Amerika: das Experiment des Fortschritts
von Margarita Mathiopoulos
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Untersuchte Arbeit: Seite: 345, Zeilen: 16-27 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 45-46, Zeilen: S.45,22-38.101-102 - S.46,1 |
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FN 128: Vgl. Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York 1978: Allan Bakke hatte die Medizinische Fakultät der University of California angeklagt, weil diese ihm 1973 und 1974 die Zulassung verweigerte aufgrund einer Reservierung von 16 Studienplätzen für Angehörige von Minoritätsgruppen, die weniger qualifiziert sein sollten als Bakke. Der Kalifornische Oberste Gerichtshof entschied zu Bakkes Gunsten, die Universität wandte sich jedoch im Berufungsverfahren an den Supreme Court, damit die Politik des Department of Health, Education and Welfare auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden sollte. Zwar stimmten fünf der neun Richter darin überein, daß explizit aufgestellte „racial quotas" gegen den Gleichheitsanspruch des 14. Amendment verstoßen würden - womit Bakke zur Universität zugelassen und die „Quotenpolitik" untersagt wurde -, andererseits urteilte jedoch eine Mehrheit von fünf Richtern, daß „Affirmative Action"-Programme für Minderheiten verfassungskonform seien, solange sie im Zulassungsprozeß nur einen Faktor u.a. darstellen und keine expliziten Quoten mit sich bringen würden. | [FN 5] Allan Bakke hatte die Medizinische Fakultät der Universität Kalifornien angeklagt, weil diese ihm angeblich zweimal die Zulassung verweigert hatte aufgrund einer Reservierung von 16 Studienplätzen für Angehörige von Minoritätsgruppen, die allesamt weniger qualifiziert waren als Bakke. Der Kalifornische Oberste Gerichtshof entschied zu Bakkes Gunsten, die Universität wandte sich jedoch im Berufungsverfahren an den Obersten Bundesgerichtshof, so daß die Politik des Bundesministeriums auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden sollte. Auch die Richter des Obersten Gerichtshofes waren sich nicht einig. Zwar stimmten fünf der neun Richter darin überein, daß explizit aufgestellte Rassenquoten gegen den Gleichheitsanspruch des 14. Zusatzartikels verstoßen. Damit wurde Bakke zur Universität zugelassen und die „Quotenpolitik" untersagt. Andererseits urteilte jedoch eine Mehrheit von fünf Richtern, daß „affirmative action"-Programme für Minoritäten verfassungskonform seien, solange sie im Zulassungsprozeß nur einen Faktor unter anderen darstellen und keine expliziten Quoten mit sich bringen.
[FN 5: Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York, 1978; Donald L. Horowitz: The Court and Social Policy, Washington, 1977.] |
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