von Dr. Martin Winkels
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[1.] Mw/Fragment 195 07 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:02:51 Kybot | Fragment, Gesichtet, Mw, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schönhoven 2004, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 195, Zeilen: 01-13, 105-108 |
Quelle: Schönhoven 2004 Seite(n): 104; 105, Zeilen: 33-36; 01-07, 112-118 |
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Für die SPD war die in ihrem Acht-Punkte-Programm im November 1966 formulierte Forderung, die Bundesrepublik müsse um der Stabilität des Bündnisses willen und als Beitrag zur Entspannung den Ehrgeiz auf atomaren Mitbesitz aufgeben, die generelle Leitlinie, an der sie sich
orientierte.[FN 860] Gegen diese Festlegung auf eine nichtnukleare Politik gab es in der CDU/CSU von Anfang an Bedenken, die auch in Kiesingers Regierungserklärung am 13. Dezember 1966 aufgetaucht waren. Der Kanzler hatte nämlich erläutert, dass die Bundesrepublik keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Besitz an solchen Waffen anstrebe.[FN 861] Kiesinger hatte aber bewusst offen gelassen, ob damit auch der Mitbesitz ausgeschlossen war, wie es Brandt am 6. Dezember in seinen Notizen zu Kiesingers Regierungserklärung wiederholt gefordert hatte: „Ausräumen des Mißverständnisses, als wollten wir Mitbesitz an oder nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen.“[FN 862] [FN 861]: Bundestagssitzung 13.12.1966: Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 5. Wahlperiode, Band 63: Stenographische Berichte der 78.-102. Sitzung 1966/67, herausgegeben in Bonn, S. 3643-3665, Regierungserklärung S. 3656-3665, hier S. 3662. [FN 862]: Brandts Notizen 6.12.1966, S. 1-8, hier S. 5: AdsD, WBA, Nachlass Willy Brandt, A7, Ordner 17. |
Für die Sozialdemokraten war die in ihrem Acht-Punkte-Programm im November 1966 formulierte Devise, die Bundesrepublik müsse „um der Stabilität des Bündnisses willen und als Beitrag zur Entspannung den Ehrgeiz auf atomaren Mitbesitz aufgeben“[FN 38], die generelle Leitlinie, an der man sich [Seite 105] in der Großen Koalition orientierte. Gegen diese Festlegung auf eine nichtnukleare Militärpolitik gab es in der Union sofort massive Bedenken[FN 39], die auch in der Regierungserklärung Kiesingers widerhallten. Der Kanzler betonte nämlich, die Bundesrepublik strebe „keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Besitz an solchen Waffen an“.[FN 40] Er ließ aber bewusst offen, ob damit auch der „Mitbesitz“ ausgeschlossen war, wie es Brandt ihm geraten hatte.[FN 41]
[FN 40] Verhandlungen des Deutschen Bundestages. V. Wahlperiode. Sitzung am 13. Dezember 1966, S. 3662. [FN 41] In handschriftlichen Vorschlägen zur Regierungserklärung hatte Brandt am 6. Dezember 1966 festgehalten: „Ausräumen des Missverständnisses, als wollten wir Mitbesitz an oder nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen“. [...] AdsD, WBA, A 7, Mappe 17. |
Übernahme mitsamt zweier (ergänzter) Quellenreferenzen |
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