Amerika: das Experiment des Fortschritts
von Margarita Mathiopoulos
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Untersuchte Arbeit: Seite: 194, Zeilen: 21-23 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 40, Zeilen: 14-17 |
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Nach dem 2. Weltkrieg sollte der Schwerpunkt des Supreme Court unter dem Vorsitz von Chief Justice Earl Warren (1953-1969) im Bereich der Bürger- und Individualrechte liegen: | Im Bereich der Bürger- und Individualrechte lag somit der Schwerpunkt des Obersten Gerichtshofs nach Ende des Zweiten Weltkrieges, insbesondere der neun Richter unter dem Vorsitz des Oberrichters Earl Warren (1954-1969). |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 194, Zeilen: 30-33 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 43, Zeilen: 4-6 |
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Mit Präsident Eisenhowers Ernennung von Earl Warren zum Obersten Richter, der sich zum Vorkämpfer für die Bürgerrechtsbewegung entwickelte, war die Ära eines liberal-demokratisch gesinnten, politisch-aktiven Supreme Court eingeleitet worden. | Unter dem Vorsitz von Earl Warren (1954-1969) setzte sich ein liberal-demokratisch gesinntes, politisch-aktives „Gericht" an die Spitze der Bürgerrechtsbewegung,[...] |
Gern benutzt, aber nie zitiert: Die abschließende Fußnote (III.113) verweist wieder nicht auf Mewes. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 194, Zeilen: 43-46 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 41, Zeilen: 14-20 |
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Im zentralen Bereich der Bürgerrechte, die seit dem Neuaufkeimen der schwarzen Bürgerrechtsbewegung Ende der 50er Jahre für die jüngste amerikanische Politik grundlegende Bedeutung besitzen, hatte der Supreme Court die Prinzipien der Bundesgesetzsuprematie und Normenkontrolle erst nach Beendigung [des Bürgerkriegs (1865) auf die ganze Nation, d.h. auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, ausgedehnt.] | Auf den zentralen Bereich der Bürgerrechte, die im Zuge der gegen Ende der 50er Jahre neu aufkeimenden schwarzen Bürgerrechtsbewegung für die jüngste Politik grundlegende Bedeutung besitzen, hatte das Oberste Gcricht die Prinzipien der Bundesgesetzsuprematie und Normenkontrolle erst nach Ende des Bürgerkriegs (1865) auf die Gesamtnation, d. h. auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, ausgedehnt. |
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