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Innovationsregulierung im Recht der netzgebundenen Elektrizitätswirtschaft

von Pascal Schumacher

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[1.] Psc/Fragment 030 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-07 21:06:29 Hotznplotz
Fragment, Gesichtet, Hoffmann-Riem 1999, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret, Klicken
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 2-15
Quelle: Hoffmann-Riem 1999
Seite(n): 240, Zeilen: 4-18
Insofern muss sie die Multidimensionalität rechtlicher Steuerung berücksichtigen und das gesamtgesellschaftliche Innovationsinteresse in den normativen Kontext anderer rechtlich geschützter Interessen einordnen. Dies bedeutet zugleich, dass nicht alles als unerwünscht bewertet werden darf, was einzelne Akteure als innovationshemmend ansehen. Denn rechtlich geprägtes Handeln erfolgt nicht isoliert, sondern steht in komplexer Beziehung zu einer Vielzahl konkurrierender Interessen Dritter. Was für den einen beispielsweise als kontraproduktiv oder hemmend gilt, dem steht ein Zweiter ambivalent gegenüber und das stellt für den Dritten u. U. einen unverzichtbaren Schutz dar. [Damit ist eine der ältesten und klassischen Funktionen des Rechts

beschrieben.] Die gesamte Rechtsordnung zielt darauf ab, eine "praktische Konkordanz"18 zwischen unterschiedlichen Zielwerten zu sichern. Dies bedeutet, konkrete Problemlösungen so zu optimieren, dass die verschiedenen Interessen möglichst weitgehend berücksichtigt werden19.


[18 Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, Rn. 317 f.
19 Hierzu ausführlich unten Kapitel 2:B.IV.]

Insofern muß eine rechtswissenschaftliche Innovationsforschung die Vieldimensionalität rechtlicher Steuerung berücksichtigen und das Innovationsinteresse einer Gesellschaft in den normativen Kontext anderer rechtlich geschützter Interessen ordnen helfen. Dies bedeutet zugleich, daß nicht alles als unerwünscht [...] bewertet werden darf, was einzelne Akteure als innovationshemmend ansehen. Rechtlich geprägtes Handeln geschieht häufig in einem multidimensionalen und multipolaren Interessenfeld, in dem auf der einen Seite als Hemmnis verbucht werden kann, was auf einer anderen Seite als unabdingbarer Schutz gilt. Die Rechtsordnung zielt darauf, „praktische Konkordanz“ zwischen unterschiedlichen Zielwerten zu sichern, d.h. bei konkreten Problemlösungen möglichst so zu optimieren, daß die verschiedenen Interessen möglichst weitgehend berücksichtigt werden.
Anmerkungen

Dem Leser wird der Eindruck vermittelt, der Verfasser führe hier eine eigene Auseinandersetzung mit der Materie. Es ist anhand des Textvergleichs aber evident, dass diese Auseinandersetzung – umformuliert und teils leicht ergänzt – aus der nicht genannten Quelle Hoffmann-Riem (1999) stammt.

Sichter
Hotznplotz


[2.] Psc/Fragment 030 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-07-07 21:29:36 Hotznplotz
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Psc, Roßnagel 1999, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
fret, Hotznplotz
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 21-31
Quelle: Roßnagel 1999
Seite(n): 200, Zeilen: 19-30
Hintergrund dieser Problemstellung ist die Beobachtung, dass Recht zwar die Aufgabe hat, Bedingungen zu schaffen, unter denen Innovationen realisiert werden können, dass ihm dafür aber weitestgehend die Voraussetzungen fehlen. Ohne genaue Kenntnis der Innovation und ihrer Rahmenbedingungen ist es schwierig, die notwendigen rechtlichen Rahmensetzungen für das Entstehen von Innovationen zu schaffen. Ohne ausreichende Kenntnis der Innovationsfolgen können auch leicht Regelungen, etwa zur Sozial- oder Umweltverträglichkeit getroffen werden, die ihr Ziel weitestgehend verfehlen. Schließlich kann ohne Erfahrung mit Technikanwendungen und ohne darauf beruhende gesellschaftliche Bewertungen der Technik den gesetzlichen Wertungen die Akzeptanz versagt bleiben20.

[20 Ausführlich hierzu Roßnagel, in: Sauer/Lang (Hrsg.), Paradoxien der Innovation, 193, 198 ff.]

Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß Recht zwar die Aufgabe hat, Bedingungen zu schaffen, unter denen Innovationen trotz ihrer Paradoxien realisiert werden können, daß ihm dafür aber weitgehend die Voraussetzungen fehlen. Ohne genaue Kenntnis der Innovationen und ihrer Realisierungsbedingungen ist es sehr schwierig, die notwendigen Rahmensetzungen für Innovationen zu treffen. Ohne ausreichende Kenntnis der Innovationsfolgen können leicht Regelungen getroffen werden, die zwar die Sozialverträglichkeit der Innovation sicherstellen sollen, aber nicht umgesetzt werden oder ihr Ziel verfehlen. Schließlich kann ohne Erfahrung mit Technikanwendungen und ohne darauf beruhende gesellschaftliche Bewertungen der Technik den gesetzlichen Wertungen die Akzeptanz versagt bleiben.
Anmerkungen

Der Text ist erkennbar übenommen. Auf Roßnagel wird verwiesen, allerdings wird nicht deutlich, in welchem Ausmaß dessen Ausführungen lediglich referiert werden. Insbesondere werden auch längere wörtliche Zitate nicht kenntlich gemacht.

Sichter
Hotznplotz



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hotznplotz, Zeitstempel: 20120707213227