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Untersuchte Arbeit: Seite: 206, Zeilen: 12-17 |
Quelle: Endler 1998 Seite(n): 276, Zeilen: 4 ff. |
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Die Zentralbank ist bei der Durchführung ihrer Geldpolitik an die Gesetze gebunden. Der rechtlichen Kontrolle durch die Gerichte können allerdings durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume Grenzen gezogen sein. Der Ermessensspielraum für das Handeln der Zentralbank wird umso enger und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit umso leichter, je eindeutiger die Zentralbank dem Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet ist.788
788 Selbst dann könnte es immer noch zu Auslegungsschwierigkeiten kommen. Begriffe wie Preisstabilität sind interpretationsbedürftig, wobei die Auslegungskriterien selbst bei hochrangigen Wirtschaftswissenschaftern umstritten sind. |
Die Zentralbank ist bei der Durchführung ihrer Geldpolitik an die Gesetze, insbesondere an das Zentralbankgesetz gebunden. Der rechtlichen Kontrolle durch die Gerichte können allerdings durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume Grenzen gezogen sein. An anderer Stelle wurde dabei bereits auf die Bedeutung der Zielformulierung hingewiesen346: Der Ermessensspielraum für das Handeln der Zentralbank wird umso enger und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit umso leichter, je eindeutiger die Zentralbank auf das Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet ist.
346 D III 2c. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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