union; in ders. [Hrsg.], Die Politik der dritten Ebene, Baden-Baden 1995, S. 18.

Koalitionen zwischen individuellen und kollektiven Akteuren, die für die Praxis zumeist typisch sind30, kommen daher in diesen Modellen nicht vor.

Fazit: Es zeigt sich, daß einige dieser Modelle nur bedingt auf die europäische Situation anwendbar sind (Martinez) und von ihrer Fragestellung und theoretischen Reichweite her (ökonomistischer Ansatz, Konkurrenzprinzip, individueller Akteur) keineswegs als ein hinreichendes Basiskonzept für die wissenschaftliche Erfassung des Phänomens GZA dienen können (kollektiver Akteur, Kooperation, grenzüberschreitende Entwicklung und Integration).

Dagegen berücksichtigt der „bottom up-regionalism view“ die Region als Handlungseinheit und identifiziert die Subjektstruktur der Kooperation als Geflecht von kollektivem Akteur und individueller Akteursvielfalt.31

Diese Subjektstruktur [sic] und das ist die Schwäche dieses Ansatzes, kann jedoch nicht aus dem Regionsbegriff ableitet [sic] werden. Empirischen Analysen geraten daher angesichts der Verschiedenheit von Reichweite, Stärke, Umfang und Kompetenz der europäischen Regionen in große methodische Schwierigkeiten32, die noch größer werden, wenn man die subnationalen Gebilde betrachtet, die unter „Grenzregionen“ firmieren: Hier spannt sich ein Konglomerat von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Zusammenschlüssen, Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, das in der Praxis kaum mehr zu überblicken ist, geschweige denn für eine wissenschaftliche Betrachtung zugänglich zu sein scheinen.33

Konsequenterweise verzichten einige Autoren (Malcolm Anderson) bewußt auf eine Gegenstandsbestimmung mit dem Hinweis, daß es weder eine allgemein akzeptierte Definition von GZA, noch einen einheitlichen Analyserahmen gibt, der geeignet scheint, diese phänomenale Vielfalt empirisch-systematisch zu erfassen und zu analysieren.34

Im Gegensatz zu den Skeptikern wird hier nicht die Schlußfolgerung gezogen, eine solche Definition und ihre Operationalisierung sei prinzipiell unmöglich.


30 Vgl. Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., passim.

31 Vgl. die Einleitung Brunn/Schmitt-Egner und die dort zitierte Literatur sowie Anm. 3.

32 Eine der ersten politikwissenschaftlichen Arbeiten zu dieser Vielfalt stammt von Christian Engel, Regionen in der EG, Rechtliche Vielfalt und integrationspolitische Rollensuche, Bonn 1993.
Einen aktuellen Überblick gibt die synoptische Tabelle der VRE (siehe ARE, Synoptic Tables on the Progress of the Regionalism in Europe, Paper of the General Assemply, Montpellier 3.-5. December 1997). Zur weiteren Diskussion siehe das Kapitel zum Regionskonzept.

33 siehe Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., passim.

34 Was für die Definition von GZA zutrifft, gilt noch mehr für ihren Akteur, die Region. In der Regel wird der Regionsbegriff eben nicht definiert, sondern typologisiert. Selbst profilierte Kenner der Materie, wie Michael Keating und John Loughlin, weichen einer Begriffsbestimmung aus und greifen auf Typologien zurück, (siehe dies., Introduction, in dies. (Eds.), The Political Economy of Regionalism, London 1997, p.2f. Eine sinnvolle Taxinomie, jedoch keine Begriffsbestimmung liefert Udo Bullmann, Regionen im Integrationsprozeß der Europäischen Union; in' ders. (Hrsg.), Die Politik der dritten Ebene, Baden-Baden 1995, S.18. Weitere Hinweise folgen im Kontext der Auseinandersetzung mit dem Regionskonzept.

[Seite 36]

Begriffsbestimmungen und Definitionen haben in der angewandten Forschung die Funktion, ein gemeinsames transdisziplinäres Fundament für eine inter- und pluridisziplinäre Bearbeitung des Themas zu schaffen, d.h. operationalisierbare Typologien, empirische Problemstellungen und Hypothesen verschiedener Disziplinen können von einer gemeinsamen Grundlage abgeleitet und in den einzeldiziplinären [sic] Kontext eingeordnet werden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[13.] Cbr/Fragment 096 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 08:55:31 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 96, Zeilen: 1-30, 33-34
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 37, 38, Zeilen: 37: 7 ff.; 38: 3 ff.
Eine Erklärung der beiden Basiskonzepte ‘Grenze’ und ‘Region’ bleibt für den wissenschaftlichen Begründungszusammenhang des Gegenstandes GZA in jedem Fall unverzichtbar.

3.1.6 Begriffsbestimmung von ‚Grenze’ und GZA

Ausgangspunkt der Überlegungen sind deskriptiv-sachliche Arbeitsdefinitionen, wie sie in der Praxis verwendet werden. Es wird sich jedoch zeigen, dass sie analytisch unzulänglich und daher wissenschaftlich nur begrenzt überzeugend sind. Unter ‘Grenzregion’ werden zunächst alle subnationalen Strukturen verstanden. Das sind z.B. die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die an den nationalstaatlichen Grenzen zu Lande und am Wasser liegen.317 Diese Begriffsbestimmung gibt einen ersten Hinweis auf den Gegenstand der GZA.

Grenzübergreifende Zusammenarbeit ist vielmehr die transnationale Kooperation von Regionen, Kommunen, sowie privatrechtlichen Zusammenschlüssen innerhalb eines gemeinsamen durch Staatsgrenzen getrennten Lebensraumes. Ziel dieser Gemeinschaftsarbeit ist es, auftretende Probleme kooperativ zu erklären und zu lösen. Grenzüberschreitende Beziehungen sind immer auch transnational. Dies gilt für die interregionalen Beziehungen so nicht, denn sie können sich auch auf eine Interaktion zwischen zwei Regionen innerhalb eines Nationalstaates beziehen. GZA beschränkt sich im Unterschied zur interregionalen Kooperation nicht nur auf Regionen, sondern schließt lokale Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine, Verbände sowie zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit ein. Während sich die praktische Zusammenarbeit mit dieser Definition begnügen kann, ist sie für eine wissenschaftliche Bearbeitung nicht ausreichend. Wie die Praxis zeigt, verbergen sich unter dem Etikett ‘Grenzregion’ sehr unterschiedliche subnationale Räume und Einheiten. Diese können sowohl einen öffentlichen wie auch privaten Charakter haben und mit unterschiedlichen Zielen, Motivationsstrukturen und Problemlagen ausgestattet sein. Auf der anderen Seite wird nicht näher bestimmt, welche Form, Funktion, Quantität und Qualität die jeweilige Grenze als Hindernis kennzeichnen. Legt man die Ergebnisse der Forschung zugrunde, dann wird klar, dass hier mit unterschiedlichen Regions- und Grenzkonzepten unterschiedlichen Umfanges gearbeitet wird. [Analytisch können diese allerdings nicht befriedigen, wenn im interdisziplinären Kontext versucht wird, diese Definition anzuwenden.]

Die Erforschung von ‘Grenze’ beginnt mit der naiven Frage: Was ist eine Grenze? „Die Grenze ist nicht eine räumliche Tatsache mit soziologischen Wirkungen, sondern eine [soziologische Tatsache, die sich räumlich formt“.318]


317 Vgl. die Definition des Europarates: „A transfrontier region ist [sic] a potential region, inherent in geography, history, ethnic groups, economic possibilites [sic] and so on, but disrupted by the sovereignty of the governments ruling on each side of the frontier“ [Council of Europe p. 9].

318 Simmel, G., zitiert nach Lezzi, M., Raumordnungspolitik in europäischen Grenzregionen zwischen Konkurrenz und Zusammenarbeit, Zürich 1994, S. 4, sowie Schnitzer, A., Staat und Gebietshoheit, Zürich u.a. 1935, S. 194.

Fazit: eine Begriffsbestimmung der beiden Basiskonzepte „Grenze“ und „Region“ bleibt für den wissenschaftlichen Begründungs- und Verwendungszusammenhang des Gegenstandes GZA in jedem Fall unverzichtbar.

Ausgangspunkt unserer Überlegungen sind einfache, deskriptive und pragmatische Arbeitsdefinitionen, wie sie auch in der Praxis verwendet werden. Es wird sich jedoch zeigen, daß sie analytisch unzulänglich und daher wissenschaftlich nur begrenzt brauchbar sind. Zweifelsfrei stellen sie jedoch einen ersten Schritt zur Erfassung des Gegenstandes dar.

Ausgangsdefinitionen

Unter „Grenzregion“ verstehen wir zunächst alle subnationalen Einheiten, das sind z.B. die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die an den nationalstaatlichen Grenzen zu Lande und am Wasser (Meer) liegen.35

Haben wir hier einen ersten Hinweis auf das Subjekt der GZA, so gilt es in einem weiteren Schritt ihren Gegenstand zu erfassen.

Sie ist vielmehr die transnationale Kooperation von Regionen, Kommunen, sowie privatrechtlichen Zusammenschlüssen innerhalb eines gemeinsamen durch Staatsgrenzen getrennten Lebensraums.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, auftretende Probleme gemeinsam zu definieren und zu lösen, sowie darüber hinaus, die Voraussetzungen für gemeinsame Entwicklungen zu schaffen. Grenzüberschreitende Beziehungen sind ihrer Natur nach immer auch transnational, was für die interregionalen Beziehungen so nicht gilt, denn sie können sich auch auf eine Interaktion zwischen zwei Regionen innerhalb eines Nationalstaates beziehen.

GZA beschränkt sich im Unterschied zur interregionalen Kooperation nicht nur auf Regionen, sondern schließt lokale Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine, Verbände und sogar zwischenstaatliche Zusammenarbeit (z.B. staatliche Raumordnungskommissionen) mit ein.


35 Vgl. die Definition des Europarates: „A transfrontier region is a potential region, inherent in geography, history, ecology, ethnic groups, economic possibilities and so on, but disrupted by the sovereignty of the governments ruling on each side of the frontier“ (Council of Europe, a.a.O., p.9).

