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Untersuchte Arbeit: Seite: 101, Zeilen: 31-35 |
Quelle: Hoffmann-Riem 1999 Seite(n): 236, Zeilen: 5-10 |
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Bspw. dürfen bei aller wünschenswerten Dynamik des Energiesektors die im Rechtsstaatsprinzip angelegten Mindestanforderungen an Rechtssicherheit nicht unbeachtet bleiben. Dies gilt auch für die mit dem Sozialstaatsprinzip verknüpften Garantien existentieller Mindestsicherung oder bestimmter Lebensqualitäten (etwa des Umweltschutzes). | Bei aller wünschenswerten Dynamik dürfen auch die im Rechtsstaatsprinzip angelegten Mindestanforderungen an Rechtssicherheit nicht unbeachtet bleiben, und es dürfen die mit dem Sozialstaatsprinzip verknüpften Garantien existentieller Mindestsicherung oder bestimmter Lebensqualitäten (etwa des Umweltschutzes) nicht unbeachtet bleiben. |
Die Quelle wird weder auf dieser noch auf der Folgeseite genannt. |
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