Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft
von Pascal Schumacher
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[1.] Psc/Fragment 231 14 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-01 12:25:29 KayH | Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Leprich et al. 2005, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 231, Zeilen: 14-22 |
Quelle: Leprich et al. 2005 Seite(n): 101,102, Zeilen: 34-38, 1-3 |
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Der Effizienzvergleich zwischen Netzbetreibern, wie er in den §§ 21 Abs. 3 EnWG vorgesehen und in den §§ 22-24 StromNEV geregelt ist, hat zum Ziel, ineffiziente Netzbetreiber zu ermitteln und ihre Netznutzungsentgelte nach unten anzupassen. Ineffizienz wird dabei vermutet, wenn die Entgelte, Erlöse oder Kosten einzelner Betreiber von Energieversorgungsnetzen für das Netz insgesamt oder für einzelne Netz- oder Umspannebenen die durchschnittlichen Entgelte, Erlöse oder Kosten vergleichbarer Betreiber von Energieversorgungsnetzen überschreiten (§ 21 Abs. 4 EnWG). | Der künftige Effizienzvergleich zwischen Netzbetreibern, wie er in den §§ 21 Abs. 3 und 21a Abs. 5 EnWG vorgesehen und in den §§ 22-24 Strom-NEV geregelt ist, hat zum Ziel, ineffiziente Netzbetreiber zu ermitteln und ihre Netznutzungsentgelte nach unten anzupassen. Ineffizienz wird vermutet, wenn die Entgelte, Erlöse oder Kosten einzelner Betreiber von Energieversorgungsnetzen für das Netz insgesamt oder für einzelne Netz- oder Umspannebenen die durchschnittlichen Entgelte, Erlöse oder Kosten vergleichbarer Betreiber von Energieversorgungsnetzen überschreiten (§21 Abs. 4 EnWG). |
Die weitgehend wörtliche Wiedergabe ist nicht kenntlich gemacht. Als Komplettplagiat gewertet, da nur einzelne Wörter verändert wurden. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:KayH, Zeitstempel: 20120701122548
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