[Seite 38]

Während die praktische Zusammenarbeit sich mit diesen Definitionen begnügen kann, greifen sie für eine wissenschaftliche Bearbeitung zu kurz. Denn wie die Praxis zeigt, verbergen sich unter dem Etikett „Grenzregion“ zum einen sehr unterschiedliche subnationale Räume und Einheiten, die sowohl öffentlicher wie privater Natur sein können mit unterschiedlichen Zielen, Motivationsstrukturen und Problemlagen. Zum anderen wird nicht näher bestimmt, welche Form, Funktion, Quantität und Qualität die jeweilige Grenze als Barriere kennzeichnen. Legen wir die Ergebnisse der Forschung zugrunde, wie oben skizziert, dann wird klar, daß hier mit unterschiedlichen Regions- und Grenzkonzepten kurzer und mittlerer Reichweite gearbeitet wird, die zwar in der Lage sind, empirische Phänomene im einzeldisziplinären Kontext zu erfassen.

[...]

Jeder wissenschaftliche Zugriff auf den Untersuchungsgegenstand „Grenze“ hat mit einer naiven Frage zu beginnen, nämlich: was ist eine Grenze?

„Die Grenze ist nicht eine räumliche Tatsache mit soziologischen Wirkungen, sondern eine soziologische Tatsache, die sich räumlich formt“ (Georg Simmel).36


36 zit. n. Lezzi, a.a.O. (Anm. 3), S.4.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Referenzen und Zitate werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[14.] Cbr/Fragment 097 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-04-04 18:20:44 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 97, Zeilen: 1-4, 7-34
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 38, 39, 40, Zeilen: 38: 30 ff.; 39: 1 ff.; 40: 8 ff.
[„Die Grenze ist nicht eine räumliche Tatsache mit soziologischen Wirkungen, sondern eine] soziologische Tatsache, die sich räumlich formt“.318 Soziologische und geographische Definitionen sagen nichts darüber aus, was die Grenze aus- bzw. einschließt, geschweige denn wie dieselbe zu bewältigen ist. Nur eine interdisziplinäre Definition, [sic] lässt diese als theoretische Grundlage für die GZA nutzen. [Daher ist der Definition von Schmitt-Egner zuzustimmen. Er versteht unter ‘Grenze’ „[...] eine konstruierte Barriere [Linie, Saum], die Raumeinheiten sowie Systeme ebenso umfaßt wie trennt [einschließt wie ausschließt] und nur unter bestimmten Bedingungen überwunden werden kann“.319]

Die Beantwortung der Fragen liefert zusammenfassend eine Begriffsbildung von Grenze.

Welche Formen der Grenze existieren und wie sind sie zu klassifizieren? Die allgemeinen Formen der Grenze lassen sich in folgenden Gegensatzpaare gliedern:320

1. Natürliche Grenzen: durch die Natur geschaffene Abgrenzungen [z.B. Berge und Flüsse], denen eine ab- und eingrenzende Bedeutung beigemessen wird.

2. Künstliche Barrieren: durch Menschen geschaffene, materielle und immaterielle, Barrieren [Mauern, Stacheldraht, Todesstreifen, Grenzgesetze], die ihre Überschreitung physisch verhindern sollen.

3. Manifeste Grenzen: direkt vorfindbare und wahrnehmbare Hindernisse [z.B. Schlagbäumen, Zöllnern, Kontrollen etc.].

4. Latente Grenzen: indirekt, erst durch Interaktionen wahrnehmbare Barrieren wie Sprachgrenzen, Kulturgrenzen, Systemgrenzen etc.

5. Materielle Grenzen: physikalische Barrieren, physischer [natürlicher], und technischer [künstlicher] Art.

6. Immaterielle Grenzen: nicht-physikalische Begrenzungen ökonomischer, fiskalischer, mentaler und symbolischer Natur.

7. Statische Grenzen: manifeste Schranken, die mit natürlichen Barrieren zusammenfallen.


318 Simmel, G., zitiert nach Lezzi, M., Raumordnungspolitik in europäischen Grenzregionen zwischen Konkurrenz und Zusammenarbeit, Zürich 1994, S. 4, sowie Schnitzer, A., Staat und Gebietshoheit, Zürich u.a. 1935, S. 194.

319 Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ [GZA] in Europa als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Strategie transnationaler Praxis. Anmerkungen zur Theorie, Empirie und Praxis des Transnationalen Regionalismus, in: Brunn, G. und Schmitt-Egner, P. [Hrsg.], Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa, a.a.O., S. 67.

320 Vgl. für das Nachfolgende: Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, a.a.O., S. 40.

„Die Grenze ist nicht eine räumliche Tatsache mit soziologischen Wirkungen, sondern eine soziologische Tatsache, die sich räumlich formt“ (Georg Simmel).36

„La frontière est une instrument géographique de différenciation et par conséquent, en fin de compte, d'organisation de l'espace.“37 Beide Definitionen, die eine aus soziologischer, die andere aus geographischer Sicht sind nicht falsch, sie lassen sich für die GZA nur schwer operationalisieren. Denn sie sagen nichts darüber aus, was die Grenze aus— oder einschließt, geschweige denn wie dieselbe zu überwinden sei. Nur wenn


36 zit. n. Lezzi, a.a.O. (Anm. 3), S.4.

37 Pierre Guichonnet/Charles Raffestin, Géographie des frontières, Paris 1974, S.7.

[Seite 39]

diese beiden Elemente Bestandteile der Definition werden, läßt sich jene als theoretische Ausgangsbasis für die GAZ nutzen. Allerdings weist die Simmelsche Definition in die richtige Richtung, nämlich auf den (sozialen) Konstruktionscharakter der Grenze [sic] Ich verstehe daher unter „Grenze“ eine konstruierte Barriere (Linie, Saum), die Raumeinheiten sowie Systeme ebenso umfaßt wie trennt (einschließt wie ausschließt) und nur unter bestimmten Bedingungen überwunden werden kann.

[Seite 40]

1. Formbezug der Grenze: Welche Formen der Grenze gibt es und wie sind sie zu klassifizieren?

[...]

1.1 Allgemeine Formen der Grenze (acht Objektklassen)

a) Manifeste Grenzen: direkt vorfindbare und wahrnehmbare Barrieren in der Form von Schlagbäumen, Zöllnern, Kontrollen etc.

b) Latente Grenzen: indirekt, erst durch Interaktionen wahrnehmbare Barrieren wie Sprachgrenzen, Kulturgrenzen, Systemgrenzen etc.

c) Materielle Grenzen: physikalische Barrieren physischer („natürlicher“), und technischer („künstlicher“) Art.

d) Immaterielle Grenzen: nicht-physikalische Barrieren ökonomischer, fiskalischer, mentaler und symbolischer Natur.

e) „Natürliche“ Grenzen: durch die Natur geschaffene Barrieren (Berge, Flüsse, Meere), denen eine ab- und eingrenzende Bedeutung zugeschrieben wird.

f) „Künstliche“ Barrieren: durch Menschen geschaffene, materielle und immaterielle, manifeste und latente Barrieren (wie Mauern, Stacheldraht, Todesstreifen, Grenzgesetze), die ihre Überschreitung physisch verhindern sollen.

g) Statische Grenzen: manifeste Barrieren, die mit natürlichen Barrieren zusammenfallen.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in Fn. 319 und 320 sowie im Text genannt. Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme werden jedoch nicht ganz ersichtlich.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[15.] Cbr/Fragment 098 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-26 17:52:14 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 98, Zeilen: 3-6, 8-17, 19-23, 25-33
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 42, 43, 45, Zeilen: 42: letzter Absatz; 43: 3 ff.; 44: 16 ff.; 45: 1 ff.
Diese allgemeinen Formen sind für einen Entwurf der GZA elementar. Durch sie können die Bedingungen ermittelt werden, unter denen die Grenze zu überschreiten ist. Je nach Form der Barriere kann sie z.B. nur mit einer behördlichen Bescheinigung überwunden werden. [Darauf aufbauend gelangt man zu einem weiteren Gesichtspunkt von Grenze: Was schließt eine Grenze ein? Hier lassen sich drei Themenkomplexe unterscheiden:321]

1. Systeme, die sich gegenüber ihrer Systemumwelt hermetisch oder durchlässig abgrenzen. Das Abgrenzungskriterium ist funktional definiert [Selbstreproduktion des Systems] und in der Regel durch latente Barrieren materieller und immaterieller Natur bestimmt.

2. Gebiete mit juristisch-politischen Grenzen, die seit dem Erscheinen der Nationalstaaten auf der weltpolitischen Bühne in der Regel linear definiert und durch manifeste Barrieren materieller [Schlagbäume etc.] wie immaterieller Art [Grenzverordnungen und -gesetze] gekennzeichnet sind.

3. Handlungsräume, deren Grenzen allein durch den Akteur im Rahmen der Mittel-Zweckrelation bestimmt werden. [D.h. es handelt sich um analytische Unterscheidungen.]

Ein weiterer Aspekt der Definition von Grenze bildet die Frage: Wer definiert die Grenze? Entscheidend ist hier der Zusammenhang von Entstehung und Auswirkung der Territorialgrenze, ihrer Gültigkeit und Legalität. Danach war die Grenze im klassischen System der Nationalstaaten Entstehungsgrund und ‘raison d’être’ des Völkerrechts sowie die Verbindung zum innerstaatlichen Recht. [Den Grenzen von Nationalstaaten werden folgende Funktionen zugeschrieben:322]

1. Eine Schutzfunktion, als Garant staatlicher Integrität und Unverletzbarkeit des Territoriums.

2. Eine identitätsstiftende Funktion als Definitionsgrenze nationaler Identität.

3. Eine Ordnungsfunktion, d.h. eine Trennfunktion, denn sie grenzt Souveränitätsbereiche und Kompetenzen diesseits und jenseits der juristischen Trennungslinie ab.

4. Eine Kontrollfunktion als Instrument der Regelung der Ein- und Ausfuhr von Waren, Kapital, Personen und Dienstleistungen.

5. Eine Friedensfunktion, d.h. innerhalb ihres Raumes herrscht das Gewaltverbot auf Basis des staatlichen Gewaltmonopols.


321 Ebenda S. 43.

322 Vgl. Schmitt-Enger [sic], P., Die Entwicklung von Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Integrationsprozeß: Analytische und prospektive Elemente, Strasbourg 1994, S. 8f.

Für ein Basiskonzept der GZA sind diese allgemeinen Formen und ihre empirischen Manifestationen insofern grundlegend als durch sie in einer ersten Stufe die Bedingungen ermittelt werden können, unter denen die Grenze zu überschreiten ist, d.h. je nach der Form der Barriere kann sie z.B. nur durch einen Paß, einen bestimmten sozialen und ökonomischen Status oder durch Sprachkompetenz (ohne Nachteil) überwunden werden.

