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Untersuchte Arbeit: Seite: 261, Zeilen: 20-26, 28-29 |
Quelle: Mahlmann 2004 Seite(n): 124, Zeilen: online |
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Die verschiedenen dargebotenen Konfliktlösungsansätze im Kopftuchstreit haben unterschiedliche rechtliche und politische Überzeugungskraft. Das laizistische Modell der strengen Trennung von Staat und Religion hat den Vorteil, die Gleichbehandlung der Religionen zu verwirklichen. Es hat den weiteren Vorteil, die Trennung von Staat und Kirche ernst zu nehmen. Dieses Modell hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Es gewährt den Menschen in einem essentiell entscheidenden Bereich weniger Freiheit als andere Modelle, weil von vorneherein religiöse Bekundungen im Schuldienst ausgeschlossen werden. [...] Es mag Zeiten geben, in denen Laizismus die einzige Möglichkeit ist, den Frieden in einer Gesellschaft zu erhalten, etwa bei bürgerkriegsähnlichen religiösen [Spannungen.] | Die verschiedenen Lösungsmodelle haben unterschiedliche rechtliche und politische Überzeugungskraft. Das Laizistische Modell hat den Vorzug, die Gleichbehandlung der Religionen zu verwirklichen. Es hat den weiteren Vorteil, die Trennung von Staat und Kirche ernst zu nehmen18. Dieses Modell hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Es gewährt Menschen in einem existenziell entscheidenden Bereich19 weniger Freiheit als andere Modelle, weil es von vornherein religiöse Bekundungen im Schuldienst oder auch darüber hinaus ausschließt. [...] Es mag Zeiten geben, in denen Laizismus die einzige Möglichkeit ist, den Frieden in einer Gesellschaft zu erhalten, etwa in Anbetracht von großen, bürgerkriegsähnlichen religiösen Spannungen.
18 Vgl. z.B. Laskowski, KJ 2003, 420 (36). 19 Die Religionsfreiheit wird mit Recht vom BVerfG in enge Verbindung zur Menschenwürde gebracht, vgl. BVerfGE 41, 29 (50) = NJW 1976, 947, BVerfG, NJW 2003, 3111 (3113). |
Die Quelle ist weiter oben auf der Seite in Fn. 1202 genannt. |
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