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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Hans C. Graf Sponeck
Titel    Menschlich katastrophal, politisch wirkungslos - Zehn Jahre Wirtschaftssanktionen gegen den Irak
Sammlung    Friedensgutachten 2001
Herausgeber    Reinhard Mutz, Bruno Schoch, Ulrich Ratsch
Ort    Münster
Verlag    LIT Verlag
Jahr    2001
Seiten    162-170
URL    http://www.embargos.de/irak/sponeck_fga2001.htm

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Aos/Fragment 054 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-12-13 22:18:22 Schumann
Aos, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sponeck 2001, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Marcusb, Plagin Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 1-34
Quelle: Sponeck 2001
Seite(n): 1-2, Zeilen: -
1.1.5.3 Wirtschaftssanktionen

Als unmittelbare Antwort auf die Invasion und Annexion Kuwaits durch den Irak verhängte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im August 1990 gegen den Aggressor (Irak) ein umfassendes Handels-Finanz- und Waffenembargo /Resolution 661). Die Sanktionen wurden nach dem Ende des 1. Golfkrieges ausdrücklich über die Feuereinstellung hinaus verlängert und an die Erfüllung der Entwaffnungsauflagen gebunden (Resolution 687). Die Aufhebung oder Abmilderung der Sanktionen setzte einen neuen Beschluss des Sicherheitsrates voraus, die sich die USA und Großbritannien einer solchen Entscheidung immer widersetzten, obwohl Russland, China und Frankreich für eine Revision des Embargos hingegen plädierten. Die Sanktionen befanden sich über 12 Jahre in Kraft, obwohl sie ihren Zweck verfehlten. Unter dem Handelsembargo litt die irakische Bevölkerung in einem Maße, dass ihre Aufrechterhaltung nicht länger vertretbar erschienen lasse [L8].

Die Sanktionen trafen eine bereits durch den achtjährigen Krieg gegen Iran und das Bombardement durch die Anti-Irak-Koalition unter Führung der USA stark in Mitleidenschaft gezogene Infrastruktur. Im Jahr 1991 sank das irakische Bruttosozialprodukt um mehr als 75% gegenüber dem Vorjahr. Als Folge des anhaltenden Sanktionsregimes registrierten internationale Organisationen den fortschreitenden Verfall der irakischen Wirtschaft und die wachsenden Verelendung der Bevölkerung. Zur Abwendung der humanitären Katastrophe genehmigte der Sicherheitsrat im April 1995 das Programm „Oil for Food“. Es erlaubte dem Irak erstmals wieder eine begrenzte Erdölausfuhr in Höhe von jährlich 4 Mrd. US-Dollar.

30% der Exporterlöse waren für Kompensationszahlungen an die Kriegsgegner und 4% für die administrativen Aufwendungen der UNO bestimmt, so dass 2,5 Mrd. US-Dollar für die Versorgung der irakischen Bevölkerung von über 20 Millionen mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten blieben. Das machte ein pro Kopf Betrag von jährlich 130 US-Dollar aus.

Die sich laufend verschlechternde humanitäre Situation und die damit verbundene internationale Kritik an den Sanktionen veranlassten den Sicherheitsrat, die erlaubte Ölförderung mehrfach aufzustocken. Am 17. Dezember 1999 wurden die Export-Obergrenzen schließlich aufgehoben (Resolution 128414). Danach konnte der Irak von den gestiegenen Weltmarktpreisen für Rohöl profitieren. Von 1997 bis 2000 betrugen die Ölexporterlöse 39,4 Mrd. US-Dollar. Davon standen für das Programm „Öl für Nahrung“ ca. 26,2 Mrd. US-Dollar zur Verfügung.


14 BP 2003, Analyse: LBST OPEC-Staaten


[L8] The Oil Embargo on Iraq, Al-Anbari A., Paris, Vol 26(16) 1997, P§)-$§ [sic! - Fehler im Literaturverzeichnis]

