VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hotznplotz, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 209, Zeilen: 10-24, 27-31, 106
Quelle: Schönhoven 2004
Seite(n): 474; 475, Zeilen: 11, 101; 08-31, 106-107
Brandts Brief vom 15. Juli 1968 an Kiesinger hatte diesen nicht zu einer Korrektur seiner Position bewegen können. Der Kanzler war, auch mit Blick auf die Widerstände in der CDU/CSU, nach wie vor entschlossen, die Entscheidung zu verzögern und den NV-Vertrag keinesfalls während des Sommers im Kabinett zur Abstimmung zu stellen. Brandt drängte Kiesinger am 10. August in einem Brief, den er in seinem norwegischen Urlaubsort Hamar handschriftlich verfasste hatte, erneut dazu, dass im Kabinett wenigstens eine Vorklärung vorgenommen werde. Hierbei sollte die grundsätzlich positive Haltung der Bundesregierung bestätigt werden, die diese bereits im April 1967 vor dem Bundestag eingenommen habe.[FN 930] Ferner sollte, so Brandt, das Kabinett diejenigen Teile des NV-Vertrags akzeptieren, an denen es nichts mehr auszusetzen habe. Schließlich könnte man die Punkte zusammenstellen, zu denen der Bundesregierung an einer über den Vertragstext hinausreichenden Klärung gelegen sei. Der Außenminister fügte hinzu, dass man mit einer derartigen Vorklärung zur Not auf der für Anfang September in Genf terminierten Tagung der Nichtnuklearstaaten bestehen könnte, aber ohne sie halte er eine Teilnahme an dieser Konferenz nicht für ratsam. [...][FN 931]

[...] Kiesinger bemerkte am 17. August 1968 in seinem Antwortbrief an Brandt, dass die von Brandt gewünschte Vorklärung im Kabinett zu einer Art Vorentscheidung führen würde, die er aus innen- wie außenpolitischen Gründen noch nicht für möglich halte. In der Kabinettssitzung in der letzten Augustwoche könnte allenfalls die allgemeine grundsätzliche Haltung der Bundes- [regierung zum Nichtverbreitungsvertrag erneut bekräftigt werden.[FN 932].]

[FN 931] Brandt an Kiesinger 10.8.1968, S. 1-3: ACDP, Nachlass Kurt Georg Kiesinger, Ordner 01-226-001.

[Seite 474]

Zunächst ließ Brandt den Kanzler im Juli 1968 wissen[FN 108] [...].

[Seite 475]

Brandts Argumente veranlassten Kiesinger nicht zu einer Korrektur seiner Position. Der Kanzler war, auch mit Blick auf die Widerstände in der Union, nach wie vor entschlossen, die Entscheidung zu verzögern und den Vertrag keinesfalls während der Sommerpause im Kabinett zur Abstimmung zu stellen. Daraufhin drängte ihn Brandt in einem zweiten Schreiben im August 1968, das er in seinem norwegischen Urlaubsort Hamar handschriftlich verfasst hatte, im Kabinett wenigstens eine „Vorklärung“ vornehmen zu lassen.[FN 110] Hierbei sollte „die grundsätzlich positive Haltung“ der Bundesregierung bestätigt werden, die diese bereits im April 1967 vor dem Bundestag eingenommen habe. Ferner sollte das Kabinett diejenigen Teile des Vertrages akzeptieren, an denen man „nichts mehr auszusetzen“ habe. Und schließlich könne man die Punkte zusammenstellen, zu denen der Bundesregierung „an einer über den Vertragstext hinausreichenden Klärung gelegen“ sei. Unmissverständlich fügte Brandt hinzu: Mit einer derartigen Vorklärung könne man „zur Not“ auf der für Anfang September 1968 in Genf terminierten Tagung der Nichtnuklearstaaten bestehen; ohne sie würde er seine Teilnahme an dieser Konferenz „nicht für ratsam halten“.

Auch dieser Appell seines Außenministers veranlasste Kiesinger zu keinem Sinneswandel. Er antwortete Brandt, die von ihm gewünschte Vorklärung im Kabinett „würde zu einer Art Vorentscheidung fuhren“, die er „aus innen- wie außenpolitischen Gründen“ noch nicht für möglich halte. In der Kabinettssitzung in der letzten Augustwoche könne allenfalls die „allgemeine grundsätzliche Haltung“ der Bundesregierung zum Nichtverbreitungsvertrag „erneut bekräftigt werden“.[FN 111]

[FN 108] Schreiben Brandts an Kiesinger vom 15. Juli 1968. [...]

[FN 110] Schreiben Brandts vom 10. August 1968 an Kiesinger. ACDP, Nachlass Kurt Georg Kiesinger, I-226-A001; [...]

Anmerkungen

Übernahme mit (ergänzter) Quellenreferenz; Fortsetzung in Fragment 210 09

Sichter
Frangge