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Untersuchte Arbeit: Seite: 181, Zeilen: 3-8, 10-11, 15-16 |
Quelle: Endler 1998 Seite(n): 262 f., Zeilen: 262: letzte 3 Zeilen; 263: 1 ff. |
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8.1.1 Argumente gegen die Unabhängigkeit einer Zentralbank
In der wissenschaftlichen Literatur wird vielfach die Auffassung vertreten, unabhängige Institutionen seien mit einem demokratischen Regierungssystem nicht zu vereinbaren. Denn eine Demokratie setze voraus, dass grundsätzlich alle politischen Entscheidungen durch vom Volk legitimierte Instanzen zu treffen seien. [...] Dies gelte natürlich auch für die Geldpolitik als einem massgeblichen Bestandteil der allgemeinen Wirtschaftspolitik. [...] Über die Geldpolitik dürfe daher nicht eine unabhängige Zentralbank als eine Art Gegen- oder Nebenregierung verfügen.697 Die Unabhängigkeit sei auch nicht mit der Sicherung der Geldwertstabilität zu rechtfertigen. 697 Vgl. SAMM, CARL-THEODOR, Die Stellung der Deutschen Bundesbank im Verfassungsgefüge, Berlin, 1967, S. 79. |
Diese Entwicklung überrascht insofern, da bereits seit langer Zeit in der politik-, rechts- und auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur die Auffassung vertreten wird, unabhängige Institutionen seien ein
[Seite 263] mit einem demokratischen Regierungssystem nicht zu vereinbarender Fremdkörper293. Denn eine Demokratie setze voraus, daß grundsätzlich alle politischen Entscheidungen durch vom Volk legitimierte Instanzen zu treffen seien. Das gelte in besonderem Maße für die Geldpolitik als einem maßgeblichen Bestandteil der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Über sie dürfe daher nicht eine unabhängige Zentralbank als eine Art „Gegen- oder Nebenregierung“ verfügen294. Die Unabhängigkeit sei auch nicht mit der Sicherung der Geldwertstabilität zu rechtfertigen. 293 Vgl. die vielen Nachweise bei Caesar, Zeitschrift für Politik 27 (1980), S. 361 ff.; Samm: Die Stellung der Deutschen Bundesbank, S. 76 ff. 294 Samm: Die Stellung der Deutschen Bundesbank im Verfassungsgefüge, S. 79. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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