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Anlegerschutz bei Derivaten

von Dr. Przemyslaw Trubicki

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[1.] Pt/Fragment 098 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2023-12-26 14:14:35 WiseWoman
BauernOpfer, EG 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 98, Zeilen: 10-26
Quelle: EG 2002
Seite(n): L 41/36, Zeilen: Erwägungsgründe 11 und 12
In den Erwägungsgründen zu der Richtlinie werden Anlagepolitik und Sicherungszweck bei Anlagen in Derivaten erörtert. Gemäß Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/108 soll es einem OGAW ausdrücklich gestattet werden, im Rahmen seiner Allgemeinen Anlagepolitik und/oder zu Sicherungszwecken in abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) zu investieren, wenn damit ein in seinem Prospekt genantes [sic] Finanzziel oder Risikoprofil verwirklicht werden soll. Um den Anlegerschutz zu gewährleisten ist es erforderlich, das mit Derivaten verbundene maximale Risiko zu begrenzen, damit es den Gesamtnettowert des Anlageportfolios des OGAW nicht überschreitet. Um die durchgehende Beachtung der Risiken und des Engagements im Zusammenhang mit Derivatsgeschäften sicherzustellen und die Einhaltung der Anlagegrenzen zu überprüfen, müssen diese Risiken und Engagements kontinuierlich bewertet und überwacht werden. Schließlich sollte ein OGAW zur Gewährleistung des Anlegerschutzes durch öffentliche Informationen seine Strategien, Techniken sowie Anlagegrenzen in Bezug auf Derivate beschreiben.


Nach Erwägungsgrund 12 sind im Hinblick auf abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), zusätzliche [Anforderungen in Bezug auf die Eignung der Gegenpartei und der Instrumente, die Liquidität und die laufende Bewertung der Position vorzuschreiben.]

(11) Einem OGAW sollte es ausdrücklich gestattet sein, im Rahmen seiner allgemeinen Anlagepolitik und/oder zu Sicherungszwecken in abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) zu investieren, wenn damit ein in seinem Prospekt genanntes Finanzziel oder Risikoprofil verwirklicht werden soll. Um den Anlegerschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, das mit Derivaten verbundene maximale Risiko zu begrenzen, damit es den Gesamtnettowert des Anlageportfolios des OGAW nicht überschreitet. Um die durchgehende Beachtung der Risiken und Engagements im Zusammenhang mit Derivate- Geschäften sicherzustellen und die Einhaltung der Anlagegrenzen zu überprüfen, müssen diese Risiken und Engagements kontinuierlich bewertet und überwacht werden. Schließlich sollte ein OGAW zur Gewährleistung des Anlegerschutzes durch öffentliche Information seine Strategien, Techniken und Anlagegrenzen in Bezug auf Derivate-Geschäfte beschreiben.


(12) Im Hinblick auf abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden („OTC-Derivate“), sind zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Eignung der Gegenparteien und der Instrumente, die Liquidität und die laufende Bewertung der Position vorzuschreiben.

Anmerkungen

Durch die Formulierung des ersten Satzes wird zwar die Bezugnahme auf die Richtlinie eindeutig - unklar bleibt indes die Wörtlichkeit der Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20231226141556