von Dr. Przemyslaw Trubicki
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[1.] Pt/Fragment 059 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-01-28 11:23:39 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 59, Zeilen: 2-27 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 247, Zeilen: online |
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[cc) Vertragsverletzung (Obligation Default)]
dd) Nichtzahlung (Failure to Pay) Die Nichtzahlung birgt bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die geringsten Probleme bei der Subsumtion unter dem Oberbegriff Kreditereignis.139 Allerdings kann daraus gefolgert werden, dass jeder Nichtzahlung des Referenzschuldners im allgemeinen Wortsinn unmittelbar ein Kreditereignis darstellt und damit eine Leistungspflicht des Sicherungsgebers unter einem Kreditderivat generiert. Kreditereignisse sollen aber ausschließlich das Kreditrisiko des Referenzschuldners abbilden. Zu diesem Zweck wurden sie insbesondere in den 1999/2002 ISDA Credit Deriavative Definitions so gefasst, dass mit einer Forderung verbundene Risiken, wie etwa technische Störungen in Settlement Systemen oder Transferrisiken, eliminiert werden. Um das Kreditereignis „Nichtzahlung“ von anderen Risiken abzugrenzen, die ebenfalls dazu führen können, dass eine Forderung nicht beglichen wird, knüpfen die 2002 ISDA Credit Derivative Definitions an die Nichtzahlung einige Bedingungen. Die Bedingungen beziehen sich darauf, dass zunächst ein bestimmter, als Payment Requirement bezeichneter Mindestbetrag nicht gezahlt worden sein muss. 138 Wittig, WM 1999, 985. [139 Brandt, BKR 2002, 243, 247.] |
Das Kreditereignis Verbindlichkeitsverzug folgt einem der vorzeitigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten vergleichbaren Konzept. Es hängt ebenfalls davon ab, dass der Referenzschuldner gegen sonstige Pflichten aus einem Vertrag verstößt, aus dem er zur Zahlung von Geld verpflichtet ist. Anders als bei der vorzeitigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten ist hier indes nicht erforderlich, dass auf Grund dieser Vertragsverletzung die Schuld unmittelbar zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt wird. Mithin geht dieses Kreditereignis erheblich über den Anwendungsbereich der vorzeitigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten hinaus und erfasst insbesondere die in der internationalen Kreditpraxis häufig auftretenden Fälle, in denen Verstöße eines Kreditnehmers oder Anleiheschuldners gegen sog. Covenants [Fn. 39: Vgl. hierzu Wittig, WM 1999, 985, 987 m.w.N.], also vertragliche Zusicherungen, dadurch geheilt werden, dass die Gläubiger einen sog. Waiver erklären, also darauf verzichten Rechtsfolgen aus dem Vertragsverstoß herzuleiten.
Die Nichtzahlung birgt bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die geringsten Probleme bei der Subsumtion unter den Oberbegriff Kreditereignis. [...] Allerdings kann daraus nicht gefolgert werden, dass jeder Zahlungsverzug des Referenzschuldners im allgemeinen Wortsinn unmittelbar ein Kreditereignis darstellt und damit eine Leistungspflicht des Sicherungsgebers unter einem Kreditderivat generiert. Wie bereits vorstehend ausgeführt, sollen die Kreditereignisse ausschließlich das Kreditrisiko des Referenzschuldners abbilden. Zu diesem Zweck wurden sie insbesondere in den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions so gefasst, dass mit einer Forderung verbundene Risiken, wie etwa technische Störungen in Settlement Systemen oder Transferrisiken, eliminiert werden. Um das Kreditereignis Nichtzahlung von anderen Risiken, die ebenfalls dazu führen können, dass eine Forderung nicht beglichen wird, abzugrenzen, knüpfen die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions an die Nichtzahlung einige Bedingungen. So muss zunächst ein bestimmter, als Payment Requirement bezeichneter Mindestbetrag nicht gezahlt worden sein. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 139 genannt, Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme gehen daraus jedoch nicht hervor. Die Übernahme setzt sich nach der Fußnote fort. |
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