Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Titel | Beschreibung: Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) |
Jahr | 2006 |
URL | http://web.archive.org/web/20061013073113/http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/6/4/17578/index.html |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 0 |
[1.] Aos/Fragment 149 28 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:44:28 Kybot | Aos, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Regierung Unterfranken 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 149, Zeilen: 28-34 |
Quelle: Regierung Unterfranken 2006 Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: -- |
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2.8.4.2 Naturschutzrecht
Ziel des Gesetzes ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und im unbesiedelten Bereich, damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen und die Tierwelt soweit die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. |
Naturschutzrecht
[...] Ziel des Gesetzes ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich, damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. |
Kein Hinweis auf die eigentliche - diesmal unterfränkische - Quelle. |
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