von Pascal Schumacher
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[1.] Psc/Fragment 220 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-29 10:30:20 PlagProf:-) | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Leprich et al. 2005, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 220, Zeilen: 03-24 |
Quelle: Leprich et al. 2005 Seite(n): 64; 65, Zeilen: 33-41; 01-10 |
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Die Übertragungsnetzbetreiber waren zunächst der Auffassung, dass der EEG-Strom
aus nicht registrierend gemessener Einspeisung bereits von den aufnehmenden
Verteilnetzbetreibern in ein Lastband umgewandelt werden sollte (sog. »Veredelung«)819. Der VNB sollte also dafür verantwortlich sein, die Abweichungen zwischen der tatsächlichen Einspeisung der EEG-Anlagen und dem definierten Lastband auszugleichen. Inwieweit die dadurch entstehenden Kosten an den ÜNB weitergegeben werden können, war umstritten und die Verteilnetzbetreiber waren dadurch dem Risiko zusätzlicher Kosten ausgesetzt. 819 Leprich et al., Dezentrale Energiesysteme, 64. |
[S. 64] Die Übertragungsnetzbetreiber waren zunächst der Auffassung, dass der EEG-Strom aus nicht registrierend gemessener Einspeisung bereits von den aufnehmenden Verteilnetzbetreibern in ein Band umgewandelt werden sollte. Der VNB sollte also dafür verantwortlich sein, die Abweichungen zwischen der tatsächlichen Einspeisung der EEG-Anlagen und dem definierten Lastband auszugleichen. Inwieweit die dadurch entstehenden Kosten an den ÜNB weitergegeben werden können, war umstritten und die Verteilnetzbetreiber waren dadurch dem Risiko zusätzlicher Kosten ausgesetzt. Die EEG-Novelle von 2004 hat die Stromwälzung dahingehend geändert, dass die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Strom an die Endkundenversorger mit einem Profil [S. 65] |
Textübernahmen von der Quelle: es wird in Fußnote 819 zwar zunächst auf die Quelle hingewiesen, danach aber weiter - verschleiernd - Text aus der Quelle entnommen - ohne weiteren Verweis auf die Quelle. |
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