[Seite 43]

Wir unterscheiden hier drei Hauptklassen:

1. Territorien mit juristisch-politischen Grenzen, die seit dem Erscheinen der Nationalstaaten auf der weltpolitischen Bühne in der Regel linear definiert und durch manifeste Barrieren materieller (Schlagbäume etc.) wie immaterieller Art (Grenzverordnungen und -gesetze) gekennzeichnet sind.

2. Systeme, die sich, je nachdem ob sie eher geschlossen oder offen sind, gegenüber ihrer Systemumwelt hermetisch oder durchlässig abgrenzen. Das Abgrenzungskriterium ist funktional definiert (Selbstreproduktion des Systems) und in der Regel durch latente Barrieren materieller und immaterieller Natur bestimmt.

3. Handlungsräume, deren Grenzen allein durch den Akteur im Rahmen der Mittel-Zweck-Relation bestimmt werden.

[page 44]

3. Subjekt- oder Akteursbezug: Wer konstruiert die Barriere, wer definiert die Grenze und wer setzt diese Definition durch?

Entscheidend ist hier der Zusammenhang von Genesis und Geltung der Terrritorialgrenze, ihrer Legitimität und Legalität oder das Verhältnis von politischer und rechtlicher Legitimierung der Grenze.

[Seite 45]

4.1 Normative Funktionen der Grenze

Die Grenze war im klassischen System der Nationalstaaten Entstehungsgrund und „raison d'être“ des Völkerrechts, sowie die Verbindungslinie zum innerstaatlichen Recht. Fünf normative Funktionen wurden und werden der Grenze von den Nationalstaaten zugeschrieben42:

4.1.1 Eine Ordnungsfunktion, d.h. eine Trennfunktion, denn sie grenzen Souveränitätsbereiche und Kompetenzen diesseits und jenseits der juristischen Trennungslinie ab.

4.1.2 Eine Kontrollfunktion als Instrument der Regulierung der Ein- und Ausfuhr von Waren, Kapital, Personen und Dienstleistungen.

4.1.3 Eine Schutzfunktion, als Garant staatlicher Integrität und Unverletzbarkeit des Territoriums

4.1.4 Eine identitätsstiftende Funktion als Definitionsgrenze nationaler Identität.

4.1.5 Eine Friedensfunktion, d.h. innerhalb ihres Raums herrscht das Gewaltverbot auf Basis des staatlichen Gewaltmonopols.


42 vgl. Peter Schmitt-Egner, Die Entwicklung von Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Integrationsprozeß: Analytische und prospektive Elemente, Strasbourg (franz. Fassung) 1994, S.8f. sowie Ingrid Grom, Regional Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, S.40ff.

Anmerkungen

Die Quelle ist in beiden Fn. genannt, aber Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme werden nicht ersichtlich.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[16.] Cbr/Fragment 099 11 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-04-04 18:05:57 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: Abb. 4, 11-23
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 44, 52, 54, Zeilen: 44: 24 ff.; 52: 23 ff.; 54: 1 ff.
Abbildung 4: Entstehung und Gültigkeit von Grenze

Cbr 099 diss

Quelle: Eigene Darstellung

[...]

Die Bestimmung der Region als territorialer Teileinheit enthält die Grenze nicht nur als [historisches und soziales] Produkt. Denn aus diesem Prozess ist das regionale System mit seinen Systemelementen Struktur, Programm und Akteur abzuleiten. Generell lässt sich das regionale System über folgende theoretisch-empirischen Grundfragen erschließen:323 324

a) Format: Wie grenzt sich diese Teileinheit extern ab? Die aus der horizontalen und vertikalen Begrenzung [nach ‘oben’ und ‘außen’] erschlossene Art der Einheit gibt einen ersten Hinweis auf das regionale System und seine Systemumwelt. Die Gestalt muss von außen und innen erkennbar sein. Diese Übereinstimmung bildet die formale Grundlage ihrer Identität. Die Teilraumnatur bestimmt, dass diese Einheit in einem bestimmten Koordinatensystem angesiedelt ist. In diesem ist sie einerseits nur ein Teil eines größeren Ganzen [vertikal], vermag andererseits aber auch horizontale Beziehungen zu anderen Teileinheiten einzugehen. Diese Formbestimmung von außen [klärt die Beziehungen des regionalen Systems zu seiner Umwelt.]


323 Siehe für ein konkretes Fragenraster, wie diese Determinanten zu ermitteln sind Kohler-Koch, B. u.a. [Hrsg.], Interaktive Politik in Europa. Regionen im Netzwerk der Integration, Opladen 1998, S. 28ff. Siehe für einen ausführlichen Fragenkatalog zur systemischen, politischen, ökonomischen und kulturellen Kompetenz einer Region, ebenda, S. 28ff.

324 Vgl. für das Nachfolgende: Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, a.a.O., S. 52ff.

[Seite 44]

Diese „Subjektstruktur“ der Grenze läßt sich vertikal wie folgt aufschlüsseln:

3.1 Völkerrecht, Internationale Organisationen, Supranationale Organisationen

3.2 Nationalstaaten (Nationalstaatsbildung, Bi- und Multilaterale Verträge, basierend auf dem Souveränitäts- und Territorialitätsprinzip)

3.3 Autonome subnationale Einheiten (Regionen mit Autonomierechten, Teilsouveränitätsrechten),

3.4 Kollektive und individuelle Akteure als Produzenten eines Systems oder Konstrukteure eines Handlungsraums.

[Seite 52]

Die Bestimmung der Region als territorialer Teileinheit enthält die Grenzsetzung nicht nur als (historisches und soziales) Produkt, sondern auch als Prozeß. Denn aus diesem Grenzsetzungsprozeß läßt sich das regionale System mit seinen Systemelementen Struktur, Programm und Akteur herleiten.

Generell läßt sich das regionale System über folgende theoretisch-empirische Grundfragen erschließen:57

a) Form: Wie grenzt sich diese Teileinheit nach außen (horizontal und vertikal) ab?

Die Antwort erschließt uns die Form der Region. Die aus der horizontalen und vertikalen Begrenzung (nach „oben“ und „außen“) erschlossene Form der Teilraumeinheit gibt einen ersten Hinweis auf das regionale System und seine Systemumwelt. Die Form muß von außen und innen identifizierbar sein, um als „Einheit“ wahrnehmbar zu werden, denn diese Identifizierbarkeit bildet die formale Grundlage ihrer Identität.

Dagegen verrät uns die Teilraumnatur, daß diese Einheit in einem bestimmten Koordinatensystem angesiedelt ist, in dem sie einerseits nur Teil eines größeren Ganzen


57 siehe für ein ausführliches Frageraster zur systemischen, politischen, ökonomischen und kulturellen Kompetenz einer Region, ebd., S.28ff.

[Seite 54]

(vertikal) ist, andererseits aber auch prinzipiell horizontale Beziehungen zu anderen Teileinheiten einzugehen vermag. Diese Formbestimmung von außen klärt die Beziehungen des regionalen Systems zu seiner Umwelt, sagt aber noch nichts über den „Inhalt“ bzw. die inneren Systemeigenschaften aus.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 324 genannt. Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme werden jedoch nicht ersichtlich.

Sichter
(SleepyHollow02) (Klgn) Schumann


[17.] Cbr/Fragment 100 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-17 19:41:44 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 54, 55, Zeilen: 54: 2 ff.; 55: 1 ff.
[Diese Formbestimmung von außen] klärt die Beziehungen des regionalen Systems zu seiner Umwelt. Es sagt aber noch nichts über den Inhalt bzw. die inneren Systemeigenschaften aus.

b) Inhalt: Was wird nach ‘innen’ abgegrenzt? D.h. inhaltliche Bestimmung durch die Frage, welche sachlichen Attribute diese Teileinheit anordnen. Diese Hilfsmittel bilden bzw. definieren den ersten [inneren] Baustein des regionalen Systems: Die Region als Handlungsraum.

c) Richtung: Wozu wird sie eingegrenzt? Die Absicht ist die materielle und immaterielle [symbolische] Kopie des regionalen Systems durch Erhaltung, Steuerung und Entwicklung der in b) genannten Potentiale, Ressourcen und Kompetenzen. Ergebnis ist das regionale Programm.

d) Mittel: Mit welchen Mitteln wird ab- und eingegrenzt? Das ist die Frage nach ihrem politischen, ökonomischen und kulturellen Autonomiegrad325 nach außen und ihrer formellen und materiellen Kompetenz nach innen. Wenn die Kombination von beiden Komponenten ein zweckadäquates Mittel zur erfolgreichen Umsetzung des regionalen Programms verkörpert, wird von regionaler Kompetenz gesprochen.

e) Subjekt: Wer grenzt nach außen [und oben] ab und nach innen ein? Wer setzt das regionale Programm um? Je nachdem, ob dieser Prozess nur von außen oder auch von innen kommt, erschließt sich Folgendes: Der jeweilige Autonomie- oder Kompetenzgrad und der Regionstyp. Handelt es sich nur um eine Struktur- oder Planungsregion, die [systemisch] von außen gesteuert wird und damit lediglich Handlungsraum bleibt, oder um eine ‘administrative Aktivitätsregion’, die auch eine Handlungseinheit darstellt.326

An dieser Stelle ergibt sich die Frage nach dem regionalen Akteur. Neben dem Handlungsraum, aus dem sich die Vielfalt der regionalen Akteure rekrutiert, lässt sich der zweite Strukturbaustein identifizieren: Die regionale Einheit und der kollektive Akteur des regionalen Systems. Aus den bisherigen Ausführungen ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Die regionale Struktur besteht aus den Teilen Handlungseinheit und Handlungsraum. Der Akteur konstruiert einerseits diese Merkmale von innen [z.B. als Kulturregion] bzw. von außen [z.B. als Planungsregion], andererseits konstituiert er sich über diese Grundsätze als kollektiver Akteur.

Das Programm definiert das Ziel: die Reproduktion des regionalen Systems durch die Mittel Erhaltung, Steuerung und Entwicklung. Der formelle Autonomiegrad grenzt die Möglichkeiten des Handelns gegenüber der größeren Raumeinheit ab. Der materielle Autonomiegrad spiegelt das tatsächliche Handeln wieder [sic] als Erhaltung, Steuerung, Nutzung und Entwicklung des regionalen Handlungsspielraums. Der Autonomiegrad lässt [sich also über drei grundlegenden Akteurselemente sichtbar machen, die auf die Realisierung des regionalen Programms abzielen:327]


325 Vgl. Kohler-Koch, Interaktive Politik in Europa, a.a.O., S. 27ff.

326 Werden Handlungsraum und Handlungseinheit von außen [top down] konstituiert und gesteuert, so wird von Regionalisierung gesprochen. Agiert die Handlungseinheit [bottom up] vertikal oder horizontal von ‘innen’ nach ‘außen’, so wird es als Regionalismus definiert, vgl. Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, a.a.O., S. 54.

