von Margarita Mathiopoulos
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 7-16 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 40, Zeilen: 1-6 |
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<font color="red">Nach der Stärkung der Zentralregierung und der Begrenzung der Einzelstaatsrechte in der Zeit zwischen 1787 und 1865 sollte der </font><font color="blue">Supreme Court in der Phase des Bürgerkriegs, des Wiederaufbaus und der Industrialisierung,</font>
angefangen von der Ernennung des Chief Justice Roger Taney (1836) durch Präsident Andrew Jackson bis zum Ende der Amtsperiode von Chief Justice William Taft (1930),
meist durch Berufung auf die „due process of law" - und „equal protection of the laws"-Klauseln im 14. Amendment (1868) verteidigte. |
<font color="red">Nach der Stärkung der Zentralregierung und der Begrenzung der Einzelstaatsrechte in der Zeit zwischen 1787 und 1865 sollte der </font><font color="blue">Oberste Gerichtshof im Zeitraum von 1865 bis etwa 1937 </font>
<br/> <font color="blue">eine zentrale Rolle in der Expansion des kapitalistischen Wirtschaftssystems spielen, indem er konsequent das individuelle Eigentumsrecht auch moderner Großkonzerne gegen die Intervention der Bundesregierung </font> <br/> verteidigte. |
Am Ende der Seite findet sich in Fußnote III.110 ein versteckter Verweis auf Mewes, allerdings auf eine andere Seite. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 16-21 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 47, Zeilen: 7-14 |
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Im Bereich der Wirtschaftspolitik wurde die „due process"-Klausel nach 1868 zunächst zum Schutz des individuellen Eigentumsrechts gegen Interventionen der Einzelstaaten angewandt. Doch die Trusts, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts die wichtigsten Handels- und Industriebranchen monopolisiert hatten, konnten auch als Korporationen, als „juristische Personen" den persönlichen Eigentumsschutz in Anspruch nehmen | Im Bereich der Wirtschaftspolitik wurde die „due process"-Klausel nach 1868 zunächst zum Schutz des individuellen Eigentumsrechts gegen Interventionen des Einzelstaates angewandt. Die wachsende Zahl von Großkonzernen, die schon Ende des 19. Jahrhunderts die wichtigsten Handels- und Industriebranchen monopolisierten und meist über die Grenzen der Einzelstaaten hinwegreichten, konnten auch als Korporationen, als „juristische Personen" den persönlichen Eigentumsschutz in Anspruch nehmen. |
Das übliche (siehe auch): 16 Zeilen später erfolgt der Verweis auf die Quelle - Zitat als solches nicht gekennzeichnet. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 26-37 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 47, Zeilen: 22-34 |
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So erklärte der Oberste Gerichtshof 1895 eine Bundeseinkommenssteuer für verfassungswidrig, die dann erst 1913 durch das 16. Amendment realisiert wurde; er begrenzte die Anwendungsmöglichkeiten der ersten Anti-Trust-Gesetzgebung (1895); verbot der Bundesregierung die Kontrolle der Jugendarbeit (1918) und den Einzelstaaten die Kontrolle der Arbeitszeit (1905). Andererseits gestattete der Supreme Court den Staaten die Kontrolle solcher Handels- und Gewerbezweige, die im öffentlichen Interesse tätig waren (1877); unterstützte Staatsgesetze zur Sicherheitskontrolle in Bergwerken (1902); erlaubte Einzelstaaten die Regulierung der in ihrem Gebiet operierenden Eisenbahngesellschaften (1886). Ferner vertrat das Oberste Gericht zwischen 1887 und 1910 in über 80% der Entscheidungen das Recht der Einzelstaaten auf Regulierung verschiedener Aspekte des Wirtschaftslebens.[FN 110]
[FN 110: Vgl. hierzu: H. Mewes, op. cit., S. 47; S. C. Sarkesian/K. Nanda, op. cit., S. 304-305; Horst Ehmke: Wirtschaft und Verfassung. Die Verfassungsrechtsprechung des Supreme Court zur Wirtschaftsregulierung, Karlsruhe 1961. Zum Abstimmungsverhalten der Richter des Supreme Court in Vergangenheit und Gegenwart siehe: D. W. Rohde/H. J. Spaeth: Supreme Court Decision-Making, New York 1975; Leon Friedman/Fred L. Israel (eds.): The Justices of the United States Supreme Court, 1789-1969, New York 1969, 4 vols.] |
So erklärte der Gerichtshof eine Bundeseinkommensteuer für verfassungswidrig (1895), die dann erst 1913 durch den 16.
Zusatzartikel realisiert wurde; er begrenzte die Anwendungsmöglichkeiten der ersten Antimonopolgesetzgebung (1895); verbat der Bundesregierung die Kontrolle der Jugendarbeit (1918) und den Einzelstaaten die Kontrolle der Arbeitszeit (1905). Andererseits erlaubte das Gericht den Staaten die Kontrolle solcher Handels- und Gewerbezweige, die im „öffentlichen Interesse" tätig waren (1877); unterstützte Staatsgesetze zur Sicherheitskontrolle in Bergwerken (1902); erlaubte Einzelstaaten die Regulierung der in ihrem Gebiet operierenden Eisenbahngesellschaften (1886). In der Tat unterstützte das Gericht im Zeitraum von 1887 bis 1910 über 80 Prozent der Einzelstaatsinterventionen im wirtschaftlichen Bereich. |
Wörtliche Übernahme geht bis in die eigentümliche Interpunktion: in der Aufzählung wird das ";" als Trennzeichen benutzt. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 42-47 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 47, Zeilen: 36-38 |
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Einige von Roosevelts ersten New Deal-Maßnahmen, z.B. der „National Industrial Recovery Act" (1933) zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise, wurden 1935 vom Obersten Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt. Ebenso wurden zwischen 1933 und 1937 zwölf weitere Bundesgesetze, manche darunter von entscheidender Bedeutung für Roosevelts Politik, vom Supreme Court mit meist fünf zu vier Stimmen als verfassungswidrig erklärt. | Auch Roosevelts erste „New Deal"-Verordnungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise wurden vom Gerichtshof mit meist fünf zu vier Stimmen noch als verfassungswidrig erklärt. |
Zur Abwechslung: aus eins mach zwei - die Originalformulierungen werden um einige Details "angereichert", das Prädikat wird gleich zweimal benutzt, |
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