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Kapitelübersicht[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 10. August 2014) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 1 Einleitung (S. 7): Seite 7
  • 3. Forensische Altersdiagnostik bei Lebenden – Methoden und Rechtsgrundlagen (S. 9-23): Seiten 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 – [vollständig (wörtlich)]
  • 4. Grundlagen der Zahnmineralisation (S. 24-26): Seiten 24, 25, 26 – [vollständig (wörtlich)]
  • 5. Material und Methode (S. 27-29): Seite 29

Herausragende Quellen[]

  • Weite Teile der untersuchten Dissertation sind wörtlich identisch zu Teilen der einige Monate zuvor verteidigten Dissertation Kraul (2010), die aber nirgends erwähnt wird. Die Frage der Übernahmerichtung lässt sich anhand der Texte ohne weiteres nicht für jede Textstelle klären, für die Dokumentation von flächenhaften Textübereinstimmungen ist sie jedoch nicht von Belang. Viele Parallelstellen finden sich darüber hinaus in noch deutlich früher eingereichten Arbeiten, die auch nirgends in der untersuchten Arbeit erwähnt werden. So findet sich beispielsweise fast die gesamte Seite 37 auch schon in der Habilitationsschrift des Doktorvaters Olze (2005) (dort Seite 8: 5-19; Seite 9: 1-17).
  • Auch zwischen der ca. ein Jahr zuvor eingereichten Dissertation Bilang (2010) und der untersuchten Arbeit gibt es umfangreiche Überlappungen. Dokumentiert wurden nur die Textparallelen, die sich nicht auch in Kraul (2010) finden lassen. Auch Bilang (2010) wird in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt.

Herausragende Fundstellen[]

  • Die Seiten 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59 aus dem Kapitel "7 Diskussion" sind wörtlich identisch zu den Seiten 50-73 der nicht angegebenen Quelle Kraul (2010). Es existieren auf einzelnen Seiten marginale Abweichungen, die oft nur die Schreibweise eines Wortes betreffen.
  • Fragment 007 10: Selbst auf der ersten Seite der Dissertation gibt es wörtliche ungekennzeichnete Übernahmen. Hier wurde eine Jahresangabe bei der Übernahme geändert, wodurch eine Aussage nicht mehr stimmt.
  • Fragment 024 01: Eine wörtliche, ganzseitige Übernahme aus der Quelle Bilang (2010).

Andere Beobachtungen[]

  • Der Doktorvater der untersuchten Arbeit, PD Dr. Andreas Olze, ist auch der Doktorvater der Quellen Kraul (2010) und Bilang (2010). Der zweite Gutachter der untersuchten Arbeit, Prof. Dr. Michael Tsokos, ist auch zweiter Gutachter der Quelle Bilang (2010). Der dritte Gutachter der untersuchten Arbeit, Prof. Dr. Rüdiger Lessig, ist auch zweiter Gutachter der Quelle Kraul (2010). Allen dreien hätten also die umfangreichen Textparallelen auffallen können.
  • Der Betreuer der Arbeit, Andreas Olze, ist der Betreuer von insgesamt sechs Dissertationen, für die Dokumentationen existieren: Cep, Dob, Vik, Mku, Ao, Juh. Es gibt relativ weitläufige Passagen aus der Habilitationsschrift des Betreuers Olze (2005), die sich allen diesen Dissertationen finden lassen, so sind z.B. die Seiten 4 und 5 der Habilitationsschrift in allen diesen Dissertationen zu finden, ohne dass die Quelle genannt wäre.
  • Die Ergebnisse der Dissertation (Tabellen 4-7, Seiten 30, 33) wurden vor der Abgabe der Dissertation in zwei Veröffentlichungen publiziert:
Beide Veröffentlichungen sind im Literaturverzeichnis angegeben und auf sie wird in der Dissertation mehrfach verwiesen, nicht jedoch im Zusammenhang mit den Ergebnistabellen.
  • Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
  • § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
    "(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
    f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde."
  • § 5 Schriftliche Promotionsleistung
    "(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]"
  • § 13 Entzug des Doktorgrades
    "Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
  • Auf Seite 77 der Dissertation findet sich folgende "Eidesstattliche Erklärung":
    „Ich, [M.Ku], erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertationsschrift mit dem Thema: „Untersuchungen zur radiologischen Sichtbarkeit der Wurzelpulpa und des Parodontalspalts unterer dritter Molaren“, selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die (unzulässige) Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe.“

Statistik[]

  • Es sind bislang 44 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 60 Seiten im Hauptteil. Auf 44 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 73.3 % entspricht.
    Die 60 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 16
0 % - 50 % Plagiatsanteil 1
50 % - 75 % Plagiatsanteil 1
75 % - 100 % Plagiatsanteil 42
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 57 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Mku col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.


Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 10. August 2014.