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Untersuchte Arbeit: Seite: 197, Zeilen: 1-8 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 45, Zeilen: 8-18, 21-22 |
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[Das Depart]ment of Health, Education and Welfare verfügte sogar, daß alle Universitäten und Colleges der USA, unter Androhung von Kürzungen ihrer Bundesfinanzunterstützungen, zur Beendigung der Diskriminierung „Affirmative Action"-Pläne zur Anstellung von Minoritätsgruppen und Frauen vorweisen müßten.[FN 127] Die Einführung von sogenannten „racial quotas" ist seither jedoch nicht unumstritten; diese werden teilweise als eine „reverse discrimination", also als eine gegen männliche Weiße gerichtete Diskriminierung verstanden und somit immer wieder zum politischen Streitpunkt, wie z.B. der sogenannte „Bakke"-Fall von 1978.[FN 128]
[FN 127: Vgl. H. Mewes, op. cit., S. 45; D. L. Horowitz, op. cit.; J. C. Harvey: Black Civil Rights During the Johnson Administration, Jackson, Miss., 1973.] [FN 128: Vgl. Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York 1978: [...]] |
Das Ministerium für Gesundheit, Ausbildung und Wohlfahrt verfügte alsbald, daß alle Universitäten und Colleges der USA, unter Androhung drastischer Kürzungen oder Verluste ihrer Bundesfinanzunterstützungen, zur Beendigung der Diskriminierung sog. „affirmative action"-Pläne zur Anstellung von Minoritätsgruppen und Frauen vorweisen müßten. Im Laufe der Jahre wurden an vielen Lehranstalten sogenannte Rassenquoten eingeführt, mit dem Ergebnis, daß die Anklage einer „reverse discrimination" also eine (gegen Weiße gerichtete) umgekehrte Diskriminierung zum politischen Streitpunkt während der Präsidentenwahlen von 1968 und 1972 wurde. [...] Im Juni 1978 entschied der Gerichtshof den sog. „Bakke Fall"[FN 5].
[FN 5: Allan P. Sindler: Bakke, De Fumis and Minority Admissions, New York, 1978; Donald L. Horowitz: The Court and Social Policy, Washington, 1977.] |
siehe auch [1] |
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