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Untersuchte Arbeit: Seite: 192, Zeilen: 14-19 |
Quelle: Mewes 1986 Seite(n): 39, Zeilen: 12-19, 21 |
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In der Grundsatzentscheidung „Marbury v. Madison" erhob Marshall nun für den Supreme Court prinzipiell den Anspruch auf die letztinstanzliche Beurteilung der Verfassungskonformität kongressioneller Gesetzgebung: Die Legislative mußte zugunsten der Judikative zurücktreten. Erst aufgrund dieser richterlichen Pflichtausübung wurde die Originalverfassung zum „supreme law of the land". Der Supreme Court wurde somit zum Verfassungsgericht.[FN 102]
[FN 102: Vgl. hier: Horst Mewes: Einführung in das politische System der USA, (Kap.: Judikative und Verfassungskontinuität), Heidelberg 1986, S. 39; S. C. Sarkesian/K. Nanda, op. cit., S. 294 ff.] |
In der Grundsatzentscheidung „Marbury v. Madison" (1803) erhob Marshall für den Obersten Gerichtshof prinzipiell den Anspruch auf die letztinstanzliche Beurteilung der Verfassungskonformität kongressioneller Gesetzgebung: Nicht die Legislative als Volksvertretung, sondern die Richter hatten somit die Befugnis zu beurteilen, was rechtens sei. Erst aufgrund dieser richterlichen Pflichtausübung wurde die Originalverfassung zum „Supreme law of the land",[...]. Der Oberste Gerichtshof wurde somit zum Verfassungsgericht. |
Hinter dem "Vgl." der Fußnote verbirgt sich die Übernahme des Originalwortlautes. |
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