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Untersuchte Arbeit: Seite: 55, Zeilen: 17-27 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 200, Zeilen: 24-32 |
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I. Die Leistungsziele
Hauptelement der Steuerung sind die definierten Leistungsziele in den Kontrakten.[FN 210] Wie bereits erwähnt, determinieren sie die Quantität und bei Verzicht auf eigenständige aufgeschlüsselte Qualitätsvereinbarungen auch die Qualität aller von der entsprechenden Organisationseinheit zu liefernden Leistungen und Produkte. Hierbei wird, sofern kein konkreter Vorgabenbedarf besteht, aus Sicht der übergeordneten Ebene nicht zwischen internen und externen Leistungen und Produkten unterschieden, da ausnahmslos die untergeordneten Ebenen für die Erreichung der in den Zielvereinbarungen festgelegten Ergebnisse verantwortlich sind.[FN 211] Kontraktinhalte sind sowohl Produkte und Produktgruppen als auch Produktbereiche.[FN 212] [FN 210: Vgl. Tondorf, VM 1999, 340.] [FN 211: Winter S. 200.] [FN 212: Winter S. 200.] |
Die Leistungsziele sind neben den Finanzzielen das Hauptelement der Zielvereinbarungen. Sie determinieren Quantität und bei Verzicht auf eigenständige Qualitätsvereinbarungen auch die Qualität aller von der entsprechenden organisatorischen Einheit zu liefernden Leistungen bzw. Produkte, wobei hier aus Sicht der übergeordneten Ebene, sofern kein konkreter Vorgabebedarf besteht, nicht zwischen internen und externen Leistungen und Produkten unterschieden wird, da ausnahmslos die untergeordneten Ebene für die Erreichung der in den Zielvereinbarungen kodifizierten Ergebnisse verantwortlich ist. In der Regel werden die Zielvereinbarungen über Produkte, Produktgruppen oder Produktbereiche abgeschlossen,[FN 543] [...]
[FN 543: Vgl. o.V., Neues Berliner Verwaltungsmanagement, 7/1995, S.97] |
Hier ist massiv der Originalwortlaut übernommen worden. Die vorhandenen Quellenverweise machen den wörtlichen Charakter und den Umfang der Übernahmen nicht deutlich. Anführungszeichen fehlen. |
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