3.4. Menschlich katastrophal, politisch wirkungslos - Zehn Jahre Wirtschaftssanktionen gegen den Irak

Als unmittelbare Antwort auf die Invasion und Annexion Kuwaits durch den Irak verhängte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im August 1990 gegen den Aggressor ein umfassendes Handels-, Finanz- und Waffenembargo (Resolution 661). Die Sanktionen wurden nach dem Ende des Golfkrieges ausdrücklich über die Feuereinstellung hinaus verlängert und an die Erfüllung der Entwaffnungsauflagen gebunden (Resolution 687). Seit über zehn Jahren befinden sie sich in Kraft. Die Aufhebung oder Abmilderung setzt einen neuen Beschluss des Sicherheitsrats voraus. Die USA und Großbritannien widersetzen sich einer solchen Entscheidung. Für eine Revision des Embargos plädieren hingegen Russland, China und Frankreich. Sie begründen ihren Sinneswandel im Wesentlichen mit zwei Feststellungen: Auf der einen Seite hätten die Sanktionen ihren Zweck verfehlt, eine Verhaltensänderung Iraks bei dem Streit mit den Vereinten Nationen über die Inspektionen der dem Irak auferlegten Abrüstung von Massenvernichtungswaffen zu erzwingen. Auf der anderen Seite leide die Zivilbevölkerung unter dem Handelsembargo in einem Maße, das ihre Aufrechterhaltung nicht länger vertretbar erscheinen lasse.

[...]

Die humanitären Folgen der Wirtschaftsanktionen

Die Sanktionen trafen eine bereits durch den achtjährigen Krieg gegen Iran und das Bombardement durch die Anti-Irak-Koalition unter Führung der USA stark in Mitleidenschaft gezogene Infrastruktur. [...] (1) Im Jahr 1991 sank das irakische Bruttosozialprodukt um mehr als 75 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als Folge des anhaltenden Sanktionsregimes registrierten internationale Organisationen den fortschreitenden Verfall der irakischen Wirtschaft und die wachsende Verelendung der Bevölkerung. [...]

Zur Abwendung der humanitären Katastrophe genehmigte der Sicherheitsrat im April 1995 das Programm "Öl für Nahrung". Es erlaubte dem Irak erstmals wieder eine begrenzte Erdölausfuhr in Höhe von jährlich vier Mrd. US-Dollar. 30 Prozent der Exporterlöse waren für Kompensationszahlungen an die Kriegsgegner und vier Prozent für die administrativen Aufwendungen der UNO bestimmt, so dass 2,5 Mrd. US-Dollar für die Versorgung einer Bevölkerung von 20 Millionen mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten blieben – ein Pro-Kopf-Betrag von jährlich 130 US-Dollar. Die sich laufend verschlechternde humanitäre Situation und die damit verbundene internationale Kritik an den Sanktionen veranlassten den Sicherheitsrat, die erlaubte Ölförderung mehrfach aufzustocken. Am 17. Dezember 1999 wurden die Export-Obergrenzen schließlich aufgehoben (Resolution 1284). Danach konnte der Irak von den gestiegenen Weltmarktpreisen für Rohöl profitieren. Von 1997 bis 2000 betrugen die Ölexporterlöse 39,4 Mrd. US-Dollar. Davon standen für das Programm "Öl für Nahrung" 26,2 Mrd. US-Dollar zur Verfügung.

Anmerkungen

Im ersten Absatz wird der Text an die rückschauende Sichtweise angepasst, dann gibt es nur noch kleine Änderungen. [L8] bezieht sich keineswegs auf die Quelle des Textes.

Sichter
(Marcusb) Hood


[2.] Aos/Fragment 055 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:43:50 Kybot
Aos, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sponeck 2001

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan, Marcusb, Fiesh
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 1-Seitenende
Quelle: Sponeck 2001
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: --
1.1.5.3.1 Das Programm „Oil for Food“

Das Programm war zur Abwendung der humanitären Katastrophe im Irak bestimmt, konnte diesen Zweck jedoch nur sehr begrenzt erfüllen. Von den ihm verbliebenen Exporterlösen hat der Irak nur für einen Betrag von 10,3 Mrd. US-Dollar, d. h. für lediglich 40% der theoretisch zur Verfügung stehenden Summe, Güter importieren können. Das entspricht einem Pro-Kopf-Betrag von 117 US-Dollar pro Jahr. Im selben Zeitraum wurde der UN-Kompensierungskommission ein Betrag von 11,6 Mrd. USDollar zugewiesen. Die Gründe für die unverhältnismäßig niedrigen Importe liegen zum einen in dem maroden Zustand der irakischen Infrastruktur, vor allem der Hafenanlagen, des Eisenbahnnetzes und der Lastwagenflotte, zum anderen verhindert das komplizierte Kontrollverfahren im UN-Sanktionsausschuss die zügige Einfuhr der humanitären Güter [L5].

