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Untersuchte Arbeit: Seite: 142, Zeilen: 23-30 |
Quelle: Faust und Messner 2005 Seite(n): 137, Zeilen: 6-18 |
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Auch die Europäische Union trug dieser Entwicklung Rechnung, indem sie im Dezember 2003 eine gemeinsame Sicherheitsstrategie formulierte, die auf einen Entwurf des Hohen Vertreters Solana zurückging. Aller bisherigen Rückschläge bei der GASP zum Trotz stellt die Strategie einen qualitativen Fortschritt im konzeptionellen Bereich dar und reicht über die im Jahr 2000 vereinbarte Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hinaus (vgl. Flechtner 2003: 10f.). Zwar birgt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als intergouvernementale Säule der EU nach wie vor aufgrund einer Vielzahl nationaler Interessen ein starkes Ko[härenzproblem, doch leistet die Sicherheitsstrategie mit ihren konkreten strategischen Zielsetzungen einen wichtigen Beitrag zur Behebung dieses Problems (vgl. Faust/Messner 2005: 137).] | Im Dezember 2003 formulierte die Europäische Union eine gemeinsame Sicherheitsstrategie, die auf einen Entwurf des Hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Javier Solana, zurückging. Trotz vieler Rückschläge bei der Herausbildung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stellt diese Strategie einen qualitativen Fortschritt im konzeptionellen Bereich dar, die über die im Vertrag von Nizza im Jahr 2000 vereinbarte Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hinausreicht. Zwar ist die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach wie vor der intergouvernementalen Säule der EU zuzurechnen, was angesichts der Vielzahl an nationalen Interessen in einem der Kernbereiche nationaler Souveränität mit starken Kohärenzproblemen einhergeht. Doch die in der Sicherheitsstrategie konkretisierten sicherheitspolitischen Bedrohungen Europas und die daraus abgeleiteten strategischen Zielsetzungen können als wichtiger Beitrag für eine kohärentere und damit effektivere Umsetzung europäischer Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik bewertet werden. |
Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet. |
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