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Untersuchte Arbeit: Seite: 46, Zeilen: 21-25 |
Quelle: Schäfgen 1998 Seite(n): 99, Zeilen: 28-32 |
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Obwohl für Geiger die Differenzierungen nach ökonomischen Merkmalen dominieren und er damit ökonomische Schichten, ihre Wirtschaftslagen und Funktionen, als wesentliche Schichten charakterisiert, ist die Schichtung auch nach anderen Merkmalen möglich: Bildungs- und politische Schichten. Die ökonomischen Schichten finden ihren Ausdruck in den Mentalitätsunterschieden der Bevölkerung. [„Das Element der Mentalität ist im Begriff der Schicht schon enthalten, denn die Schicht ist ein Bevölkerungsteil, dem eine typische Mentalität zugeschrieben wird.“ (Geiger 1987, S.78)] | Wenn Geiger auch für seine Zeit die Differenzierungen entlang ökonomischer Merkmale als die dominanten bezeichnet und damit ökonomische Schichten: Wirtschaftslagen und Funktionen als wesentliche Schichten seiner Zeit charakterisiert265, ist Schichtenbildung ebensogut entlang anderer Merkmale, wie Bildungs- oder politische Schichten [sic] denkbar. Diese ‘ökonomische’ Schichtung findet ihren Ausdruck auch in Mentalitätsunterschieden in der Bevölkerung[, deren Schichtung der ersteren entspricht. Der Fakt, daß der Geiger´sche Schichtenbegriff ” das Element der Mentalität enthält” (ebenda:78) macht ihn zum Ausgangspunkt anderer Schichtentheorien].
265 [...] |
Die Verf.in übernimmt hier Ausführungen von Schäfgen (1998), die zum Teil noch über eine bloße Rezeption von Geiger hinausgehen ("ist Schichtenbildung ebensogut entlang anderer Merkmale, wie Bildungs- oder politische Schichten [sic] denkbar"), wobei sie deren redundante Formulierung korrigiert. Auch für das wörtliche, bei der Dokumentation in eckige Klammern gesetzte Geiger-Zitat, das die Verf.in nachschlägt, dient die Quelle als Orientierung. Dieses wird jedoch nicht als Plagiat gewertet und geht daher auch nicht in die Zeilenzählung mit ein. (Die Textparallelen treten farblich noch deutlicher hervor, wenn man den Inhalt beider Fragmente mit der VroniPlag-Textvergleichsfunktion betrachtet und dabei die minimale Fundstellenlänge auf 2 reduziert.) |
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