Für die Implementierung des Programms ist in Baghdad als Koordinator ein UN-Beamter im Rang eines Beigeordneten Generalsekretärs zuständig. Der Koordinator handelt mit der irakischen Regierung die Verteilung des verfügbaren Anteils der Ölexporterlöse auf die im Programm „Oil for Food“ vorgesehenen Sektoren, in erster Linie Nahrungsmittel und Medikamente, aus. Schließlich ist der Koordinator direkt verantwortlich für die Lieferung humanitärer Güter in die drei kurdischen Provinzen und muss die hierfür erforderlichen Verhandlungen mit den beiden konkurrierenden kurdischen Parteien führen, da für die Implementierung des Programms „Oil for Food“ in den Kurdengebiet der UNO selbst zuständig war und nicht die Regierung in Baghdad.

1.1.5.3.2 Die irakische Sozialstruktur unter Sanktionen

Neben ihren katastrophalen Folgen für die Ernährungslage und die Gesundheit der irakischen Bevölkerung haben über 12 Jahre Handelsembargo auch verheerende Wirkungen auf die soziale Struktur des Landes. Industrie und Handel liegen danieder, die Arbeitslosigkeit beträgt nach Schätzungen der UNO[FN 15] zwischen 60 und 75%. Genaue Zahlen sind nicht bekannt, da mit Beginn der Sanktionen das System der Datenerhebung auf allen zivilen Sektoren ausfiel. Das irakische Wohlfahrtsystem, unter dem bedürftige Personen monatlich etwa 175 US-Dollar erhielten, brach bereits 1990 zusammen. 1999 konnte die Regierung an Arme monatlich nur noch 2250 Irakischer Dinar (1,2 US-Dollar) zahlen.

Die einst große und gut ausgebildete Mittelklasse ist heute erheblich dezimiert. Etwa 2 Millionen Iraker, meist dieser Klasse zugehörig, sind emigriert. Die Zahl der älteren Iraker mit einer wissenschaftlichen Ausbildung, die noch im Erwerbsleben stehen, sank ständig. Ähnlich gut Ausgebildete der jüngeren Generation gibt es nicht, denn die Bildungseinrichtungen sind schon seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage qualifizierten Nachwuchs heranzuziehen. 5000 Schulgebäude sind reparaturbedürftig, viele davon sind in gefährlichem Zustand. Die meisten Schulen besitzen kein Unterrichtsgerät, und für die Schüler gibt zu wenig Tische und Bänke.

[FN 15] UNO-Resolution 1284


[Seite 260]

L5 Das Programm „Öl for Food Sponeck/Zumach 2003

Das Programm "Öl für Nahrung"

Das Programm war zur Abwendung der humanitären Katastrophe im Irak bestimmt, konnte diesen Zweck jedoch nur sehr begrenzt erfüllen. [...]

Von den ihm verbliebenen Exporterlösen hat der Irak nur für einen Betrag von 10,3 Mrd. Dollar, d.h. für lediglich 40 Prozent der theoretisch zur Verfügung stehenden Summe, Güter importieren können. Das entspricht einem Pro-Kopf-Betrag von 117 US-Dollar pro Jahr. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurde der UN-Kompensierungskommission ein Betrag von 11,6 Mrd. US-Dollar zugewiesen. Die Gründe für die unverhältnismäßig niedrigen Importe liegen zum einen in dem maroden Zustand der irakischen Infrastruktur, vor allem der Hafenanlagen, des Eisenbahnnetzes und der Lastwagenflotte. Zum anderen verhindert das komplizierte Kontrollverfahren im UN-Sanktionsausschuss die zügige Einfuhr der humanitären Güter. [...]

Für die Implementierung des Programms ist in Bagdad als Koordinator ein UN-Beamter im Rang eines Beigeordneten Generalsekretärs zuständig. [...] Der Koordinator handelt mit der irakischen Regierung die Verteilung des verfügbaren Anteils der Ölexporterlöse auf die im Programm "Öl für Nahrung" vorgesehenen Sektoren, in erster Linie Nahrungsmittel und Medikamente, aus.[...] Schließlich ist er direkt verantwortlich für die Lieferung humanitärer Güter in die drei kurdischen Provinzen und muss die hierfür erforderlichen Verhandlungen mit den beiden konkurrierenden kurdischen Parteien, der Demokratischen Partei Kurdistans (DPK) und der Patriotischen Union Kurdistans (PUK), führen, da für die Implementierung des Programms "Öl für Nahrung" in den Kurdengebieten die UNO selbst zuständig ist und nicht die Regierung in Bagdad.

