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Amerika: das Experiment des Fortschritts

von Margarita Mathiopoulos

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 225, Zeilen: 4-18
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 246, Zeilen: 14-30, 102-105
Seit 1972 sollten nun z.B. jährlich sechs Milliarden Dollar, die Hälfte davon an Einzelstaaten und der Rest an Städte und Landkreise, als „general revenue sharing" verteilt werden, die - mit Ausnahme des Bildungs- und Sozialwesens - von den dortigen Instanzen beliebig verwendet werden konnten. Tatsächlich wurde aber die von der Nixon-Administration beabsichtigte Unabhängigkeit der Einzelstaaten gegenüber der Bundesregierung nicht erreicht. Ende der 70er Jahre machten die Subventionen dieses „revenue sharing" über 12% der Bundesüberweisungen an die Einzelstaaten und Kommunen aus. Andererseits aber nahm die Anzahl der zweckgebundenen, „kategorischen" Subventionen bedeutend schneller zu als die von der Bundesregierung unkontrollierbaren „revenue sharing" - Auszahlungen, und zwar deswegen, weil die Möglichkeit der Einflußnahme von Interessengruppen, Verwaltungsbehörden und auch Kongreßausschüssen auf die Kontrolle spezifischer Finanzmittel angewiesen ist. So machten 1976 die zweckgebundenen Subventionen bereits 79% aller Überweisungen der Bundesregierung aus.[FN 267]

[FN 267: Vgl. hierzu: W. E. Oates (ed.): Financing the New Federalism: Revenue Sharing, Conditional Grants, and Taxation, Baltimore 1975; Stan Weisner: The Social Impact of Revenue Sharing, New York 1976; Richard P. Nathan/Charles F. Adams: Revenue Sharing: The Second Round, Washington, D.C., 1977; H. Mewes.op. cit., S. 246.]

Seit 1972 werden z. B. jährlich sechs Milliarden Dollar,die Hälfte davon an Einzelstaaten und der Rest an Städte und Landkreise, als „general revenue sharing" verteilt, die - mit Ausnahme des Bildungs- und Sozialwesens - von den Regierungsinstanzen nach eigenem Belieben verwendet werden können. Dies sollte nach Ansicht des konservativen Präsidenten Nixon die Unabhängigkeit der Einzelstaaten gegenüber der Bundesregierung stärken. Ende der 70er Jahre machten die Subventionen dieser „Einnahmen-Teilung" über 12 Prozent der Bundesüberweisungen an die Einzelstaatcn und Kommunen aus[FN 6]. Andererseits nahm die Anzahl der „kategorischen",d. h. zweckgebundenen Subventionen bedeutend schneller zu als die von der Bundesregierung unkontrollierbaren „revenue sharing"-Auszahlungen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil die Möglichkeit der Einflußnahme von Interessengruppen, Verwaltungsbehörden und auch Kongreßausschüssen auf die Kontrolle spezifischer Finanzmittel angewiesen ist. 1976 machten zweckgebundene Subventionen 79 Prozent aller Überweisungen der Bundesregierung aus[FN 7].


[FN 6: Stan Warner: The social Impact ot Revenue Sharing, New York, 1976; Richard P. Nathan, Charles F. Adams: Revenue Sharing: The Second Round, Washington 1977.]

[FN 7: Ebd.]

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet.

Sichter




Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Senzahl, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 225, Zeilen: 28-42
Quelle: Mewes 1986
Seite(n): 247, Zeilen: 13-26
Angesichts dieser ambivalenten Zusammenhänge zwischen Bundes- und Einzelstaatsregierungen scheint es fraglich, ob der schon in seiner ersten Inauguralrede angekündigte und dann in seiner State of the Union-Botschaft im Januar 1982 dargelegte „Neue Föderalismus" Ronald Reagans sich durchsetzen wird. Ursprünglich sah sein „Deregulation"-Plan vor, daß nach einer achtjährigen, durch einen Sonderfond finanzierten Übergangszeit über 40 (von fast 500) Subventionsprogramme des Bundes auf die Einzelstaaten übertragen und dafür das kostspielige Gesundheitsförderungsprogramm ganz dem Bund übergeben werden sollte. Aber die Konferenz der Gouverneure (1986), deren Mehrheit Demokraten sind, lehnte das Programm mehrmals ab, weil in den Reagan-Vorschlägen zwar ein größerer intergouvernmentaler Entscheidungsspielraum gewährt wurde, dieser jedoch mit drastischen Kürzungen der Mittel für Sozialprogramme auf Bundesebene einhergehen würde. Die Mehrzahl der Einzelstaaten aber wäre dann, nach Übernahme der Sozialausgaben, ohne große Steuererhöhungen zahlungsunfähig geworden.[FN 269]

[FN 269: Vgl. zu Reagans „New Federalism"-Programmen das Kap. 3 von Walter E. Volkomers Buch: American Government, Englewood Cliffs, N.J., 1983. Siehe ferner hierzu: C. Boyden Gray: Regulation and Federalism, Yale Journal of Regulation, vol. 1, No. 1 (1983), S. 93-110; George E. Peterson: Federalism and the States: An Experiment in Decentralization, in: John Z. Palmer/Isabel V. Sawhill (eds.): The Reagan Record, An Assessment of America's Changing Domestic Priorities, Cambridge, Mass., 1984 (Urban Institute Study), S. 222 ff.; David R. Beam: New Federalism, Old Realities: The Reagan Administration and Intergovernmental Reform, in: Lester M. Salomon/Michael S. Lund (eds.): The Reagan Presidency and the Governing of America, Washington, D C., 1984 (Urban Institute Study).]

Angesichts dieser Zusammenhänge zwischen Bundes- und Einzelstaatsregierungen

bleibt es fraglich, ob der schon während seines ersten Wahlkampfes angekündigte „Neue Föderalismus" Reagans sich durchsetzen kann. Sein Plan sah ursprünglich vor, daß nach einer achtjährigen, durch einen Sonderfond finanzierten Übergangszeit über 40 (von fast 500) Subventionsprogrammen des Bundes auf die Einzelstaaten übertragen und dafür als „Belohnung" das kostspielige Gesundheitsförderungsprogramm ganz dem Bund übergeben würde. Aber die Konferenz der Gouverneure, von denen die überwältigende Mehrheit Demokraten sind, lehnte das Programm mehrmals ab. Das Hauptproblem besteht darin, daß die Reagan-Administration dachte, die Mittel für Sozialprogramme auf Bundesebene drastisch zu kürzen. Die Mehrzahl der Einzclstaaten aber wäre dann, nach Übernahme der Sozialausgaben ohne große Steuererhöhungen, zahlungsunfähig geworden.

Anmerkungen

In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet. <br />Die Quelle wird in diesem Fall nicht mal am Ende des Abschnitts erwähnt.

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