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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 3-19
Quelle: Gaitanides 2005
Seite(n): 41, 42, 43, Zeilen: 41: 3 ff.; 42: 1 ff.; 43: 30 ff.
7.2 Der Begriff der Unabhängigkeit

Das Spektrum der in der Literatur verwendeten Definitionen für den Begriff der Unabhängigkeit einer Zentralbank ist breit. Begriffe wie „Unabhängigkeit“, „Autonomie“, „Handlungsspielraum“ oder „Verhaltensspielraum“ werden oft synonym verwendet. All diese Begriffe sind sehr allgemein gehalten und erscheinen nicht immer geeignet, die Gesamtproblematik zu erfassen.564 Die deutsche Literatur stützt sich weitgehend auf die allgemeine klassische Unabhängigkeitsdefinition, wie sie bereits in den Gesetzesmaterialien zur Deutschen Bundesbank zu finden ist.565 Eine Zentralbank ist demnach dann unabhängig, wenn sie bei ihren währungspolitischen Entscheidungen nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, nicht an Weisungen der Regierung gebunden ist und nicht unter den Einfluss potenzieller Interessenten an einer für die Sicherheit der Währung gefährlichen Ausdehnung des Geldvolumens gerät.566

CAESAR beispielsweise zieht den Terminus „Handlungsspielraum“ vor und definiert diesen als ein Konglomerat der Möglichkeiten einer Notenbank, ihre Aufgabe ohne Behinderung durch juristische Bestimmungen, ökonomische [Wirkungshemmnisse oder politische Widerstände zu erfüllen.567]


564 Vgl. CAESAR, ROLF, Die Unabhängigkeit der Notenbank im demokratischen Staat, in: Zeitschrift für Politik (ZfP), Nr. 27, 1980, S. 344.

565 GAITANIDES, CHARLOTTE, (mit zahlreichen Hinweisen) Das Recht der Europäischen Zentralbank, Unabhängigkeit und Kooperation in der Europäischen Währungsunion, Tübingen, 2005, S. 41 f.

566 Siehe so genannten Scharnberg-Bericht, in: DEUTSCHER BUNDESTAG, Ausschuss für Geld und Kredit (22. Ausschuss) über den Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, Bundestags-Drucksache Nr. 3603 vom 31. Mai 1957, S. 5.

[567 CAESAR, ROLF, Der Handlungsspielraum von Notenbanken: Theoretische Analyse und internationaler Vergleich, Baden-Baden, 1981, S. 70.]

[Seite 41]

I. Der Begriff der Unabhängigkeit

[...]

Das Spektrum der in der Literatur verwendeten Definitionen ist weit. Begriffe wie "Unabhängigkeit", "Autonomie", "Handlungsspielraum" oder "Verhaltensspielraum" werden meist synonym verwendet.

[Seite 43]

Eine Zentralbank ist unabhängig, wenn sie ihre geldpolitischen Entscheidungen selbständig und ohne Beeinflussungvon außen treffen kann.

[Seite 41, letzter Abs.]

In eine ähnliche Richtung weist eine Definition, die mit "Handlungsspielraum" umschrieben wird. Caesar6 definiert den Handlungsspielraum als die Gesamtheit der Möglichkeiten einer Notenbank, ihre Aufgaben nach "allgemeinem Verständnis" zu erfüllen ohne Behinderung durch juristische Bestim-

[Seite 42]

mungen, ökonomische Wirkungshemmnisse oder politische Widerstände. [...]

Die deutschsprachige Literatur stützt sich weitgehend auf die klassische Unabhängigkeitsdefinition, wie sie bereits im sog. Scharnberg-Bericht in den Gesetzesmaterialien zum Deutschen Bundesbankgesetz zu finden ist:8 "Unter Unabhängigkeit wird verstanden, daß die Bank bei ihrer währungspolitischen Entscheidung nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, nicht an Weisungen der Bundesregierung gebunden ist und nicht dem Einfluß potentieller Interessenten an einer für die Sicherheit unserer manipulierten Währung gefährlichen Ausdehnung des Geldvolumens gerät".


6 Caesar, Der Handlungsspielraum von Notenbanken, 1981, S. 63 f., 69 f.

8 Siehe Bericht des Abgeordneten Scharnberg, in: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, BT-Drucks. zu Drucks. Nr. 3603 vom 31. Mai 1957, 2. Wahlperiode 1953, S. 5.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 565 genannt.

Die von den Seiten 41 und 42 aus Gaitanides 2005 übernommenen Inhalte stammen ihrerseits aus anderer Quelle, siehe die Chg-Seiten 41 und 42.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann