Arbeitnehmerberücksichtigung im Übernahmerecht
von Manja Schreiner
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| [1.] Msr/Fragment 109 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-08-07 14:23:16 WiseWoman | BauernOpfer, Fragment, GK BetrVG 2005, Gesichtet, Msr, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 109, Zeilen: 1-6 |
Quelle: GK BetrVG 2005 Seite(n): 1298, Zeilen: Rn. 123 |
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| [Betrachtet man den für die Auslegung des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“] heranzuziehenden Katalog des § 106 Abs. 3, so ergibt ein Vergleich mit den Funktionen des Aufsichtsrats, dass die „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ nicht bzw. nur beschränkt die Geschäftspolitik betreffen. Überwiegend wird auf die tatsächliche Gegenwartslage, auf Vorhaben betreffend die technische Durchführung und Verwirklichung des Gegenstandes des Unternehmens und auf die Entwicklung in naher Zukunft Bezug genommen.465
465 Fabricius, in: Fabricius/Kraft, BetrVG, 5. Aufl., v. § 106 Rn. 123. |
Betrachtet man den für die Auslegung des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“ heranzuziehenden Katalog des § 106 Abs. 3 (vgl. zur Auslegung des Begriffs oben Anm. 62 ff.), so ergibt ein Vergleich mit den Funktionen des Aufsichtsrats (vgl. oben Anm. 108 ff.), daß „die wirtschaftlichen Angelegenheiten“ nicht bzw. nur beschränkt Geschäftspolitik, sondern überwiegend auf die tatsächliche Gegenwartslage, auf Vorhaben betreffend die technische Durchführung (Verwirklichung) des Gegenstandes des Unternehmens, auf die Entwicklung in naher Zukunft, ausgerichtet ist. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 465 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt jedoch unausgewiesen. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20230807142341
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