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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Donati 1989
Seite(n): 255, 256, Zeilen: 255: 22 ff.; 256: 1 ff.
Damit enthält das so von Tönnies verstandene Naturrecht einen Entwicklungsgedanken. Besonders für die Gemeinschaft, die als eine auf „gegenseitiggemeinsame, verbindende Gesinnung“ (Tönnies [1887] 1991: 17) beruhende Beziehung angesehen wird, gilt die folgende Feststellung von Tönnies:
„[...] alles, was in dem Sinne eines gemeinschaftlichen Verhältnisses gemäß, was in ihm und für es einen Sinn hat, das ist sein Recht; d. i. es wird als der eigentliche und wesentliche Wille der mehreren Verbundenen geachtet. Mithin: insoweit, als es ihrer wirklichen Natur und ihren Kräften entspricht, so ist dies ein natürliches Recht, als eine Ordnung des Zusammenlebens, die jedem Willen sein Gebiet oder seine Funktion zuweist, einen Inbegriff von Pflichten und Gerechtsamen“ (Tönnies [1887] 1991 :17).

Entwickeln sich jedoch neue soziale und Menschenrechte

„gilt die Bemerkung, dass das Künstliche, ja Gewaltsame in diesen Abstraktionen fortwährend in Erinnerung bleiben muss und der tiefe Zusammenhang, in welchem all diese gesellschaftlichen Mächte mit ihrer gemeinschaftlichen Basis, den ursprünglichen und natürlichen, den .historischen’ Gestaltungen des Zusammenlebens und Wollens verharren. Denn gleichwie der gesamte individuelle Kürwille nur ideell von den Impulsen des Lebens und Wesenwillens getrennt werden kann, und unter dem objektiven Aspekt vielmehr als ein Produkt des Gedächtnisses erscheint: so verhält es sich auch mit dem sozialen Kürwillen. Alle ihre Satzungen und Normen behalten eine gewisse Ähnlichkeit mit den Geboten der Religion, indem sie, wie diese, dem intellektuellen und mentalen Ausdrucke des Gesamtgeistes entspringen und weil die nunmehr vorausgesetzte Isolation und Selbständigkeit dieses Geistes vielleicht niemals als eine vollkommene und allgemeine in der Wirklichkeit angetroffen wird. So ist der Eid ursprüngliche Gewähr des Vertrages, und von Treue und Glauben löst sich nicht leicht die bindende Kraft’ der Verträge in der Bewusstheit der Menschen ab; wenn auch in Wirklichkeit dergleichen keineswegs erfordert wird, sondern eine einfache Reflexion auf das eigene Interesse genügt, um die Notwendigkeit, diese Grundbedingung des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen, dem vernünftigen Subjekt vorzustellen. Diesen Gesichtspunkt deutlich zu machen, ist nicht leicht, noch ihn zu verstehen. Aber in der Einsicht und Durchdringung seines Sinnes“ (Tönnies [1887] 1991 : 204)

liegt der Schlüssel für die Lösung eines der bedeutendsten Probleme des Werdens und Vergehens menschlicher Kultur.

„Denn ihr Dasein ist Veränderung; und als solche zugleich Entwicklung und Auflösung bestehender Gestalten. Alle Veränderung kann nur aus dem Übergang flüssiger Begriffe ineinander begriffen werden“ (Tönnies [1887] 1991: 204).
Mit anderen Worten: Tönnies zufolge läßt das so verstandene Naturrecht Entwicklung zu - im Gegensatz zu dem, was später bei Luhmanns Auseinandersetzung mit dem Naturrecht die positivistische Übersetzung des Lebensprinzips in eine biologische (autopoietische) Form sein sollte. Im besonderen gilt für die Gemeinschaft, die als normale, auf der Eintracht (consensus) d.h. auf einer gemeinsamen, wechselseitigen, verbindungsfähigen Art des Fühlens gegründeten Beziehung aufgefaßt wird, die folgende soziologische Feststellung: «alles, was dem Sinne eines gemeinschaftlichen Verhältnisses gemäß, was in ihm und für es einen Sinn hat, das ist sein Recht; d.i. es wird als der eigentliche und wesentliche Wille der mehreren Verbundenen geachtet. Mithin, insoweit, als es ihrer wirklichen Natur ... entspricht, so ist dies ein natürliches Recht, als eine Ordnung des Zusammenlebens, die jedem Willen sein Gebiet oder seine Funktion zuweist, einen Inbegriff von Pflichten und Gerechtsamen» (26). Dort, wo sich neue soziale und Menschenrechte entwickeln, gilt allgemein «die Bemerkung, daß das Künstliche, ja Gewaltsame in diesen Abstraktionen fortwährend in Erinnerung bleiben muß und der tiefe Zusammenhang, in welchem alle diese gesellschaftlichen Mächte mit ihrer gemeinschaftlichen Basis, den ursprünglichen und natürlichen, den 'historischen' Gestaltungen des Zusammenlebens und -wollens, verharren.

[Seite 256]

Denn gleichwie der gesamte individuelle Kürwille nur ideell von den Impulsen des Lebens und Wesenwillens getrennt werden kann, ... so verhält es sich auch mit dem sozialen Kürwillen. Alle ihre Satzungen und Normen behalten eine gewisse Ähnlichkeit mit den Geboten der Religion, indem sie, wie diese, dem intellektuellen oder mentalen Ausdrucke des Gesamtgeistes entspringen und weil die nunmehr vorausgesetzte Isolation und Selbständigkeit dieses Geistes vielleicht niemals als eine vollkommene und allgemeine in der Wirklichkeit angetroffen wird. So ist der Eid ursprüngliche Gewähr des Vertrages, und von Treue und Glauben löst sich nicht leicht die 'bindende Kraft' der Verträge in der Bewußtheit der Menschen ab; wenn auch in Wirklichkeit dergleichen keineswegs erfordert wird, sondern eine einfache Reflexion auf das eigene Interesse genügt, um die Notwendigkeit, diese Grundbedingung des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen, dem vernünftigen Subjekte vorzustellen. - Weder diesen Gesichtspunkt deutlich zu machen, ist leicht, noch ihn zu verstehen. Aber in der Einsicht und Durchdringung seines Sinnes wird der Schlüssel entdeckt werden zur Lösung der bedeutendsten Probleme des Werdens und Vergehens menschlicher Kultur. Denn ihr Dasein ist Veränderung: und als solche zugleich Entwicklung und Auflösung bestehender Gestalten. Alle Veränderung kann nur aus dem Übergange flüssiger Begriffe ineinander begriffen werden» (27).


(26) Ebenda [Tönnies], S. 17.

(27) Ebenda, S. 204 (Hervorhbg. vom Autor).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Die Verf.in wählt zwar dieselben Tönnies-Zitate wie Donati (1989), belegt diese aber mit Fundstellen aus der Tönnies-Ausgabe 1991, wobei die Auslassungen Donatis ergänzt werden.

Der Vergleich insbesondere auch mit den moderierenden Passagen zwischen den Zitaten - zumal auch mit Blick auf die Parallelen auf der vorangehenden Seite, siehe Fragment 050 08 - veranschaulicht, dass Donatis hier ungenannt bleibende Arbeit als Schreibvorlage diente (sowie die Hinweise lieferte, wo genau bei Tönnies nachzusehen ist, um etwa zu Beginn noch ein kurzes wörtliches Tönnies-Zitat einfügen oder andere Zitate kürzen bzw. erweitern zu können.).

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann