von Dr. Przemyslaw Trubicki
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[1.] Pt/Fragment 098 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-12-26 14:14:35 WiseWoman | BauernOpfer, EG 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 98, Zeilen: 10-26 |
Quelle: EG 2002 Seite(n): L 41/36, Zeilen: Erwägungsgründe 11 und 12 |
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In den Erwägungsgründen zu der Richtlinie werden Anlagepolitik und Sicherungszweck bei Anlagen in Derivaten erörtert. Gemäß Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/108 soll es einem OGAW ausdrücklich gestattet werden, im Rahmen seiner Allgemeinen Anlagepolitik und/oder zu Sicherungszwecken in abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) zu investieren, wenn damit ein in seinem Prospekt genantes [sic] Finanzziel oder Risikoprofil verwirklicht werden soll. Um den Anlegerschutz zu gewährleisten ist es erforderlich, das mit Derivaten verbundene maximale Risiko zu begrenzen, damit es den Gesamtnettowert des Anlageportfolios des OGAW nicht überschreitet. Um die durchgehende Beachtung der Risiken und des Engagements im Zusammenhang mit Derivatsgeschäften sicherzustellen und die Einhaltung der Anlagegrenzen zu überprüfen, müssen diese Risiken und Engagements kontinuierlich bewertet und überwacht werden. Schließlich sollte ein OGAW zur Gewährleistung des Anlegerschutzes durch öffentliche Informationen seine Strategien, Techniken sowie Anlagegrenzen in Bezug auf Derivate beschreiben.
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(11) Einem OGAW sollte es ausdrücklich gestattet sein, im Rahmen seiner allgemeinen Anlagepolitik und/oder zu Sicherungszwecken in abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) zu investieren, wenn damit ein in seinem Prospekt genanntes Finanzziel oder Risikoprofil verwirklicht werden soll. Um den Anlegerschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, das mit Derivaten verbundene maximale Risiko zu begrenzen, damit es den Gesamtnettowert des Anlageportfolios des OGAW nicht überschreitet. Um die durchgehende Beachtung der Risiken und Engagements im Zusammenhang mit Derivate- Geschäften sicherzustellen und die Einhaltung der Anlagegrenzen zu überprüfen, müssen diese Risiken und Engagements kontinuierlich bewertet und überwacht werden. Schließlich sollte ein OGAW zur Gewährleistung des Anlegerschutzes durch öffentliche Information seine Strategien, Techniken und Anlagegrenzen in Bezug auf Derivate-Geschäfte beschreiben.
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Durch die Formulierung des ersten Satzes wird zwar die Bezugnahme auf die Richtlinie eindeutig - unklar bleibt indes die Wörtlichkeit der Übernahme. |
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