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Untersuchte Arbeit: Seite: 225, Zeilen: 4-18 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 246, Zeilen: 14-30, 102-105 |
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Seit 1972 sollten nun z.B. jährlich sechs Milliarden Dollar, die Hälfte davon an Einzelstaaten und der Rest an Städte und Landkreise, als „general revenue sharing" verteilt werden, die - mit Ausnahme des Bildungs- und Sozialwesens - von den dortigen Instanzen beliebig verwendet werden konnten. Tatsächlich wurde aber die von der Nixon-Administration beabsichtigte Unabhängigkeit der Einzelstaaten gegenüber der Bundesregierung nicht erreicht. Ende der 70er Jahre machten die Subventionen dieses „revenue sharing" über 12% der Bundesüberweisungen an die Einzelstaaten und Kommunen aus. Andererseits aber nahm die Anzahl der zweckgebundenen, „kategorischen" Subventionen bedeutend schneller zu als die von der Bundesregierung unkontrollierbaren „revenue sharing" - Auszahlungen, und zwar deswegen, weil die Möglichkeit der Einflußnahme von Interessengruppen, Verwaltungsbehörden und auch Kongreßausschüssen auf die Kontrolle spezifischer Finanzmittel angewiesen ist. So machten 1976 die zweckgebundenen Subventionen bereits 79% aller Überweisungen der Bundesregierung aus.[FN 267]
[FN 267: Vgl. hierzu: W. E. Oates (ed.): Financing the New Federalism: Revenue Sharing, Conditional Grants, and Taxation, Baltimore 1975; Stan Weisner: The Social Impact of Revenue Sharing, New York 1976; Richard P. Nathan/Charles F. Adams: Revenue Sharing: The Second Round, Washington, D.C., 1977; H. Mewes.op. cit., S. 246.] |
Seit 1972 werden z. B. jährlich sechs Milliarden Dollar,die Hälfte davon an Einzelstaaten und der Rest an Städte und Landkreise, als „general revenue sharing" verteilt, die - mit Ausnahme des Bildungs- und Sozialwesens - von den Regierungsinstanzen nach eigenem Belieben verwendet werden können. Dies sollte nach Ansicht des konservativen Präsidenten Nixon die Unabhängigkeit der Einzelstaaten gegenüber der Bundesregierung stärken. Ende der 70er Jahre machten die Subventionen dieser „Einnahmen-Teilung" über 12 Prozent der Bundesüberweisungen an die Einzelstaatcn und Kommunen aus[FN 6]. Andererseits nahm die Anzahl der „kategorischen",d. h. zweckgebundenen Subventionen bedeutend schneller zu als die von der Bundesregierung unkontrollierbaren „revenue sharing"-Auszahlungen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil die Möglichkeit der Einflußnahme von Interessengruppen, Verwaltungsbehörden und auch Kongreßausschüssen auf die Kontrolle spezifischer Finanzmittel angewiesen ist. 1976 machten zweckgebundene Subventionen 79 Prozent aller Überweisungen der Bundesregierung aus[FN 7].
[FN 7: Ebd.] |
In den Amerikastudien Bd. 36 (1991) bereits mit aufgelistet. |
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