Diese Formbestimmung von außen klärt die Beziehungen des regionalen Systems zu seiner Umwelt, sagt aber noch nichts über den „Inhalt“ bzw. die inneren Systemeigenschaften aus. Diese erschließen sich durch die Frage:

b) Inhalt: Was wird nach „innen“ eingegrenzt?

Ihre inhaltliche Bestimmung erhält die Form durch die Frage, welche sachlichen Attribute diese Teileinheit bestimmen, also die rechtlichen, sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Determinanten58 dieser Teileinheit [sic] Diese Determinanten bilden, bzw. definieren den ersten (inneren) Strukturbaustein des regionalen Systems: die Region als Handlungsraum.

c) Zweck: Wozu wird sie eingegrenzt?

Der Zweck ist die materielle und immaterielle (symbolische) Reproduktion des regionalen Systems durch Erhaltung, Steuerung und Entwicklung der in b) genannten Potentiale, Ressourcen und Kompetenzen. Hiermit haben wir das regionale Programm.

d) Mittel: Wie, mit welchen Mitteln, wird ab- und eingegrenzt?

Das ist die Frage nach ihrem politischen, ökonomischen und kulturellen Autonomiegrad59 nach außen und ihrer formellen und materiellen Kompetenz nach innen. Insofern die Kombination von beiden Komponenten ein zweckadäquates Mittel zur erfolgreichen Umsetzung des regionalen Programms verkörpert, spreche ich von regionaler Kompetenz.

e) Subjekt: Wer grenzt nach außen (und oben) ab und nach innen ein und wer setzt das Regionale Programm um?

Je nachdem, ob dieser Prozeß nur von außen oder auch von innen kommt, erschließt sich zweierlei: der jeweilige Autonomie- oder Kompetenzgrad und der Regionstyp. Handelt es sich nur um eine Struktur- oder Planungsregion, die (systemisch) von außen gesteuert wird und damit lediglich Handlungsraum bleibt, oder um eine „administrative Aktivitäts-“ oder „Identitätsregion“ (Blotevogel), die auch eine Handlungseinheit darstellt. Werden Handlungsraum und Handlungseinheit von außen (top down) konstitutiert und gesteuert, so sprechen wir von „Regionalisierung“. Agiert die Handlungseinheit (bottom up) vertikal oder horizontal von „innen“ nach „außen“, so sprechen wir von „Regionalismus“. Und hier stellt sich die Frage nach dem regionalen


58 siehe für ein konkretes Frageraster, wie diese Determinanten zu ermitteln sind, ebd., S.29-34.

59 ebd., S.27ff.

[Seite 55]

Akteur. Neben dem Handlungsraum, aus dem sich die Vielfalt der individuellen Akteure rekrutiert, läßt sich der zweite Strukturbaustein identifizieren: die Handlungseinheit und der kollektive Akteur des regionalen Systems. Beide bilden zusammen die Subjektstruktur der Region.

Die regionale Interaktionsstruktur

Aus den bisherigen Ausführungen ergeben sich folgende Schlußfolgerungen: die Struktur besteht aus den Bausteinen „Handlungseinheit“ und „Handlungsraum“, der Akteur konstruiert einerseits diese Bausteine von innen (z B. als Kulturregion) und/oder von außen (z.B. als Planungsregion) andererseits konstituiert er sich über diese Bausteine als kollektiver60 und individueller Akteur. Das Konstruktions- und Rekonstruktionsprogramm definiert das Ziel, die Reproduktion des regionalen System durch die Mittel Erhaltung, Steuerung und Entwicklung. Ich unterscheide hier zwischen formellem und materiellem Autonomiegrad. Ersterer grenzt die Möglichkeiten des Handelns gegenüber der größeren Raumeinheit ab, in letzterem spiegelt sich das tatsächliche Handeln wider, als Erhaltung, Steuerung, Nutzung und Entwicklung des regionalen Handlungsspielraums. Der Autonomiegrad läßt sich also über drei grundlegende Interaktionselemente sichtbar machen, die auf die Realisierung des „regionale Programms“ abzielen:

a) als Handlungsraum nach innen: Erhaltung, Steuerung und Entwicklung (materielle Kompetenz),


60 Im Französischen wird dieser kollektive Akteur sprachlich und rechtlich faßbar durch die „Collectivitées Territoriales“.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 326 genannt. Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme lassen sich daraus nicht erschließen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[18.] Cbr/Fragment 101 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-17 19:04:52 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 55, 56, 57, Zeilen: 55: 16 ff.; 56: 1 ff.; 57: 1 f., 6 ff.
[Der Autonomiegrad lässt] sich also über drei grundlegenden Akteurselemente sichtbar machen, die auf die Realisierung des regionalen Programms abzielen:327

• als Aktionsraum nach innen: Erhaltung, Steuerung und Entwicklung [materielle Ermächtigung];

• als Aktionseinheit nach außen [vertikal und horizontal] definiert durch die formelle Kompetenz [d.h. den jeweiligen Autonomiegrad];

• als Interaktion zwischen innen und außen, zwischen internen und externen Handlungseinheiten und Handlungsräumen, d.h. ihren kollektiven und individuellen Akteuren bzw. externer Kooperation und interner Entwicklung mittels formeller und materieller Kompetenz.

Von der abstrakten systemtheoretischen Darstellung soll nun die Konkretisierung und Operationalisierung der oben dargestellten Begriffe erfolgen. Die Region als Handlungsraum und Handlungseinheit ist nicht automatisch identisch mit der Region als subnationaler Einheit. Eine genauere Bestimmung des regionalen Akteurs, der sich aus den Strukturbausteinen Handlungseinheit und Handlungsraum rekrutiert ist notwendig. Dieser setzt sich aus individuellen und kollektiven subregionalen Akteuren sowie dem kollektiven regionalen Akteur zusammen.328 Die Abwicklung des regionalen Programms ist Aufgabe des regionalen Akteurs. Der kollektive regionale Akteur konstituiert sich über die Region als Handlungseinheit. Diese Kollektivität basiert auf folgenden Prinzipien:329

• das Repräsentationsprinzip, d.h. der Akteur vertritt das regionale Programm nach innen und außen,

• das Delegationsprinzip, d.h. stellvertretend für die, die er repräsentiert, handelt der Akteur,

• das Entscheidungsprinzip, d.h. Akteur entscheidet und handelt stellvertretend für Menschen innerhalb der Körperschaft, die durch die Grenzen eines Territoriums oder eines kollektiven Zwecks definiert ist.

Die rechtlich-politische Kompetenz nach außen sowie die Rahmenbedingungen nach innen vertritt der kollektive regionale Akteur [beispielsweise lokale Gebietskörperschaften]. Diese vertreten die Region als Handlungseinheit nach außen und können über Akteurskoalitionen neue Handlungseinheiten bilden. So handeln z.B. Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch stellvertretend, sie sind aber nur für einen Teil zuständig. Die Zuständigkeit des Akteurs zeigt sich daran, inwieweit er diese zur Erhaltung, Steuerung und Entwicklung des regionalen Systems erfolgreich nutzt. Empirisch sind diese Begrifflichkeiten über folgende Interaktionsebenen zu operationalisieren:330

• Potentielle Akteursebene: Wer kann individuell [und kollektiv] handeln? D.h. wer besitzt die Ressourcen sowie die fachliche Kompetenz zweckadäquat zu handeln [materielle Kompetenz der individuellen und kollektiven Akteure]?


327 Vgl. Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, a.a.O., S. 55.

328 Für das Folgende siehe Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regeln, a.a.O., S. 29ff.

329 Für das Nachfolgende siehe Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, a.a.O., S. 56.

330 Ebenda S., 57.

Der Autonomiegrad läßt sich also über drei grundlegende Interaktionselemente sichtbar machen, die auf die Realisierung des „regionale Programms“ abzielen:

a) als Handlungsraum nach innen: Erhaltung, Steuerung und Entwicklung (materielle Kompetenz),

b) als Handlungseinheit nach außen (vertikal und horizontal) definiert durch die formelle Kompetenz (d.h. den jeweiligen Autonomiegrad) und

c) als Interaktion zwischen innen und außen, zwischen internen und externen Handlungseinheiten und Handlungsräumen, d.h. ihren kollektiven und individuellen Akteuren, bzw. externer Kooperation und interner Entwicklung mittels formeller und materieller Kompetenz.

[...]

Kommen wir nun von den abstrakten systemtheoretischen Betrachtungen zur Konkretisierung und Operationalisierung der bisher entwickelten Begriffe.

[Seite 56]

Der Regionale Akteur

Die Region als Handlungsraum und Handlungseinheit ist nicht automatisch identisch mit der Region als subnationaler Einheit, sondern je nachdem welche Determinanten vorherrschen (rechtlich-politische, ökonomische oder kulturelle) können sich unterschiedliche Handlungseinheiten mit unterschiedlichen Akteuren konstituieren, die wiederum unterschiedliche Interaktionsbeziehungen eingehen. Deshalb bedarf es einer genaueren Bestimmung des regionalen Akteurs, der sich aus den Strukturbausteinen Handlungseinheit und Handlungsraum rekrutiert.

Er setzt sich aus individuellen und kollektiven subregionalen Akteuren sowie dem kollektiven regionalen Akteur zusammen.61 [...] Der kollektive regionale Akteur (z.B. regionale Gebietskörperschaften) konstituiert sich über die Region als Handlungseinheit. Dieser „Kollektivität“ liegen folgende Konstitutionsprinzipien zugrunde:

- das Repräsentationsprinzip, d.h. er vertritt das regionale Programm nach innen und außen,

- das Delegationsprinzip, d.h. er handelt stellvertretend für die, die er repräsentiert und

- das Entscheidungsprinzip, d.h. er entscheidet und handelt stellvertretend für die Menschen innerhalb der Körperschaft, die durch die Grenzen eines Territoriums oder eines kollektiven Zwecks definiert ist.

