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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Bundesrepublik Deutschland
Titel    Baugesetzbuch, Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 mit Wirkung vom 1.1.2007
Jahr    2007
Anmerkung    Nachweis über Internet-Archiv vom 5. Februar 2007
URL    http://web.archive.org/web/20070205185854/http://dejure.org/gesetze/BauGB/1.html

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Aos/Fragment 153 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:44:30 Kybot
Aos, BauGB 2007, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan, Plagin Hood, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 3-20
Quelle: BauGB 2007
Seite(n): Internet Quelle, Zeilen:
Nachfolgend werden einige Vorschläge zur Entwicklung der städtebaulichen Planung im Nordirak unterbreitet.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.
  • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, insbesondere durch die Förderung kostensparenden Bauens und durch die Bevölkerungsentwicklung.
  • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Familien, der Jungen und alten Menschen, der Behinderten und die Belange des Bildungswesens und vom Sport, der Freizeit und Erholung.
  • die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.
  • die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
  • die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
  • die Belange der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Post- und Fernmeldewesens, der Versorgung insbesondere mit Energie und Wasser, der Abfallentsorgung und der Abfallbeseitigung sowie die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,

2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,

3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der [...] Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,

4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, [...] vorhandener Ortsteile [...]

5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, [...] und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,

[...]

7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, [...]

g) [...] insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,

[...]

8. die Belange

a) der Wirtschaft, [...]

b) der Land- und Forstwirtschaft,

c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,

d) des Post- und Telekommunikationswesens,

e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,

[...]

Anmerkungen

Die "Vorschläge zur Entwicklung der städtebaulichen Planung im Nordirak", die Aos hier als eigene Leistung unterbreitet, stimmen wortwörtlich mit Ausschnitten aus dem deutschen Baugesetzbuch in der Fassung vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 *) m.W.v. 1.1.2007 überein. Ein Hinweis auf die Vorlage unterbleibt genauso wie eine Auseinandersetzung mit der Quelle.

Sichter
(Graf Isolan) WiseWoman