von Dr. Paul Fang
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[1.] Pf/Fragment 193 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-06-29 13:12:08 Schumann | Fragment, Gesichtet, Pf, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wagener 2001 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 1-9 |
Quelle: Wagener 2001 Seite(n): 155, Zeilen: 20 ff. |
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Da die Einbindung von Organen und Gremien sowohl der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten, die ihrerseits demokratisch legitimiert seien, gewährleistet sei, sei auch die von ihnen vollzogene Ernennungshandlung legitim. Diese Argumentation folgt der Auffassung, dass die Legitimität der Zentralbank eine indirekt vermittelte sei. Indem die Entscheidungsorgane der Zentralbank von Instanzen in Amt gesetzt würden, werde auch die Legitimität dieser Instanzen an die Zentralbank weitergereicht. Die unabhängige Zentralbank widerspreche deshalb nicht dem Demokratieprinzip.742
742 Vgl. ANDERSEN, UWE, Das anvisierte Europäische System der Zentralbanken – eine vierte Gewalt im Dienste der Geldwertstabilität? in: ANDERSEN, UWE/BIERLING, STEPHAN G./NEUSS, BEATE/WOYKE, WICHARD (Hrsg.), Politik und Wirtschaft am Ende des 20. Jahrhunderts: Perspektiven und Interdependenzen, Opladen, 1995, S. 27; HARDER, BETTINA, Die Interdependenzen zwischen Währungsunion und politischer Union des Maastrichter Vertrages: ökonomische Funktionsbedingungen – nationale Souveränität – Integrationsautomatismus, Frankfurt am Main, 1997, S. 115; ELGIE, ROBERT, Democratic Accountability and Central Bank Independence: Historical and Contemporary, National and European Perspectives, in: West European Politics, Nr. 3, 1998, S. 65; |
Da die genannten Institutionen - vor allem die für die Ernennung maßgeblichen Bundes- und Landesregierungen - über einen konsistenten Legitimationsstrang verfügten875, sei - so die einschlägige Argumentation - auch die von ihnen vollzogene Bestellungshandlung legitim.876 Die Legitimität der Bundesbank wäre demnach eine indirekt vermittelte: Indem ihre Führungsriege von Instanzen in Amt und Würden gesetzt wird, die aus demokratischen Verfahren hervorgegangen sind, wird auch die Legitimität dieser Instanzen an die Zentralbank „weitergereicht“. Die Stellung der dem direkten Zugriff enthobenen Bundesbank widerspräche demzufolge nicht dem Demokratieprinzip.
875 Die Bundesregierung etwa wird durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt, der wiederum seiner Legitimität aus den direkten und freien Wahlen bezieht. 876 Vergl. Andersen (1995), S. 27; von Harder (1997), S. 115; Robert S. 53f; Elgie (1998), S. 65. |
Die eigentliche Quelle bleibt ungenannt. |
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