von Pascal Schumacher
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[1.] Psc/Fragment 130 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-01 09:15:50 Guckar | Fragment, Gesichtet, Monstadt 2003, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 130, Zeilen: 1-21, 26-31, 34 |
Quelle: Monstadt 2003 Seite(n): 8-11, Zeilen: Seite 8: 18-35, Seite 9: 1-7, 37-41, Seite 10: 1-5, Seite 11: 8-9 |
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[Unter der Annahme von Größen- und Verbundvorteilen sowie einem hohen Anteil] irreversibler Kosten wurde in den Versorgungsgebieten die Monopolstellung eines Energieversorgungsunternehmens begründet. Es bestand die verbreitete Auffassung, die Qualität und allokative Effizienz der Infrastrukturleistungen seien im Wettbewerb der Energieversorgungsunternehmen nicht aufrechtzuerhalten. Ein ausschließlich kostenorientierter Wettbewerb gefährde die sichere und preisgünstige Versorgung. Zudem begünstige er soziale und regionale Ungerechtigkeiten439. Neben der Unterstellung eines natürlichen Monopols wurde das hohe Maß an staatlicher Verantwortung und des Ausschlusses von Wettbewerb auch mit der infrastrukturellen Bedeutung der Stromversorgung gerechtfertigt. Das öffentliche Engagement war geprägt durch das Konzept der gemeinwirtschaftlichen Daseinsvorsorge, wonach der Staat für die preisgünstige und sichere Bereitstellung der infrastrukturellen Grundbedürfnisse sorgt. Im Wesentlichen bestanden die öffentlichen Interessen darin440,
[...] Zur deren Legitimation und Kontrolle enthielt das EnWG von 1935444 zahlreiche Bestimmungen zur ökonomischen Regulierung des Sektors, wie z. B. die Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung (§ 5 EnWG 1935), die Investitionskontrolle (§ 4 EnWG 1935) oder die Preisaufsicht für Tarifkunden in Haushalt und Gewerbe (§ 7 EnWG 1935 i. V. m. Tarifordnungen). [...] Der VDEW erfasste im Jahr 1997 statistisch 752 Stromversorgungs[unternehmen, ...] 439 Beispielhaft Schneider, Liberalisierung der Stromwirtschaft, 76 f. 440 Monstadt, Modernisierung der Stromversorgung, 56 f. 441 Der Umweltschutz als öffentliche Aufgabe der Energieversorgung wurde erst ab den 1980er Jahren vermehrt in das Konzept der Daseinsvorsorge integriert. 444 Gesetz zu Förderung der Energiewirtschaft v. 13.12.1935, BGBl. III, 752-1. |
[S. 8, Z. 18ff]
Unter der Annahme von Größen- und Verbundvorteilen sowie einem hohen Anteil irreversibler Kosten wurde in den Versorgungsgebieten die Monopolstellung eines Energieversorgungsunternehmens begründet. Es bestand die verbreitete Auffassung, die Qualität und allokative Effizienz der Infrastrukturleistungen seien im Wettbewerb der Energieversorgungsunternehmen nicht aufrechtzuerhalten. Ein ausschließlich kostenorientierter Wettbewerb gefährde die sichere und preisgünstige Versorgung und begünstige soziale und regionale Ungerechtigkeiten (Schneider 1999: 76f.). Neben der Unterstellung eines natürlichen Monopols wurde das hohe Maß an staatlicher Verantwortung mit der infrastrukturellen Bedeutung der Energieversorgung gerechtfertigt. Das öffentliche Engagement war geprägt durch das Konzept der öffentlichen Daseinsvorsorge, wonach die öffentliche Hand für die preisgünstige und sichere Bereitstellung der infrastrukturellen Grundbedürfnisse sorgt. Im Wesentlichen bestanden die öffentlichen Interessen darin (Monstadt 2003: 56f.),
[S. 9, Z. 37ff] Zur Legitimation und Kontrolle dieser mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung an sich unvereinbaren Monopolstellung der EVU enthielt das Energiewirtschaftsgesetz zahlreiche Bestimmungen zur ökonomischen Regulierung des Sektors. Im Wesentlichen war die Regulierung der sicheren und preisgünstigen Energieversorgung einerseits bei den Wirtschaftsministerien der Länder angesiedelt, andererseits bestanden zahlreiche Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Unter die Energieaufsicht der Länder fällt traditionell die Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung (§ 5 EnWG), die Investitionskontrolle (§ 4 EnWG) und die Preisaufsicht für die Tarifkunden in Haushalt und Gewerbe (§ 7 EnWG). [S. 11, Z. 8ff] Von den seitens des VDEW im Jahr 1997 statistisch erfassten 752 Stromversorgungsunternehmen [...] |
Weitgehende Übernahme; setzt sich auf der Folgeseite weiter umfänglich fort. |
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