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Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft

von Pascal Schumacher

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[1.] Psc/Fragment 245 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-28 07:44:55 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Klinski et al. 2007, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 245, Zeilen: 1-22
Quelle: Klinski et al. 2007
Seite(n): 80, 81, Zeilen: 80: 2-14, 36-39; 81: 1-2
Angesichts der beschriebenen Zersplitterung der Rechtsvorschriften für die Kabelzulassung in der AWZ, im Küstenmeer und an Land ist dies für die Energiewirtschaft eine in rechtstatsächlicher Hinsicht mit Unsicherheit behaftete Vorgehensweise.

Innerhalb der AWZ ist eine räumliche Planung der netztechnischen Strukturen auf Grundlage des § 18a ROG zwar möglich. Allerdings wird es wohl noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bis entsprechende Vorgaben erarbeitet, abgestimmt und in Kraft gesetzt worden sind910. Außerhalb der AWZ fällt die Festlegung der räumlichen Lage von Anbindungstrassen in den Kompetenzbereich der nach Maßgabe der Landesplanungsgesetze (Landesraumordnungsgesetze) zuständigen Landesplanungsbehörden. Insoweit gilt das allgemeine Raumordnungsrecht. In praktischer Hinsicht haben sich die Landesplanungsbehörden der Aufgabe einer vorsorgenden raumordnerischen Sicherung ausreichender Trassenkorridore allerdings bislang noch nicht in der nötigen Breite angenommen. Als unzureichend werden vielfach vor allem die raumordnerischen Festlegungen bzw. Vorarbeiten insbesondere für den Bereich der Nordsee kritisiert911. Unbefriedigend ist schließlich auch die bereits oben erwähnte genehmigungsrechtliche Ausgangssituation für die Kabelanbindung, welche die Antragsteller dazu zwingt, parallel mehrere Zulassungsverfahren mit nicht immer klar kalkulierbarem Ergebnis zu führen. Wichtigster Unsicherheitsfaktor ist dabei die im behördlichen Ermessen stehende Erteilung einer Befreiung von den nationalparkgesetzlichen Verboten der Inanspruchnahme des niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Wattenmeeres912.


910 Kment, NVwZ 2005, 886 ff.; Palme/Schumacher, Natur und Recht 2004, 773 ff.; Fischer/Lorenzen, Natur und Recht 2004, 764 ff.

911 Hierzu Klinski et al, a. a. O., 80, mit Beispielen zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

912 Hierzu ausführlich Brandt/Dreher, NordÖR 2003, 138, 142; Klinski et al, Umweltstrategie Windenergienutzung, 81 m. w. N.

Angesichts der Zersplitterung der Rechtsvorschriften für die Kabelzulassung in der AWZ, im Küstenmeer und an Land ist dies ein rechtlich verhältnismäßig unsicheres Unterfangen.

Innerhalb der AWZ ist eine räumliche Planung der netztechnischen Strukturen auf Grundlage des § 18a ROG mittlerweile möglich. Allerdings wird es noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bis entsprechende Vorgaben erarbeitet, abgestimmt und in Kraft gesetzt worden sind.

Außerhalb der AWZ fällt die Festlegung der räumlichen Lage von Anbindungstrassen in den Kompetenzbereich der nach Maßgabe der Landesplanungsgesetze (Landesraumordnungsgesetze) zuständigen Landesplanungsbehörden. Insoweit gilt das allgemeine Raumordnungsrecht. Praktisch fällt auf, dass die Landesplanungsbehörden die Aufgabe der vorsorgenden raumordnerischen Sicherung ausreichender Trassenkorridore bislang noch nicht in der nötigen Breite angenommen haben. Unbefriedigend sind die raumordnerischen Festlegungen bzw. Vorarbeiten insbesondere für den Bereich der Nordsee:

[...]

Äußerst unbefriedigend ist auch die bereits oben (siehe Kap. 3.2) erwähnte genehmigungsrechtliche Ausgangssituation für die Kabelanbindung, welche die Antragsteller dazu zwingt, nebeneinander mehrere Zulassungsverfahren mit nicht immer klar kalkulierbarem Ergebnis zu führen. Wichtigste Engstelle ist dabei die im behördlichen Ermessen stehende Er-

[Seite 81]

teilung einer Befreiung von den nationalparkgesetzlichen Verboten der Inanspruchnahme des niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Wattenmeeres.

Anmerkungen

Die wörtlichen Übernahmen werden nicht gekennzeichnet. Auf Klinski et al wird nur für eine Teilaussage verwiesen. Der Autor weist auf genau die Abschnitte der Quelle hin, die er bei der Übernahme ausgelassen hat.

Sichter
(Hindemith), PlagProf:-)


[2.] Psc/Fragment 245 32 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-28 15:22:04 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Klinski et al. 2007, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 245, Zeilen: 32-37
Quelle: Klinski et al. 2007
Seite(n): 81, Zeilen: 18-21
Schließlich führt das Nebeneinander der einzelnen Kabelplanungen zum einen in der Summe zu hohen Anbindungskosten und zum anderen zu unnötigen Umweltbelastungen. Durch Nutzung gemeinsamer Kabel (nicht nur gemeinsamer Trassen) ließe sich sowohl die Umweltverträglichkeit als auch die Wirtschaftlichkeit der Offshore-Anlagen beträchtlich steigern. Um dies erreichen zu können, ist es indes notwendig, raumordnerische Vorfestlegungen über die Trassenführung zu treffen. Das Nebeneinander der einzelnen Kabelplanungen führt einerseits in der Summe zu hohen Anbindungskosten, andererseits zu unnötigen Umweltbelastungen. Durch Nutzung gemeinsamer Kabel (nicht nur gemeinsamer Trassen) ließe sich sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen viel gewinnen. Um das erreichen zu können, ist es notwendig, raumordnerische Vorfestlegungen über die Trassenführung zu treffen, [...]
Anmerkungen

Klinski et al werden weiter oben auf der Seite in einem anderen Zusammenhang erwähnt.

Sichter
fret



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