von Prof. Dr. Marina Hennig
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[1.] Mhg/Fragment 099 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2017-07-22 15:19:39 Stratumlucidum | Fragment, Gesichtet, Mhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Windeler 1998 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 99, Zeilen: 6-40 |
Quelle: Windeler 1998 Seite(n): 23, 24, 25, Zeilen: 23: 25 ff.; 24: 2 ff., 15 ff., 30 f., 38 f.; 25: 1 ff., 8 ff., 18 ff. |
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Fassen wir den strukturationstheoretischen Netzwerkansatz zusammen, so sind Unternehmungsnetzwerke soziale Systeme, in denen das Netzwerk nur aus den sozialen Interaktionen und sozialen Beziehungen, d.h. den Geschäftsaktivitäten und Resultaten der sozialen Praktiken der Netzwerkunternehmungen besteht.
Die sozialen Interaktionen und sozialen Beziehungen von Unternehmungen und die in den Geschäftspraktiken erzielten Resultate, die einem Unternehmungsnetzwerk zugerechnet werden, sind nicht voneinander isoliert, sondern sie sind koordiniert und bilden das Unternehmungsnetzwerk. Die Koordination sozialer Beziehungen und sozialer Interaktionen ist immer nur bis zu einem gewissen Grad aktiv und reflexiv, d.h., dass sie nicht unter vollständiger Kontrolle der Akteure steht. Die Geschäftsbeziehungen und -interaktionen zwischen einzelnen Unternehmungen in den Unternehmungsnetzwerken sind in die Geschäftspraktiken eingebettet. Damit wird herausgestellt, dass sich die Unternehmungen in ihrem gemeinsamen Handeln und ihrer Interaktion im Unternehmungsnetzwerk vorrangig an den im Unternehmensnetzwerk vorherrschenden Praktiken orientieren. Das heißt, dass sich die Akteure in ihren Äußerungen, die sich auf das Unternehmungsnetzwerk beziehen, an den Sichtweisen, Bezeichnungen und Bedeutungszuweisungen, die in den Geschäftspraktiken gepflegt werden, und an der Art und Weise der Legitimation und Sanktionierung orientieren. Die Systemregulation oder auch Netzwerkgovernance löst sich nicht von den sozialen Praktiken, die das Unternehmungsnetzwerk konstituieren, ab. Die Produktion und Reproduktion der Netzwerkgovernances sind im Prozess der Konstitution von Unternehmungsnetzwerken sowohl mit den Interaktionen von Akteuren im Unternehmungsnetzwerk als auch mit ihren institutionellen Praktiken verbunden. Dabei ist das Handeln der Akteure weder durch Strukturen noch durch Netzwerkgovernances oder Marktstrukturen bestimmt, denn Unternehmungen haben im Rahmen der Netzwerkstrukturen die Möglichkeit [sic] anders zu handeln, und ihre Handlungsoptionen sind, [sic] für das Geschehen im Unternehmungsnetzwerk relevant. Für die Einflussnahme auf das Netzwerkgeschehen ist jedoch auch wichtig, dass die Akteure immer ein praktisches Wissen und Verständnis von ihrem Umfeldgeschehen und ihren Interessen haben, so dass sie in der Lage sind [sic] ihre Interessen in das Geschehen einzubringen. Das gilt auch, wenn vieles nicht ihre Aufmerksamkeit erweckt, unintendierte Handlungsfolgen [hervorgerufen werden und große Teile des Netzwerkgeschehens nicht ihrer Kontrolle unterliegen.] |
