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Untersuchte Arbeit: Seite: 21, Zeilen: 28-32 |
Quelle: Bracher 1981 Seite(n): 31, Zeilen: 1-3, 6-10 |
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[...] ebenso wie die Relativierung konkreter politischer Bindungen, im Extremfall die Infragestellung jeder Staatsordnung oder gar anarchistische Auflösung des auf Macht und Herrschaftsstrukturen beruhenden Gemeinwesens, wie es ebenfalls das Ideal der Kyniker enthielt.[FN 25]
[FN 25: Vgl. zur Entstehung der Natur- und Menschenrechte: K. D. Bracher: Menschenrechte und politische Verfassung, in: Geschichte und Gewalt, a.a.O., S. 28 ff.; Martin Kriele: Einführung in die Staatslehre, Reinbek 1975; Olof Gigon: Der Begriff der Freiheit in der Antike, München/Zürich 1977.] |
[...] bedeutet zugleich die Relativierung der konkreten politischen Bindungen, im Extremfall die Infragestellung jeder Staatsordnung, [...] Einerseits: Die radikale, negative Konsequenz des Menschenrechtspostulats konnte in einer individualistischen oder gar anarchistischen Auflösung des konkreten, auf Macht und Herrschaftsstrukturen beruhenden
Gemeinwesens liegen, wie es das Ideal der Kyniker enthielt: |
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