Der kollektive regionale Akteur ist Träger der formellen (rechtlich-politischen) Kompetenz nach außen und der systemischen Kompetenz (Rahmenbedingungen) nach innen. Strategisch schließt dies auch subregionale kollektive Akteure, wie die lokalen Gebietskörperschaften ein, welche die Region als Handlungseinheit nach außen vertreten und über Akteurskoalitionen neue Handlungseinheiten bilden können. Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln zwar auch stellvertretend, sind aber nicht für das regionale Kollektiv insgesamt, sondern nur für einen Teil zuständig (z.B. Kammern), können also keine bindenden Entscheidungen für das Gesamtkollektiv treffen. Eine Mischform zwischen den kollektiven und individuellen Akteuren bilden die öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Kammern) und Verbände, während mit der Vielfalt individueller Akteure alle Personen, Gruppen und Organisationen gemeint sind, die die materielle Kompetenz besitzen, zur Reproduktion des regionalen Systems beizutragen (private Unternehmen, Organisationen, Vereine, Einzelpersonen). Der Kompetenzgrad (oder Inkompetenzgrad) des Akteurs ist also daran zu messen, inwieweit er jene zur Erhaltung, Steuerung und Entwicklung des regionalen Systems erfolgreich nutzt.


61 für das folgende siehe Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.29ff.

[Seite 57]

Empirisch sind diese Begrifflichkeiten über folgende Interaktionsebenen zu operationalisieren:

[...]

Potentielle Akteursebene: wer kann individuell (und kollektiv) handeln? D.h., wer besitzt die Ressourcen sowie die fachliche Kompetenz zweckadäquat zu handeln (materielle Kompetenz der individuellen und kollektiven Akteure)?

Anmerkungen

Die Quelle ist in allen vier Fußnoten genannt. Die Wörtlichkeit der Übernahme geht daraus jedoch nicht hervor.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[19.] Cbr/Fragment 102 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-27 08:47:24 Klgn
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 102, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 57, 58, Zeilen: 57: 3 ff.; 58: 1 ff.;
• Normative Akteursebene: Wer darf kollektiv handeln [rechtliche Zuständigkeit; politische, ökonomische oder kulturelle Autonomie]? D.h. Gibt es einen kollektiven Akteur und mit welchen formellen Kompetenzen ist er ausgestattet?

• Empirische Akteursebene: Wer handelt tatsächlich? D.h. setzen die kollektiven und individuellen Akteure ihre formelle und materielle Kompetenz tatsächlich ein, um das regionale Programm zu realisieren?

• Bewertende Akteursebene: Wie sind die Resultate der Handlungen zu bewerten und inwiefern haben sie zur Realisierung des regionalen Programms beigetragen oder nicht? An der Antwort lässt sich die Kompetenz, aber auch die Inkompetenz des regionalen Akteurs evaluieren.

• Strategische Akteursebene: Wie wird gehandelt, d.h. in welchem strategischen Kontext bewegt sich der Akteur? Handelt es sich um unterschiedliche individuelle Akteure, mit ähnlichen Teilzielen, die direkt individuelle Ziele [z.B. wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens] verfolgen, aber indirekt zur Erhaltung des regionalen Systems beitragen [Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen].

3.1.7 Von der Region zur Grenzregion

Es wurde gezeigt, in welchem Verhältnis das regionale System zu seiner Umwelt steht.331 Dieses betrifft sowohl die Region als Handlungsraum sowie als Handlungseinheit. Das regionale Programm, Erhaltung, Steuerung sowie die Entwicklung wird nach innen durch die individuellen und kollektiven Akteure gesteuert. Nach außen lässt sich über das senkrechte Referenzsystem der vertikale ‘Regionstyp’ bestimmen. Bei Interaktionen auf der horizontalen Ebene stellt sich die Frage, ob die Region eine Handlungseinheit [administrativ] oder ob sie nur einen Handlungsraum repräsentiert [Struktur- und Planungsregion]. Diese Frage nach den Handlungskompetenzen nach außen ist auch für die GZA entscheidend.

Horizontale Teileinheiten sind administrative Aktivitätsregionen, Struktur- oder Planungsregionen sowie Wahrnehmungs- und Identitätsregionen. Entscheidend dabei ist, ob diese Teilkomponenten lediglich von außen gesteuerte Aktivitätsräume oder von innen sich selbst steuernde Handlungseinheiten darstellen. Diese sind zugleich in der Lage, nach außen mit anderen Teileinheiten zu interagieren. Der Rahmen dieser horizontalen Außenbeziehungen, das horizontale Referenzsystem, konstruiert sich durch innerregionale und transnationale Netze:332

1. Das vertikale Referenzsystem ist auf das ‘oben’ und ‘unten’ ausgerichtet. Hier ist die Region als subnationale Einheit einzustufen, die wiederum subregionale Einheiten nach unten eingrenzt und deren senkrechte, direkte Folgerung nach oben der Nationalstaat darstellt.


331 Die Umwelt wird hier als vertikales und horizontales Referenzsystem bezeichnet.

332 Für das Nachfolgende siehe Schmitt-Egner, P., „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, a.a.O., S. 58.

Normative Akteursebene : wer darf kollektiv handeln (rechtliche Zuständigkeit; politische, ökonomische oder kulturelle Autonomie)? D.h.: Gibt es einen kollektiven Akteur und mit welchen formellen Kompetenzen ist er augestattet [sic] ?

• [...]

Empirische Akteursebene: wer handelt tatsächlich? D.h., setzen die kollektiven und individuellen Akteure ihre formelle und materielle Kompetenz tatsächlich ein, um das regionale Programm zu realisieren?

Strategische Akteursebene: wie wird gehandelt? D.h., in welchem strategischen Kontext bewegt sich der Akteur? Handelt es sich um unterschiedliche individuelle Akteure, mit ähnlichen Teilzielen (z.B. regionale Unternehmen einer Branche), die direkt individuelle Ziele (z.B. wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens) verfolgen, aber indirekt zur Erhaltung des regionalen Systems beitragen (z.B. durch Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort), so spreche ich von „Akteursaggregaten“. [...]

Evaluative Akteursebene. Wie sind die Resultate der Handlungen zu bewerten und inwiefern haben sie zur Realisierung des regionalen Programms beigetragen oder nicht? An der Antwort bemißt sich die Kompetenz, aber auch die Inkompetenz des regionalen Akteurs.

Von der Region zur Grenzregion

Typologie der Region im Kontext ihrer „Außenbeziehungen“

Wir haben nun gesehen, in welchem Verhältnis das regionale System zu seiner Umwelt steht. Die Umwelt bezeichne ich als vertikales und horizontales Referenzsystem. Dieses betrifft sowohl die Region als Handlungsraum als auch als Handlungseinheit. Nach innen vollzieht sich das regionale Programm, Erhaltung Steuerung und Entwicklung mittels der individuellen und kollektiven Akteure. Nach außen läßt über das verti-


62 Es handelt es sich z.B. bei den EUREGIOs um transnationale Akteurskoalitionen oder strategische Handlungseinheiten von rechtlich sehr unterschiedlicher Zusammensetzung, die jedoch gemeinsame Ziele verfolgen.

[Seite 58]

kale Referenzsystem der vertikale „Regionstyp“ bestimmen: handelt es sich um eine subnationale, subeuropäische oder internationale Einheit?. [sic] Bei Interaktionen auf der horizontalen Ebene stellt sich die Frage, ob die Region eine Handlungseinheit, (administrative Aktivitätsregionen) oder ob sie nur einen Handlungsraum repräsentiert (Struktur- und Planungsregionen). Diese Frage nach den Handlungskompetenzen „nach außen“, die zur transnationalen Zusammenarbeit befähigen, ist auch für die GZA entscheidend.

[...]

Horizontale Teileinheiten als Basistypen sind die von Blotevogel63 klassifizierten „administrativen Aktivitätsregionen“, Struktur- oder Planungsregionen und Wahrnehmungs- und Identitätsregionen. Entscheidend dabei ist, ob diese Teileinheiten lediglich von außen gesteuerte Handlungsräume oder von innen sich selbst steuernde Handlungseinheiten darstellen, die zugleich in der Lage sind, nach außen mit anderen Teileinheiten zu interagieren. Der Rahmen dieser „horizontalen Außenbeziehungen“, das horizontale Referenzsystem, konstruiert sich durch interregionale und transnationale Netze.

Dagegen ist das vertikale Referenzsystem auf das „Oben“ und „Unten“ ausgerichtet und hier ist die Region als subnationale Einheit einzuordnen, die wiederum subregionale Einheiten nach unten eingrenzt und deren vertikales, direktes Bezugsystem nach oben der Nationalstaat darstellt.


63 siehe Blotevogel sowie Weichart in Brunn (Hrsg.), a.a.O., 1996.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar - in Fn. 332. - benannt. Eine wörtliche Übernahme lässt das aber nicht vermuten. Recht unbestimmt fällt auch die Kennzeichnung des Umfangs der übernommenen Überlegungen aus ("das Nachfolgende").

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[20.] Cbr/Fragment 103 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-14 22:03:42 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 58, 59, 60, Zeilen: 58: 24 ff.; 59: 22 ff.; 60: 3 ff.
2. Eine weitere Stufe stellen die meso- oder subeuropäischen Regionen, z.B. grenzüberschreitende Handlungseinheiten [z.B. Arge Alp] oder Handlungsräume dar, deren Bezugssystem nach oben von den europäischen Institutionen als supranationale und internationale Einheiten und nach unten durch kleinere Raumeinheiten gebildet wird [subnationale Einheiten].

3. Als eine letzte Stufe der vertikalen Typologie sind die internationalen Regionen als geopolitische Handlungsräume zu nennen, deren Bezugsystem die internationale Politik und das globale System darstellen. Die Akteure selbst sind jedoch keine Regionen, sondern Staaten und internationale Organisationen bzw. Regime oder auch INGOS. Im Schnittpunkt von vertikaler Integration und horizontaler Kooperation ist die transnationale Region anzuordnen. Der grenzüberschreitende Aktionsraum ist unmittelbar auf die europäische Ebene [top down policies] zu beziehen. Er weist nach innen die gleichen Merkmale wie die Region [Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums] auf. Als Handlungseinheit [hier EUREGIO] bezieht er sich vertikal nicht mehr auf den Nationalstaat, sondern auf die supranationale, europäische Ebene und horizontal auf andere transnationale Regionen.

