Anlegerschutz bei Derivaten
von Dr. Przemyslaw Trubicki
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[1.] Pt/Fragment 145 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-02-06 03:22:25 Numer0nym | BauernOpfer, Casper 2003, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 145, Zeilen: 1-13 |
Quelle: Casper 2003 Seite(n): 168, Zeilen: l. Sp.: 8 ff.; r. Sp.: 1 ff. |
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Die Definition des Finanztermingeschäfts in § 2 Abs. 2, 2a WpHG ist nicht gelungen. Wie bereits im bisherigen Recht sollte man sich nicht zu sehr auf die methodische Diskussion um Rechtsbegriff oder Typus versteifen, sondern die Verwendung des Begriffs Termingeschäft als offenen Tatbestand begreifen, der neben einem unabdingbaren Kern an Tatbestandsmerkmalen zusätzlichen Raum für eine typisierende Betrachtung lässt. Konkret bedeutet das, dass auf einen hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt sowie auf die Abhängigkeit des Preises des Finanztermingeschäfts von dem Börsen- oder Marktpreis bzw. Zinssatz des Basiswertes verbunden mit einer Hebelwirkung nicht verzichtet werden kann. Fraglich ist, ob ein Termingeschäft zwingend voraussetzt, dassein [sic] Verlust des eingesetzten Kapitals infolge der Hebelwirkung droht, weitere Verluste über das eingesetzte Kapital hinaus möglich sind und sich das Geschäft - abstrakt - zur Kurssicherung eignet.358
358 Casper, WM 2003, 161, 168. |
Die Definition des neuen Begriffs des Finanztermingeschäfts in § 2 Abs. 2 WpHG wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. [...] Wie bereits im bisherigen Recht sollte man sich nicht zu sehr auf die methodische Diskussion um Rechtsbegriff oder Typus versteifen, sondern die Verwendung des Begriffs Termingeschäft als offenen Tatbestand begreifen, der neben einem unabdingbaren Kern an Tatbestandsmerkmalen zusätzlich Raum für eine typisierende Betrachtung lässt. Konkret bedeutet dies, dass auf einen hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt, wie auf die Abhängigkeit des Preises des Finanzterminproduktes von dem Börsen- oder Marktpreis bzw. Zinssatz des Basiswertes verbunden mit einer Hebelwirkung nicht verzichtet werden kann. Im Rahmen einer typisierenden, wertenden Betrachtung ist danach zu fragen, ob ein Verlust des eingesetzten Kapitals infolge der Hebelwirkung droht oder sogar noch weitere Verluste über das eingesetzte Kapital hinaus möglich sind. Ferner muss das Finanztermingeschäft zumindest abstrakt zur Kurssicherung geeignet sein. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 358 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme wird jedoch nicht ersichtlich. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20231002204826
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