von Dr. Przemyslaw Trubicki
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[1.] Pt/Fragment 063 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-04-30 21:07:17 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 63, Zeilen: 4-10, 17-26 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 245, Zeilen: online |
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Als Vorbild für den Rahmenvertrag dient in Deutschland meist das Master Agreement der International Swap [sic] and Derivatives Association oder der deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Grundsätzlich wäre zwar auch eine einzelvertragliche Gestaltung möglich. Die Verwendung allgemein anerkannter Rahmenverträge bietet jedoch die Möglichkeit, Geschäfte schneller abzuwickeln, da eine zeitintensive individuelle Vertragsgestaltung nicht für jede einzelne Transaktion entfällt.145
Wenn man den Abschluss eines Kreditderivats (Credit Deafult [sic] Swap) unter einem ISDA MA dokumentiert, so tauschen die Parteien für das Geschäft verhältnismäßig kurze Bestätigungen aus (Confirmation). In denen wird einerseits auf das Master Agreement und andererseits auf die ISDA Credit Derivative Definitions Bezug genommen. Die darin enthaltenen Bestimmungen finden sich in mehr oder weniger modifizierter Form auch in den Anleihebedingungen, so dass man ihnen zugestehen kann, dass sie den Marktstandard widerspiegeln. Die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions gliedern sich in zehn Abschnitte, von denen sich die ersten beiden mit der Definition von für die Transaktion wesentlichen Begriffen befassen.146 145 Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, S. 1665. 146 Brandt, BKR 2002, 243. |
Für den deutschen Markt kommen hier im Wesentlichen das Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association [Fn. 30: http://www.isda.org.] (ISDA) und der deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte [Fn. 31: Abgedruckt bei Jahn (Fußn. 6), § 114 Anhang1 zu § 114.] in Betracht. Grundsätzlich wäre zwar auch eine einzelvertragliche Gestaltung möglich. Die Verwendung von allgemein anerkannten Rahmenverträgen bietet jedoch insbesondere die Möglichkeit, Geschäfte schneller abzuwickeln, da ein zeitintensives Aushandeln allgemeiner Vertragsbestimmungen nicht für jede einzelne Transaktion erforderlich ist [Fn. 32: Kümpel (Fußn. 11), RdNr. 14.149; Jahn (Fußn. 6), § 114 RdNr. 27; Henderson, JIBFL 1998, 399.]. [...]
Die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions gliedern sich in zehn Abschnitte, von denen die ersten beiden sich mit der Definition von für die Transaktion wesentlichen Begriffe befassen. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 146 genannt, doch bleibt einerseits die Wörtlichkeit der Übernahme ungekennzeichnet und beginnt diese andererseits schon vorher unausgewiesen oben im ersten Absatz der Seite. |
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