Die bisherige Forschung [border area view, vgl. Kap. 3.1.4] ging vom Erscheinungsbild Grenzregion aus. Dieser Forschungsansatz konnte zeigen, welche Eigenschaften der Grenze ihren Strukturbaustein als Handlungsraum dominieren. Von der jeweiligen Forschungsperspektive der Disziplin hängt es ab, welche Eigenschaften der Grenze zugeschrieben wurden. Kriterium für das analytische Vorgehen ist die Anwendung aller relevanten Komponenten [Form, Inhalt, Lage, Quantität und Qualität der Grenzen] die das Grenzkonzept bestimmen. Denn diese formen den Handlungsraum im Unterschied zur [nationalen] Binnenregion zusätzlich.

Für die GZA ist der Teil der Grenzdefinition relevant, der sich auf die Bedingungen bezieht, die eine Überwindung dieser Hindernisse ermöglichen. Es ist vielmehr erforderlich, einen Schritt weiterzugehen: Gemessen am Integrationsgrad zeichnen sich zwei neue Typen von Handlungsräumen ab, die durch zwei Grenzqualitäten gekennzeichnet sind: Binnen- und Außengrenzen der Europäischen Union. Wie im analytischen Grenzkonzept schon angedeutet, werden den Binnengrenzregionen einerseits als Ausgangsort kleinräumiger transnationaler Integration ‘Übergangsfunktionen’ zugeschrieben. ‘Offen’ sind nur die territorialen Barrieren, nicht jedoch die Systembarrieren [Bildungssysteme, Sprachbarrieren, Steuersysteme etc.] oder ökonomischen Barrieren [Disparitäten]. Andererseits bieten sie aber die Chance, eben diese Systembarrieren zu überwinden.

Die entscheidende Frage bei der Überwindung der Barrieren bezieht sich auf die Bedingung von Konkurrenz und Kooperation diesseits und jenseits der Grenze. Führt der letzte Aspekt zu einer verschärften Standortkonkurrenz oder zu einer Kooperation, die [auf Synergien abzielt?]

[Seite 58]

Eine zweite Stufe stellen die meso- oder subeuropäischen Regionen, z.B. grenzüberschreitende Handlungseinheiten (z.B. Arge Alp) oder Handlungsräume (z.B. Ostseekooperation) dar, deren Bezugsystem nach oben von den europäischen Institutionen als supranationale und internationale Einheiten und nach unten durch kleinere Raumeinheiten gebildet wird (subnationale Einheiten).

Eine dritte Stufe der vertikalen Typologie sind die internationalen Regionen als geopolitische Handlungsräume zu nennen, deren Bezugsystem die internationale Politik und das globale System darstellen, als deren Akteure jedoch keine Regionen, sondern Staaten und internationale Organisationen bzw. Regime oder auch INGOS operieren.

Die transnationale Region befindet sich im Fadenkreuz vertikaler Integration und horizontaler Kooperation. Der grenzüberschreitende Handlungsraum bezieht sich vertikal unmittelbar auf die europäische Ebene (top down policies) und weist nach innen die gleichen Merkmale wie die Region auf (Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums). Als Handlungseinheit (EUREGIO) bezieht sie sich vertikal nicht mehr auf den Nationalstaat, sondern auf die supranationale, europäische Ebene und horizontal auf andere transnationale Regionen.

[Seite 59]

Die Grenzregion als Handlungsraum

Die bisherige Forschung („border area view“) ging in der Regel vom Phänotyp „Grenzregion“ aus und konnte zeigen, welche Eigenschaften der Grenze ihren Strukturbaustein „Handlungsraum“ dominieren. Welche Merkmale der Grenze zugeschrieben wurden, hängt dabei von der jeweiligen Forschungsperspektive der Disziplin ab. Der Schritt vom phänotypischen zum analytischen Vorgehen wird dann vollzogen, wenn von alle relevanten Komponenten ausgegangen wird, die das jeweilige Grenzkonzept bestimmen, d.h. Form, Inhalt, Lage, Quantität und Qualität der Grenzen, denn sie formen diesen Handlungsraum im Unterschied zur (nationalen) Binnenregion zusätzlich.

Für die GZA ist der zweite Teil unserer Grenzdefinition relevant, der sich auf die Bedingungen bezieht, die eine Überwindung dieser Barriere ermöglichen. Handelt es sich bei diesem Phänotyp z.B. um eine Region innerhalb der Europäischen Union, so genügt es also nicht beim klassischen binationalen Grenzmodell stehen zu bleiben. Es ist vielmehr erforderlich, einen Schritt im vertikalen Bezugssystem, (d.h. vom nationalen zum supranationalen System) weiterzugehen. Gemessen am Integrationsgrad zeichnen sich zwei neue Typen von Handlungsräumen ab, die durch zwei Grenzqualitäten gekennzeichnet sind: Binnen- und Außengrenzen.

[Seite 60]

Wie in unserem analytischen Grenzkonzept schon angedeutet, werden den Binnengrenzregionen einerseits als Ausgangsort kleinräumiger transnationaler Integration „Netzübergangsfunktionen“ zugeschrieben. Gleichwohl stellen die oben qualifizierten „soft borders“ aber immer noch Grenzen dar. „Offen“ sind nur die territorialen Barrieren, nicht jedoch die Systembarrieren (Bildungssysteme, Sprachbarrieren, Steuersysteme etc.) oder ökonomischen Barrieren (Disparitäten). Andererseits bieten sie aber die Chance, eben diese Systembarrieren leichter zu überwinden.

Die entscheidende Frage bei der Überwindung der Barriere bezieht sich auf das Verhältnis von Konkurrenz und Kooperation diesseits und jenseits der Grenze. Führt letztere zu einer verschärften Standortkonkurrenz oder zu einer Kooperation, die auf Synergien abzielt?

Anmerkungen

Die Quelle ist auf der Vorseite in Fn. 332 benannt. Der Umfang und die Wörtlichkeit der Übernahme gehen aus dem Hinweis aber nicht hervor.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[21.] Cbr/Fragment 104 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-27 08:49:23 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 60, 61, Zeilen: 60: 11 ff.; 61: 12 ff.
[Führt der letzte Aspekt zu einer verschärften Standortkonkurrenz oder zu einer Kooperation, die] auf Synergien abzielt? Ist der Abbau des Hindernisses überhaupt erwünscht, wenn der Grenze von einer Seite eine kulturelle Schutzfunktion zugeschrieben wird? Hier ist die Komplementarität von top down und bottom up-policies zu betonen. Wie wirken sich diese z.B. bei der Eignung des Handlungsraums einer Binnengrenzregion der EU aus?

• Zunächst ist strukturpolitisch zwischen Grenzregionen, die in Ziel-1, Ziel-2/5b oder Ziel-6-Gebieten liegen und den übrigen Binnengrenzregionen zu unterscheiden.333

• Diese strukturpolitische Eingrenzung wird durch förderpolitische Dimensionen von Grenzregionen [INTERREG-Programm] ergänzt.334

• Diese Unterscheidung führt zum standortpolitischen Kriterium zwischen peripheren und EU-zentralen Binnengrenzregionen [Randgebiet vs. Zentralität].

• Beide Gesichtspunkte verweisen auf die Konkurrenz zwischen den Europäischen Regionen innerhalb der EU, die ihre Bindekraft und Strukturpolitik auch auf grenzbedingte Nachteile ausrichtet [Kohäsion].

• Eine zusätzliche wirtschaftsgeographische Dimension bietet die Unterscheidung zwischen Land- und Seegrenzregionen [Inseln], die wiederum entsprechende Maßnahmen erfordern [z.B. Fischereipolitik vs. Agrarsubventionen].

Alle diese empirischen Dimensionen bilden Hilfsmittel bzw. Grenzkriterien, die der Akteur für die grenzüberschreitende Arbeit findet. Er sieht sich nicht nur mit geteilten Gebieten gegenüberstellt [sic], sondern auch mit den sie umfassenden Systemen, die zu überwinden sind oder mit denen interagiert werden muss. Um zu analytisch befriedigenden Ergebnissen zu kommen, sind diese in unterschiedlichen Ausprägungen mit den oben entwickelten Rastern Grenze und Region zu untersuchen. Integrationspolitisch zielt die Zusammenarbeit von Binnengrenzregionen dabei auf grenzüberschreitende Integration oder binationale Netzübergangsfunktion ab.

Bei der Darstellung der Grenzregion als Handlungseinheit werden die Grenzbestimmungen auf die Region als Handlungseinheit bzw. den Akteur angewendet. Diese können sich wiederum aus unterschiedlichen Akteurstypen zusammensetzen. Für diesen Typ von Akteur kann ein Phänomen herausgegriffen und die Grenzanalyse mit der regionalen Systemanalyse verbunden werden: Ist die Grenzregion als Handlungseinheit nach innen und nach außen identisch?

Nimmt man das klassische Beispiel der EUREGIOs als transnationale Regionen, die durch Grenzregionen gebildet werden, so können diese regionale Gebietskörperschaften sein. Ebenso können sie jedoch als Ergebnis einer Akteurskoalition subregionaler Einheiten [z.B. von Kommunen und Kommunalverbänden] fungieren, die sich zu einer strategischen Einheit zusammengeschlossen haben. In beiden Fällen handelt es sich um ‘Regios’ im Sinnen von grenzüberschreitend agierenden Handlungseinheiten, die sich wieder mit anderen Regios zu einer transnationalen Region zusammenschließen. Das oben ent-[wickelte Akteursschema kann hier seine ‘Gültigkeit beweisen’: Wer hat die formelle, wer die materielle Kompetenz zu handeln? Wer handelt tatsächlich und wie ist dieses Handeln zu bewerten?]


333 Vgl. AGEG [Hrsg.], Praktisches Handbuch zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit, 2. Auflage, Gronau 1997, Kap. A 2 Bisherige Erfahrungen S. 1.

334 Ebenda, S. 11.

Führt letztere zu einer verschärften Standortkonkurrenz oder zu einer Kooperation, die auf Synergien abzielt? Ist der Abbau der Barriere überhaupt erwünscht, wenn der Grenze von einer Seite eine kulturelle Schutzfunktion (z.B. der deutsch-dänische Grenzkonflikt) zugeschrieben wird? Hier ist die Komplementarität von „top down“ und „bottom up-policies“ zu betonen. Wie wirken sich diese z.B. bei der Qualifizierung des Handlungsraums einer Binnengrenzregion der EU aus?65

• Zunächst ist strukturpolitisch zwischen Grenzregionen, die in Ziel—1, Ziel—2/5b oder Ziel-6-Gebieten liegen und den übrigen Binnengrenzregionen zu unterscheiden.