[...]

Die irakische Sozialstruktur unter Sanktionen

Neben ihren katastrophalen Folgen für die Ernährungslage und die Gesundheit der irakischen Bevölkerung haben zehn Jahre Handelsembargo auch verheerende Wirkungen auf die soziale Struktur des Landes. Industrie und Handel liegen danieder, die Arbeitslosigkeit beträgt nach Schätzungen der UNO zwischen 60 und 75 Prozent. Genaue Zahlen sind nicht bekannt, da mit Beginn der Sanktionen das System der Datenerhebung auf allen zivilen Sektoren ausfiel. Das irakische Wohlfahrtsystem, unter dem bedürftige Personen monatlich etwa 175 US-Dollar erhielten, brach bereits 1990 zusammen. 1999 konnte die Regierung an Arme monatlich nur noch 2250 irakische Dinar (1,2 US-Dollar) zahlen. [...]

Die einst große und gut ausgebildete Mittelklasse ist heute erheblich dezimiert. Etwa zwei Millionen Iraker, meist dieser Klasse zugehörig, sind emigriert. Die Zahl der älteren Iraker mit einer wissenschaftliche Ausbildung, die noch im Erwerbsleben stehen, sinkt ständig. Ähnlich gut Ausgebildete der jüngeren Generationen gibt es nicht, denn die Bildungseinrichtungen sind schon seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage qualifizierten Nachwuchs heranzuziehen. 5000 Schulgebäude sind reparaturbedürftig, viele davon sind in gefährlichem Zustand. Die meisten Schulen besitzen kein Unterrichtsgerät, und für die Schüler gibt zu wenige Tische und Bänke.

Anmerkungen

Bis auf Kleinigkeiten liegt hier eine weitgehend wörtliche Übereinstimmung der gesamten Seite mit der Vorlage, einem Aufsatz von Hans C. Graf Sponeck, des Humanitären Koordinators der Vereinten Nationen im Irak von 1998 bis 2000, vor. Die vermeintliche "Quellenangabe" ist völlig inadäquat und zudem in jeder Hinsicht falsch.

Sichter
(Graf Isolan) Marcusb


[3.] Aos/Fragment 056 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:43:52 Kybot
Aos, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sponeck 2001, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Marcusb, Graf Isolan, Klicken
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 56, Zeilen: 1-29
Quelle: Sponeck 2001
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: --
Laboreinrichtungen und Computer sind meistens nicht vorhanden. Es werden 50 Mio. Schulbücher pro Jahr gebraucht, doch aufgrund von Ersatzteil- und Papiermangel ist die Staatsdruckerei außer Betrieb. Lehrer und Professoren haben keine Gelegenheit, ihr Fachwissen zu erneuern. Grund für die desolate Lage im Bildungswesen sind hauptsächlich fehlender Gelder und Sanktionsbestimmungen, mit denen die Ausfuhr von Bildungsmaterial in den Irak verhindert wird.

1987 waren laut UNESCO 80% der Bevölkerung lese- und schreibkundig, 10 Jahre zuvor waren 52% gewesen. 1995 war die Zahl der lese- und schreibkundigen wieder auf 58% abgesunken.

1.1.5.3.3 Sanktionen im Nordirak

Die Resolution 688 im Jahr 1991 des UN-Sicherheitsrates beauftragte den Generalsekretär, sich für die Versorgung irakischer Minoritäten einzusetzen, besonders für die Kurden im Nordirak[FN 16]. Resolution 986 im Jahr 1995 gab den Vereinten Nationen ein Mandat für die direkte Durchführung des Programms „Öl für Nahrung[FN 17] “ in den drei nördlichen Provinzen von Duhok, Erbil und Sulaimaniyah.

Die kurdischen Provinzen wurden bei der Implementierung des Programms gegenüber den von Baghdad kontrollierten Landesteilen deutlich privilegiert. Die Kurden, 19% der irakischen Gesamtbevölkerung, erhielten fast 20% der irakischen Ölgelder zugeteilt.

