Anlegerschutz bei Derivaten
von Dr. Przemyslaw Trubicki
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[1.] Pt/Fragment 012 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-02-03 19:01:01 Numer0nym | BauernOpfer, Clouth 2001, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 12, Zeilen: 5-16 |
Quelle: Clouth 2001 Seite(n): 104, Zeilen: 12 ff. |
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Das wirtschaftswissenschaftliche Schrifttum verwendet den Begriff des Risikos nicht einheitlich. Im weiteren Sinne wird es als Unsicherheit, als Möglichkeit eines Abweichens vom erwarteten Wert, umschrieben und erfasst dann auch die ,,positive Abweichung“, die Chance. Dem Absicherungsbedürfnis kaufmännischer Derivatnutzer liegt ein engeres Risikoverständnis zugrunde. Unter dem Begriff. [sic] ,,Risiko“ wird von diesen ausschließlich die ,,Gefahr“ verstanden, d. h. die Möglichkeit einer ungünstigen Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von einem angenommenen Verlauf. In diesem Sinne stehen die Begriffe des Währungs- und des Zinsrisikos für den Umstand, dass sich die unsicheren zukünftigen Entwicklungen der Wechselkurse und Zinsen in negativen Veränderungen von Zielgrößen, insbesondere des laufenden Ergebnisses und/ oder des Cash Flows, niederschlagen können.5
5 Clouth, Rechtsfragen der außerbörslichen Finanz-Derivate, S. 104. |
Das wirtschaftswissenschaftliche Schrifttum verwendet den Begriff des Risikos nicht einheitlich. Im weiteren Sinne wird er als Unsicherheit, als „Möglichkeit eines Abweichens vom erwarteten Wert", umschrieben und erfaßt dann auch die „positive Abweichung", die Chance29. Dem Absicherungsbedürfnis kaufmännischer Derivatenutzer liegt ein engeres Risikoverständnis zugrunde. Risiko meint hier ausschließlich die „Gefahr", d. h. die Möglichkeit einer ungünstigen Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von einem angenommenen Verlauf. In diesem Sinne stehen die Begriffe des Währungs- und des Zinsrisikos für den Umstand, daß sich die unsichere zukünftige Entwicklung der Wechselkurse und Zinsen „in negativen Veränderungen von Zielgrößen, insbesondere des laufenden Ergebnisses und/oder des Unternehmenswertes im Sinne der Barwerte von Cash Flows" niederschlagen kann30.
29 Zum Risikobegriff vgl. allgemein Baetge/Schulze DB 1998, 937, 939 m.w.N.; Jokisch in Börsig/Gassert/Prechtl S. 91, 94 f.; Krumnnow in FS für Havermann S. 343, 353 f.; Glaum S. 13; aus dem rechtswissenschaftlichen Schrifttum Henssler S. 3 ff. 30 Krumnow in Lutter/Schäffler/Schneider Rn. 26.38. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 5 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme geht daraus jedoch nicht hervor. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20231002205153
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