• Diese strukturpolitische Eingrenzung wird durch förderpolitische Dimensionen von Grenzregionen (INTERREG-Programm) ergänzt.66

• Diese Unterscheidung führt zum standortpolitischen Kriterium zwischen peripheren und EU-zentralen Binnengrenzregionen (Peripherie vs. Zentralität).

• Beide Aspekte verweisen auf die Konkurrenz zwischen den Europäischen Regionen innerhalb der EU hin, die ihre Struktur- und Kohäsionspolitik auch auf grenzbedingte Nachteile ausrichtet (Kohäsion).

• Eine zusätzliche wirtschaftsgeographische Dimension bietet die Unterscheidung zwischen Land- und Seegrenzregionen (Inseln), die wiederum angepaßte Maßnahmen erfordern (z.B. Fischereipolitik vs. Agrarsubventionen).

Alle diese empirischen Dimensionen bilden die Determinanten bzw. die Grenzqualitäten, die der Akteur für die grenzüberschreitenden Beziehungen vorfindet. Er ist nicht nur mit getrennten Räume konfrontiert, sondern auch mit den sie umfassenden Systemen, die zu überwinden sind oder mit denen interagiert werden muß.


65 siehe UE/ARFE/LACE, a.a.O., A2, p.4ff.

66 Am Beispiel von INTERREG IIA hat Reinhard Klein diese Definition von grenzübergreifender Region dokumentiert (siehe ders., a.a.O., S.66f.).

[Seite 61]

Um zu analytisch befriedigenden Ergebnissen zu kommen, sind all diese Facetten mit den oben entwickelten Kategorierastern „Grenze“ und „Region“ zu untersuchen.

Integrationspolitisch zielt die Zusammenarbeit von Binnengrenzregionen dabei in der Regel auf grenzüberschreitende Integration oder binationale Netzübergangsfunktion. [...]

Die Grenzregion als Handlungseinheit

Auch hier werden die Grenzbestimmungen auf die Region als Handlungseinheit bzw. Akteur angewendet. Diese kann sich wiederum aus unterschiedlichen Akteurstypen zusammensetzen (z.B. Regio).

Für diesen Typ kann ein Phänotyp herausgegriffen und die Grenzanalyse mit der regionalen Systemanalyse verbunden werden mit der Frage: Ist die Grenzregion als Handlungseinheit nach innen und nach außen identisch? Nimmt man das klassische Beispiel der Euregios als transnationale Regionen, die durch Grenzregionen gebildet werden, so können letztere regionale Gebietskörperschaften sein, sie können jedoch ebenso Produkt einer Akteurskoalition subregionaler Einheiten (z.B. von Kommunen und Kommunalverbänden) fungieren, die sich zu einer strategischen Einheit zusammengeschlossen haben. In beiden Fällen handelt es sich um „Regios“ im Sinne von grenzüberschreitend agierenden Handlungseinheiten, die sich wiederum mit anderen „Regios“ zu einer transnationalen Region zusammenschließen.

Unser oben entwickeltes Akteursschema kann hier eine Bewährungsprobe eingehen: wer hat die formelle, wer die materielle Kompetenz zu handeln, wer handelt tatsächlich und wie ist dieses Handeln zu bewerten?

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[22.] Cbr/Fragment 105 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 08:46:17 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 105, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 61, 63, 64, Zeilen: 61: 35 ff.; 63: 1 ff.; 64: 1 ff.
[Das oben ent-]wickelte Akteursschema kann hier seine ‘Gültigkeit beweisen’: Wer hat die formelle, wer die materielle Kompetenz zu handeln? Wer handelt tatsächlich und wie ist dieses Handeln zu bewerten?

3.1.8 Von der Grenzregion zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Im Unterschied zur bisherigen Literatur wird die Grenzregion nicht nur als Handlungsraum, sondern Handlungseinheit definiert, um einen unverzichtbaren Baustein der GZA darzustellen: Den kollektiven regionalen Akteur diesseits und jenseits der Grenze. Qualität und Quantität, Funktion, Form- und Sachbezug der Grenze wirken einerseits in die jeweiligen Handlungsräume hinein und setzen andererseits wiederum die Konzessionen für die Kooperation über die Grenze hinweg. Diese werden nicht nur von individuell-partikularen, sondern auch von kollektiven Interessen gesteuert.335

Dieses grenzüberschreitende Interaktionsgeflecht, bei dem der regionale Akteur eine zentrale Rolle spielt, wird als transnationaler Regionalismus mit der folgenden Definition beschrieben: Transnationaler Regionalismus ist die grenzüberschreitende Interaktion zwischen benachbarten oder nicht-benachbarten Regionen und ihren Akteuren ohne Beteiligung der jeweiligen Nationalstaaten.336 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist insoweit eine Variante des transnationalen Regionalismus. Der Staat spielt bei diesen Interaktionen keine dominierende, sondern lediglich eine unterstützende Rolle. Transnationaler Regionalismus337 ist also eine bottom up-Kategorie und deshalb gehört z.B. die binationale Zusammenarbeit von staatlichen Regionalkommissionen nicht in diesen Bereich.

Fasst man die bisherigen Überlegungen zum regionalen System zusammen [sic] so ergibt sich eine einfache, aber analytisch und operational nutzbaren Definition: Unter GZA ist die transnationale Interaktion zwischen benachbarten Regionen und ihren Akteuren zur Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraumes zu verstehen. Die GZA richtet sich - im Unterschied zur interregionalen Kooperation, - auf die Integration eines gemeinsamen, durch Staatsgrenzen getrennten Lebensraums, der mit gemeinsamen Problemen [z.B. Infrastruktur] konfrontiert ist. D.h. das grenzüberschreitende Programm zielt also auf die Reproduktion eines gemeinsamen Lebensraums und nicht nur auf ökonomische Partialziele. Zentrales Bestreben ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche [zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.]


335 Vgl. Groß und Schmitt-Egner, Europas kooperierende Regionen, a.a.O., S. 41-85.

336 Dagegen richtet der ‘nationale’ Regionalismus seine Handlungsperspektiven auf den Nationalstaat aus, um seine regionale Kompetenz zu stärken und das regionale Programm besser realisieren zu können.

337 Definition transnationaler Regionalismus: Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Regionen unterschiedlicher nationalstaatlicher Herkunft, ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten. Dieser transnationale Regionalismus zeigt sich wiederum in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: Einerseits als interregionale Kooperation nicht benachbarter Regionen und andererseits als Kooperation benachbarter Regionen, die im allgemeinen als grenzüberschreitende Kooperation bezeichnet wird. Vgl. Schmitt-Egner, P., Europäische Kompetenz als Konzept und Methode interregionaler Strategie, in: La Revue de la Cooperation Transfrontalière, N° 3, Sep./Oct. 1996, S. 37.

[Seite 61]

Unser oben entwickeltes Akteursschema kann hier eine Bewährungsprobe eingehen: wer hat die formelle, wer die materielle Kompetenz zu handeln, wer handelt tatsächlich und wie ist dieses Handeln zu bewerten?

[Seite 63]

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Produkt und Prozeß des transnationalen Regionalismus

Von der Grenzregion zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Definition)

Im Unterschied zur bisherigen Literatur (Ratti, Martinez etc.) fasse ich daher die Grenzregion nicht nur als Handlungsraum, sondern Handlungseinheit um einen unverzichtbaren Baustein der GZA herzuleiten: den kollektiven regionalen Akteur diesseits und jenseits der Grenze.

Qualität und Quantität, Funktion, Form- und Sachbezug der Grenze wirken einerseits in die jeweiligen Handlungsräume hinein und setzen andererseits wiederum die Bedingungen für die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg, die nicht nur von individuellpartikularen [sic] sondern auch von kollektiven Interessen gesteuert wird 67 [sic]

Ich fasse dieses grenzüberschreitende Interaktionsgeflecht, bei dem der regionale Akteur eine zentrale Rolle spielt, unter den Begriff des transnationalen Regionalismus mit der folgenden Definition68:

Unter transnationalem Regionalismus verstehe ich die grenzüberschreitende Interaktion zwischen benachbarten oder nicht-benachbarten Regionen und ihren Akteuren ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten.69

Interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind insoweit zwei verschiedene Varianten des transnationalen Regionalismus, als der Staat bei diesen Interaktionen keine dominierende, sondern lediglich eine unterstützende Rolle spielt. Transnationaler Regionalismus ist also eine „bottom up“-Kategorie und deshalb gehört z.B. die binationale Zusammenarbeit von staatlichen Regionalkommissionen nicht in diesen Bereich.

Wenn wir unsere bisherigen Überlegungen zum regionalen System zusammenfassen [sic] so kommen wir nunmehr zu einer einfachen aber analytisch und operational nutzbaren Definition:

Unter GZA verstehen wir daher die transnationale Interaktion zwischen benachbarten Regionen und ihren Akteuren zur Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums.

Die GZA richtet sich - im Unterschied zur interregionalen Kooperation,- in letzter Instanz auf die Integration eines gemeinsamen, durch Staatsgrenzen getrennten Lebensraums, der mit gemeinsamen Problemen (z.B. Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Infrastruktur) konfrontiert ist.

Das grenzüberschreitende Programm zielt also auf die Reproduktion eines gemeinsamen Lebensraums und nicht nur auf ökonomische Partialziele. Zentrale Zielsetzung


67 Der zentrale Stellenwert der institutionellen Zusammenarbeit bei der GAZ dürfte in der Literatur unbestritten sein. Siehe Council of Europe, a.a.O., passim; UE/ARFE/LACE, a.a.O., B2, p.13-41; Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., S.41-85, Grom, a.a.O., S. 130-281.

68 für das folgende siehe Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.16.

69 Dagegen richtet der „nationale“ Regionalismus seine Handlungsperspektiven auf den Nationalstaat aus, um seine regional [sic] Kompetenz zu stärken und das regionale Programm besser realisieren zu können.

[Seite 64]

ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.70


70 zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der grenzüberschreitenden Entwicklung siehe Klein, a.a.O., S.76f; für die Regionalentwicklung generell Franz-Karl Pecher, Regionalplanung als Basis nachhaltiger Entwicklung?, in: SIR-Mitteilungen, a.a.O., S.73-78, für die Kombination von interkulturellen Strategien und intergenerativen Zielen der GZA siehe Schmitt-Egner, Thematische Kultur als Medium und Methode grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Europa, Referat, gehalten auf der Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Gesellschaft am 24. Mai 1997 in Dortmund.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[23.] Cbr/Fragment 106 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-14 20:03:07 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 106, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 63, 64, 67, 68, 76, Zeilen: 63: letzte Zeile; 64: 1 ff.; 67: letzter Absatz; 68: 1 ff.; 76: 13 ff.
[Zentrales Bestreben ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche] zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.

Die Definition beantwortet implizit auch die Frage nach den lokalen Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierten Vereinen und Arbeitsgemeinschaften als den Akteuren der GZA. Wie zuvor ausgeführt, kann es sich hier um subregionale Kollektive bzw. individuelle Akteure handeln, die strategische Akteurskonstellationen [sic] eingehen oder als Akteursaggregate gelten können. D.h. der regionale Akteur setzt sich in der Regel zusammen aus dem kollektiven Akteur [regionale Ebene], subregionalen kollektiven Akteuren [z.B. lokale Ebene] bzw. individuellen Akteuren.

3.1.9 Inhaltliche und strategische Ziele grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Die oben beschriebenen Überlegungen sind aus dem inhaltlichen Zweck bzw. Ziel der grenzüberschreitenden GZA abgeleitet: Diese Richtungspunkte sind in der oben gegebenen Definition schon vorhanden und werden hier nochmals aufgeführt. Zusammenfassend sind es drei gemeinsame Ziele, die untrennbar voneinander realisiert werden sollen:338

1. Beiderseitiges Verständnis der Geschichte, soweit es die Einstellungen [Sorgen und positive Erwartungen] der Nachbarn noch in der Gegenwart bestimmt; d.h. historische und psychische Verständigungsbarrieren zu tolerieren, unsichtbare Grenzen, die zu einem latenten Kooperationshindernis werden können, wahrzunehmen; andererseits aber auch gemeinsame Werte zu finden, welche die Chance bieten, neues Vertrauen aufzubauen.

2. In Zusammenhang damit steht das Erkennen gemeinsamer, aber auch abweichender Zukunftsinteressen auf der Basis einer offenen Konfliktverarbeitung in der Gegenwart.

3. Nachbarschaftliches Handeln, d.h. Entwicklung gemeinsamer Problemdefinitionen und Implementierung von Problemlösungsverfahren mit dem Ziel der grenzüberschreitenden Entwicklung eines gemeinschaftlichen Lebensraums [i.S. einer nachhaltigen Entwicklung].

Trotz vielfältiger Ansätze zu einzelnen Ausmaßen der GZA konnte in der bisherigen Forschung keine Einigkeit über ihre Definition und Abgrenzung erzielt werden. In diesem Teil der Arbeit sollte gezeigt werden, inwiefern der wissenschaftliche Zugang zu diesem Phänomen nur über die Definition und der ihr analytisch zugrunde liegenden Konzepte ‘Grenze’ und ‘Region’ zu leisten ist. Dieses bildet die Grundlage zur theoretischen und empirischen Erfassung von Struktur, Programm und Akteur der GZA. Analog hierzu gestaltet sich die Diskussion, deren Vertreter sich entweder auf partikularistisch-neofunktionalistische oder auf neoinstitutionalistisch-bürokratische Ansätze stützen.


338 Vgl. Schmitt-Enger [sic], P., Transnationale Kultur in Europa? Randbemerkungen zur grenzüberschreitenden Kulturpolitik in Saar-Lor-Lux, in: Saarbrücker Hefte, 63/1990, S. 42f.

[Seite 63]

Zentrale Zielsetzung

[Seite 64]

ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.70

[...]

Unsere Definition beantwortet implizit auch die Frage nach den lokalen Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierten Vereinen und Arbeitsgemeinschaften als den Akteuren der GAZ. Wie zuvor ausgeführt, kann es sich hier um subregionale Kollektive und/oder individuelle Akteure handeln, die strategische Akteurskoalitionen eingehen oder als Akteursaggregate gelten können. D.h., der regionale Akteur ist nicht unbedingt identisch mit der regionalen Exekutive, sondern in der Regel zusammengesetzt aus dem kollektiven Akteur (regionale Ebene), subregionalen kollektiven Akteuren (z.B. lokale Ebene) und/ oder individuellen Akteuren.


70 zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der grenzüberschreitenden Entwicklung siehe Klein, a.a.O., S.76f; für die Regionalentwicklung generell Franz-Karl Pecher, Regionalplanung als Basis nachhaltiger Entwicklung?, in: SIR-Mitteilungen, a.a.O., S.73-78, für die Kombination von interkulturellen Strategien und intergenerativen Zielen der GZA siehe Schmitt-Egner, Thematische Kultur als Medium und Methode grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Europa, Referat, gehalten auf der Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Gesellschaft am 24. Mai 1997 in Dortmund.

[Seite 67]

Inhaltliche und strategische Ziele grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Generell ist zu sagen, daß Strategien nur dann adäquate Mittel sind, wenn sie aus dem inhaltlichen Zweck oder Ziel der grenzüberschreitenden ZA abgeleitet sind: Diese Ziele sind in der oben gegebenen Definition schon vorhanden und werden hier ausgeführt.

[Seite 68]

Diachron ausgedrückt sind es drei gemeinsame Ziele, die untrennbar voneinander realisiert werden sollen:76

1. Gegenseitiges Verstehen des historischen Gedächtnisses, soweit es die Einstellung (Ängste und positive Erwartungen) des Nachbarn noch in der Gegenwart bestimmt, d.h. einerseits mit historischen und mentalen Verständigungsbarrieren umgehen zu lernen, unsichtbare Grenzen zu erkennen, die zur latenten Kooperationsbarriere werden können; andererseits aber auch gemeinsame Wurzeln zu finden, welche die Chance bieten, neues Vertrauen aufzubauen.

2. In Verbindung damit: Erkennen gemeinsamer, aber auch differierender Zukunftsinteressen auf der Basis einer offenen Konfliktverarbeitung in der Gegenwart.

3. Nachbarschaftliches Handeln, d.h. Entwicklung gemeinsamer Problemdefinitionen und Implementierung gemeinsamer Problemlösungsverfahren mit dem Ziel der grenzüberschreitenden Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums (i.S. einer nachhaltigen Entwicklung)


76 siehe Peter Schmitt-Egner, Transnationale Kultur in Europa? Randbemerkungen zur grenzüberschreitenden Kulturpolitik in Saar-Lor-Lux, in: Saarbrücker Hefte, 63 (1990), S.42f. und Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., S.128. Das grundlegende Dokument zur Zielbestimmung ist die „Europäische Charta der Grenz- und Grenzübergreifenden Regionen“. Siehe AGEG, Europäische Charta der Grenz- und grenzübergreifenden Regionen, aktualisierte Fassung, Gronau 1995, S.3ff.

[Seite 76]

Zusammenfassung und Ausblick

Trotz vielfältiger Ansätze zu einzelnen Dimensionen der GZA konnte in der bisherigen Forschung kein Konsens über ihre Definition und Gegenstandsbestimmung erzielt werden. Wir versuchten zu zeigen, inwiefern der wissenschaftliche Zugang zu diesem Phänomen nur über die Definition und kategoriale Aufschlüsselung der ihr analytisch zugrunde liegenden Konzepte „Grenze“ und „Region“ zu leisten ist. Das sich hieraus herleitende analytische Raster bildet die Grundlage zur theoretischen und empirischen Erfassung von Struktur, Programm und Akteur der GZA.

Analog hierzu gestaltete sich die Strategiediskussion, deren Exponenten sich entweder auf partikularistisch-neofunktionalistische oder auf neoinstitutionalistisch-bürokratische Ansätze stützen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[24.] Cbr/Fragment 107 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2019-12-30 18:25:44 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 1-4
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 76, Zeilen: 22 ff.
Diese Ansätze fokussieren die Trennfunktion der Grenze, verbleiben daher auf der Ebene des Territoriums und erfassen deshalb nicht den Systemcharakter der Grenze. Die aus der Praxis der „operationellen Programme“339 abgeleiteten Handlungskonzepte sind hier zwar realistischer, dafür aber oft temporär und theorieblind [Begrifflichkeit].

339 Siehe Klein, H., G., Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den niederländischen Katastrophenschutzbehörden, in: der Landkreis, 2/1981, S. 64f.

Alle diese Ansätze fokussieren die Trennfunktion der Grenze, verbleiben daher auf der Ebene des Territoriums und erfassen deshalb nicht den Systemcharakter der Grenze. Die aus der Praxis der „operationellen Programme“89 abgeleiteten Handlungskonzepte sind hier zwar ,realistischer“, dafür aber oft kurzfristig und theorieblind (Begrifflichkeit).

89 Siehe Klein, a.a.O., S.64f. und UE/ARFE/LACE, a.a.O., A2, p.3.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Referenz wird mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn


[25.] Cbr/Fragment 124 28 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-14 19:36:19 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 124, Zeilen: 28-35
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 77, Zeilen: 9 ff.
Doch betrachtet man die Praxis der GZA mit den Augen des nüchternen Skeptikers, so scheint die erfolgreiche Realisierung der Ziele und Strategien noch ein weiter Weg oder ganz und gar utopisch zu sein. Analysiert man dagegen die Entwicklung innerhalb ihrer mehr als 40-jährigen Geschichte, so ist die Position eines Praktikers nicht ganz von der Hand zu weisen: Die Utopien von heute werden nicht zuletzt davon beeinflusst, wie stark sich die GZA und ihre politischen Transmissionsriemen, der transnationale Regionalismus, [mit oder gegen den Nationalstaat] als europäisches Verständigungs- und Entwicklungsmodell durchsetzen kann. Betrachtet man die Praxis der GZA mit den Augen des nüchternen Skeptikers91 [sic] so scheint die erfolgreiche Realisierung dieser Ziele und Strategien noch ein weiter Weg oder ganz und gar utopisch zu sein.

Nimmt man dagegen die Entwicklung innerhalb ihrer fast 30jährigen Geschichte wahr, so ist aber auch die Position eines Praktikers nicht ganz von der Hand zu weisen, die Utopien von heute könnten die „Realitäten von Morgen“ widerspiegeln.92 Ob es dazu kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie stark sich die GZA und ihr politischer Transmissionsriemen, der transnationale Regionalismus, (mit oder gegen den Nationalstaat) als europäisches Verständigungs- und Entwicklungsmodell durchsetzen kann.


91 vgl. den Beitrag von Malcolm Anderson in diesem Band.

92 Gabbe, a.a.O., S. 12.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn) Schumann