Während der Wert der im Sanktionskomitee blockierten Güter für den von Baghdad verwalteten Teil des Irak seit Jahren kontinuierlich anstieg, blieben die blockierten Güter für den Norden immer unter 2%. Im Norden könnten UN-Sonderorganisationen mit kurdisch-irakischen Firmen Verträge abschließen und mit Bargeld bezahlen, ebenso konnten die Beamter der vereinten Nationen im Norden Geräte lokal einkaufen. Sanktionsbestimmungen verbieteten dies für Baghdad kontrollierten Teil des Landes.

Diese Infusion von Geld wie auch die Möglichkeit, frei über die Grenzen mit Syrien und dem Iran und besonders mit der Türkei Handel zu treiben, hat die kurdische Wirtschaft erheblich belebt. Dieser Umstand und die günstigeren klimatischen Bedingungen des kurdischen Nordens mit seiner Bergwelt haben hier soziale Fortschritte erlaubt, die wenig damit zu tun hatten, dass diese Provinzen nicht durch Baghdad verwaltet werden.


[FN 16] UNO-Resolution 688 [FN 17] UNO-Resolution 986, Öl für Nahrung

Laboreinrichtungen und Computer sind meist nicht vorhanden. Es werden 50 Millionen Schulbücher pro Jahr gebraucht, doch auf Grund von Ersatzteil- und Papiermangel ist die Staatsdruckerei außer Betrieb. [...] Lehrer und Professoren haben keine Gelegenheit , ihr Fachwissen zu erneuern. Grund für die desolate Lage im Bildungswesen sind hauptsächlich fehlende Gelder und Sanktionsbestimmungen, mit denen die Ausfuhr von Bildungsmaterial in den Irak verhindert wird. [...] 1987 waren laut UNESCO 80 Prozent der Bevölkerung lese- und schreibkundig – zehn Jahre zuvor waren es nur 52 Prozent gewesen. [...] 1995 war die Zahl der Lese- und Schreibkundigen wieder auf 58 Prozent abgesunken.

[...]

Sanktionen und das UN Mandat für den kurdischen Nordirak

1. Die Resolution 688 (1991) des UN-Sicherheitsrats beauftragte den Generalsekretär, sich für die Versorgung irakischer Minoritäten einzusetzen, besonders für die Kurden im nördlichen Irak. Resolution 986 (1995) gab den Vereinten Nationen ein Mandat für die direkte Durchführung des Programms "Öl für Nahrung" in den drei nördlichen Provinzen von Dohuk, Erbil und Suleimaniyah. Die kurdischen Provinzen werden bei der Implementierung des Programms gegenüber den von Bagdad kontrollierten Landesteilen deutlich privilegiert. Die Kurden, 13 Prozent der irakischen Gesamtbevölkerung, erhalten fast 20 Prozent der irakischen Ölgelder zugeteilt. Während der Wert der im Sanktionskomitee blockierten Güter für den von Bagdad verwalteten Teil des Irak seit Jahren kontinuierlich ansteigt, blieben die blockierten Güter für den Norden immer unter zwei Prozent. Im Norden können UN-Sonderorganisationen mit kurdisch-irakischen Firmen Verträge abschließen und mit Bargeld bezahlen, ebenso kann von den Vereinten Nationen im Norden Gerät lokal eingekauft werden. Sanktionsbestimmungen verbieten dies für den von Bagdad kontrollierten Teil des Landes. Diese Infusion von Geld wie auch die Möglichkeit, frei über die Grenzen mit Syrien und dem Iran und besonders der Türkei Handel zu treiben, hat die kurdische Wirtschaft erheblich belebt. Dieser Umstand und die günstigeren klimatischen Bedingungen des kurdischen Nordens mit seiner Bergwelt haben hier soziale Fortschritte erlaubt, die wenig damit zu tun haben, dass diese Provinzen nicht durch Bagdad verwaltet werden.

Anmerkungen

Fortsetzung von S. 54-55. Aufgrund eines vermutlichen Abschreibfehlers (aus dem Anteil an der Gesamtbevölkerung von "13 Prozent" in der Vorlage wird "19%") ist in der untersuchten Arbeit nicht mehr ersichtlich, warum die betreffende Bevölkerungsgruppe bei einer Zuweisung von "20% der irakischen Ölgelder" "deutlich privilegiert" sei.

Sichter
(Marcusb) Graf Isolan Klicken