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[...] In strukturationstheoretischer Sicht ist diese Aussage als abkürzende Redeweise zu verstehen. Denn: Da Unternehmungsnetzwerke soziale Systeme sind, zählen nur die sozialen Interaktionen und sozialen Beziehungen, nur die Geschäftsaktivitäten und die Resultate der sozialen Praktiken der Netzwerkunternehmungen zum Netzwerk, die der Koordination des Netzwerks unterworfen sind und dem Unternehmungsnetzwerk zugerechnet werden – und nicht die Netzwerkunternehmungen selbst. [Seite 24] Auch in strukturationstheoretischer Sicht gilt zunächst: Die einem Unternehmungsnetzwerk zugerechneten und zuzurechnenden sozialen Interaktionen und sozialen Beziehungen von Unternehmungen und die in den Geschäftspraktiken erzielten Resultate stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie sind koordiniert. Ist das nicht der Fall, kann man nicht von einem Unternehmungsnetzwerk sprechen. Im Gegensatz zu den angesprochenen Theoriepositionen erfolgt die Koordination sozialer Beziehungen und sozialer Interaktionen in strukturationstheoretischer Sicht immer (nur) zu einem gewissen Grad aktiv und reflexiv, d.h. sie ist weder etwas, was sich nur ‘hinter dem Rücken der Akteure’ ereignet, noch etwas, was unter vollständiger Kontrolle der Akteure steht. [...] Ein weiterer, gegenüber den genannten Sichtweisen markanter Unterschied liegt darin, daß in strukturationstheoretischer Perspektive Geschäftsbeziehungen und Geschäftsinteraktionen zwischen einzelnen Unternehmungen in Unternehmungsnetzwerken als in Geschäftspraktiken eingebettet betrachtet werden. Betont wird damit, daß Unternehmungen in dem, was sie gemeinsam im Unternehmungsnetzwerk unternehmen und wie sie (dabei) miteinander interagieren, sich vorrangig an dem orientieren, wie im Unternehmungsnetzwerk gehandelt wird. Zum Ausdruck kommt das im folgenden: Kompetente Akteure orientieren sich einerseits in ihren auf das Unternehmungsnetzwerk bezogenen Äußerungen an den in Geschäftspraktiken gebrauchten Sichtweisen, Bezeichnungen und Bedeutungszuweisungen, den Arten und Weisen der Legitimation und Sanktionierung; [...] Die ‘Netzwerkgovernances’ lösen sich – entsprechend – nicht von den das Unternehmungsnetzwerk konstituierenden sozialen Praktiken ab. [...] Die Produktion und Reproduktion der Netzwerkgovernances sind in strukturationstheoretischer [Seite 25] Sicht in den Prozessen der Konstitution von Unternehmungsnetzwerken zudem gleichzeitig mit den Interaktionen von Akteuren insbesondere im Unternehmungsnetzwerk und mit institutionelleren Praktiken verbunden. [...] Ein weiterer genereller Aspekt der alternativen strukturationstheoretischen Sichtweise ist: Das Handeln von Akteuren ist in strukturationstheoretischer Sicht nicht durch Strukturen, durch Netzwerkgovernances oder Marktstrukturen, determiniert. Unternehmungen haben, so die theoretisch begründete Annahme, z.B. im Rahmen der Netzwerkstrukturen immer Möglichkeiten, anders zu handeln, und ihre Möglichkeiten zu handeln, [sic] sind für das relevant, was im Unternehmungsnetzwerk geschieht. [...] Insofern ist auch von Bedeutung, daß Akteure als ‘knowledgeable agents’ immer, wenn auch oft nur ein praktisches Wissen und Verständnis von dem Geschehen (um sie herum) und von ihren Interessen haben, und daß sie in der Lage sind, dieses anzuwenden und ihre Interessen in bestimmter Weise kompetent in das Geschehen einzubringen. Das gilt, auch wenn sich vieles ihrer Aufmerksamkeit entzieht, unintendierte Konsequenzen zeitigt und ein Großteil des Geschehens außerhalb ihrer Kontrolle ist. |
Kein Hinweis auf die Quelle, die in der gesamten untersuchten Arbeit an keiner Stelle erwähnt wird. Unmittelbar zuvor wird die Dissertation Windelers (2001) wörtlich zitiert; dort finden sich dessen hier wiedergegebene Ausführungen nicht. |
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